Pflege: Wann Du für Deine Eltern zahlen musst ++ Preisbremse richtig abgerechnet?
  09.02.2024
FINANZTIP
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Neue Steuer: Musst Du Deine ETF-Strategie ändern?
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Neue Steuer: Musst Du Deine ETF-Strategie ändern?

von Emil Nefzger und Hendrik Buhrs

Solltest Du 2024 Deine Anlagestrategie ändern und auf einen anderen ETF setzen? Bisher gab es eine einfache Strategie zum Start: Erstmal mit einem ausschüttenden ETF den Steuerfreibetrag von 1.000€ pro Person ausnutzen.

Der reicht bei einer Ausschüttungsrendite von 2% p. a. (ein grober Richtwert, diese Zahl schwankt immer etwas) bis zu einem ETF-Volumen von ca. 50.000€. Sobald Du damit Deine 1.000€ Freibetrag pro Jahr aufbrauchst, machst Du mit einem thesaurierenden ETF weiter. Der schüttet Erträge nicht aus, sondern legt sie automatisch wieder an.

Zinsen sind wieder da – und damit auch Steuern aufs Tagesgeld

2023 haben sich aber zwei Sachen geändert, die auch die Community im Finanztip Forum beschäftigen: Du bekommst mittlerweile gute Zinsen auf Dein Tagesgeld. Und die verbrauchen ebenfalls Deinen Steuerfreibetrag. Du bekommst derzeit problemlos 3% Zinsen pro Jahr – Deine 1.000€ Freibetrag sind entsprechend bei 33.000€ Guthaben auf dem Tagesgeldkonto verbraucht.

Das ist aber noch nicht alles: Seit 2023 musst Du auch Steuern auf thesaurierende ETFs bezahlen. Genauer gesagt, auf die Vorabpauschale. Die ist ein fiktiver Ertrag Deiner ETFs, den Du vorab versteuerst – und dafür später weniger Steuern bezahlst. In den Jahren davor pausierte diese Steuer wegen der Niedrigzinsen.

Faustregel für 2024: Zum Jahresbeginn 2025 zieht Deine Depotbank oder Dein Broker bei Aktien-ETFs max. 31,50€ pro 10.000€ Fondswert ab. Hier kannst Du ebenfalls Deinen Freibetrag verwenden, wenn Du ihn nicht schon für einen ausschüttenden ETF oder Dein Tagesgeldkonto verbraucht hast.

Aufpassen mit einem Ausschütter

Vor allem wegen der Vorabpauschale und den gestiegenen Zinsen kommst Du mittlerweile also wesentlich schneller über den Freibetrag von 1.000€. Wenn Du in einen Ausschütter investiert hast: Stell Deinen ETF-Sparplan auf einen thesaurierenden ETF um, die bisher gekauften Anteile des Ausschütters behältst Du.

Dadurch bekommst Du auch weiterhin Ausschüttungen auf Dein Verrechnungskonto ausgezahlt, mit denen Du künftig aber Anteile an Deinem neuen thesaurierenden ETF kaufst. Wechsle frühzeitig – deutlich bevor Dein Ausschütter zu groß wird und hab dabei im Auge, wie viel Zinsen Du kassierst.

Ansonsten gilt: Egal, ob Du bisher nur in Tagesgeld investiert hast oder z. B. in einen Thesaurierer und Tagesgeld: Nutz die 1.000€ Freibetrag auf jeden Fall aus! Wie Du das machst, ist egal. Ob durch Zinsen, Vorabpauschale, Ausschüttungen oder die Steuererklärung. Hauptsache, Du nutzt ihn.

Nutz Freistellungsaufträge

Eine entspannte Option, den Freibetrag zu nutzen, ist ein Freistellungsauftrag. Den kannst Du auch zwischen Deinem Tagesgeld und Deinem ETF aufteilen. Wie Du das machst, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Freistellungsauftrag. Da steht auch, wie Du Dir Abgeltungssteuer zurückholen kannst, wenn der Freistellungsauftrag ungünstig verteilt war.

Du suchst einen passenden, thesaurierenden ETF? Mit unserem ETF-Finder hast Du das mit ein paar Klicks erledigt.

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Pflege wird immer teurer: Wann Du für Deine Eltern zahlen musst

von Jonas Fehling, Kathrin Gotthold und Britta Schön

Vor zwei Wochen haben wir im Finanztip Newsletter daran erinnert, dass allein die gesetzliche Rente oft nicht reicht, um im Alter alle Ausgaben zu decken. Das gilt vor allem, wenn Du oder Deine Angehörigen auf ein Pflegeheim angewiesen sind. Denn die werden seit Jahren immer teurer.

Was kostet 2024 ein Platz im Pflegeheim?

Die Kosten schwanken je nach Region und Heim deutlich. Je höher der Pflegegrad, desto mehr zahlt auf jeden Fall die Pflegekasse – aber längst nicht alles: Bei den reinen Pflegekosten musst Du immer auch einen Eigenanteil stemmen, Verpflegung, Unterbringung und Investitionen im Heim zahlst Du sogar komplett selbst.

Beim Eigenanteil für die reinen Pflegekosten gibt’s aber einen automatischen Zuschuss. Du musst ihn also nicht beantragen. Dieser Zuschuss wird immer höher, je länger Du im Heim bist – und er wurde 2024 angehoben:

  • im ersten Jahr im Heim von 5 auf 15%
  • im zweiten Jahr von 25 auf 30%
  • im dritten Jahr von 45 auf 50%
  • ab dem vierten Jahr von 70 auf 75%

Gerade in den ersten Jahren ist das, was Du für einen Heimplatz zahlen musst, also besonders teuer. Außerdem ist die Summe, die man im Heim insgesamt zahlt, laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) 2024 nochmal gestiegen – also trotz der höheren Zuschüsse beim Eigenanteil. Denn die Kosten (z. B. für Personal und Verpflegung) sind noch stärker gestiegen.

Insgesamt musst Du für einen Pflegeplatz in Deutschland Anfang 2024 im Schnitt mit eigenen Kosten von 2.576€/Monat rechnen – im ersten Jahr. Anfang 2023 waren es noch 165€ weniger. Ab dem vierten Jahr sind es 2024 im Schnitt noch immer stolze 1.750€, wie Du hier siehst:

 

In Deiner Region können die Kosten auch niedriger ausfallen – oder deutlich höher. Einen Überblick liefern die Tabellen des VDEK.

Rente reicht nicht für Pflegekosten: Sorg anders vor

Vergleichen wir diese Heimkosten mit der durchschnittlich ausgezahlten gesetzlichen Rente in Deutschland, stellst Du schnell fest, dass sie allein nicht reicht: Laut Rentenversicherung liegt die Rente aktuell bei rund 1.400€ im Monat (vor Steuern) – und das auch nur bei mindestens 35 Beitragsjahren.

Damit Du auch den Rest bezahlen kannst, solltest Du privat fürs Alter vorsorgen. Das geht am besten, indem Du frühzeitig mit einem Aktien-ETF-Sparplan startest. Auch eine Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen, die ist oft aber sehr teuer. Außerdem solltest Du Dich so früh wie möglich darum kümmern, so zu wohnen, dass Du einen Umzug ins Heim hinauszögern kannst.

Darum ist private Vorsorge wichtig

Nur so ersparst Du Dir und Deinen Angehörigen später viel Stress mit Behörden und finanzielle Sorgen. Denn natürlich gibt‘s zwar verschiedene staatliche Mittel, die Dich unterstützen können. Details zu Deinen Optionen liest Du in unserem Ratgeber zu Pflegeheimkosten. Anders als beim Zuschuss zum Pflege-Eigenanteil müssen Du bzw. Deine Angehörigen Euch darum allerdings selbst kümmern bzw. sie beantragen.

Und das kann anstrengend und schwierig werden. Die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ kann zum Beispiel nicht rückwirkend ausgezahlt werden, Ihr müsst also frühzeitig dran denken. Außerdem wird auch das Vermögen und Einkommen Deines Partners bzw. Deiner Partnerin genutzt, bevor es Sozialhilfe gibt. Beim Vermögen sind für Paare zumindest 20.000€ geschützt, genauso Euer Haus, wenn einer von Euch noch darin wohnt.

Müssen auch Kinder für die Eltern zahlen?

Das kommt nur noch selten vor. Denn seit 2020 müssen sie nur dann Pflegekosten der Eltern übernehmen, wenn sie brutto mehr als 100.000€ im Jahr einnehmen. Dazu zählen neben Gehalt oder Gewinn (bei Selbstständigen) zum Beispiel auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen. Werbungskosten werden aber abgezogen: Am Ende orientiert sich das Sozialamt am Steuerbescheid des Kindes. Vermögen und Immobilien werden bei der 100.000€-Grenze nicht berücksichtigt.

Das Sozialamt geht erstmal davon aus, dass Dein Kind unter der Grenze liegt. Nur wenn es aus gutem Grund was anders vermutet (z. B. weil es einen i. d. R. sehr gut bezahlten Job hat), prüft das Amt, ob und wie viel für die Eltern gezahlt werden muss. Mehr Infos dazu findest Du in unserem Ratgeber zum Elternunterhalt. Dort zeigen wir Dir Schritt für Schritt, wie Du prüfst, ob das Sozialamt richtig gerechnet hat.

Wo Du übrigens auch genau hinschauen solltest: Wenn Dein Pflegeheim die Preise erhöhen will. Denn diese Schreiben sind oft unwirksam. Wie Du vorgehst, liest Du in unserem Ratgeber zu Preiserhöhungen im Pflegeheim.

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Strom & Gas: Ist bei Dir die Preisbremse richtig abgerechnet?

von Benjamin Weigl

Du hast gerade Deine Strom- oder Gasabrechnung für 2023 bekommen und fragst Dich, ob Dein Anbieter die Entlastung durch die Strom- oder Gaspreisbremse richtig berücksichtigt hat? Dann bist Du nicht allein, denn dazu bekommen wir gerade viele Mails aus der Finanztip-Community.

Beispielrechnung

Tanja lebt mit ihrer Familie in einem kleinen Einfamilienhaus. Sie musste letztes Jahr in ihrem Gasvertrag 15 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die Gaspreisbremse hat das auf 12 ct/kWh vergünstigt. Den vermuteten Jahresverbrauch hat ihr der Anbieter Anfang 2023 schriftlich mitgeteilt: 18.000 kWh. So viel hatte Tanjas Familie bislang im Jahr verbraucht, vor der Preisbremse. Für 80% davon – das Entlastungskontingent – gilt der vergünstigte Preis.

Zusammengefasst:

  • Jahresverbrauchsprognose: 18.000 kWh
  • Entlastungskontingent (80%): 14.400 kWh
  • Arbeitspreis des Gasvertrags: 15 ct/kWh
  • Grundpreis des Gasvertrags: 10€/Monat, 120€/Jahr

Insgesamt stand Tanja dank der Preisbremse eine Entlastung von 432 (14.400 kWh x 0,15 ct/kWh – 14.400 kWh x 0,12 ct/kWh) zu. Das macht einen Rabatt auf den monatlichen Abschlag von 36€.

 

Tanja hat also jeden Monat 199€ im Voraus bezahlt, insgesamt 2.388€. Wäre ihr Verbrauch bei 18.000 kWh geblieben, ginge die Jahresabrechnung ohne Nachzahlung und ohne Rückzahlung aus.

Das passiert, wenn Du Energie gespart hast

Tatsächlich hat Tanjas Familie 2023 aber 6.000 kWh beim Heizen eingespart und nur 12.000 kWh verbraucht. Also nur gut 66% der früheren Menge – damit liegen sie unterhalb des 80%-Kontingents, für das Gaspreisbremse galt. Tanja muss deswegen theoretisch für ihren kompletten Verbrauch nur 12 ct/kWh bezahlen.

Aber: Ihr Anbieter hat für jede Kilowattstunde trotzdem 15 ct kassiert und rechnet die auch ab. Die Differenz zu den 12 ct, den Preisbremsen-Rabatt, hat Tanja über das Jahr verteilt bereits bekommen. Diesen Betrag zieht der Anbieter also auch von Tanjas Schlussrechnung ab, er bekommt ihn vom Staat.

Nun könnte man sagen: Tanja hat ihr Entlastungskontingent nicht komplett ausgeschöpft, also muss sie einen Teil der erhaltenen Rabatte wieder zurückzahlen. Doch stattdessen belohnt die Preisbremse so hohe Einsparungen wie die von Tanja. Die korrekte Jahresabrechnung ihres Anbieters sieht deshalb so aus:

 

Die Jahresrechnung weist Tanja ein Guthaben von 900€ (6.000 kWh x 0,15 ct/kWh) aus. Das muss der Anbieter laut Gesetz innerhalb von zwei Wochen auszahlen oder es vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Tanja behält damit den kompletten Entlastungsbetrag von 432€ für 80% ihres früheren Verbrauchs.

Zum Vergleich: Würde der Anbieter fälschlicherweise die Energie zum Preisbremsen-Preis von 12 ct/kWh abrechnen und den überschüssigen Entlastungsbetrag unter den Tisch fallen lassen, sähe das so aus: 12.000 kWh x 12 ct/kWh + 120€ = 1.560€. Damit würden 72€ unterschlagen, die Tanja als Extra-Belohnung für ihre Einsparungen zustehen.

Für Strom- und Wärme funktioniert’s genauso, nur mit anderen Preisbremsen. Alle Details, Rechner zum Nachprüfen und Musterschreiben, mit denen Du dem Anbieter widersprechen kannst, falls er falsch gerechnet hat, findest Du in unserem Preisbremsen-Ratgeber. 

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FinanzFact: Balkonkraftwerke gibt’s 2024 viel günstiger

Durch unsere regelmäßigen Preisabfragen in Online-Shops haben wir herausgefunden: Allein in den letzten sechs Monaten sind die Kosten für kleine 300-Watt-Modelle im Schnitt von 462 auf 368€ und für 600-W-Anlagen von 830 auf nur noch 615€ gesunken. Zum Vergleich: Im Herbst 2022 hat die 300-W-Version sogar noch 660€ gekostet.

Außerdem: Bald sollen die Wechselrichter der Mini-Solaranlagen bis zu 800 W erreichen dürfen (bisher 600 W). Auch der Anschluss und die Anmeldung sollen künftig einfacher werden. Die neuen Regeln sind Teil eines Solarpakets, das der Bundestag noch im Frühjahr verabschieden könnte. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Balkonkraftwerk.

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Auch noch wichtig diese Woche: Ungewöhnliche Zins-Aktion der ING

So bekommst Du als ING-Bestandskunde 3,3% Zinsen aufs Tagesgeld

Du hast ein Tagesgeldkonto bei der ING*? Ab jetzt bekommst Du auf neu eingezahltes Geld zwischen 1.000€ und 250.000€ auch einen Aktionszins von 3,3% p. a. für sechs Monate. Du musst das Geld bis zum 23.02. von einer anderen Bank direkt auf das Tagesgeldkonto bei der ING überweisen. Falls das nicht geht, kannst Du es als Zwischenstufe auch zuerst auf Dein Girokonto packen. Was nicht geht: Einfach Geld vom Tagesgeldkonto weg- und wieder zurücküberweisen. Mehr Details liest Du in unserem Ratgeber zum ING-Tagesgeld.

Deine Filialbank schließt? Das kannst Du tun

2022 haben 1.266 von gut 21.500 Bankfilialen geschlossen. Bald sollen auch 22 von 86 Filialen der Sparkasse KölnBonn – also ca. 25% durch Filial-Busse ersetzt werden. Du bist betroffen und hast jetzt nichts mehr von der Beratung vor Ort? Vielleicht passt auch eine unserer kostenlosen Girokonto-Empfehlungen für Dich.

Wärmepumpe: So holst Du Dir 50€ Stromkosten zurück

Du betreibst eine Wärmepumpe mit eigenem Stromzähler? Dann kannst Du Dir für 2023 einen Teil dieser Stromkosten zurückholen: Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage fallen für Dich weg. Zusammen machen sie 0,948 ct/kWh Deines Strompreises aus. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 6.000 kWh bekommst Du fast 57erstattet. Wie? Meld Dich bis spätestens 28.02. bei Deinem Stromanbieter. Nutz dafür entweder sein Online-Angebot oder unseren Musterbrief (Word-Dokument). Achtung: Die EU muss der Regelung noch grünes Licht geben, Du bekommst das Geld also erst dann. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zur Wärmepumpe.

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Einzelaktien in Deinem Depot können zum Risiko werden. Saidi und Emil diskutieren, wie viel Prozent okay sind und wann es zu viel wird.

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In den folgenden Tabellen haben wir für Dich unsere aktuellen Empfehlungen zusammengestellt. Diese enthalten Werbelinks, über die Du direkt zur Empfehlung gelangst – und für die Finanztip in manchen Fällen eine Vergütung erhält. Unsere Auswahl erfolgt rein redaktionell und zu 100% unabhängig.
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LeasePlan Bank 3,30% p. a.
Nordax Bank über WeltSparen* 3,29% p. a.
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LeasePlan Bank 3,75% p. a.
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CA Consumer Finance* 3,80% p. a.
LeasePlan Bank 3,80% p. a.
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Stellantis Direktbank* 3,70% p. a.
Ziraat Bank 3,70% p. a.
Bis 36 Monate
LeasePlan Bank 3,80% p. a.
Klarna Festgeld+ (App)* 3,75% p. a.
Klarna über WeltSparen 3,59% p. a.
Cronbank 3,55% p. a.
Ziraat Bank 3,50% p. a.
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1&1-Netz: 10 + 2 GB – 24 Monate von Smartmobil* (9€ im Monat)
Normalnutzung
O2-Netz: Allnet Flat 6 GB LTE – 1 Monat von Talkline* (7€ im Monat)
Telekom-Netz: Prepaid Smart 6 GB von Ja! mobil (9,80€ im Monat)
Vodafone-Netz: Smart S von Lidl Connect* (9,80€ im Monat)
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Vodafone-Netz: Prepaid Handy-Karte + Smart S von Otelo* (5,40€ im Monat)
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