Festzuschuss Zahnersatz Das zahlt die Krankenkasse für Zahnersatz
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Irgendwann passiert es den meisten von uns: Ein Zahn ist kaputt, Du brauchst eine Brücke, eine Krone oder ein Implantat – und das kann teuer werden. Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, übernimmt die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz. Wir erklären, was Du selbst zahlen musst.
Brauchst Du als Kassenpatient Zahnersatz, dann musst Du in der Regel einen Teil der Kosten dafür aus eigener Tasche zahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt lediglich den sogenannten Festzuschuss. Aktuell liegt der Festzuschuss bei 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Wie diese Regelversorgung aussieht, legen Krankenkassen und Zahnärzte für jedes Zahnproblem im Detail fest. Ziel ist es, Patienten und Patientinnen medizinisch sinnvollen Zahnersatz zu ermöglichen. Extras, zum Beispiel aus optischen Gründen, gehören nicht zur Regelversorgung. Diese musst Du grundsätzlich selbst zahlen.
Für jeden Befund werden in der Festzuschuss-Richtlinie eine Standard-Behandlung definiert und die Kosten bestimmt. Die Krankenkasse zahlt standardmäßig 60 Prozent dieses Betrags, unabhängig davon, für welche Art des Zahnersatzes Du Dich letztlich entscheidest.
Regelmäßig zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt zu gehen, lohnt sich in mehrfacher Hinsicht. Wenn Du jedes Jahr Deine Zähne kontrollieren und Dein Bonusheft abstempeln lässt, bekommst Du einen höheren Festzuschuss.
Kannst Du für die vergangenen fünf Jahren ein lückenloses Bonusheft vorweisen, dann steigt der Festzuschuss auf 70 Prozent. Bei zehn Jahren lückenlosem Bonusheft sind es 75 Prozent.
Wenn Du innerhalb von zehn Jahren nur einmal die Kontrolluntersuchung verpasst hast, kannst Du unter Umständen trotzdem den 75 Prozent Zuschuss bekommen. Allerdings musst Du gegenüber Deiner Krankenkasse schlüssig begründen können, warum Du die Zahnkontrolle versäumt hast. Die Krankenkasse hat einen Ermessenspielraum, ob ihr die Begründung ausreicht.
Warst Du bei der Untersuchung und hattest nur Dein Bonusheft vergessen, kannst Du Deine Zahnärztin oder Deinen Zahnarzt bitten, es nachzustempeln.
Hast Du ohne Grund eine Vorsorgeuntersuchung verpasst, beginnt das Sammeln der Stempel von vorne. Erst wenn Du wieder in fünf aufeinanderfolgenden Jahren Dein Bonusheft gefüllt hast, bekommst Du einen höheren Festzuschuss.
Du bist nicht verpflichtet, Dir den Standard-Zahnersatz einsetzen zu lassen, sondern kannst Dich auch für eine teurere Variante entscheiden. Infrage kommen beispielsweise teurere Materialien wie Keramik oder Gold oder aufwendige Behandlungen wie das Einsetzen eines Implantats.
Fehlt Dir ein Seitenzahn, dann ist die Regelversorgung häufig eine Brücke aus Metall. Dieses Material ist belastbar und langlebig. Wenn Frontzähne betroffen sind, bezuschusst die Kasse eine Teilverblendung mit zahnfarbenem Material. Möchtest Du auch im seitlichen Bereich lieber eine Krone oder Brücke aus Keramik, dann ist das eine Mehrleistung, für die Du komplett selbst aufkommen musst. Abhängig von der Art des Zahnersatzes, für die Du Dich entscheidest, kann Dein Eigenanteil deshalb zwischen Hundert und einigen Tausend Euro liegen.
Aber auch, wenn Du Dich für die Regelversorgung entscheidest, zahlst Du als Kassenpatient 25 bis 40 Prozent der Kosten selbst. Welcher Eigenanteil bei einer Metallkrone und einer Brücke zum Schließen einer Zahnlücke auf Dich zukommt, zeigen unsere Beispiele.
ohne Bonus | 5 Jahre Bonusheft | 10 Jahre Bonusheft | |
---|---|---|---|
Gesamtkosten Brücke | 846 € | 846 € | 846 € |
Festzuschuss der Krankenkasse | 508 € | 592 € | 634 € |
Eigenanteil | 338 € | 254 € | 212 € |
Annahme: Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn (Befund 2.1.), Werte gerundet, Rundungsdifferenzen möglich
Quelle: Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (Stand: 2. Januar 2024)
Wie hoch genau Dein Eigenanteil ist, musst Du aber nicht selbst berechnen. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin erstellt einen Heil- und Kostenplan. Darin sind Dein Befund, die geplante Behandlung, die geschätzten Gesamtkosten und Dein Eigenanteil aufgeführt. Den Heil- und Kostenplan musst Du von Deiner Krankenkasse genehmigen lassen, bevor die Behandlung losgeht.
Falls Du Dich in Absprache mit Deinem Zahnarzt für eine andere Versorgung entscheidest, zum Beispiel für ein Implantat statt einer Brücke oder eine optisch schönere Krone aus Keramik statt der aus Metall, kann es deutlich teurer werden. Die Kasse zahlt für ein Implantat den gleichen Betrag wie für eine Brücke. Die Mehrkosten für die teurere Behandlung musst Du selbst tragen.
Soll beispielsweise ein fehlender Zahn ersetzt werden, bekommst Du von der Kasse mit einem zehn Jahre geführten Bonusheft 634 Euro Zuschuss, unabhängig davon, ob Du Dich für eine Zahnbrücke entscheidest, die 850 Euro kostet, oder für ein 3.000 Euro teures Implantat.
Ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, hängt stark davon ab, ob Du in Zukunft häufig Zahnersatz brauchst und auf eine hochpreisige Ausführung Wert legst. Denn die Versicherung ist verhältnismäßig teuer. Einen guten Vertrag gibt es ab etwa 300 Euro im Jahr aufwärts. Zahnersatz kann über die Jahre zwar Kosten von einigen Tausend Euro verursachen, existenzbedrohend sind diese Ausgaben aber selten. Du solltest Dich deshalb zunächst um alle wichtigeren Versicherungen kümmern, bevor Du über eine Zahnzusatzversicherung nachdenkst.
Eine simple Möglichkeit, für hohe Zahnarztkosten vorzusorgen, ist es, monatlich etwas Geld zur Seite zu legen – zum Beispiel auf ein Tagesgeldkonto. Bevorzugst Du die Versicherung, dann empfehlen wir Dir, einen Tarif mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis zu wählen. Premium-Tarife sind aus unserer Sicht häufig unverhältnismäßig teuer. Details dazu liest Du in unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung.
Gute Zahnzusatzversicherungen sind recht teuer und lohnen sich nur bei häufigen kostspieligen Behandlungen.
Von uns empfohlene Tarife: Allianz (MeinZahnschutz 90/90 AR), Württembergische (Zahnersatz 90 + Zahnbehandlung Plus) und Huk-Coburg/Huk24 (ZZ Pro90).
Wenn Du ein geringes Einkommen hast und Dir deshalb den Eigenanteil für Zahnersatz nicht leisten kannst, kannst Du von der sogenannten Härtefallregelung profitieren. Die Krankenkasse erstattet dann die Kosten für die Regelversorgung vollständig. Allerdings musst Du das bei Deiner Krankenversicherung beantragen. Infrage kommt die Härtefallregelung unter anderem, wenn Du ein sehr geringes Bruttoeinkommen hast oder Bafög, Sozialhilfe, Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder eine Erwerbsminderungsrente beziehst.
Wie Du den Härtefallzuschuss beantragst und welche Einkommensgrenzen im Detail gelten, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Härtefallregelung bei Zahnersatz.
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