Bürgergeld 2024 & 2025 So bekommst Du Bürgergeld
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für Menschen, die nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt haben, grundsätzlich arbeiten können, aber kein Arbeitslosengeld erhalten. Es ersetzt seit Januar 2023 die Hartz-4-Leistungen.
Eine alleinstehende Person bekommt im Jahr 2024 als Regelbedarf 563 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 1.012 Euro. 2025 steigt das Bürgergeld nicht.
Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten für Unterkunft, also Miete und Heizkosten. Nach einem Jahr prüft das Jobcenter, ob Deine Wohnkosten angemessen sind.
So gehst Du vor
Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 die sogenannten Hartz-4-Leistungen, auch bekannt als Arbeitslosengeld 2. Aber worum geht es beim Bürgergeld genau? Wer kann es bekommen, wie viel steht Dir im Jahr 2025 zu und was für Änderungen wird es geben? Alles, was Du zum Bürgergeld wissen musst, haben wir für Dich zusammengestellt.
Das Bürgergeld ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt haben. Damit soll sichergestellt sein, dass jeder Mensch in Deutschland über das Existenzminimum zum Leben verfügt.
Auch wenn der Name Bürgergeld in eine andere Richtung weist, handelt es sich bei dieser Sozialleistung nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Mit dem Bürgergeld werden nur die Menschen finanziell unterstützt, die bedürftig sind und grundsätzlich noch arbeiten können, aber keine Arbeit finden oder von der Arbeit allein ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Die zweite Gruppe wird umgangssprachlich Aufstocker genannt.
Im September 2024 bekamen laut Bundesagentur für Arbeit über 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB 2).
Ein Ziel der Bürgergeld-Reform war: Menschen sollten durch Qualifizierung, Weiterbildung und individuelles Training bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützt werden, um sie dauerhaft wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Die Jobcenter müssen nicht mehr vorrangig einen Job vermitteln, wenn eine Weiterbildung zunächst sinnvoller erscheint.
Neu: Die Bundesregierung hat im Rahmen der Wachstumsinitiative für 2025 Änderungen beim Bürgergeld vorgeschlagen mit einigen Verschärfungen und Änderungen. Mitte November soll der Bundestag darüber verhandeln.
In unserer Checkliste findest Du alle Informationen zum Bürgergeld in der Übersicht.
Du hast Anspruch auf Bürgergeld, wenn Du älter als 15 Jahre alt bist, das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hast und diese drei Voraussetzungen erfüllst: Erwerbsfähigkeit, Bedürftigkeit und Wohnsitz in Deutschland. Du musst nicht arbeitslos sein, um Bürgergeld bekommen zu können.
Damit Du Bürgergeld bekommen kannst, musst Du grundsätzlich erwerbsfähig sein, also arbeiten können. Bist Du krank oder auf absehbare Zeit eingeschränkt und nicht in der Lage, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, bist Du nicht erwerbsfähig (§ 8 SGB 2). In diesem Fall hast Du eventuell Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder auf Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit. Ob Du erwerbsunfähig bist, stellt die gesetzliche Rentenversicherung fest.
Bekommst Du als Rentnerin oder Rentner nicht genug Rente, um Deinen Lebensunterhalt zu bezahlen, hast Du keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Grundsicherung im Alter. Diese Sozialleistung ist im Sozialgesetzbuch 12 geregelt (§§ 41 bis 46 b). Manche Rentner und Rentnerinnen haben auch Anspruch auf den Grundrentenzuschlag.
Studierende, die nicht im Haushalt der Eltern leben und wenig Geld haben, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld (§ 7 Abs. 5 SGB 2). Sie können Bafög beantragen. Auszubildende können während einer beruflichen Ausbildung allerdings bei Bedarf zusätzlich Bürgergeld bekommen.
Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit haben dann Anspruch auf Bürgergeld,
wenn sie in Deutschland arbeiten, davon aber nicht leben können,
wenn sie aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz kommen, zuvor in Deutschland beschäftigt waren und unfreiwillig arbeitslos sind,
wenn sie aus einem anderen Land kommen, aus einem sogenannten Drittland, und einen entsprechenden Aufenthaltstitel besitzen, der zum Bezug von Bürgergeld berechtigt.
Geflüchtete aus der Ukraine können Bürgergeld beantragen. Mehr Informationen zur Unterstützung für Menschen aus der Ukraine hat die Arbeitsagentur zusammengestellt. Menschen, die sich um Asyl bewerben, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, aber kein Bürgergeld. Während der ersten drei Monate nach Einreise besteht für erwerbslose Menschen aus dem Ausland und deren Familienangehörige kein Anspruch auf Bürgergeld (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB2).
Du musst in Deutschland wohnen, Deinen sogenannten gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Auf Deine Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Deutsche im Ausland können dauerhaft kein Bürgergeld beziehen.
Da Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen ist, bekommst Du nur dann finanzielle Unterstützung, wenn Du bedürftig bist. Dazu prüft das Jobcenter, ob Du Deinen Lebensunterhalt mit Deinem Einkommen oder Deinem Vermögen bezahlen kannst (§ 9 SGB 2).
Bedürftig bist Du nicht, wenn Dich Deine Familie finanziell unterstützt oder Du einen Anspruch gegen Dritte hast, zum Beispiel auf Unterhalt gegen Deine Eltern oder Unterhalt gegen Deinen Ex-Partner oder Ex-Partnerin.
Stehen Dir andere Sozialleistungen zu, musst Du diese zuerst beantragen, wenn Du damit Deine Bedürftigkeit verringerst oder beseitigst. Die wichtigsten vorrangigen Leistungen sind:
Kinderzuschlag und Wohngeld musst Du nur dann zuerst beantragen, wenn sich dadurch die Hilfebedürftigkeit aller Haushaltsmitglieder für mindestens drei Monate beseitigen lässt (§ 12a SGB 2). Das Jobcenter weist Dich auf andere Sozialleistungen hin und steht Dir beratend zur Seite.
Wichtig: Selbst wenn Du Anspruch auf Wohngeld hast, kann es mehrere Monate dauern, bis die Behörde Wohngeld tatsächlich bewilligt und zahlt. Während dieser Wartezeit besteht Hilfebedürftigkeit. Das Jobcenter muss Dir bis zur Zahlung des grundsätzlich vorrangigen Wohngelds Bürgergeld überweisen.
Wie sich genau die geplante Kindergrundsicherung auf das Bürgergeld auswirkt, ist noch nicht geklärt. Ursprünglich sollten die Bürgergeldleistungen für Kinder in der Kindergrundsicherung aufgehen.
Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt. Bürgergeld kannst Du bei Deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen – bei den Jobcentern. Das ist auch digital möglich. Das Antragsformular für Bürgergeld findest Du auf der Website der Agentur für Arbeit. Du musst sechs Seiten ausfüllen. Ist Dir etwas unklar, kannst Du in der Ausfüllhilfe nachlesen oder beim Jobcenter anfragen.
Lebst Du mit anderen Menschen zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft, dann gilt Dein Antrag auch für die anderen Personen. Es muss also nicht jedes Familienmitglied einen gesonderten Antrag stellen.
Was Du an Bürgergeld bekommen kannst, ergibt sich aus dem monatlichen Regelbedarf. Für jede Person in Deinem Haushalt legt der Gesetzgeber fest, mit welchem monatlichen Eurobetrag der Lebensunterhalt gesichert sein soll. Abgedeckt sind damit Kosten für Essen und Trinken, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse.
Der Regelbedarf im Jahr 2024 geht von 352 Euro für Kinder bis zum fünften Lebensjahr bis hin zu 563 Euro für eine erwachsene Alleinerziehende.
Das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) überprüft jährlich Bürgergeldsätze und passt sie nach einer festen Berechnungsformel an. Maßgeblich für diese Anpassung ist die Preisentwicklung und zu einem kleineren Teil die Entwicklung der Netto-Löhne. Zum 1. Januar 2024 erhöhte sich das Bürgergeld um rund zwölf Prozent (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024).
Neu: Im Jahr 2025 bleiben die Regelsätze unverändert (RBSFV 2025). Die Inflation ist im Jahr 2024 zwar deutlich gesunken, so dass die Regelsätze entsprechend sinken müssten. Doch laut Gesetz ist die Höhe der Regelsätze für die Folgejahre geschützt (§ 28a Abs. 5 SGB 12).
Stufe | Personen | 2023 | 2024 & 2025 |
---|---|---|---|
1 | Alleinstehende/Alleinerziehende | 502 € | 563 € |
2 | Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 451 € | 506 € |
3 | Volljährige in Einrichtungen (nach SGB 12) | 402 € | 451 € |
3 | nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 402 € | 451 € |
4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 € | 471 € |
5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 € | 390 € |
6 | Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 € | 357 € |
Quelle: Anlage zu § 28 SGB 12; § 28a SGB 12 (Stand: Oktober 2024)
Zusätzlich übernimmt der Staat die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt. Was an Miete in Deiner Stadt angemessen ist, erfährst Du im Jobcenter. Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Miete direkt an die Vermieterin oder den Vermieter überweist.
Aber nicht nur Mieterinnen und Mieter können Bürgergeld bekommen. Bewohnst Du ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung, dann gehören zu den Kosten der Unterkunft auch Zinsen für die Baufinanzierung, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins sowie Nebenkosten, soweit sie angemessen sind.
Familie Albers mit zwei Kindern, die drei und fünf Jahre alt sind, wohnt in Köln in einer Mietwohnung mit monatlich 850 Euro Miete inklusive Nebenkosten und 100 Euro Heizkosten. Beatrix Albers arbeitet in Teilzeit als Pflegekraft in einem Altenheim und verdient 700 Euro brutto. Sie bekommt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge rund 650 Euro netto ausgezahlt. Chris Albers war selbstständig, hat allerdings sein Geschäft aufgegeben und deshalb derzeit keine Einkünfte. Familie Albers bekommt 500 Euro Kindergeld.
Der monatliche Gesamtbedarf von Familie Albers liegt im Jahr 2024 bei 2.676 Euro. Er ergibt sich aus den Regelbedarfen für die einzelnen Familienmitglieder und den Wohnkosten:
Bedarfe | |
---|---|
2 Erwachsene (506 €) | 1.012 € |
2 KInder (357 €) | 714 € |
Wohnkosten | 950 € |
Gesamtbedarf | 2.676 € |
Ein Teil des Einkommens von Beatrix wird vom Gesamtbedarf abgezogen. Allerdings erst nach Abzug des Freibetrags von 238 Euro vom Nettoeinkommen (650 Euro – 238 Euro = 412 Euro). Auch das Kindergeld von 500 Euro für beide Kinder wird vom Gesamtbedarf abgezogen, sodass sich folgende Rechnung ergibt:
Gesamtbedarf | 2.676 € |
---|---|
abzgl. Kindergeld | - 500 € |
abzgl. Einkommen | - 412 € |
Bürgergeld | 1.764 € |
Familie Albers hat einen Anspruch von 1.764 Euro Bürgergeld im Monat.
Du kannst einen regelmäßigen Mehrbedarf geltend machen, wenn Du alleinerziehend bist oder in Deiner Mobilität eingeschränkt bist, weil Du zum Beispiel im Rollstuhl sitzt oder wenn Du schwanger bist. Auch wenn Du chronisch krank bist und deshalb höhere Kosten im Alltag hast, kannst Du einen Mehrbedarf im Einzelfall bekommen (§ 21 SGB 2).
Zusätzlich gibt es auch mehr Geld, wenn Du zum Beispiel ausziehst und Deine Wohnung ausstatten musst. Da bekommst Du einmal mehr Geld. Auch für eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt kannst Du einen einmaligen Mehrbedarf beantragen.
Wichtig: Für Schülerinnen und Schüler gibt es zusätzlich einen Bedarf für Bildung und Teilhabe. Im Jahr 2024 sind das 195 Euro. Zusätzlich gibt es 15 Euro monatlich für Musikunterricht oder eine Mitgliedschaft im Sportverein. Diese Bildungs- und Teilhabebedarfe musst Du nicht mehr gesondert beantragen. Solltest Du dazu Fragen haben, kannst Du Dich an das Jobcenter wenden.
Um Dir einen ersten Überblick über die mögliche Höhe des Bürgergeldes zu verschaffen, kannst Du einen Bürgergeld-Rechner nutzen. Es gibt davon mittlerweile einige, die kostenlos im Internet angeboten werden.
Wir empfehlen den Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest, der einfach zu bedienen ist und alle rechtlichen Vorgaben beachtet.
Falls Du eine Weiterbildung mit anerkanntem Berufsabschluss in Angriff nimmst, bekommst Du mehr Bürgergeld. Für eine erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfung zahlt das Jobcenter eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro. Zudem gibt es seit 1. Juli 2023 ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro – zusätzlich zum Regelbedarf und den Wohnkosten (§ 87a Abs. 2 SGB 3).
Durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz wurde der Weiterbildungsbonus für Maßnahmen gestrichen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen. Ein solcher Bürgergeldbonus wird seit dem 28. März 2024 nicht mehr gewährt (§ 16j SGB 2-alt).
Dein Anspruch auf Bürgergeld ist nicht pfändbar. Automatischen Pfändungsschutz auf Deinem Girokonto bekommst Du nur, wenn Du es in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln lässt. Wie das funktioniert, erklären wir im Ratgeber zum P-Konto.
Das Jobcenter darf Dein Bürgergeld kürzen, wenn Du eine zumutbare Stelle nicht annimmst oder Termine im Jobcenter verpasst hast. Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent (§ 31a SGB 2). Wenn zwischen dem Beginn der ersten Minderung und einer weiteren Pflichtverletzung mehr als ein Jahr vergangen ist, gilt die Pflichtverletzung wieder als erster Verstoß. Kosten der Unterkunft und Heizung dürfen auch bei Verfehlungen nicht gemindert werden. Es sollte also nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nie mehr als eine Kürzung von 30 Prozent des Regelbedarfs geben (§ 31a Abs. 4 SGB 2).
Durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz wurden die Sanktionen verschärft. Wer sich seit 28. März 2024 weigert, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, muss für bis zu zwei Monate mit der Kürzung des gesamten Regelbedarfs rechnen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt das Jobcenter auch in einem solchen Fall weiter (§ 31a Abs. 7 SGB 2). Zumutbar ist nach dem Gesetz grundsätzlich erstmal jede Tätigkeit. Ausnahmen kann es geben, wenn Du zum Beispiel körperlich für die Arbeit nicht geeignet bist (§ 10 SGB 2).
Neu: Mit der Wachstumsinitiative hat die Bundesregierung eine Änderung der Sanktionen vorgeschlagen. Die derzeitige Staffelung der Kürzungen von 10 über 20 bis hin zu 30 Prozent soll vereinheitlicht und verschärft werden. So soll das Bürgergeld einheitlich um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden, wenn jemand eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt. Wer sich zu spät meldet, muss ebenfalls mit 30 Prozent weniger Bürgergeld rechnen – allerdings nur für einen Monat. Es soll auch eine monatliche Meldepflicht eingeführt werden.
Das erste Jahr, in dem Du Bürgergeld beziehst, gilt als sogenannte Karenzzeit: In dieser Zeit gelten besondere Regeln für Dein Vermögen und für Deine Wohnkosten.
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden während dieser Zeit in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Auch selbst genutztes Wohneigentum wird unabhängig von seiner Fläche bei der Prüfung der Bedürftigkeit ausgenommen. Du musst also im ersten Jahr nicht umziehen, nur weil Du in einer zu teuren Wohnung lebst oder Eigentümer einer Immobilie bist.
Bist Du länger als ein Jahr auf Bürgergeld angewiesen, prüft das Jobcenter, ob die Wohnkosten angemessen sind.
Im ersten Jahr wird auch Dein Vermögen nicht berücksichtigt, wenn es sich nicht um erhebliche Summen handelt. Die Grenze dafür liegt aktuell bei 40.000 Euro für den Antragsteller sowie 15.000 Euro für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt (§ 12 Abs. 3 und 4 SGB 2). Ersparnisse bis zu dieser Höhe musst Du also nicht aufbrauchen, bevor Du Bürgergeld bekommst.
Neu: Durch die Wachstumsinitiative der Bundesregierung soll die Karenzzeit für das Vermögen für das erste Mitglied der Bedarfsgemeinschaft auf sechs Monate verkürzt werden.
Bist Du länger als ein Jahr auf Bürgergeld angewiesen, also nach der Karenzzeit, prüft das Jobcenter Dein Vermögen. Hast Du Geld gespart, dann musst Du es zunächst für Deinen Lebensunterhalt ausgeben, bevor Du staatliche Leistungen bekommen kannst.
Nach der Karenzzeit gilt ein Freibetrag von insgesamt 15.000 Euro je Person in der Bedarfsgemeinschaft – und zwar unabhängig vom Alter (§ 12 Abs. 2 SGB 2). Ein Auto ist für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft anrechnungsfrei, soweit es angemessen ist. Die Mindestgrenze liegt bei rund 15.000 Euro pro Fahrzeug (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB 2). Ein teureres Fahrzeug akzeptiert das Jobcenter nicht ohne Weiteres.
Erbschaften werden seit Juli 2023 nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen bewertet. Wenn der Erbende durch die Erbschaft zu mehr Geld gekommen ist, als nach dem Freibetrag für das Bürgergeld erlaubt ist, entfällt der Anspruch auf Bürgergeld.
Sämtliches Geld, das in staatlich geförderten Altersvorsorge-Verträgen steckt, wie zum Beispiel in einem Riester-Vertrag, berücksichtigt das Jobcenter nicht als Vermögen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 SGB 2).
Für Menschen, die im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung leben, gibt es beim Bürgergeld eine neue Regelung: Ein selbstgenutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern zählen zum Schonvermögen.
Bei mehr als vier Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede weitere Person um 20 Quadratmeter. Zudem können auch größere Häuser oder Wohnungen als Schonvermögen geschützt sein, wenn der Umzug, der Verkauf oder die Beleihung eine besondere Härte bedeuten würde (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 und 6 SGB 2).
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Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können derzeit monatlich 538 Eurohinzuverdienen, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird (§ 11b Abs. 2b SGB 2). In den Ferien können Schülerinnen und Schüler sogar unbegrenzt hinzuverdienen (§ 11a Abs. 7 SGB 2). Auch für Ehrenamtliche sind 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung pro Jahr beim Bürgergeld anrechnungsfrei.
Ansonsten werden vom Verdienst die ersten 100 Euro nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, sind 20 Prozent davon anrechnungsfrei. Verdienst Du mehr als 520 Euro, aber weniger als 1.000 Euro, werden 30 Prozent von diesem Teil des Erwerbseinkommens seit 1. Juli 2023 nicht angerechnet. Zusätzlich sind von Deinem Verdienst zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro 10 Prozent dieses Teils auf Dein Bürgergeld anrechnungsfrei (§ 11b SGB 2). Für Menschen, die mindestens ein minderjähriges Kind haben, gilt die letzte Freibetragsstufe sogar bis zu einem Einkommen von 1.500 Euro.
Beispiel: Mit einem Minijob verdient David 538 Euro im Monat. Davon zahlt er keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Anrechnungsfrei bleiben die ersten 100 Euro und 20 Prozent von 438 Euro, also 87,60 Euro. Auf das Bürgergeld von David werden insgesamt 187,60 Euro nicht angerechnet.
Du kannst den Freibetragsrechner vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nutzen, um auszurechnen, wie viel Geld Dir von Deinem Verdienst auf das Bürgergeld angerechnet wird. Anhand der nachfolgenden Tabelle kannst Du erkennen, wie hoch der Freibetrag bei welchem Verdienst ist.
Bruttolohn | pauschale Absetzung | Erwerbstätigenfreibetrag | Gesamtfreibetrag |
---|---|---|---|
100 € | 100 € | - | 100 € |
200 € | 100 € | 20 € | 120 € |
300 € | 100 € | 40 € | 140 € |
400 € | 100 € | 60 € | 160 € |
500 € | 100 € | 80 € | 180 € |
600 € | 100 € | 108 € | 208 € |
700 € | 100 € | 138 € | 238 € |
800 € | 100 € | 168 € | 268 € |
900 € | 100 € | 198 € | 298 € |
1.000 € | 100 € | 228 € | 328 € |
1.100 € | 100 € | 238 € | 338 € |
1.200 € | 100 € | 248 € | 348 € |
Quelle: § 11b SGB 2, Freibetragsrechner (Stand: Oktober 2024)
Den so ermittelten Freibetrag musst Du vom erzielten Nettoeinkommen abziehen. Er wird nicht bei der Feststellung der Höhe des Bürgergelds berücksichtigt. Das Einkommen, was bei Deinem Anspruch auf Bürgergeld angerechnet wird, hängt nicht nur von der Höhe Deines Einkommens ab, sondern auch von Deinen individuellen Abzügen. Erkundige Dich dazu am besten bei Deinem Jobcenter.
Tipp: Du kannst Dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Du Bürgergeld bekommst. Das sind immerhin 18,36 Euro im Monat. Weitere Infos findest Du im Ratgeber zum Rundfunkbeitrag.
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