Kündigung und Wechsel der Kran­ken­kas­se Die Kasse wechseln - so geht's schnell und einfach

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder gesetzlich Krankenversicherte darf seine Kran­ken­kas­se wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
  • Wenn Deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, kannst Du außerordentlich kündigen.
  • Über Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel müssen die Kran­ken­kas­sen Dich nicht wie sonst per Brief informieren. Wir halten Dich deshalb in unserem Ratgeber zum Zusatzbeitrag über Erhöhungen auf dem Laufenden.
  • Inzwischen ist der Kassenwechsel ganz einfach. Wir erklären Dir, wie er funktioniert.

So gehst Du vor

  • Um die Kasse zu wechseln, füllst Du nur den Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse Deiner Wahl aus. Diese übernimmt dann die Kündigung bei Deiner alten Kasse.
  • Achte darauf, dass Du die Fristen für die Kündigung einhältst. Das gilt besonders, wenn Du wegen einer Beitragserhöhung wechseln willst.
  • Du suchst eine passende Kasse? In unserem Kran­ken­kas­senvergleich im Januar 2024 haben HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund am besten abgeschnitten.

Die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen nehmen unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge und bieten verschiedene Zusatzleistungen. Falls Du mit Deiner Kasse unzufrieden bist, kann sich ein Wechsel lohnen – bestenfalls sparst Du damit sogar Geld. Der Kran­ken­kas­senwechsel ist unkompliziert und risikolos. Klappt etwas nicht, bleibst Du einfach bei Deiner bisherigen Kasse versichert.

Wie funktioniert der Kran­ken­kas­senwechsel?

Zunächst musst Du Dir eine neue Kran­ken­kas­se suchen. Wie Du eine für Dich geeignete Kasse findest, erfährst Du in unserem Ratgeber gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung.

Sobald Du Dir einen passenden Anbieter ausgesucht hast, kannst Du mit dem Wechsel loslegen. Und das funktioniert seit 2021 noch unkomplizierter: Du meldest Dich einfach bei der Kasse Deiner Wahl an. Den Mitgliedsantrag kannst Du bei vielen Kran­ken­kas­sen direkt online auf deren Website ausfüllen. Um die Kündigung der alten Ver­si­che­rung musst Du Dich nicht kümmern – das übernimmt Deine neue Kran­ken­kas­se.

Deine alte Kasse prüft dann, ob alle Voraussetzungen für den Wechsel erfüllt sind und bestätigt Deiner neuen Ver­si­che­rung innerhalb von 14 Tagen elektronisch die Kündigung (§ 175 Abs. 4 SGB V). Davon bekommst Du aber gar nichts mit. Du erfährst von Deiner neuen Kasse nur, ob der Wechsel geklappt hat.

Ebenfalls neu: Du musst Deinem Arbeitgeber keine Mitgliedsbescheinigung der Kran­ken­kas­se mehr vorlegen. Sag ihm einfach formlos Bescheid, wo Du versichert bist. Die Mitgliedschaftsbescheinigung bekommt er dann direkt elektronisch von der Kasse.

Kürzere Bindungsfrist

Bei der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es eine Mindestvertragslaufzeit, auch Bindungsfrist genannt. Seit dem 1. Januar 2021 kannst Du nach zwölf Monaten die Kasse wechseln. In einigen Fällen musst Du die Bindungsfrist allerdings nicht abwarten, zum Beispiel wenn Deine Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht oder Du den Arbeitgeber wechselst. Alles Wichtige dazu erklären wir Dir in den folgenden Abschnitten.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die normale Kündigungsfrist in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Das bedeutet: Wer sich beispielsweise im Januar bei einer neuen Kasse anmeldet, ist dort ab dem 1. April versichert.

Du solltest allerdings nicht bis zum letzten Tag des Monats warten. Denn die Kündigungsfrist beginnt erst, wenn die neue Kasse Deine bisherige über den Wechsel informiert hat.

Mit einer regulären Kündigung kannst Du die Kran­ken­kas­se wechseln, wenn Du zwölf Monate bei Deiner bisherigen Kasse versichert warst. Wahltarife, etwa für Krankengeld oder einen Selbstbehalt, haben eigene Mindestlaufzeiten. Wenn Du Dich für einen solchen entschieden hast, bist Du möglicherweise länger als zwölf Monate an Deine Kasse gebunden.

Son­der­kün­di­gungs­recht bei Beitragserhöhung

Wenn Deine Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht, selbst wenn Du noch nicht zwölf Monate lang Mitglied bist. Das gilt auch, wenn Du in einem Wahltarif versichert bist. Einzig den Krankengeld-Wahltarif kannst Du erst mit Ende der Mindestlaufzeit kündigen. Streicht die Kran­ken­kas­se Zusatzleistungen wie Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder Osteopathie, gibt es hingegen kein Son­der­kün­di­gungs­recht.

Deine Sonderkündigung wegen einer Beitragserhöhung muss spätestens bis zum Ende des Monats bei der Ver­si­che­rung eingehen, in dem diese das erste Mal den neuen Zusatzbeitrag erhebt. Gib auf dem Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse unbedingt an, dass Du wegen einer Beitragserhöhung sonderkündigen möchtest. Die neue Kran­ken­kas­se übermittelt die Sonderkündigung dann an Deine bisherige Ver­si­che­rung.

Wie bei einer regulären Kündigung kannst Du trotz Beitragserhöhung erst zwei Monate nach Deiner Kündigung Mitglied der neuen Kasse werden. Solange musst Du den höheren Zusatzbeitrag zahlen.

Die meisten Ver­si­che­rungen ändern ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel, doch auch im laufenden Jahr kann es teurer werden. Bevor die Kran­ken­kas­se den höheren Beitrag erhebt, muss sie Dich auf Dein Kündigungsrecht hinweisen. Und zwar spätestens zum Ende des Monats, bevor erstmals der höhere Zusatzbeitrag fällig wird. Es reicht also, wenn die Kran­ken­kas­se Dich ein paar Tage vor dem Jahreswechsel darüber informiert, dass der Beitrag im Januar steigt und Du deshalb sonderkündigen kannst. Kommt diese Benachrichtigung zu spät bei Dir an, kannst Du die Kündigung rückwirkend zum Ende des Monats erklären, in dem erstmals der höhere Zusatzbeitrag fällig wurde (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Wann Du der alten Kasse selbst kündigen musst

Selbst kündigen musst Du Deiner alten Ver­si­che­rung nur noch, wenn Du das System der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung verlassen möchtest, um Dich privat zu versichern oder weil Du ins Ausland ziehst. Die alte Kasse stellt Dir dann eine Kündigungsbestätigung aus.

Wechselst Du von einer Kran­ken­kas­se zur anderen, musst Du Dich hingegen lediglich bei der neuen anmelden. Die Kündigung entfällt in diesem Fall.

Wann kannst Du die Kasse wechseln, ohne zu kündigen?

In bestimmten Fällen hast Du ein sofortiges Kran­ken­kas­senwahlrecht. Das heißt, Du kannst von einem Tag auf den anderen die Kran­ken­kas­se wechseln, ohne die Bindungsfrist oder den zweimonatigen Kündigungszeitraum abzuwarten. Es kommt nicht darauf an, wie lange Du bei Deiner bisherigen Kasse versichert warst. Das gilt auch, wenn Du in einem Wahltarif versichert bist.

Ein sofortiges Kran­ken­kas­senwahlrecht hast Du grob gesagt immer dann, wenn sich etwas an Deinem Ver­si­che­rungsverhältnis ändert. Das passiert zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Du wechselst den Arbeitgeber.
  • Dein Verdienst über- oder unterschreitet die Jahres­arbeits­entgelt­grenze und Du wirst deshalb vom Pflichtmitglied zum freiwilligen Mitglied oder umgekehrt.
  • Du warst bisher angestellt und machst Dich selbstständig.
  • Du warst familienversichert und musst Dich jetzt selbst versichern, zum Beispiel weil Du eine Berufsausbildung beginnst.
  • Du warst im Ausland krankenversichert und ziehst nach Deutschland.
  • Du wirst arbeitslos und bekommst Ar­beits­lo­sen­geld.

Um in einer solchen Situation mit sofortiger Wirkung die Kran­ken­kas­se wechseln zu können, hast Du 14 Tage Zeit nachdem der Tatbestand eingetreten ist, der das Wechselrecht auslöst. Du musst Dich also zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn Deiner neuen Beschäftigung bei einer neuen Kasse anmelden.

Nutzt Du das Wahlrecht nicht, bleibst Du bei Deiner bisherigen Kasse versichert. Die zwölfmonatige Bindungsfrist beginnt aber nicht erneut zu laufen.

Welche Kran­ken­kas­sen empfiehlt Finanztip?

Wir haben in unserem Kran­ken­kas­senvergleich im Januar 2024 verschiedene, bundesweit geöffnete Kassen in den Bereichen Serviceangebot, Beitrag, Vorsorge, Zähne, Familie, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm und Transparenz bewertet. Am besten abgeschnitten haben die HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund. 

hkk
HKK
bestes Ergebnis im Kran­ken­kas­senvergleich
  • erreichte 81 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,58 %
  • umfassende Extras besonders bei Sport, Impfungen, Krebsfrüherkennung und alternativer Medizin
  • Einmal im Jahr kostenfreie Zahnreinigung bei Partner-Zahnärzten
  • weniger stark in den Bereichen Schwangerschaft & Familie und Transparenz
123
TK
Spitzenreiter beim Serviceangebot
  • erreichte 73 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,8 %
  • umfassendes Serviceangebot und stark bei Transparenz
  • 40 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • weniger stark in den Bereichen Schwangerschaft & Familie und vergünstigter Zahnersatz
Nutzer-Erfahrungen
audibkk
Audi BKK
solider dritter Platz
  • erreichte 69 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,6 %
  • Kasse hat Beiträge in 2024 gesenkt
  • gute Ergebnisse bei Sport und Transparenz
  • 60 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • solide, aber keine herausragenden Leistungen
123
HEK
gute Vorsorgeleistungen
  • erreichte 67 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,9 %
  • gute Ergebnisse bei Vorsorge und Transparenz
  • 10 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • weniger stark in den Kategorien Zähne und Bonus
Nutzer-Erfahrungen
Logo
Energie-BKK
bei Familie und Krebsvorsorge stark
  • erreichte 67 % in unserem Leistungsvergleich
  • sehr gute Ergebnisse im Bereich Schwangerschaft & Familie und Krebsvorsorge
  • 25 € zweimal pro Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • Beitragssatz von 16,19 %
  • weniger stark in den Kategorien Zähne und Bonus
Big direkt gesund
gutes Bonusprogramm
  • erreichte 67 % in unserem Vergleich
  • stark bei Bonus, Impfungen und Sport
  • 50 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • Beitragssatz von 16,25 %
  • weniger stark bei Krebsvorsorge

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Die günstigste Kasse je Bundesland

Welche sind die günstigsten Kran­ken­kas­sen je Bundesland?

Sparfüchse, denen es nur auf den Beitrag ankommt, können auch zur günstigsten regionalen Kasse wechseln. Versicherte dürfen in jede Kasse eintreten, die in dem Bundesland geöffnet ist, in dem sie entweder wohnen oder arbeiten.

Derzeit gibt es jedoch keine regionalen Kran­ken­kas­sen, die günstiger sind als die bundesweit tätigen. Die BKK Firmus ist die günstigste bundesweit aktive Kasse in 2024. Mitglieder der BKK Firmus zahlen einen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Aber auch die HKK und Audi BKK gehören zu den günstigsten bundesweit geöffneten Kran­ken­kas­sen. Ihre Mitglieder zahlen rund 15,6 Prozent Beitrag.  

Die günstigsten Kran­ken­kas­sen 2024 nach Bundesland

BundeslandKasseBeitrag
Baden-WürttembergBKK Firmus15,5 %
BayernBKK Firmus15,5 %
BerlinBKK Firmus15,5 %
BrandenburgBKK Firmus15,5 %
BremenBKK Firmus15,5 %
HamburgBKK Firmus15,5 %
HessenBKK Firmus15,5 %
Mecklenburg-VorpommernBKK Firmus15,5 %
NiedersachsenBKK Firmus15,5 %
Nordrhein-WestfalenBKK Firmus15,5 %
Rheinland-PfalzBKK Firmus15,5 %
SaarlandBKK Firmus15,5 %
SachsenBKK Firmus15,5 %
Sachsen-AnhaltBKK Firmus15,5 %
Schleswig-HolsteinBKK Firmus15,5 %
ThüringenBKK Firmus15,5 %

Quelle: Angaben der Kran­ken­kas­sen, Finanztip-Analyse (Stand: 29. November 2024)

Autoren
Julia Rieder

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