Ich verstehe Dich so, dass Du per Gesetz das Existenzminimum unterschreiten möchtest. Und da das Existenzminimum ein Grundrecht ist, würde ich mal behaupten, ja das wäre rechtsstaatswidrig.
Eine Frage. Ist es grundrechtswidrig von einem Menschen zu erwarten, dass er wohlmöglich auch in einem Mehrbettzimmer lebt/schläft?
Musste ich bei der Bundeswehr auch tun. Ja es gibt sogar Menschen die dafür Geld bezahlen in einen Mehrbettzimmer zu übernachten (Hostel).
Warum muss nun JEDER Bürgergeldempfänger das Recht haben eine eigene Wohnung finanziert zu bekommen? Könnte man das nicht auch an Bedingungen knüpfen. Z.B., dass man erst mal überhaupt einige Jahre gearbeitet haben muss, bevor man eine Wohnung finanziert bekommt wenn man in die Grundsicherung rutscht?
Schau Dir mal diesen Bericht an:
https://www.ardmediathek.de/video/exactly/…jM3MzYtNTQ0NTc0
Verstoßen solche Maßnahmen gegen Grundrechte?
Immerhin hat es sich bei 12% der Teilnehmer herausgestellt, dass Sie offenbar gar nicht auf die Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren.
Selbst wenn es nachher nur 5% aller Leistungsbezieher sind, die sich Leistungen erschleichen ist das deutlich mehr als es gern von der Politik dargestellt wird.