Wann Du eine Rechtsschutzversicherung brauchst ++ Der 40€-Mythos bei Vermögenswirksamen Leistungen
  13.10.2023
FINANZTIP
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Mit dieser goldenen Regel kommst Du günstig durch die Heizsaison
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icon teaser 1 Wann Du eine Rechtsschutzversicherung brauchst
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Mit dieser goldenen Regel kommst Du günstig durch die Heizsaison

von Benjamin Weigl 

Weißt Du, wie viel Du aktuell in Deinem Gastarif bezahlst? Falls nicht, schau am besten gleich in Deinen Vertrag oder such das letzte Schreiben raus, mit dem Dein Anbieter den Preis angepasst hat. Denn hier kommt unsere goldene Regel für den Winter: Dein Gaspreis sollte jetzt möglichst unter 10,57 ct pro Kilowattstunde (kWh) liegen. Das hat mehrere Gründe: 

Mehrwertsteuer auf Gas steigt

Seit Oktober 2022 gilt auf Gas eine verringerte Mehrwertsteuer von nur 7%. Diese Entlastung soll zum 1. Januar 2024 auslaufen, die Mehrwertsteuer steigt also auf die regulären 19%. Der Bundestag muss der Änderung noch zustimmen. 

CO2-Preis auf Gas steigt

Auch der CO2-Preis soll steigen. Derzeit liegt er bei 30€/Tonne, 2024 werden voraussichtlich 40€/Tonne fällig. Die kWh Gas wird dadurch um 0,2 ct (netto) teurer. Beide Preiserhöhungen – die Mehrwertsteuer und der CO2-Preis – wird Dein Gasanbieter an Dich weitergeben können, auch wenn in Deinem Vertrag eine Preisgarantie steht. Damit wird Gas 2024 auch in günstigen Verträgen mindestens 13 % teurer. 

Der “goldene Gaspreis” für 2024

Zahlst Du gerade mehr als 10,57 ct/kWh, dann kümmere Dich zeitnah um einen Wechsel in einen günstigeren Gasvertrag. Wenn Du unter diesem Preis bleibst, liegst Du auch ab Januar unter 12 ct/kWh. Damit schlägst Du zwei Fliegen mit einer Klappe. Erstens: Du kommst günstig durch den Winter. Zweitens: Die Gaspreisbremse, die bei 12 ct/kWh ansetzt, ist dann im Jahr 2024 für Dich nicht relevant. 

Damit kannst Du Dir möglichen Ärger ersparen. Die Preisbremse soll über den Jahreswechsel hinaus verlängert werden, voraussichtlich bis Ende März. Zusammen mit der steigenden Mehrwertsteuer droht aus unserer Sicht ein neues Preisbremsen-Chaos. Tarife, die jetzt knapp unter 12 ct/kWh liegen, fallen dann plötzlich in die Preisbremse.  

Und bei allen Tarifen über 12 ct/kWh muss die Entlastung neu berechnet werden. Das ist ein enormer Aufwand für die Gasversorger. Dabei sehen wir jetzt schon häufig Probleme bei der Preisbremsen-Abrechnung.  

Was Du jetzt tun solltest

Wenn Du schnell bist, schaffst Du den Wechsel in einen günstigen Tarif rechtzeitig vor den kalten Tagen. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh kannst Du in zwölf Monaten 730€ sparen, wenn Du jetzt z. B. aus der teuren Grundversorgung in einen der günstigsten, von uns empfohlenen Gastarife wechselst (Gaspreisbremse eingerechnet). 

Prüfe deshalb, wie schnell Du aus Deinem Vertrag kommst. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Sonst gilt: Hast Du den Gasvertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen, darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen. Wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits vorbei ist oder bald abläuft, kannst Du den Wechsel also eintüten. 

Die jetzigen Preise kannst Du Dir bis zu sechs Monate vor dem Wechseltermin sichern. Nach unserer Einschätzung dürften neue Gasverträge über die Wintermonate nicht mehr viel günstiger werden. Im Gaspreis-Barometer kannst Du sehen, dass sich die Preise seit Juni eingependelt haben. Dass die Preise in naher Zukunft noch deutlich nachgeben, ist eher unwahrscheinlich. 

Unsere günstigsten Empfehlungen kosten derzeit im Schnitt 9,2 ct/kWh. Mit dem Finanztip-Gasvergleich (enthält Werbelinks) ist der Tarifwechsel in wenigen Minuten beauftragt.

 

Für Mieter: Wenn Du mit Gas heizt, aber keinen eigenen Gasvertrag hast, dann frage Deine Vermieterin, wie viel sie gerade pro kWh bezahlt. Vielleicht weiß sie noch gar nichts von den neuen, günstigen Preisen. Eine Vermieterin muss auch wirtschaftlich im Sinne der Mieter handeln und einigermaßen günstige Gasverträge abschließen. 

Ist die Gaskrise vorbei?

Derzeit sind die Gasspeicher über 97% gefüllt. Die Gaspreise scheinen sich stabilisiert zu haben. Nur falls Russland Südosteuropa den Gashahn abdrehen würde oder im Fall eines weiteren Anschlags auf eine Gaspipeline könnte der Markt wieder nervös werden. Weil Gas aber selbst in günstigen Verträgen doppelt so teuer ist als noch vor wenigen Jahren, solltest Du weiterhin sparen. Auch dem Klima und der sicheren Versorgung zuliebe. 

Dein Versorger hat die Preise erhöht? Dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst einfach mit unserem Musterbrief (Word-Dokument) kündigen. 

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Wann Du eine Rechtsschutzversicherung brauchst

von Emil Nefzger und Henriette Neubert 

Ziemlich viele Menschen in Deutschland haben eine Rechtsschutzversicherung. Genauer gesagt: Mehr als die Hälfte der Haushalte hat dem Gesamtverband der Versicherer zufolge eine. Aber: Brauchst Du die überhaupt? 

Klar, mit einer Rechtsschutzversicherung (RSV) kannst Du Dein Recht einfacher durchsetzen. Das gilt vor allem, wenn Du z. B. Streit mit einem großen Unternehmen hast. Denn die haben genügend Geld, um auch hohe Kosten und lange Prozesse in Kauf nehmen zu können. 

Haftpflicht und BU zuerst

Ein Muss ist die RSV aber nicht. Einmal gibt es wichtigere Versicherungen, z. B. eine private Haftpflicht oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Du jemand anderen schwer verletzt oder Du krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst, kostet Dich das viel mehr Geld als ein Rechtsstreit. 

Die RSV schützt Dich vor einem überschaubaren Risiko. Denn es ist relativ unwahrscheinlich, dass Du überhaupt an einem Gerichtsprozess beteiligt bist. Die wichtigste Frage ist deshalb: Wo könnte Ärger auf Dich zukommen? 

Schütz Dich dort, wo Ärger droht

Wenn Du z. B. viel Auto fährst, kann ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll sein. Verkehr gehört zu den Kategorien, in denen es laut einer Studie der Roland Versicherungen beim Rechtsschutz am häufigsten zu Streitigkeiten kommt. Aber sei Dir bewusst, dass sich Deine Kfz-Haftpflichtversicherung darum kümmert, wenn nach einem Unfall Schadensersatzansprüche auf Dich zukommen. Und wenn Du bei einem Automobilclub bist, hast Du oft Anspruch auf eine rechtliche Erstberatung. 

In den Bereichen Privat (z. B. Verträge und Schadensersatz), Arbeit und Verkehr bieten unsere beiden Empfehlungen umfangreiche Leistungen: Der Tarif „PBV Optimal“ der WGV hatte das beste Preis-Leistungsverhältnis in unserem Vergleich. „Aktiv Komfort“ der Arag bietet sehr umfangreiche Leistungen, kostet aber etwas mehr.  

Keine günstige Versicherung

Auch „PBV Plus“ von der Huk-Coburg* bietet Dir umfangreiche Leistungen, aber unter Umständen mit einer höheren Selbstbeteiligung. Was Dich so eine RSV kostet? Das hängt u. a. von Alter und Wohnort ab. Singles mussten in unserem Vergleich für guten Schutz im Bereich Privat, Verkehr und Wohnen 240€ bis 680€ im Jahr bezahlen, Familien 260€ bis 820€. Es gibt auch günstigere Versicherungen, aber mit weniger Leistungen. Und mit weniger Bausteinen ist die Versicherung natürlich günstiger.  

Und es gibt Alternativen. Bist Du z. B. Mitglied in einer Gewerkschaft, kannst Du bei Streitigkeiten im Beruf den Rechtsschutz der Gewerkschaft nutzen. Welche Alternativen zur RSV es noch gibt, erfährst Du in unserem Ratgeber. 

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So holst Du Dir Deine Überstunden zurück

von Emil Nefzger und Britta Beate Schön 

Das Jahresende kommt näher – und damit auch das Jahresendgespräch mit Deiner Chefin oder Deinem Chef. Falls Du viele Überstunden angesammelt hast, solltest Du das unbedingt ansprechen. Wenn es gut läuft, bekommst Du sie bezahlt oder kannst sie abfeiern. 

Zu Überstunden bist Du nicht verpflichtet. Sie dürfen nur in besonderen Situationen angeordnet werden. Und falls in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass die Überstunden mit Deinem Festgehalt pauschal abgegolten (also beglichen) sind: Das ist wahrscheinlich unwirksam. 

Schreib Deine Überstunden auf

Das Wichtigste ist, Deine Überstunden aufzuschreiben. Wenn es bei Dir keine Zeiterfassung gibt, führ selbst eine Tabelle. Vermerk außerdem, ob sie von Deiner Vorgesetzten angeordnet wurden oder sie die Überstunden hingenommen hat. Am besten lässt Du Deine Tabelle regelmäßig von Deiner Vorgesetzten abzeichnen. 

Im Jahresendgespräch sprichst Du die Überstunden an. Dazu solltest Du Deine Aufzeichnungen mitnehmen. Besprecht den Grund für die Mehrarbeit im letzten Jahr und was im neuen Jahr anders werden soll. Eine langfristige Lösung kann z. B. mehr Personal sein. Bis dahin solltest Du bestenfalls einen Teil bezahlt bekommen und einen Teil mit Freizeit ausgleichen können. Besonders, wenn das Jahr bei Dir gut gelaufen ist.  

Berechne, wie viel Dir zusteht

So berechnest Du, wie viel Dir zusteht: Teil Deinen Brutto-Monatslohn durch 4,33. So viele Wochen hat ein Monat im Schnitt. Das teilst Du durch Deine festgelegte Arbeitszeit pro Woche, z. B. 40. Das ist Dein Stundenlohn – und den multiplizierst Du mit Deinen Überstunden.  

Falls Du die Überstunden nicht direkt bezahlt bekommst, frag nach einem Bonus. So bekommst Du mehr Geld, ohne die Überstunden zu zementieren. Oder Du nimmst die Überstunden als Argument für eine Gehaltserhöhung. 

Schau auch in den Tarifvertrag

Falls ein Tarifvertrag gilt: Schau, ob er die Bezahlung von Überstunden regelt. Das gilt auch, wenn es in Deiner Branche einen Tarifvertrag gibt, er bei Deinem Arbeitgeber aber nicht gilt.  

In zwei Fällen hast Du leider Pech. Leitende Angestellte können sich gegen Überstunden nicht wehren, mehr dazu hier. Und wenn Du mehr als 85.200€ (Ost) oder 87.600€ (West) verdienst, hast Du keinen Anspruch darauf, Überstunden bezahlt zu bekommen. Du willst Dir Deine Überstunden zurückholen? Unsere Checkliste hilft Dir dabei.

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FinanzFact: Der 40€-Mythos bei Vermögenswirksamen Leistungen

Mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) kann Dir Dein Arbeitgeber beim Vermögensaufbau helfen – mit bis zu 40€ pro Monat. So liest Du es fast überall, wenn Du Dich übers VL-Sparen informierst. Einen Maximalbetrag gibt’s beim VL-Sparen aber gar nicht. Die 40€ werden oft nur für das Limit gehalten, weil sich dieser Wert bei vielen Unternehmen über die Jahre etabliert hat. Dein Arbeitgeber kann also auch mehr Geld für Dich anlegen. Zusätzlich kannst Du den Betrag aus Deinem Gehalt aufstocken oder ganz ohne Geld von der Firma VL für Dich selbst anlegen. 

Das lohnt sich vor allem, wenn Du Anspruch auf zusätzliche Förderung vom Staat hast, weil Du unter bestimmten Einkommensgrenzen bleibst. Denn die Förderung wird prozentual auf den Sparbetrag berechnet: Je höher der ist, desto mehr Geld gibt’s. Das ist zwar gedeckelt, aber Du kannst die Förderung doppelt bekommen, wenn Du noch einen zweiten VL-Vertrag hast. 

Besparst Du z. B. parallel einen VL-ETF und einen VL-Bausparvertrag, kannst Du bis zu 123€ pro Jahr vom Staat bekommen. Dafür musst Du insgesamt 870€ (mtl. 72,50€) in die beiden Verträge stecken. Macht eine Rendite von 14% – nur durch die Förderung. Mehr Details liest Du in unserem Ratgeber. 

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Auch noch wichtig diese Woche

Letzte Chance: Frist für Heizkostenhilfe endet bald

Solltest Du 2022 eine hohe Rechnung für Heizöl, Pellets, Holz, Flüssiggas oder Kohle bekommen haben, dann kannst Du dafür nur noch bis zum 20. Oktober die Heizkostenhilfe beantragen. Bevor Du loslegst, solltest Du aber prüfen, ob Du berechtigt bist. Als Berechtigter kannst Du zwischen 100 und 2.000€ bekommen. Alle Infos zum Antrag findest Du hier. Der HeizCheck von co2online kann Dir außerdem helfen, Heizkosten zu sparen.

300€ fürs E-Auto: Achtung, es eilt!

Wenn Du ein E-Fahrzeug mit verpflichtender Kfz-Zulassung hast, kannst Du mit der sog. THG-Quote Dein eingespartes CO2 verkaufen und eine Prämie von einigen Hundert Euro pro Jahr kassieren – 2023 um die 300€. Das funktioniert über einen Dienstleister, der alles für Dich erledigt. Beeil Dich aber: Du musst die THG-Prämie dieses Jahr deutlich früher beantragen als bisher – bei den meisten Anbietern bis spätestens 31. Oktober.

Auch neu: Der Trick, die Prämie durch eine freiwillige Zulassung auch für zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. E-Scooter) einzustreichen, funktioniert nicht mehr. Solche Fahrzeuge werden bei der THG-Quote seit Ende Juli nicht mehr berücksichtigt. Falls sich das ändert, liest Du‘s natürlich bei uns. Alle Infos, wie Du Deine THG-Quote verkaufst und worauf Du bei den Dienstleistern achten musst, findest Du in unserem Ratgeber. 

Das ändert sich ab 2027 für Deine Wärmepumpe

Die EU hat das stufenweise Verbot von sog. F-Gasen ab 2027 beschlossen. Und das wirkt sich auch auf Dich aus: Denn diese umweltschädlichen Gase stecken als Kühlmittel u. a. in Wärmepumpen und Klimaanlagen. Unser Tipp: Wenn Du Dir noch eine Wärmepumpe kaufst, achte gleich auf natürliche Kühlmittel, das wird auch extra gefördert. Du hast schon eine Wärmepumpe? Dann kannst Du entspannt bleiben. Bestehende Geräte sind vom Verbot nicht betroffen.

Vodafone: Betrüger versuchen, Deine Daten abzugreifen

Der Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch, Mimikama, warnt derzeit vor Phishing-Mails an Vodafone-Kunden. Die Betrüger geben sich als Vodafone-Mitarbeiter aus und fordern Dich über E-Mails mit Betreff wie z. B. „Mitteilung über ihre unbezahlte Rechnung“ zu einer Zahlung auf. Über den beigefügten Link versuchen die Betrüger, an Deine Daten zu kommen. Meist lassen sich solche Phishing-Mails an folgenden Details erkennen: 

  • Grammatik- und Rechtschreibefehler 
  • Fehlende persönliche Anrede 
  • Absendeadresse stammt eindeutig nicht von Vodafone 
  • Übersetzungsfehler wie fehlerhafte Anzeige von Umlauten 

Im Zweifel gehst Du besser auf Nummer sicher und kontaktierst das Unternehmen direkt über den jeweiligen Kundenservice. 

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Zahnarztbesuche können schnell teuer werden. Wann sich eine Zahnzusatzversicherung für Dich lohnt, darüber diskutieren Saidi und Emil in der aktuellen Folge.

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In den folgenden Tabellen haben wir für Dich unsere aktuellen Empfehlungen zusammengestellt. Diese enthalten Werbelinks, über die Du direkt zur Empfehlung gelangst – und für die Finanztip in manchen Fällen eine Vergütung erhält. Unsere Auswahl erfolgt rein redaktionell und zu 100% unabhängig.
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3,15% p. a.
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Klarna* 4,25% p. a.
CA Consumer Finance* 4,20% p. a.
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CA Consumer Finance* 4,20% p. a.
Younited Credit über WeltSparen* 4,20% p. a.
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Varengold Bank 4,15% p. a.
OLB Bank über WeltSparen* 4,10% p. a.
Oyak Anker Bank 4,10% p. a.
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CA Consumer Finance* 4,20% p. a.
Abcbank 4,15% p. a.
Younited Credit über WeltSparen* 4,20% p. a.
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O2-Netz: 6 GB – 24 Monate von Smartmobil* (6€ im Monat)
Telekom-Netz: Prepaid Smart 5 GB von Ja! mobil (8,70€ im Monat)
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