Bürgergeld/Grundsicherung 2026 So bekommst Du das neue Grundsicherungsgeld

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1. Juli 2026 ist das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld für Arbeitssuchende umbenannt worden; es wurde grundlegend reformiert.
  • Die Grundsicherung ist eine staatliche Leistung für Menschen, die grundsätzlich arbeiten können, aber nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt haben.
  • Im Jahr 2026 bekommt eine alleinstehende Person als Regelbedarf monatlich 563 Euro, ein zusammenwohnendes Paar 1.012 Euro; für Kinder zahlt der Staat je nach Alter zwischen 357 Euro und 471 Euro pro Kind.
  • Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für Miete und Heizkosten, prüft aber, ob sie angemessen sind.
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Wie viel Grundsicherungsgeld kannst Du bekommen?

Was Du an Grundsicherungsgeld bekommen kannst, richtet sich nach Deinem monatlichen Regelbedarf und Deinen Wohnkosten.

Falls Du bisher Bürgergeld bezogen hast, ändert sich die Höhe der staatlichen Sozialleistung nicht dadurch, dass sie seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld heißt.

Für jede Person in Deinem Haushalt gibt es einen festen monatlichen Betrag, mit dem der Lebensunterhalt gesichert sein soll. Abgedeckt sind damit Kosten für Essen und Trinken, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse.

Wie hoch sind die Regelbedarfe beim Grundsicherungsgeld?

Personen

2023

2024 

2025

2026

Alleinstehende/Alleinerziehende502 €563 €563 €563 €
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften451 €506 €506 €506 €
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB 12)402 €451 €451 €451 €
nicht erwerbstätige Kinder unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern402 €451 €451 €451 €
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren420 €471 €471 €471 €
Kinder von 6 bis 13 Jahren348 €390 €390 €390 €
Kinder von 0 bis 5 Jahren318 €357 €357 €357 €

Quelle: Anlage zu § 28 SGB 12; § 28a SGB 12; Verordnung Fortschreibung Regelbedarfsstufen 2026 (Stand: Juli 2026)

Das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) überprüft die Bedarfssätze jährlich und passt sie nach einer festen Berechnungsformel an. Maßgeblich für diese Anpassung sind die Inflation und zu einem kleineren Teil die Entwicklung der Nettolöhne

Im Jahr 2026 blieben die Regelsätze unverändert. Auch mit der Einführung der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende zum 1. Juli 2026 wurden die Bedarfssätze nicht angepasst. Empfänger von Grundsicherungsleistungen müssen grundsätzlich nicht damit rechnen, weniger Geld zu bekommen, selbst wenn sich die Lebenshaltungskosten verringern sollten (§ 28a Abs. 5 SGB 12). 

Was ändert sich vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld?

Das bisherige Bürgergeld heißt seit 1. Juli 2026 Grundsicherung für Arbeitssuchende.  

Das Sanktionssystem wurde verschärft, wenn sich Empfänger nicht an die Vorgaben der Behörde halten – bis hin zum Entzug des Regelbedarfs. Neben weiteren Neuerungen werden auch die Vermögensfreibeträge abhängig vom Alter abgesenkt. Das neue Gesetz ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Weitere Infos dazu weiter unten.

Werden Wohnkosten bei der Grundsicherung übernommen?

Beim Grundsicherungsgeld übernimmt der Staat zusätzlich zu den Regelbedarfen die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind.

Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt. Was an Miete in Deiner Stadt angemessen ist, erfährst Du im Jobcenter. Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Miete direkt an die Vermieterin oder den Vermieter überweist.

Wann musst Du mit weniger Unterstützung bei der Miete rechnen?

Im ersten Jahr Bürgergeld überprüft das Jobcenter neuerdings, ob Du in einer zu großen oder zu teuren Wohnung wohnst (§ 22 SGB 2). Die tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt der Staat mit folgenden Einschränkungen:

  • Wer zu teuer wohnt, muss damit rechnen, dass das Jobcenter die Miete für unangemessen hält. Dabei gilt der Grundsatz, dass Mieten, die eineinhalb so hoch sind wie die angemessenen Wohnkosten am Ort, nicht übernommen werden. Familien mit Kindern können einen Härtefall beantragen, wenn sie zu teuer wohnen.
  • Städte und Gemeinden können eine Höchstmiete pro Quadratmeter bestimmen. Übersteigt die Miete diese Grenze, wird der darüber hinausgehende Betrag nicht anerkannt und nicht vom Jobcenter bezahlt.
  • Verstößt die Miete gegen die Mietpreisbremse, kann das Jobcenter den Antragsteller auffordern, die Miete zu rügen und dadurch die Aufwendungen für die Unterkunft zu senken.

Nicht nur Mieterinnen und Mieter können Grundsicherungsgeld bekommen. Bewohnst Du ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung, dann gehören zu den Kosten der Unterkunft auch Zinsen für die Baufinanzierung, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins sowie Nebenkosten, soweit sie angemessen sind (§ 22 Abs. 2 SGB 2).

Wie viel Grundsicherungsgeld bekommt eine Beispielfamilie?

Eine Beispielfamilie mit zwei Erwachsenen und zwei kleinen Kindern, die drei und fünf Jahre alt sind, hat 2026 monatlich einen Gesamtregelbedarf von 2.676 Euro.

Wir haben angenommen, dass die Familie in Köln in einer Mietwohnung wohnt und dafür 850 Euro Miete inklusive Nebenkosten und 100 Euro Heizkosten zahlt. Die Frau arbeitet in Teilzeit als Pflegekraft in einem Altenheim und verdient 700 Euro brutto. Sie bekommt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge rund 550 Euro netto ausgezahlt. Der Ehemann war selbstständig, hat allerdings sein Geschäft aufgegeben und deshalb derzeit keine Einkünfte. Seit Januar 2026 bekommt die Familie für die beiden Kinder 518 Euro Kindergeld.

Der monatliche Gesamtbedarf der Familie ergibt sich aus den Regelbedarfen für die einzelnen Familienmitglieder und den Wohnkosten.

 Bedarfe
2 Erwachsene (506 €)1.012 €
+ 2 Kinder (357 €)+ 714 €
+ Wohnkosten+ 950 €
Gesamtbedarf= 2.676 €

Ein Teil des Einkommens der Ehefrau wird vom Gesamtbedarf abgezogen. Allerdings erst nach Abzug eines Freibetrags von 238 Euro vom Nettoeinkommen (550 Euro – 238 Euro = 312 Euro). Auch das Kindergeld von 518 Euro für beide Kinder wird vom Gesamtbedarf abgezogen, sodass sich folgende Rechnung ergibt:

Gesamtbedarf2.676 €
abzgl. Kindergeld- 518 €
abzgl. Einkommen- 312 €
Grundsicherungsgeld= 1.846 €

Unsere Beispielfamilie hat im Monat einen Anspruch von 1.846 Euro Grundsicherungsgeld, wie das Bürgergeld nun heißt.

Welchen Grundsicherungs-Rechner kannst Du verwenden?

Zur Orientierung kannst Du einen Grundsicherungsgeld-Rechner nutzen, mit dem Du Deine voraussichtliche Leistungshöhe überschlägst.

Wir empfehlen den Leistungsrechner Grundsicherung der Stiftung Warentest, der einfach zu bedienen ist und eine gute Orientierung bietet.

Wann kannst Du einen Mehrbedarf bekommen?

Einen regelmäßigen Mehrbedarf kannst Du bekommen, wenn Du alleinerziehend bist, in Deiner Mobilität eingeschränkt bist oder schwanger bist.

Auch wenn Du chronisch krank bist und deshalb höhere Kosten im Alltag hast, kannst Du einen Mehrbedarf im Einzelfall bekommen (§ 21 SGB 2).

Zusätzlich gibt es auch mehr Geld, wenn Du zum Beispiel ausziehst und Deine Wohnung ausstatten musst. Auch für eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt kannst Du einen einmaligen Mehrbedarf beantragen.

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es für Schüler?

Für Schülerinnen und Schüler gibt es zusätzlich einen Bedarf für Bildung und Teilhabe, der im Jahr 2026 bei 195 Euro liegt.

Zusätzlich gibt es 15 Euro monatlich für Musikunterricht oder eine Mitgliedschaft im Sportverein. Diese Bildungs- und Teilhabebedarfe kannst Du mit dem Grundsicherungsgeld für Deine Kinder beantragen. Es wird gezahlt, wenn Du zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein nachweist oder die Rechnung für den Klassenausflug. Solltest Du dazu Fragen haben, kannst Du Dich an das Jobcenter wenden.

Kannst Du durch Weiterbildung mehr Geld bekommen?

Du kannst durch eine Weiterbildung mit anerkanntem Berufsabschluss zusätzlich Geld in Form von Prämien und Weiterbildungsgeld bekommen.

Für eine erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfung sieht das Gesetz eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro vor. Seit Januar 2025 sind dafür nicht die Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit zuständig. Das macht es kompliziert. Auch auf psychologische Gutachten und Gespräche musst Du Dich einstellen.

Zudem gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro von der Agentur für Arbeit, wenn Du eine berufliche Weiterbildung absolvierst, die zum Erwerb eines Berufsabschlusses führt (§ 87a Abs. 2 SGB 3).

Ist Grundsicherungsgeld pfändbar?

Dein Anspruch auf Grundsicherung ist nicht pfändbar. Automatischen Pfändungsschutz auf Deinem Girokonto bekommst Du nur, wenn Du es in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln lässt. Wie das funktioniert, erklären wir im Ratgeber zum P-Konto.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld?

Du hast Anspruch auf Grundsicherung, wenn Du älter als 15 Jahre bist, das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hast und diese drei Voraussetzungen erfüllst: Erwerbsfähigkeit, Bedürftigkeit und Wohnsitz in Deutschland. 

Du musst nicht arbeitslos sein, um Grundsicherungsgeld bekommen zu können.

1. Bist Du erwerbsfähig?

Grundsicherungsgeld bekommst Du nur, wenn Du grundsätzlich erwerbsfähig bist und arbeiten kannst.

Bist Du krank oder auf absehbare Zeit eingeschränkt und nicht in der Lage, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, bist Du nicht erwerbsfähig (§ 8 SGB 2). In diesem Fall hast Du eventuell Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder auf Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit. Ob Du erwerbsunfähig bist, stellt die gesetzliche Rentenversicherung fest.

Bekommst Du als Rentnerin oder Rentner nicht genug Rente, um Deinen Lebensunterhalt zu bezahlen, hast Du keinen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, sondern auf Grundsicherung im Alter. Diese Sozialleistung ist im Sozialgesetzbuch 12 geregelt (§§ 41 bis 46 b). Manche Rentner und Rentnerinnen haben auch Anspruch auf den Grundrentenzuschlag.

Studierende, die nicht im Haushalt der Eltern leben und wenig Geld haben, haben keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld (§ 7 Abs. 5 SGB 2). Sie können Bafög beantragen. Auszubildende können während einer beruflichen Ausbildung allerdings bei Bedarf zusätzlich Grundsicherung bekommen.

2. Lebst Du in Deutschland?

Grundsicherungsgeld kannst Du nur bekommen, wenn Du in Deutschland wohnst und Deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hier hast.

Deutsche im Ausland können dauerhaft keine Grundsicherung beziehen. Hast Du keine deutsche Staatsbürgerschaft, gibt es zusätzliche Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um Grundsicherungsgeld zu bekommen (§ 7 Abs. 2 SGB 2). 

Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit haben dann Anspruch auf Grundsicherung,

  • wenn sie in Deutschland arbeiten, davon aber nicht leben können,
  • wenn sie aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz kommen, zuvor in Deutschland beschäftigt waren und unfreiwillig arbeitslos sind,
  • wenn sie aus einem anderen Land kommen, aus einem sogenannten Drittland, und einen entsprechenden Aufenthaltstitel besitzen, der zum Bezug von Bürgergeld berechtigt.

Geflüchtete aus der Ukraine können Grundsicherungsgeld beantragen. Menschen, die sich um Asyl bewerben, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, aber kein Grundsicherungsgeld.

Während der ersten drei Monate nach Einreise besteht für erwerbslose Menschen aus dem Ausland und deren Familienangehörige kein Anspruch auf Grundsicherungsgeld (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB 2).

3. Bist Du bedürftig?

Grundsicherungsgeld bekommst Du nur, wenn Du bedürftig bist und Deinen Lebensunterhalt nicht mit Deinem Einkommen oder Deinem Vermögen decken kannst (§ 9 SGB 2).

Bedürftig bist Du nicht, wenn Dich Deine Familie finanziell ausreichend unterstützt oder Du einen Anspruch gegen Dritte hast, zum Beispiel auf Unterhalt gegen Deine Eltern oder Unterhalt gegen Deinen Ex-Partner oder Ex-Partnerin. Reicht der Unterhalt nicht aus, um die Bedürftigkeit zu beenden, kannst Du zusätzlich einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben.

Stehen Dir andere Sozialleistungen zu, musst Du diese zuerst beantragen, wenn Du damit Deine Bedürftigkeit verringerst oder beseitigst. Die wichtigsten vorrangigen Leistungen sind:

Kinderzuschlag und Wohngeld musst Du nur dann zuerst beantragen, wenn sich dadurch die Hilfebedürftigkeit aller Haushaltsmitglieder für mindestens drei Monate beseitigen lässt (§ 12a SGB 2). Das Jobcenter weist Dich auf andere Sozialleistungen hin und steht Dir beratend zur Seite.

Wichtig: Selbst wenn Du Anspruch auf Wohngeld hast, kann es mehrere Monate dauern, bis die Behörde Wohngeld tatsächlich bewilligt und zahlt. Während dieser Wartezeit besteht Hilfebedürftigkeit. Das Jobcenter muss Dir bis zur Zahlung des grundsätzlich vorrangigen Wohngelds Grundsicherungsgeld überweisen.

Wie beantragst Du Grundsicherungsgeld?

Grundsicherungsgeld beantragst Du bei den Jobcentern Deiner Stadt-, Gemeinde- oder Landkreisverwaltung – vor Ort oder digital.

Das Antragsformular für Bürgergeld kannst Du noch verwenden und auf der Website der Agentur für Arbeit finden. Du musst sechs Seiten ausfüllen. Ist Dir etwas unklar, kannst Du in der Ausfüllhilfe nachlesen oder beim Jobcenter anfragen.

Lebst Du mit anderen Menschen zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft, dann gilt Dein Antrag auch für die anderen Personen. Es muss also nicht jedes Familienmitglied einen gesonderten Antrag stellen.

Infos und Tipps: Die Grundsicherungsgeld-Checkliste von Finanztip 

Alle Informationen zum Bürgergeld in der Übersicht findest Du in der Finanztip-Checkliste.

Zum Download

Wann wird das Grundsicherungsgeld gekürzt?

Das Grundsicherungsgeld kann aus verschiedenen Gründen gekürzt werden, immer dann, wenn Du Deinen Pflichten nicht nachkommst, Dich nicht rechtzeitig meldest oder überhaupt nicht erreichbar bist.

Das Jobcenter darf Dein Grundsicherungsgeld bis zu zwei Monate in Höhe des Regelbedarfs streichen, wenn Du eine zumutbare Stelle ohne Grund nicht annimmst. Die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt das Jobcenter in einem solchen Fall direkt an den Vermieter (§ 31a Abs. 7 SGB 2). Zumutbar ist nach dem Gesetz grundsätzlich erst mal jede Tätigkeit. Ausnahmen kann es geben, wenn Du zum Beispiel körperlich für die Arbeit nicht geeignet bist (§ 10 SGB 2).

Wer eine Fördermaßnahme oder einen Integrationskurs abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer Kürzung von 30 Prozent für jeweils drei Monate rechnen (§§ 31a, 31b SGB 2). 

Das Jobcenter kann Dir für einen Monat Deinen Regelbedarf um 30 Prozent kürzen, wenn Du Dich wiederholt nicht rechtzeitig meldest oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht erscheinst (§ 32 SGB 2).

Das Grundsicherungsgeld kann ganz entfallen, wenn Du nicht erreichbar bist und drei Mal hintereinander einer Meldeaufforderung ohne wichtigen Grund nicht nachkommst. In der Folge erhältst Du nur noch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Bist Du weiterhin für das Jobcenter nicht erreichbar, entfällt der gesamte Leistungsanspruch (§ 7b Abs. 4 SGB 2). 

Wie hoch sind die Freibeträge für Vermögen?

Seit 1. Juli 2026 liegen die Freibeträge für Vermögen zwischen 5.000 Euro und 20.000 Euro pro Person. Die genaue Höhe des Freibetrags hängt vom Alter ab.

AlterFreibetrag pro Person
bis 30 Jahre5.000 €
ab 31 Jahre10.000 €
ab 41 Jahre12.500 €
ab 51 Jahre20.000 €

Quelle: § 12 Abs. 2 SGB 2 (Stand: Juli 2026)

Die bisher geltende Karenzzeit für Vermögen ist entfallen. Das bedeutet, dass bei der Antragstellung für Grundsicherungsgeld dieselben Freibeträge für Vermögen gelten wie nach einem Jahr (§ 12 Abs. 2 SGB 2). 

Was zählt zum Schonvermögen?

Zum Schonvermögen zählen: Hausrat, Wohneigentum und das eigene Auto.

Schonvermögen musst Du nicht verkaufen, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern, so lange es nicht unangemessen hoch ist.

Das bedeutet: Ein Auto ist für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft anrechnungsfrei, soweit es angemessen ist. Die Grenze liegt bei rund 15.000 Euro pro Fahrzeug (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB 2). Ein teureres Fahrzeug akzeptiert das Jobcenter nicht ohne Weiteres.

Wird Dein Haus als Vermögen angerechnet?

Dein selbstgenutztes Haus oder Deine selbstgenutzte Eigentumswohnung gilt beim Grundsicherungsgeld in vielen Fällen als geschütztes Schonvermögen 

Nach einem Jahr Grundsicherung gilt Folgendes: Ein selbstgenutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern zählen zum Schonvermögen. Ist das Haus größer, steht Dir Vermögen zur Verfügung, sodass Du nicht bedürftig bist.

Bei mehr als vier Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede weitere Person um 20 Quadratmeter. Zudem können auch größere Häuser oder Wohnungen als Schonvermögen geschützt sein, wenn der Umzug, der Verkauf oder die Beleihung eine besondere Härte bedeuten würde (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 und 6 SGB 2).

Aber: Eine besondere Härte liegt nicht vor, wenn das eigene Haus nur etwas größer ist als die im Gesetz vorgesehenen Grenzen. Pech hatte ein Hauseigentümer, dessen Haus 147 Quadratmeter groß war. Er war nicht hilfebedürftig und bekam deshalb kein Bürgergeld, bestätigte das Landessozialgericht Sachsen (13.11.2024, Az. L 7 AS 379/24 B ER).

Zählt die Altersvorsorge als Schonvermögen?

Staatlich geförderte Altersvorsorge-Verträge wie etwa ein Riester-Vertrag, gelten beim Grundsicherungsgeld als Schonvermögen.

Sämtliches Geld, das in staatlich geförderten Altersvorsorge-Verträgen steckt, wie zum Beispiel in einem Riester-Vertrag, berücksichtigt das Jobcenter dementsprechend nicht als Vermögen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 SGB 2). 

Gehören Erbschaften zum Schonvermögen?

Erbschaften werden als Vermögen bewertet. Wenn der Erbende durch die Erbschaft zu mehr Geld gekommen ist, als nach dem Freibetrag für das Grundsicherungsgeld erlaubt ist, entfällt der Anspruch auf Grundsicherung, das ehemalige Bürgergeld.

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Was darfst Du zum Grundsicherungsgeld hinzuverdienen?

Zum Grundsicherungsgeld darfst Du bis zu 100 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen.  Bis zu einem Einkommen von 1.200 Euro stehen Dir weitere Freibeträge zu (§ 11b Abs. 3 SGB 2). So setzt sich Dein Gesamtfreibetrag zusammen:

  • Verdienst Du 100 Euro, ist die volle Summe anrechnungsfrei.
  • Verdienst Du mehr als 100 Euro und weniger als 520 Euro: Davon sind zusätzlich 20 Prozent anrechnungsfrei.
  • Verdienst Du mehr als 520 Euro und weniger als 1.000 Euro: Davon sind zusätzlich 30 Prozent anrechnungsfrei.
  • Verdienst Du mehr als 1.000 Euro und weniger als 1.200 Euro: Davon sind zusätzlich 10 Prozent anrechnungsfrei.

Für Menschen, die mindestens ein minderjähriges Kind haben, gilt die letzte Freibetragsstufe sogar bis zu einem Einkommen von 1.500 Euro. 

Beispiel: Mit einem Minijob verdient David 603 Euro im Monat. Davon zahlt er keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Wie hoch ist sein Freibetrag?

  • 100 Euro darf er ohne Anrechnung aufs Grundsicherungsgeld hinzuverdienen.
  • + 84 Euro: das sind 20 Prozent von seinem Verdienst über 100 Euro bis zur Grenze von 520 Euro, also von 420 Euro.
  • + 24,90 Euro: das sind 30 Prozent von 83 Euro, von seinem Verdienst über 520 Euro bis 603 Euro, also von 83 Euro.

Zählt man diese Freibeträge zusammen, ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 208,90 Euro. Von seinem Minijob-Gehalt werden 394,10 Euro auf sein Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, angerechnet.

Damit es nicht so kompliziert ist, kannst Du mit dem Freibetragsrechner vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausrechnen, wie viel Geld Dir von Deinem Verdienst auf die Grundsicherung angerechnet wird. 

Anhand der nachfolgenden Tabelle kannst Du ebenfalls erkennen, wie hoch der Freibetrag bei welchem Verdienst ist.

BruttolohnGesamtfreibetrag
100 €100 €
200 €120 €
300 €140 €
400 €160 €
500 €180 €
600 €208 €
700 €238 €
800 €268 €
900 €298 €
1.000 €328 €
1.100 €338 €
1.200 €348 €

Quelle: § 11b SGB 2, Freibetragsrechner (Stand: Juli 2026)

Den so ermittelten Freibetrag musst Du vom erzielten Nettoeinkommen abziehen. Er wird nicht bei der Feststellung der Höhe der Grundsicherung berücksichtigt. Welches Einkommen angerechnet wird, hängt nicht nur von der Höhe Deines Einkommens ab, sondern auch von Deinen individuellen Abzügen. Erkundige Dich dazu am besten bei Deinem Jobcenter.

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können derzeit monatlich 603 Euro hinzuverdienen, ohne dass das Grundsicherungsgeld gekürzt wird (§ 11b Abs. 2b SGB 2). In den Ferien können Schülerinnen und Schüler sogar unbegrenzt hinzuverdienen (§ 11a Abs. 7 SGB 2). Auch für Ehrenamtliche sind 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung pro Jahr beim Grundsicherungsgeld anrechnungsfrei.

Tipp: Du kannst Dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Du Grundsicherungsgeld bekommst. Das sind immerhin 18,36 Euro im Monat oder 220,32 Euro im Jahr. Weitere Infos findest Du im Ratgeber zum Rundfunkbeitrag.

Was ist Grundsicherungsgeld?

Das Grundsicherungsgeld ist eine staatliche Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bezahlen können. Es ersetzt mit Wirkung zum 1. Juli 2026 das bis dahin geltende Bürgergeld, verschärft einige Regelungen und schafft andere ab, ohne das System komplett neu zu gestalten. Denn auch das Bürgergeld war kein bedingungsloses Grundeinkommen.

Wie viele Menschen bekommen Bürgergeld/Grundsicherungsgeld?

Im Juni 2026 bekamen laut Bundesagentur für Arbeit knapp 5,15 Millionen Menschen Bürgergeld (SGB 2). Davon waren etwa 3,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger erwerbsfähig und 1,35 Millionen nicht erwerbsfähig.

Welche Ziele sollen mit dem Grundsicherungsgeld erreicht werden?

Mit der neuen Grundsicherung sollen diese Ziele erreicht werden:

  1. Grundsicherungsgeldempfänger sollen schneller in Arbeit vermittelt werden. Weiterbildung und Qualifizierung sollen weiterhin wichtig sein, besonders für junge Menschen. Aber die Vermittlung in Arbeit soll Vorrang haben.
  2. Erziehende sollen frühzeitig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Nach dem ersten Geburtstag des Kindes soll der oder die Erziehende wieder arbeiten, einen Sprachkurs besuchen oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen – sofern die Betreuung des Kindes gewährleistet ist.
  3. Der Staat kann das Grundsicherungsgeld stärker kürzen, wenn sich der Empfänger nicht an die Vereinbarungen und Pflichten hält.
  4. Die Wohnkosten werden ab sofort überprüft und gedeckelt, falls sie zu hoch sind.
  5. Die Karenzzeit beim Schonvermögen wurde gestrichen. Die Höhe des Schonvermögens wird nun nach Altersstufen gestaffelt.
  6. Mieten, die gegen eine örtlich festgelegte Mietpreisbremse verstoßen, werden nicht mehr ohne Weiteres übernommen.
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