Private Verkäufe versteuern? Das bedeutet das neue Gesetz für Dich ++ 2% Zinsen bei Trade Republic: Gibt es einen Haken? ++ Wie Du an den Rabatt durch die Preisbremsen kommst
  13.01.2023
FINANZTIP
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Preis-Leistungs-Vergleich: Die besten Krankenkassen 2023
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Preis-Leistungs-Vergleich: Die besten Krankenkassen 2023

Für rund 47 Mio. gesetzlich Versicherte wird die Krankenversicherung 2023 teurer: Drei Viertel der allgemein zugänglichen Krankenkassen (55 von 73) haben zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag erhöht, um ø0,25 Prozentpunkte. Nehmen wir Kassen dazu, die nur für die Mitarbeitenden bestimmter Betriebe geöffnet sind, sind es sogar 66, gut dreimal so viele wie im Vorjahr. Ob auch Deine Kasse teurer wird, kannst Du in unserem Ratgeber zum Zusatzbeitrag nachschaueneinen Brief bekommst Du von der Kasse dieses Jahr nämlich nicht.

Zusatzbeitrag ist nicht alles – auch finanziell

Du solltest aber nicht nur auf den Zusatzbeitrag achten. Bei einer guten Krankenversicherung zählt mehr. Und damit meinen wir nicht nur ihren Service, sondern auch das Bonusprogramm und für Dich wichtige Zusatzleistungen. Sind die richtig gut, kannst Du unterm Strich womöglich sogar mehr sparen – trotz eines vielleicht etwas höheren Zusatzbeitrags.

Damit Du die Krankenkassen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis jetzt nicht aufwendig selbst raussuchen musst, hat Finanztip das auch 2023 für Dich übernommen. Mit unserem jährlichen Krankenkassenvergleich haben wir diesen Januar 16 bundesweit verfügbare Krankenkassen untersucht, darunter besonders leistungsstarke, günstige und große.

Diese vier Krankenkassen empfiehlt Finanztip 2023

Bewertet haben wir die Krankenkassen nach 30 Kriterien aus acht Bereichen: Beitrag (20%), Bonus (5%), Service (20%), Transparenz (5%), Vorsorge (25%), Zähne (10%), Familie (7,5%) und alternative Heilmethoden (7,5%). Nach welchen Kriterien wir die Kassen ausgewählt und bewertet haben, erfährst Du ausführlich im Ratgeber. Insgesamt am besten abgeschnitten habenHKK*, TK, HEK* und Energie-BKK*.

HKK: Günstig und viele Zusatzleistungen

Die HKK bleibt mit einer Gesamtwertung von 79% mit einigem Abstand Spitzenreiter unserer Empfehlungen. Den kleinsten Zusatzbeitrag von allen gibt’s bei der HKK mit 0,98% dieses Jahr zwar knapp nicht mehr, trotzdem punktet die Kasse mit einem niedrigen Beitragssatz. Dazu kommen umfangreiche Zusatzleistungen, vor allem bei der Vorsorge und alternativen Medizin. Die Zahnreinigung gibt’s bei Partner-Zahnärzten sogar kostenlos. Wenn Dir Service, Familie oder Transparenz wichtig sind, haben andere Empfehlungen besser abgeschnitten.

TK: Konstanter Beitrag, aber mehr Leistung

Bestes Beispiel dafür ist Platz zwei, Deutschlands größte Krankenkasse: Die Techniker (71%) feiert mit dem besten Serviceangebot aller Kassen in unserem Vergleich ihr Comeback in unseren Empfehlungen. Das gelingt der TK vor allem, weil sie ihren Zusatzbeitrag von 1,2% nicht erhöht hat. Damit liegt sie in unserem Vergleich unter den Top-3 der günstigsten Kassen. Gleichzeitig hat die TK ihre Zusatzleistungen verbessert und übernimmt jetzt z. B. 40€ bei der professionellen Zahnreinigung. Bei Familie und Transparenz hat die TK in unserem Vergleich dafür nicht ganz so gut abgeschnitten. 

HEK: Stark für Schwangere und Kinder

Bessere Leistungen in puncto Familie bietet das nächste Comeback in unseren Empfehlungen: Mit insgesamt 67% schafft es die Hanseatische Krankenkasse (HEK) auf Platz drei. Die Kasse übernimmt z. B. die Meningokokken-B-Impfung, beteiligt sich an Zahnleistungen für Kinder und Untersuchungen für Schwangere. Auf‘s Podium gehoben hat die HEK auch ein unterdurchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,3%, außerdem ist die Kasse transparenter geworden. Schwächer schneidet die HEK dafür bei Zähnen und Bonusprogramm ab.

Energie-BKK: Top bei Krebsvorsorge und Familie

Als vierte und in diesem Jahr letzte Krankenkasse empfehlen wir Dir – wie schon 2022 – die Energie-BKK mit ebenfalls 67% in unserem Vergleich. Einen höheren Zusatzbeitrag von 1,59% macht sie mit Spitzenwerten in den Kategorien Familie und Krebsfrüherkennung wieder wett. 

Du siehst also: Die Krankenkassen haben in den einzelnen Bereichen ganz unterschiedliche Stärken und Schwächen. Wenn Dir etwas ganz besonders wichtig ist, kann für Dich also auch noch eine andere Kasse in Frage kommen. Wer in welcher Kategorie wie abschneidet, kannst Du in den sortierbaren Tabellen am Ende unseres Ratgebers sehen. Regionale Anbieter haben wir nicht untersucht. In Deiner Region kann es also eventuell BKKs, IKKs und AOKs mit ähnlich gutem Preis-Leistungs-Verhältnis wie unsere Empfehlungen geben.

Beitrag erhöht? Noch bis Ende Januar sonderkündigen

Wichtig: Wenn Du noch kein ganzes Jahr bei Deiner aktuellen Krankenkasse bist, sie jetzt zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöht hat und Du wechseln willst, kannst Du noch bis Ende Januar sonderkündigen.

Bist Du schon länger als zwölf Monate bei Deiner Kasse, kannst Du sowieso jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und wechseln. Das geht ganz leicht: Meld Dich einfach bei Deiner neuen Kasse an, die übernimmt dann die Kündigung bei Deiner alten Versicherung. Danach informierst Du noch Deinen Arbeitgeber.

Alle Infos zur Kündigung gibt’s in unserem Ratgeber.

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Private Verkäufe versteuern? Das bedeutet das neue Gesetz für Dich

Wenn Du privat öfter mal was über Kleinanzeigen, Facebook, Vinted & Co. verkaufst oder Deine Wohnung über Airbnb vermietest, musst Du ab 2023 besser aufpassen: Das neue „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ verpflichtet Online-Plattformen, unter bestimmten Voraussetzungen auch private Verkäufer an die Finanzbehörden zu melden. Also Steuern zahlen, nur weil Du altes Zeug aus dem Keller zu Geld machst? Nein.

So viel darfst Du verkaufen

Auch wenn die Aufregung in manchen Schlagzeilen gerade groß ist, musst Du nicht generell jeden privaten Verkauf versteuern. Zum einen müssen Dich die Plattformen laut Gesetz nur melden, wenn Du in einem Jahr mehr als 30 Dinge verkauft oder über 2.000€ eingenommen hast. Diese Limits gelten pro Plattform. Zum anderen heißt eine Meldung ans Finanzamt erstmal nicht, dass Du die Einnahmen versteuern musst.

Die Behörde schaut ggf. nur etwas genauer hin, ob Du mit Deinen Verkäufen schon gewerblich handelst. Denn das neue Gesetz soll den Finanzbeamten helfen, Schwarzhändler zu überführen. Also Personen, die durch Online-Handel regelmäßig Gewinn machen, den aber nicht richtig versteuern. Bisher mussten die Behörden das Netz selbst danach durchforsten, jetzt können sie einfacher sehen, was abgeht.

Wann handelst Du gewerblich?

Dafür muss in der Regel mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Du verkaufst regelmäßig etwas
  • Du kaufst Artikel, um sie weiterzuverkaufen
  • Du verkaufst selbst hergestellte Artikel
  • Du verkaufst über einen längeren Zeitraum
  • Du hast mehrere Artikel oder gleichartige Waren im Angebot

Dass Du Ärger bekommst, nur weil Du vereinzelt ein paar gebrauchte Sachen aus dem Keller verkauft hast, ist also unwahrscheinlich. Entscheidend für die Steuer ist sowieso vor allem, ob Du auch Gewinn gemacht hast. Also, ob Du das Produkt teurer verkauft hast als Du mal dafür bezahlt hast. Das ist bei Gebrauchtem meistens nicht der Fall.

Wenn Du etwas innerhalb von zwölf Monaten weiterverkaufst, ist das schon eher möglich. Ab Gewinnen von 600€ pro Jahr musst Du in solchen Fällen außerdem Einkommensteuer zahlen – und zwar auf den ganzen Betrag. Auf Dinge des „täglichen Gebrauchs“, z. B. Dein Auto oder Fahrrad, musst Du grundsätzlich keine Steuern zahlen, wenn Du sie verkaufst.

Führ Buch über Deine Verkäufe

Und jetzt? Wenn Du öfter mal was verkaufst, raten wir Dir, alles festzuhalten. Schreib Dir also auf, wann und zu welchem Preis Du jeden Artikel verkauft hast, welche Gebühren Du gezahlt hast und, wie viel Dich der Artikel früher mal gekostet hat. Wenn Du das in einer Excel-Tabelle machst, kannst Du auch auf einen Blick sehen, ob Du die Grenzen von 30 Verkäufen und 2.000€ noch einhältst. Und Du hast eine Übersicht, falls das Finanzamt auf Dich zukommen sollte.

Wenn Du schon absehen kannst, dass Du in den gewerblichen Bereich kommst, können Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer anfallen. Warte dann besser nicht, bis sich das Finanzamt bei Dir meldet. Denn dann musst Du nicht nur Steuern nachzahlen, sondern Dir drohen auch Bußgelder. Meld deshalb lieber gleich ein Gewerbe an, schätz Deinen Umsatz und überleg, ob für Dich die Kleinunternehmerregelung in Frage kommt.

Mehr Infos und Beispiele, wann Gerichte bei Privatverkäufern gewerbliches Handeln gesehen haben, gibt’s in unserem Ratgeber Privatverkäufe.

Zum Ratgeber
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2% Zinsen bei Trade Republic: Gibt es einen Haken?

Letzte Woche haben wir zum neuen Zinsangebot von Trade Republic* berichtet. Dazu haben uns viele Fragen von Euch erreicht. Deshalb haben wir Dir heute die wichtigsten Antworten zusammengefasst:

1. Wie sieht das mit den Zinsen genau aus?

Das Geld auf dem Verrechnungskonto wird bis zu einer Höchstsumme von 50.000€ mit 2% pro Jahr verzinst. Jeder Euro mehr wird nicht verzinst. Beispiel: Liegen bei Dir vom 1. Februar 2023 bis 1. Februar 2024 10.000€ auf dem Verrechnungskonto, bekommst Du dafür 200€ Zinsen. Da es ein Verrechnungskonto ist, kannst Du Dein Geld auch jederzeit abbuchen oder neues einzahlen und bekommst entsprechend mehr oder weniger Zinsen. Trade Republic berechnet die Zinsen immer taggenau.

2. Wie bekommst Du die Zinsen?

Sie werden Dir monatlich auf Dein Verrechnungskonto ausgezahlt. Du bekommst die 200€ aus dem Beispiel also nicht auf einmal, sondern 12×16,67€ zum Monatsende. Und durch den Zinseszinseffekt sind es jeden Monat sogar noch ein paar Cent mehr. Einzige Voraussetzung: Als Bestandskunde musst Du die Zinsen in der App einmalig aktivieren.

3. Wie lange sind die Zinsen garantiert?

Die Rechnung von oben geht natürlich nur auf, wenn der Zinssatz gleichbleibt – Trade Republic kann ihn aber jederzeit ändern. Die aktuellen 2% p. a. gelten also „bis auf Weiteres“.

4. Ist Dein Geld dort sicher?

Du kannst in Deiner Trade-Republic-App nachschauen, bei welcher Partnerbank Trade Republic Dein Geld verwahrt (Rechts unten auf “Profil”, dann rechts oben auf’s Zahnrad, dann auf “Verrechnungskonto”). Liegt es bei der Deutschen Bank oder bei Solaris, gilt die deutsche Einlagensicherung. Liegt es bei der Citibank, die Irische. In beiden Fällen sind pro Kunde und Bank bis zu 100.000€ geschützt. Irland hat bei den großen Ratingagenturen allerdings keine so gute Bonität wie Deutschland. Deshalb raten wir Dir, sicherheitshalber keine allzu großen Beträge auf dem Citibank-Konto zu parken. 

5. Stimmt man durch Aktivierung der Zinsen AGB-Änderungen zu?

Ja, wenn Du als Bestandskunde das Zins-Angebot nutzen willst, musst Du eine AGB-Änderung akzeptieren. Was genau darin neu ist, haben wir in unserem Ratgeber für Dich zusammengefasst.

6. Empfiehlt Finanztip das Angebot?

Wir empfehlen Trade Republic als Depotanbieter und es spricht nichts dagegen, das sehr gute Zins-Angebot zu nutzen. Beachte aber, dass das Verrechnungskonto nah am Depot ist – Du könntest also verleitet werden, Dein Sparguthaben schneller zu investieren, als auf einem Tagesgeldkonto. In den AGB steht außerdem, dass Trade Republic Dein Guthaben an Dich zurückzuschicken darf, wenn Du es mehr als 30 Tage nicht für den Handel benutzt. Ob und in welchen Fällen das passiert, ist nicht genauer definiert. In jedem Fall würdest Du davor aber eine Vorwarnung bekommen.

Mehr Infos zu Trade Republic und häufig gestellte Fragen zum Anbieter findest Du in unserem Ratgeber.

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Wie Du an den Rabatt durch die Preisbremsen kommst

Um die Entlastung durch die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse zu bekommen, musst Du selbst nicht aktiv werden. Sobald Du in Deinem Liefervertrag mehr als die jeweilige Preisbremse zahlst (Arbeitspreis pro kWh: Strom 40 ct, Gas 12 ct, Wärme 9,5 ct), wirkt die Kostenbremse automatisch. Ab März muss Dein Anbieter Deinen monatlichen Abschlag dann automatisch verringern. Außerdem bekommst Du im März einmalig die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar.

Sonderfall für Mieterinnen und Mieter

Dein Vermieter muss Deine monatliche Zahlung für Gas, Wärme oder Strom (z. B. Wärmepumpe) ebenfalls ab März nach unten korrigieren, wenn Du 2022 einen neuen Mietvertrag geschlossen hast oder sich Deine Vorauszahlung seit 1.1.2022 erhöht hat. In allen anderen Fällen gibt Dein Vermieter Deine Entlastung erst mit der Betriebskostenabrechnung für 2023 weiter, die Du 2024 erhältst.

Wie hoch ist Dein Rabatt?

Diese Frage muss Dir Dein Anbieter schriftlich noch vor dem 1. März beantworten. In dem Schreiben muss stehen, wie viele Kilowattstunden entlastet werden, wie viel Geld Du dadurch auf’s Jahr gerechnet sparst, wie hoch Dein bisheriger Monatsabschlag war und wie hoch der neue, rabattierte Abschlag ausfällt.

Die Preisbremse für Gas und Wärme gilt für 80% der Prognose für Deinen Jahresverbrauch, die Deiner Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag. Lag der erwartete Jahresverbrauch damals zum Beispiel bei 10.000 kWh, weil Du im Jahr zuvor (2021) so viel verbraucht hattest, wird Deine Preisbremse in 2023 für 8.000 kWh gelten.

Auch die Strompreisbremse gilt für 80% der Prognose für ein Jahr – allerdings immer für die aktuelle Prognose. Der September 2022 spielt dabei keine Rolle mehr, das wurde im Gesetz nachträglich geändert. Die Prognose, was Du in einem Jahr verbrauchst, erstellt Dein Stromlieferant mit dem Netzbetreiber einmal jährlich. Basis ist, was Du im Vorjahr verbraucht hast. Unter Umständen kann deshalb bei der Strompreisbremse auch Dein Jahresverbrauch 2022 die Grundlage bilden.

Was, wenn Du jetzt noch einen höheren Abschlag zahlen sollst?

Erhöht Dein Anbieter zum 1. Februar seine Preise und damit auch Deinen Abschlag, kannst Du einfach abwarten. Im März wirst Du dafür rückwirkend entlastet. Möchtest Du aber keinen teuren Februar-Abschlag zahlen, da Dein Abschlag wegen der Preisbremse ab März ohnehin sinken wird, kannst Du den Abschlag bei vielen Anbietern online anpassen. Oder Du teilst Deinem Anbieter auf anderem Weg mit, dass Du im Februar noch einmal den „alten“ Abschlag zahlen möchtest – da ab März sowieso die Preisbremse gilt.

Wie viel Geld sparst Du dank der Preisbremsen? Hier geht’s zu unseren Rechnern.

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5
FinanzFact: Wie unpünktlich ist die Bahn wirklich?

2022 waren nur 65% der Fernzüge der Deutschen Bahn pünktlich – der schlechteste Wert seit 2010. Und dabei rechnet der Konzern sogar noch recht großzügig: “Verspätet” ist ein Zug erst dann, wenn er mindestens sechs Minuten zu spät ankommt. Fällt er aus oder bricht er die Fahrt vorzeitig ab, wird er gar nicht erst miteinbezogen. Die Bahn unterscheidet auch nur zwischen „pünktlich“ und „unpünktlich“: Zehn Minuten Verspätung sind also genauso “schlimm” wie drei Stunden. Und die 65% sind nur ein Durchschnittswert: Die ICEs der Verbindung 579 Hamburg – Stuttgart waren teilweise zu weniger als 25% pünktlich. Bei den Regionalzügen der DB sieht es mit 92% Pünktlichkeit dafür deutlich besser aus. Die Bahn gelobt Besserung und motiviert ihre Manager: Bei 75,2% Pünktlichkeit der Fernzüge in 2023 gibt es einen Extra-Bonus, berichtet “The Pioneer”.

Zug verspätet? Dann lohnt sich ein Blick in unserem Ratgeber zu Deinen Fahrgastrechten.

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6
Auch noch wichtig diese Woche

DAZN-Preiserhöhung: Verbraucherzentrale plant Klage

Der Streamingdienst DAZN hat im Februar 2022 seine Preise für Neukunden erhöht: Von 14,99€ auf 29,99€ pro Monat bzw. von 149,99€ auf 274,99€ pro Jahr. Für Bestandskunden sollte alles gleichbleiben. Doch dieses Versprechen hat nur kurz gehalten: Ab August 2022 wurden fast allen Bestandskunden ebenfalls die neuen Preise berechnet – und zwar ohne davor eine aktive Zustimmung einzuholen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hält die Preiserhöhungsklausel von DAZN für rechtswidrig und bereitet eine Musterfeststellungsklage vor. Bist Du von der Erhöhung betroffen? Dann kannst Du Dich jetzt beim VZBV melden und Deinen Fall schildern. Mit den neuen Angeboten für Neukunden seit dem 9. Januar 2023 hat die Klage nichts zu tun.

Grundsteuererklärung: Letzte Chance

Bist Du Grundstücksbesitzer und hast Deine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben? Dann beeil Dich: Bis zum Stichtag am 31. Januar hast Du noch gut zwei Wochen Zeit. Das Problem: Wenn Du noch Zugangsdaten für Elster brauchst, bekommst Du sie per Post – das kann bis zu zwei Wochen dauern. Für die Grundsteuererklärung für Privateigentum brauchst Du in elf Bundesländern außerdem einen Freischaltcode, der ebenfalls per Post kommt und sogar bis zu drei Wochen dauert. Tipp: Du kannst Deine Erklärung auch über das Elster-Konto eines nahen Angehörigen abgeben. Wenn Du noch Daten oder Code brauchst, solltest Du sie also jetzt beantragen – mit etwas Glück kommen sie noch rechtzeitig. Das Ausfüllen der Grundsteuererklärung geht am einfachsten mit unserer kostenlosen Ausfüllhilfe (PDF).

Ist Dein Sparplan noch kostenlos?

Zum Jahresanfang mischen viele Direktbanken und Broker ihre Aktions-ETFs durch. Es kann gut sein, dass Du für Deinen vormals vergünstigten Sparplan jetzt jeden Monat eine Kaufgebühr bezahlst. Aber keine Sorge: ETF-Sparpläne ohne Kaufgebühr gibt es weiterhin, wahrscheinlich auch bei Deinem Broker. Check einfach, ob sich bei Dir was verändert hat und wechsle Deinen ETF gegebenenfalls. Welche ETFs Du ohne Kaufgebühr besparen kannst, findest Du mit unserem ETF-Finder heraus. Was Du tun kannst, wenn Dein bestehender Sparplan teurer wird, liest Du hier.

Bank-AGB: Ohne Zustimmung droht die Kontokündigung

Banken dürfen ihre AGB für Kunden nur ändern, wenn diese aktiv zustimmen. Im letzten Jahr haben wieder einige Banken, darunter auch Finanztip-Empfehlungen, Änderungen angekündigt und Bestandskunden um ihre Zustimmung gebeten. In vielen Fällen läuft die Frist zur Zustimmung bald ab oder ist schon abgelaufen. Hast Du einer AGB-Änderung noch nicht zugestimmt? Dann kann es sein, dass Deine Bank Dir demnächst kündigt – das darf sie. Schau also besser nochmal nach, was Deine Bank konkret ändern will und vergleich, ob sich eine Zustimmung oder ein Wechsel für Dich mehr lohnt.

Warum Du manche ETFs gerade nicht kaufen kannst

Seit dem Jahreswechsel stottert der Handel mit einzelnen ETFs. Das liegt daran, dass eine neue EU-Verordnung seit 1.1.2023 ein neues Format für das sog. Basisinformationsblatt vorschreibt. Das bekommst Du von Deinem Depotanbieter vor Deiner Order. Unter den Finanztip-Empfehlungen sind uns eine Handvoll ETFs bekannt, zu denen es bislang nur alte Infoblätter gibt (z. B. von Lyxor und Invesco).

Bei manchen Depotanbietern, darunter Comdirect und Consorsbank, kannst Du derzeit keine Sparpläne auf diese ETFs starten oder ändern, auch Einzelkäufe sind nicht möglich. Laufende Sparpläne auf die ETFs sollten ausgeführt worden sein. Bei anderen Brokern wie ING oder Trade Republic hingegen kannst Du die ETFs derzeit kaufen, dort ist das alte Infoblatt verlinkt. In den kommenden Tagen sollen die aktualisierten Infoblätter erscheinen, dann kannst Du die betroffenen ETFs wieder wie gewohnt bei allen Depotanbietern kaufen und besparen.

Pauschalreisen: Geld zurück wegen Corona

Wenn Deine Pauschalreise wegen plötzlicher Corona-Beschränkungen mitten im Urlaub nicht wie vereinbart abgelaufen ist (z. B. ein abgesperrter Pool), kannst Du einen Teil der Kosten vom Veranstalter zurückfordern. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden (Az. C-396/21). Laut Urteil spielt es keine Rolle, warum ein Veranstalter einzelne Reiseleistungen nicht erfüllt hat. Deshalb ist es egal, ob es sich bei Corona-Maßnahmen um ein sog. „allgemeines Lebensrisiko“ handelt, wie der Veranstalter FTI Touristik argumentiert hatte. Deine Ansprüche kannst Du zwei Jahre lang einfordern. Hat Dir Corona 2021 den Urlaub ruiniert, kannst Du also noch bis Ende 2023 den Reisepreis mindern und Geld zurückverlangen.

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Das passiert bei Finanztip

Finanztip in den Medien

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Die Finanztip-Podcasts

Geld ganz einfach

Vor allem Neobroker werben mit günstigen Konditionen und Neukundenaktionen. Lohnt es sich, dort ein weiteres Depot aufzumachen? Saidi beleuchtet die Vor- und Nachteile eines Zweitdepots.

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In den folgenden Tabellen haben wir für Dich unsere aktuellen Empfehlungen zusammengestellt. Diese enthalten Werbelinks, über die Du direkt zur Empfehlung gelangst – und für die Finanztip in manchen Fällen eine Vergütung erhält. Unsere Auswahl erfolgt rein redaktionell und zu 100% unabhängig.
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Ford Money*
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Kommunalkredit Invest*
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AKBank
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Nordax Bank über WeltSparen*
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Dauerhaft gute Angebote (seit mind. 12 Monaten gute Zinsen)
Leaseplan Bank*
1,50% p. a.
TF Bank*
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Nordax Bank über WeltSparen*
1,10% p. a.
Festgeld
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CA Consumer Finance* 2,70% p. a.
Collector Bank über WeltSparen* 2,70% p. a.
Klarna über WeltSparen 2,65% p. a.
Resurs Bank über WeltSparen* 2,65% p. a.
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My Money Bank über WeltSparen* 3,10% p. a.
Addiko Bank über WeltSparen* 3,05% p. a.
Ford Money 3,05% p. a.
Klarna Festgeld+ (App) 3,01% p. a.
CA Consumer Finance* 3,0% p. a.
Kommunalkredit Invest* 3,0% p. a.
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Bis 36 Monate
Kommunalkredit Invest* 3,25% p. a.
My Money Bank über WeltSparen* 3,20% p. a.
Younited Credit über WeltSparen* 3,20% p. a.
Addiko Bank über WeltSparen* 3,15% p. a.
pbb direkt* 3,15% p. a.
Bank11* 3,10% p. a.
CA Consumer Finance* 3,10% p. a.
Ford Money 3,10% p. a.
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O2-Netz: LTE 6 GB von Smartmobil* (7€ im Monat)
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Sparsame Handynutzer
Vodafone-Netz: Smart XS von Lidl Connect* (5,40€ im Monat)
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In der Rubrik „Schnäppchen der Woche“ informieren wir Dich außerdem über kurzfristige und besonders gute Sonderangebote. Hierbei prüfen wir ausdrücklich nicht die Qualität, sondern nur den Preis. Wichtig ist: Die Auswahl trifft auch hier ganz allein unsere unabhängige Redaktion.

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