Strompreisvergleich
Mit dem Finanztip Stromvergleich einen günstigen Stromtarif finden

Finanztip-Experte für Energie
Nie war in Deutschland Strom so teuer: Rund 48 Cent pro Kilowattstunde zahlten Verbraucher zum Jahresbeginn 2023 durchschnittlich, das hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in seiner Strompreisanalyse errechnet. Zudem unterscheiden sich die Strompreise von Kunde zu Kunde so stark wie nie zuvor – 30 Cent pro Kilowattstunde zahlen Verbraucher in günstigen Lieferverträgen, bis zu 100 Cent in teuren Tarifen. 2023 gilt: Wer eine Preiserhöhung bekommt, kann mit einem Stromanbieter-Wechsel häufig sparen, denn Tarife für Neukunden sind oft günstiger.
2023 gibt es in Deutschland eine Strompreisbremse. 80 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs bekommst Du zum verbilligten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Details erfährst Du in unserem Ratgeber zur Strom- und Gaspreisbremse.
Unser Finanztip-Strompreis-Barometer zeigt Dir, wie sich die Strompreise in den vergangenen Monaten entwickelt haben und wo sie aktuell liegen. Unter „kurze Preisgarantie“ sammeln wir Tarife mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten, alle Tarife mit einer längeren Laufzeit stellen wir als „lange Preisgarantie“ dar.
Für das Preisbarometer werten wir nur Tarife aus, die wir auch empfehlen. Wir erheben für 100 Orte in ganz Deutschland die Top 3 der günstigen Tarife, die unsere verbraucherfreundlichen Kriterien erfüllen, und bilden aus deren Preis einen Mittelwert. Und um besonders realistisch zu sein, rechnen wir auch den jährlichen Grundpreis der Tarife in den Preis pro kWh hinein.
Mit unserem Stromrechner findest Du daher im Schnitt den aktuell im Preisbarometer angegeben Preis. In einigen Regionen bekommst Du noch deutlich günstigere Angebote, in anderen musst Du auch für die besten Tarife etwas mehr bezahlen.
Preiserhöhungen beim Strom sind 2023 nur eingeschränkt möglich. Den Arbeitspreis, also den Preis pro Kilowattstunde Strom, darf Dein Anbieter nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Strenge Regeln gelten auch für Anpassungen des jährlichen Grundpreises, den Du meist auch mit dem monatlichen Abschlag bezahlst. Hintergrund ist das sogenannte Missbrauchsverbot bei der Strompreisbremse. Mehr dazu liest du hier.
Nach oben getrieben haben den Strompreis die Kosten für den Einkauf der Energie am Markt. Im ersten Halbjahr 2021 mussten die Stromanbieter noch 5 bis 7 Cent pro Kilowattstunde im Einkauf bezahlen. Doch schon Ende 2021 verdreifachten sich die Preise. 2022 stiegen die Preise weiter, zu Spitzenzeiten mussten Lieferanten im kurzfristigen Einkauf über 60 Cent für eine Kilowattstunde Strom bezahlen. Wohlgemerkt: Der Einkaufspreis Deines Lieferanten ist nur ein kleiner Teil des Strompreises.
Die hohen Einkaufspreise kamen durch den Ukraine-Krieg und die damit verbundene Gaskrise zustande. Denn ein Teil des Stroms wird in Deutschland immer noch durch Gaskraftwerke erzeugt – und deren teure Stromproduktion bestimmt maßgeblich den Strompreis für Dich als Verbraucher. Immerhin: Seit Jahresbeginn 2023 entspannte sich die Situation, weil Deutschland viel Gas im Winter einsparen konnte. Das drückt auch die Strompreise; Du findest wieder günstige Tarife für Neukunden.
Will Dein Anbieter die Preise erhöhen, dann prüfe, ob Du ein besseres Angebot findest. Ein anderer Lieferant hat größere Strommengen vielleicht günstiger eingekauft oder gibt Preissenkungen an der Börse direkt an Dich weiter. Dann ist er preiswerter als die Konkurrenz.
Wenn Du Deinen aktuellen Tarif nicht bewusst gewählt hast, steckst Du vermutlich in der Grundversorgung. Die übernimmt der Anbieter mit den meisten Kunden in Deiner Region, häufig ein Stadtwerk. Die Preise in der Grundversorgung waren in der Vergangenheit am höchsten. 2022 war das zwischenzeitlich nicht mehr so und die Grundversorgung vielerorts preiswert. Für 2023 zeichnet sich aber das früher übliche Bild ab: Die Basis-Tarife der Grundversorgung sind meist teurer als günstige Sondertarife.
Unser Stromvergleichs-Rechner zeigt Dir den Grundtarif für Deinen Wohnort in der Regel gesondert über der Ergebnisliste an. Das hat zwei gute Gründe: Erstens hast Du immer ein gesetzliches Recht, in die Grundversorgung zu wechseln – der Tarif ist wie ein Sicherheitsnetz. Zweitens befinden sich viele Stromkunden ohnehin in der Grundversorgung und sehen so auf einen Blick, was dieser örtliche Basis-Tarif im Vergleich zu anderen Anbietern kostet. Ziehst Du einen Wechsel in die Grundversorgung in Erwägung, solltest Du sicherheitshalber die Preise noch einmal direkt beim betreffenden Anbieter nachprüfen. Das gilt auch, falls unser Stromrechner die Grundversorgung einmal nicht anzeigt.
Fällt Dein bisheriger Versorger plötzlich aus, beliefert Dich der Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung. In der Ersatzversorgung gibt es keinen Vertrag und daher auch keine Kündigungsfrist – sobald Dich ein gewählter Lieferant versorgt, endet die Ersatzversorgung. Bleibst Du untätig, läuft die Ersatzversorgung nach drei Monaten aus und Du schließt durch weitere Nutzung von Strom aus dem öffentlichen Netz einen Grundversorgungsvertrag.
Seit Sommer 2022 dürfen die Preise in der Ersatzversorgung höher sein als in der Grundversorgung. Die Preise in der Ersatzversorgung darf ein Grundversorger regelmäßig erhöhen. Befindest Du Dich in der Ersatzversorgung, dann schließe möglichst schnell einen neuen Vertrag. Und beachte: Nur in Ausnahmefällen darf Dich der Grundversorger überhaupt in die Ersatzversorgung stecken.
Ausführliche Informationen zur Grundversorgung und Ersatzversorgung findest Du im dazugehörigen Ratgeber Grundversorgung.
Bist Du in der Grundversorgung, beträgt die reguläre Kündigungsfrist zwei Wochen. Es ist trotzdem ratsam, regelmäßig zu prüfen, ob es günstigere Tarife für Dich gibt. Möchte der Grundversorger seine Preise erhöhen, muss er Dich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preisanpassung darüber informieren. Aufgrund einer Preiserhöhung kannst Du auch außerordentlich kündigen. Dann musst Du die Kündigung selbst schicken. Hältst Du die Kündigungsfrist von zwei Wochen ein, darf auch ein neu gewählter Lieferant für Dich den Vertrag kündigen.
In der Eingabemaske des Finanztip-Stromrechners hast Du mehrere Einstellmöglichkeiten. Besonders wichtig ist die Frage: „Was passt besser zu Dir?“ Es gibt zwei Optionen, die Einfluss auf die Voreinstellungen des Rechners nehmen.
Bist Du bereit, immer mal wieder einen neuen Vertrag zu schließen, dann ist die Einstellung „Flexibel bleiben und bei Bedarf wechseln“ für Dich sinnvoll. Weil Strom teuer ist, solltest du ohnehin mindestens einmal im Jahr die Strompreise vergleichen und bei Preiserhöhungen einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen. Anbieter müssen sinkende Kosten nicht unmittelbar weitergeben – deshalb kann es sich lohnen, regelmäßig zu wechseln.
Folgende Filter gelten bei der Option „Flexibel bleiben und bei Bedarf wechseln":
Du findest Stromtarife mit einer ersten Laufzeit von maximal zwölf Monaten.
Finanztip-Empfehlung werden dabei nur Tarife, deren Preisgarantie mindestens genauso lange gilt.
Findest Du in den Ergebnissen einen Tarif mit Bonus, rechnen wir diese Wechselprämie bei den Gesamtkosten mit ein.
Beachte: Einen Neukundenbonus bekommst Du meist nur, wenn Du in den vergangenen Monaten nicht schon einmal Kunde des Versorgers warst. Oft giltst Du auch nicht als Neukunde, wenn Du vom selben Anbieter bereits Gas beziehst und zusätzlich noch einen Stromtarif abschließt. Zudem musst Du meist volle zwölf Monate in dem Tarif bleiben, sonst zahlt der Versorger den Bonus nicht.
Möchtest Du Dich nicht ständig aufs Neue um einen neuen Stromtarif kümmern, wähle die Einstellung „Langfristige Planung“. Damit findest Du Stromtarife, bei denen die Preise wahrscheinlich langfristig stabil bleiben.
Folgende Filter gelten bei der Option „Langfristige Planung“:
Die erste Vertragslaufzeit liegt zwischen zwölf und 24 Monaten.
Finanztip-Empfehlung werden dabei nur Tarife, deren Preisgarantie mindestens genauso lange gilt.
Einen eventuellen Bonus für den Anbieterwechsel rechnen wir in die Gesamtkosten nicht ein. (Die Höhe des Bonus findest Du dennoch in den Details zum Tarif.)
Wir schließen Tarife aus, die uns nach eigenen Berechnungen als nicht kostendeckend aufgefallen sind. (In solchen Tarifen würdest Du zunächst wenig bezahlen, nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit ist eine Preiserhöhung aber vorprogrammiert.)
Wenn Du Deine Postleitzahl und Deinen Stromverbrauch in den Rechner eingibst, übermittelt dieser die Daten an die Vergleichsportale Verivox und Check24. Jedes Portal schickt dann mindestens die 100 günstigsten Stromtarife an Deinem Wohnort an unseren Rechner zurück. Sowohl Verivox als auch Check24 führen Listen mit Versorgern, deren Angebote sie nicht anzeigen – entweder, weil der Versorger seine Angebote nicht auf Vergleichsportalen sehen möchte, oder weil die Portale selbst bestimmte Tarife ausschließen.
Finanztip pflegt ebenfalls eine Liste: Wir schließen Angebote von bestimmten Anbietern aus. Unser Rechner zeigt zum Beispiel keine Tarife von Firmen, gegen die eine Klage einer Verbraucherzentrale läuft, gegen die die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren eingeleitet (mit Ausnahme von Bilanzkreisverstößen) oder ein Bußgeld verhängt hat. Auch Anbieter, die sich nicht an die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes oder anderer Energie- und Verbrauchergesetze halten, landen auf unserer schwarzen Liste – und damit nicht in Deinem Tarifvergleich. Hat ein Versorger Insolvenz angemeldet, nehmen wir seine Tarife so lange aus dem Rechner, bis die Zukunft des Unternehmens als gesichert gilt.
Seit Ende Februar 2023 empfiehlt Finanztip Tarife der E.ON-Tochter Eprimo nicht mehr. Grund dafür sind intransparente und überhöhte Abschlagszahlungen, die Eprimo von vielen seiner Bestandskunden verlangte. Finanztip liegen entsprechende Fälle vor. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete im Februar 2023 über häufige Beschwerden von Eprimo-Kunden.
Aus den von Verivox und Check24 übermittelten Stromtarifen entfernt der Finanztip-Stromrechner zudem automatisch Tarife mit folgenden Merkmalen:
Vorkasse oder Kaution
Pakettarife
Bei solchen Tarifen hast Du ein höheres Kostenrisiko. Wer in Vorkasse geht oder eine Kaution zahlt, hat das Nachsehen, wenn der Anbieter Bankrott anmeldet. So verloren beispielsweise Tausende Kunden der Stromdiscounter Teldafax und Flexstrom ihre Vorauszahlungen nach den spektakulären Pleiten der Firmen in den Jahren 2011 und 2013. In den letzten Untersuchungen von Finanztip haben alle getesteten Vergleichsportale Vorkasse-Tarife standardmäßig ausgeblendet. Auch der Finanztip-Stromvergleich berücksichtigt ausschließlich Stromtarife mit monatlichen Abschlagszahlungen, bei denen das finanzielle Risiko gering ist.
Bei Pakettarifen zahlst Du für ein festgelegtes Strom-Kontingent. Der Stromverbrauch lässt sich aber nicht immer exakt prognostizieren. Rufst Du das Kontingent nicht ganz ab, zahlst Du trotzdem für die nicht genutzte Energie. Benötigst Du dagegen mehr Strom als vereinbart, lässt sich der Versorger das gewöhnlich teuer bezahlen.
Die Kriterien, nach denen ein Tarif Finanztip-Empfehlung werden kann, haben wir im vorherigen Kapitel schon angeschnitten. Alle Tarife müssen Folgendes erfüllen:
Vertragsbindung/Erstlaufzeit zwischen null und zwölf Monaten („Flexibel bleiben und bei Bedarf wechseln“) beziehungsweise zwischen zwölf und 24 Monaten („Langfristige Planung“)
vollständige Preisgarantie oder eingeschränkte Preisgarantie (Preisänderungen aufgrund von Steuern, Umlagen und Abgaben sind dann möglich) mindestens so lange wie die Erstlaufzeit
Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen
Ist die Erstlaufzeit vorbei, verlängert sich ein Vertrag auf unbestimmte Zeit. Du kannst ihn dann aber jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Diese darf in neu geschlossenen Verträgen höchstens einen Monat betragen. Wir halten ein Minimum von zwei Wochen für verbraucherfreundlich. Sollte der Anbieter Dir kündigen, bleibt Dir genug Zeit, einen neuen Vertrag zu schließen.
Nur Tarife, die unseren Kriterien entsprechen, werden Finanztip-Empfehlung. Wenn Du Dir weitere Tarife anzeigen lassen möchtest, die wir aber nicht empfehlen, klicke auf den Reiter „Weitere Angebote“. In beiden Listen finden sich sowohl Tarife für konventionellen Strom als auch für Ökostrom. Willst Du Dir nur Ökostrom-Tarife anzeigen lassen, kannst Du dies in der Eingabemaske ankreuzen.
Zusätzlich prüfen wir jeden Monat in fünf deutschen Städten, ob unsere Empfehlungen nach unserer Einschätzung kostendeckend sind: Kann der angebotene Preis die entstehenden Kosten für Stromeinkauf, Transport über die Netze, Entgelt für den Stromzähler sowie Steuern, Umlagen und Abgaben kompensieren? Durch die Auswahl der fünf Postleitzahlen decken wir einen beträchtlichen Teil der Tariflandschaft ab.
Wenn ein Anbieter im ersten Vertragsjahr kaum Gewinn oder sogar ein Minus mit seinem Tarif macht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er die Preise nach Ablauf der Preisgarantie stärker erhöht. Dann gehört dieser Tarif nicht in unsere Empfehlungsliste für die Option „Langfristige Planung“ und wir sortieren ihn aus. Du findest entsprechende Tarife nur dann, wenn Du die Einstellung „Flexibel bleiben und bei Bedarf wechseln” anklickst.
Der Finanztip-Stromrechner präsentiert ausschließlich für Dich geeignete Stromtarife. Auf Kundenrezensionen verzichten wir. Denn diese spiegeln nur bedingt, ob ein Versorger einen guten Service bietet. Häufig bewerten Kunden den neu gewählten Versorger direkt nach dem Vertragswechsel – ohne zu wissen, ob er auch pünktlich und richtig abrechnet oder alle Vertragsbedingungen einhält. In der Vergangenheit haben Stromanbieter auch Belohnungen versprochen, damit Kunden sie bewerten.
Mit Bonuszahlungen für einen Anbieterwechsel versuchen Lieferanten, Neukunden zu ködern. Oft nennen sie die Prämien Neukundenbonus oder Wechselbonus. 2023 dürfen es wegen der Preisbremse höchstens 50 Euro sein. Klicke in der Ergebnisliste des Stromvergleichs auf das Fragezeichen neben „Gesamtkosten im ersten Jahr“. Dort siehst Du genau aufgeschlüsselt, ob und welche Boni es für einen Tarif gibt.
Bei hohen Boni sind Tarife häufig nur im ersten Jahr günstig. Die meisten Vergleichsportale berücksichtigten solche Boni standardmäßig für die Reihenfolge der Ergebnisse. Ändert der Nutzer die Voreinstellung nicht, erscheinen Angebote oben in der Ergebnisliste, die wegen des Bonus im ersten Jahr günstig sind. Fällt der Bonus nach einem Jahr weg, ist der Vertrag deutlich teurer.
Viele der günstigen Bonustarife sind aufgrund der Geldgeschenke nicht kostendeckend, haben wir in einer Untersuchung festgestellt. Die entstandenen Kosten kann der Lieferant ab dem zweiten Vertragsjahr wieder hereinholen, wenn der Kunde vergisst, zu kündigen. Dazu muss der Anbieter die Preise nicht einmal anheben – sie sind bereits bei Vertragsschluss hoch. Bei einem hohen Bonus fällt das kaum auf.
Der Finanztip-Stromrechner berücksichtigt Boni bei der Berechnung der Gesamtkosten nur mit der Option „Flexibel bleiben und bei Bedarf wechseln“. Teilweise sind so höhere Ersparnisse möglich als mit Tarifen ohne Bonuszahlungen. Allerdings solltest Du rechtzeitig daran denken, erneut den Anbieter zu wechseln. Vergisst Du dies, kann es für Dich teuer werden.
Bei den empfohlenen Angeboten siehst Du zunächst den Preis für eine einjährige Stromlieferung. Willst Du diesen Preis mit dem aus Deinem aktuellen Vertrag vergleichen und eine mögliche Ersparnis ermitteln, benötigt der Finanztip-Rechner eine weitere Angabe: die Höhe Deines aktuellen monatlichen Abschlags oder die Gesamtkosten aus Deiner jüngsten Jahresrechnung.
Wichtig ist dabei auch, die Verbrauchsmenge möglichst genau anzugeben. Wer seinen Stromverbrauch nicht kennt und daher die Anzahl der Haushaltsmitglieder angibt, sollte sich bewusst sein, dass er den Stromverbrauch nur näherungsweise erfasst. Liegt Dein tatsächlicher Verbrauch über oder unter der im Rechner angegebenen Zahl, ermittelt der Rechner einen zu hohen oder niedrigen Rechnungsbetrag beim neuen Versorger und vergleicht dann diese Kosten mit Deinen aktuellen.
Je genauer alle Daten sind, desto exakter ist natürlich die Berechnung. Wer möglichst präzise rechnen will, sollte am besten seine letzte Jahresabrechnung heraussuchen und daraus sowohl den genauen Stromverbrauch als auch die Rechnungssumme ablesen.
Bei der Gegenüberstellung der Kosten des neuen Vertrags mit den bisherigen bezieht unser Rechner versprochene Bonuszahlungen mit ein, wenn Du die Einstellung „Flexibel bleiben und bei Bedarf wechseln“ gewählt hast. Oft wird der Bonus aber erst nach Ablauf eines Jahres ausbezahlt.
Sagt Dir ein Tarif zu, kannst Du ihn zumeist online abschließen. Check24 und Verivox sind als Makler tätig und vermitteln zwischen Kunden und Versorgern. Wenn Du ihren Dienst in Anspruch nehmen willst, dann klicke auf den entsprechenden Link im gewählten Angebot. Er führt Dich auf die Seite des entsprechenden Portals. Dadurch unterstützt Du auch die Arbeit von Finanztip, denn wir erhalten dann einen Teil der Provision.
In der Regel kannst Du den gewählten Tarif aber auch direkt auf der Seite des Anbieters finden und dort den Vertrag eingehen. Die Konditionen können sich dann aber von denen bei Check24 und Verivox unterscheiden.
Unser Rechner zeigt darüber hinaus auch Tarife, die Du nicht direkt über die beiden Portale abschließen kannst. In diesen Fällen musst Du Dich direkt an den Anbieter wenden. Die in unserem Rechner angezeigten Preise sollten dann identisch mit denen auf der Seite des Versorgers sein. Grundsätzlich gibt es einen Vorteil, wenn Du einen Vertrag über ein Vergleichsportale abschließt: Hast Du nach Vertragsschluss ein Problem mit dem Stromversorger, helfen Dir Verivox und Check24, es zu lösen.
Tipp: Erhöht ein Anbieter nach Ablauf der Preisgarantie die Strompreise in Deinem Tarif, muss er Dich darüber informieren. Dann steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Du kannst bei einer Preiserhöhung also sofort kündigen und Dir einen neuen Anbieter suchen. Die Kündigung musst Du selbst schreiben – der neue Anbieter kann das nicht für Dich erledigen.
Von zwei Vertriebswegen raten wir dagegen ab: Wenn ein Versorger Dich anruft oder Dich besucht und mit Dir direkt einen Vertrag schließen will. Lass Dir dann lediglich Unterlagen schicken oder überreichen. Vergleiche die beworbenen Tarife anschließend mit anderen, bevor Du ein Angebot annimmst.
Beim Telefonvertrieb von Stromtarifen gilt zudem, dass Du zugestimmt haben musst, zu Werbezwecken angerufen werden zu dürfen. Seit Oktober 2021 müssen Unternehmen nachweisen können, dass Du in das Werbegespräch ausdrücklich eingewilligt hast (§ 7a UWG). Ist das nicht der Fall, ist ein Vertragsabschluss unwirksam. Das hat das Landgericht München I in zwei Urteilen 2017 entschieden (Az. 37 O 5551/17 und Az. 33 O 5550/17). Darüber hinaus reicht es nicht, wenn Du einem Angebot mündlich zustimmst. Für Verträge außerhalb der Grundversorgung ist seit Sommer 2021 die Textform vorgeschrieben (§ 41b Abs. 1 EnWG).
Wir zeigen Dir, wie Du einen zuverlässigen Stromanbieter findest.
Probleme mit dem Stromanbieter? Welche Rechte Du hast – und an was sich Dein Anbieter halten muss.
Abschläge, Grundversorgung, Preiserhöhung: Erfahre, was Du rund um Deinen Stromvertrag wissen solltest.
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