von Veronika Schmalzried und Britta Beate Schön
So langsam solltest Du als Mieterin oder Mieter Deine
Nebenkostenabrechnung fürs Jahr 2022 bekommen haben – dem ersten Jahr der
Energiekrise. Die Abrechnung könnte aber weniger dramatisch ausgefallen sein als
befürchtet: Dank Dezemberhilfe, mildem Winter und weil viele beim Heizen gespart
haben. Aber: Es gibt auch Fälle mit (hohen) Nachzahlungen.
Damit Du weißt, ob Deine Nachzahlung wirklich
gerechtfertigt ist, solltest Du die Abrechnung auf jeden Fall prüfen. Laut dem
Nebenkostenspezialisten Mineko* sind 90% der von ihm
geprüften Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft und Du kannst mehrere Hundert Euro
sparen, wenn Du sie einmal überprüfst. Hier ein Überblick, was alles falsch sein
kann:
1. Warmwasserkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet
Hat Deine Vermieterin oder Dein Vermieter das Warmwasser
nicht nach Verbrauch abgerechnet, sondern geschätzt oder nach einer Formel
berechnet, darfst Du den Posten pauschal um 15% kürzen.
2. Vermieter rechnet Kosten ab, die nicht im Vertrag stehen
Alle Kostenpositionen, die Deine Vermieterin oder Dein
Vermieter abrechnet, müssen im Mietvertrag stehen. Vergleich die einzelnen
Kosten in Deiner Abrechnung mit den Angaben im Vertrag. Fehlen einzelne
Kostengruppen im Vertrag, wie z. B. der Aufzug, musst Du sie nicht bezahlen.
3. Unzulässige Kosten
Du kannst der Abrechnung widersprechen, wenn Deine
Vermieterin oder Dein Vermieter Kosten auf Dich umgelegt hat, die sie oder er
selbst tragen muss. Das sind z. B. Reparaturkosten, Mietkosten für Rauchmelder
oder Feuerlöscher, Bank- und Kontoführungsgebühren oder eine einmalige
Dachrinnenreinigung. Auch Beiträge für eine Mietausfall- oder
Rechtsschutzversicherung gehören dazu.
4. Frist nicht eingehalten
Du bekommst Deine Nebenkostenabrechnung für 2021 erst
2023 – also mehr als zwölf Monate später? In dem Fall darf Deine Vermieterin
oder Dein Vermieter keine Nachzahlung von Dir verlangen – Du musst nicht
zahlen.
5. Gewerberäume im Wohnhaus
Gibt’s in Deinem Wohnhaus auch eine Gewerbeeinheit? Dann
sollte das bei Deinen Nebenkosten berücksichtigt werden. Denn in aller Regel
verursacht ein Gewerbe deutlich höhere Nebenkosten. Hat Deine Vermieterin oder
Dein Vermieter die nicht herausgerechnet, sondern auf alle Mietparteien
umgelegt, kannst Du der Abrechnung widersprechen. Erkundige Dich dann, warum
Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die gewerblichen Kosten nicht
herausgerechnet hat.
6. Falscher Abrechnungszeitraum
Bist Du gerade erst eingezogen? Deine Vermieterin oder
Dein Vermieter darf die Kosten nur für die Monate berechnen, die Du im Haus
gewohnt hast und nicht für das gesamte Jahr.
7. Falscher Verteilerschlüssel
Die Verteilerschlüssel müssen in der Abrechnung
angegeben sein und auch richtig sein. Vergleich dazu die Angaben mit Deinem
Mietvertrag. Es lohnt sich immer, die Wohnung einmal nachzumessen. Denn
Nebenkosten, die nach Wohnfläche abgerechnet werden, dürfen nur nach den
tatsächlichen Quadratmetern berechnet werden.
8. Dezemberhilfe nicht berücksichtigt
Der Staat übernimmt für alle Mieterinnen und Mieter, die
mit Gas heizen, den Abschlag für Dezember 2022. Wer vermietet, muss diesen
Rabatt über die Abrechnung weitergeben. Der Rabatt gilt für ein Zwölftel des
Jahresverbrauchs, den Du früher, also in der Heizperiode 2021, hattest. Lag der
z. B. bei 12.000 kWh/Jahr, wird angenommen, Du hättest auch im Dezember ein
Zwölftel davon – also 1.000 kWh – verbraucht und musst die dann nicht bezahlen.
Prüf also, ob Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die Soforthilfe in
angemessener Höhe berücksichtigt hat, und hak nach, wenn Zweifel bestehen oder
die Soforthilfe in der Abrechnung gar nicht auftaucht.
Du kannst die Nachzahlung nicht stemmen?
Dann solltest Du Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter eine Ratenzahlung anbieten. Bis zum 31. Dezember 2023 ist es außerdem möglich, Bürgergeld für einen Monat zu erhalten, wenn Du eine hohe Nachzahlung hast, die Du Dir nicht leisten kannst. Das gilt für Rentnerinnen und Rentner genauso wie für Studierende. Auch wenn Du Wohngeld beziehst, ist wegen einer hohen Nachzahlung für 2022 ein Antrag beim Jobcenter möglich. Bisher waren die Kosten für Heizung und Strom ausgeklammert.
Wichtig: Den Antrag auf solche vorübergehenden Bürgergeld-Leistungen musst Du innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem Du die Abrechnung bekommen hast oder die Nachzahlung fällig ist Weitere Informationen und den Online-Antrag findest Du bei der Agentur für Arbeit (PDF).
Hast Du bei der Kontrolle der Abrechnung Fehler
gefunden, kannst Du widersprechen und Deine Vermieterin oder Deinen Vermieter um
Klärung bitten – und zwar mit
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