von Benjamin Weigl
Musstest Du seit 1. März mehr als 40 ct/kWh für Strom oder 12 ct/kWh für Gas bezahlen? Dann muss Dein Anbieter den Preisbremsen-Rabatt automatisch an Dich weiterreichen. Das macht er aber nicht immer. Mit unseren Preisbremsen-Rechnern findest Du heraus, welche Entlastung Dir zusteht. Deine Abschlagszahlung muss entsprechend sinken.
Zwei Beispiele:
- „NEW Energie“ berechnet die Entlastung erst mit der
Jahresabrechnung. Bis dahin sei bei einem „Großteil“ der
Kundinnen und Kunden der Abschlag pauschal gesenkt worden, teilweise auf
deren Initiative selbst. Zudem verschickt NEW das Infoschreiben mit
wichtigen Eckdaten zum Preisbremsen-Rabatt einfach nicht. Beides
widerspricht den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei den Stadtwerken München dagegen wurden bei hunderttausenden Kundinnen
und Kunden monatelang gar keine Abschläge eingezogen, die Preisbremsen waren
noch nicht in die Abrechnungssoftware integriert. Erst Ende August sollen
90% der Privatkundinnen und -kunden wieder regulär abgerechnet werden –
inklusive Preisbremse.
Wir haben so viele E-Mails aus der Finanztip-Community
bekommen, dass wir nicht einzeln darauf antworten können. Aber wir haben die
fünf häufigsten Probleme identifiziert:
Problem 1: Keine Preisbremse und kein Infoschreiben, Abschlag weiter hoch
Dein Abschlag ist bisher unverändert, obwohl Du von der
Preisbremse profitieren müsstest: Das ist die häufigste Beschwerde, die uns
erreicht hat. Das Infoschreiben, in dem Dein Verbrauch und der Rabatt auf Deinen
Abschlag stehen soll, hast Du auch nicht erhalten.
Lösung: Reich eine Verbraucherbeschwerde bei Deinem Anbieter ein. Wir haben für Dich (Word-Dokument) vorbereitet. Dein Anbieter hat vier Wochen Zeit, das Problem zu beheben. Einigt Ihr Euch nicht oder antwortet er nicht, kannst Du danach ein kostenloses Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie eröffnen. Bis Dein Fall dort geklärt wird, kann es dauern. Aber Du kannst von einer Lösung ausgehen.
Problem 2: Abschlagszahlung ausgesetzt, keine Preisbremse und kein
Infoschreiben
Wenn Dein Anbieter es bisher nicht geschafft hat, die
Preisbremse zu berechnen, kann es auch sein, dass er seit Monaten keine
Abschläge von Dir einzieht.
Lösung: Geh genauso wie bei Problem 1 vor. Zusätzlich solltest Du Dich auf eine Nachzahlung für die Monate einstellen, in denen Du keine Abschläge gezahlt hast. So rechnest Du nach: Multiplizier Deinen Jahresverbrauch (in Kilowattstunden, kWh) mit dem Arbeitspreis (in Cent/kWh). Addier den jährlichen Grundpreis (siehe Vertrag). Teile die Summe durch zwölf: Das ist Dein regulärer Monatsabschlag. Nutz unsere , um den Rabatt darauf zu ermitteln – zusammengerechnet ergibt das Deinen Abschlag inkl. Preisbremse. Diesen Betrag kann Dein Anbieter für jeden verpassten Monat nachfordern.
Problem 3: Verbrauchsprognose zu niedrig
Die Preisbremsen sollen für die Energiemenge gelten, die Du in den Vorjahren verbraucht hast. Über die Probleme mit dieser Jahresverbrauchsprognose haben wir schon einmal berichtet.
Lösung: Verlang per Verbraucherbeschwerde, die Jahresverbrauchsprognose zu korrigieren. Hier findest Du unser Musterschreiben (Word-Dokument) dafür. Kannst Du gute Gründe vorbringen, sind Anbieter und Netzbetreiber zur Korrektur verpflichtet.
Problem 4: Sonderfall bei der Verbrauchsprognose nicht berücksichtigt
Du hast kürzlich eine Wärmepumpe oder eine Wallbox
installiert? Oder warst mehrere Monate verreist? Oder bist in eine zuvor leere
Wohnung gezogen? Dann kann Dein Verbrauch falsch prognostiziert worden sein.
Lösung: Anbieter und Netzbetreiber sind
verpflichtet, solche Sondereffekte bei der Jahresverbrauchsprognose zu
berücksichtigen. Nutz das Musterschreiben von Problem 3, um das einzufordern.
Problem 5: Keine Preisbremse nach Anbieterwechsel
Wenn Du kürzlich zu einem neuen Anbieter gewechselt
bist, verlangt der womöglich einen Nachweis darüber, was Du zuvor verbraucht
hast.
Lösung: Schick dem neuen Anbieter eine
Kopie der letzten Abrechnung von Deinem alten Anbieter. Darin sollte Dein
bisheriger Jahresverbrauch stehen – damit kann der neue Anbieter den
Preisbremsen-Rabatt berechnen und muss ihn für alle Monate ausbezahlen, die Du
in diesem Jahr bei ihm warst. Gibt es weiter Probleme, nutz das Musterschreiben
von Problem 1, um Beschwerde einzureichen.
Wenn Du jetzt zu einem günstigeren Anbieter wechselst, brauchst Du die Preisbremsen nicht: Mit unseren Ratgebern zum Anbieterwechsel findest Du immer die besten Tarife für Strom und Gas.
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