Pflegegrad Wie viel Geld bekomme ich bei welchem Pflegegrad?
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
Je höher Dein Pflegegrad ist, desto mehr Pflege-Kosten übernimmt Deine Pflegeversicherung.
Während es bei Pflegegrad 1 einige Sachleistungen beispielsweise gar nicht gibt, stehen Dir bei Pflegegrad 2 schon Pflegesachleistungen in Höhe von 761 Euro im Monat zu; bei Pflegegrad 5 sind es 2.200 Euro monatlich.
Aufgepasst: Einige Pflegeleistungen bekommst Du auch ganz ohne Pflegegrad.
So gehst Du vor
Beziehst Du bereits Pflegeleistungen, bekommst Du seit Januar 2024 für viele Dinge mehr Geld. Einen neuen Antrag musst Du dafür nicht stellen, die Pflegekasse passt automatisch an.
Ist absehbar, dass Du oder eine Dir nahestehende Person in absehbarer Zeit Hilfe im Alltag benötigen wird, solltest Du eine Prüfung der Pflegebedürftigkeit stellen. Du kannst Dich dafür an die Krankenkasse wenden.
Die Höhe des Pflegegrades und wie viel Geld daraus zusteht, schätzt ein Gutachter ein. Gegen eine zu niedrige Einstufung kannst Du Dich wehren. Nutze dafür unser Musterschreiben.
Eine Voraussetzung, um Geld aus der Pflegeversicherung zu bekommen, ist, dass Du einen Pflegegrad hast. Dabei gilt: Je höher Dein Pflegegrad, desto höher auch die Pflegeleistungen – also mehr Geld. Die einzelnen Grade von 1 bis 5 orientieren sich daran, wie stark Deine Selbständigkeit eingeschränkt ist. Früher wurde nicht von Pflegegraden, sondern von Pflegestufen gesprochen. Aus drei Stufen wurden im Jahr 2017 fünf Grade.
Wir zeigen Dir in diesem Ratgeber, welche Leistungen Dir bei welchem Pflegegrad zustehen – und welche sogar ohne Pflegegrad. Nutze unser Musterformular zum Beantragen eines Pflegegrades bei Deiner Pflegekasse. Eine Voraussetzung für Unterstützung aus der Pflegekasse ist, dass Deine Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. Was Du machen kannst, wenn Du keinen Pflegegrad bekommst, liest Du weiter unten im Text.
Um Geld von Deiner Pflegekasse zu bekommen, musst Du einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen. Keine Angst: Auch wenn Du bislang nie Kontakt zu ihr hattest – Du hast eine Pflegekasse. Bist Du gesetzlich krankenversichert, ist Deine Pflegekasse an Deine gesetzliche Krankenversicherung angegliedert. Bist Du privatversichert, hast Du eine private Pflegeversicherung. Pflegebedürftigkeit und Leistungen musst Du dann bei Deiner privaten Pflegeversicherung beantragen.
Der erste Antrag geht formlos. Um es Dir aber ganz einfach zu machen, haben wir Dir ein Musterschreiben erstellt. Notiere einfach noch Deine Daten beziehungsweise die Daten des Pflegebedürftigen im Schreiben. Wichtig: Unterschrift nicht vergessen! Der oder die Pflegebedürftige muss den Antrag selbst unterzeichnen, sofern gesundheitlich möglich – sonst muss ein Bevollmächtigter unterschreiben. Den Antrag kannst Du dann per Brief, Fax oder auch eingescannt per Mail an die Krankenkasse schicken. Die leitet ihn weiter an die Pflegekasse.
Nachdem Dein Antragsformular bei der Pflegekasse angekommen ist, beauftragt die Kasse einen Gutachter. Der oder die Sachverständige kommt für diesen Erstantrag zum Pflegebedürftigen nach Hause und schätzt ein, wie stark die Beeinträchtigung im Alltag ist. Während der Corona-Pandemie gab es die Möglichkeit, die Begutachtung telefonisch durchzuführen – um Infektionen einzudämmen. Der oder die Pflegebedürftige bekam einen Termin mit dem Gutachter, der aber nicht vorbeikam, sondern ein Telefon- oder Video-Interview durchführte.
Diese Alternative zum Hausbesuch haben die Gesetzgebenden mit der Reform durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgsetz PUEG etabliert – jedoch nur für Folgebegutachtungen – und nur unter weiteren Voraussetzungen, nach Paragraf 7a Abs. 2 SGB XI in Verbindung mit Paragraf 365 SGB V. Unter anderem, wenn die zu begutachtende Person damit einverstanden ist. Denn es zeigen sich auch Nachteile bei einer Begutachtung per Telefon oder Video-Anruf. Nicht immer können alle Facetten der Pflegebedürftigkeit ausreichend erkannt werden. Nach einem Erstantrag auf Leistungen aus der Pflegekasse wirst Du daher Besuch zuhause bekommen. Du kannst Dir in der Vorbereitung durch eine Pflegeberatungsstelle helfen lassen.
Bist Du gesetzlich versichert, kommt wahrscheinlich ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes, heute MD, früher MDK genannt. Bei Privatversicherten übernimmt das Unternehmen Medicproof die Begutachtung. Den Pflegegrad bestimmt der Gutachter nach einem Punktesystem – wie genau das abläuft, erklären wir Dir im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Was Deine Pflegeversicherung zahlt, hängt vor allem vom Pflegegrad ab. Aber auch, wer die Pflege übernimmt: Engagierst Du einen Pflegedienst? Hilft Dir ein Freund oder Verwandter? Oder bekommst Du Unterstützung im Pflegeheim?
Für die Hilfe durch einen professionellen Pflegedienst gibt es Pflegesachleistungen nach Paragraf 36 Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI), deren Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängen. Das Geld überweist die Kasse direkt an den beauftragten Pflegedienst.
An pflegende Angehörige oder Freunde kannst Du hingegen ein Pflegegeld weiterreichen, das Dir nach Paragraf 37 SGB XI zusteht. Auch die Höhe des Pflegegeldes ist nach Pflegegraden gestaffelt. Zum 1. Januar 2024 wurden sowohl die Pflegesachleistungen als auch das Pflegegeld angehoben.
Beide Leistungen lassen sich kombinieren, das besagt Paragraf 38 SGB XI; Du kannst also für einige Tätigkeiten einen Pflegedienst beauftragen und für den Rest Pflegegeld in Anspruch nehmen.
Menschen mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig. In der Regel können sie sich noch recht gut selbst versorgen und ihren Alltag in einigen Bereichen ganz ohne fremde Hilfe bewältigen. Daher sind die Leistungen bei Pflegegrad 1 insgesamt auch sehr eingeschränkt.
Welche Unterstützung genau Du bereits mit dem niedrigsten Pflegegrad von Deiner Pfelgekasse bekommst und wie Du das am besten und schnellsten angehst, liest Du in unserem Ratgeber zu Pflegegrad 1.
Es gibt einige Leistungen, die Du bei Pflegegrad 1 in gleicher Höhe bekommst wie bei Pflegegrad 5. Zum Beispiel den Entlastungsbetrag, Geld für Pflegehilfsmittel und auch eine Wohnraumanpassung.
Pflegeleistung | Dein Anspruch seit Januar 2024 |
---|---|
Anspruch auf Pflegeberatung, §§ 7a, 7b SGB 11 | ✓ |
Pflegesachleistungen, §§ 36, 38 SGB 11 | _ |
Pflegegeld, §§ 37, 38 SGB 11 | _ |
Verhinderungspflege, § 39 SGB 11 | _ |
Kurzzeitpflege, § 42 SGB 11 | _ |
Entlastungsbetrag, § 45b SGB 11 | 125 Euro im Monat |
teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, § 41 SGB 11 | _ |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, § 40 SGB 11 | bis zu 40 Euro im Monat, z.B. für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz etc. |
technische Pflegehilfsmittel, § 40 SGB 11 | Pflegekasse stellt z.B. Pflegebett, Waschwagen etc. |
Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel, § 40 SGB 11 | bis zu 25,50 Euro im Monat + einmalig 10,49 Euro zur Installation |
Wohnraumanpassung, § 40 SGB 11 | bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme, Obergrenze für Wohngemeinschaften maximal 16.000 Euro je nach Bewohnerzahl |
Pflegekurse für Angehörige, § 45 SGB 11 | ✓ |
Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige, §§ 44 f SGB 11 | ✓ |
Wohngruppenzuschuss, § 38a SGB 11 | 214 Euro im Monat |
digitale Pflegeanwendungen, §§ 39a, 40b SGB 11 | Apps und Programme, die z.B. das Gedächtnis stärken oder Online-Kommunikation ermöglichen, bis zu 50 Euro im Monat |
vollstationäre Pflege im Heim, § 43 SGB 11 | 125 Euro im Monat |
Quelle: §§ 28a, 7a, 7b, 36, 37, 38, 38a, 39, 39a, 40, 40b, 41, 42, 43, 44, 45, 45b SGB 11 (Stand: Juli 2024)
Menschen mit Pflegegrad 2 brauchen mehr Hilfe im Alltag. Im Vergleich zu Pflegegrad 1 kommen viele neue Ansprüche hinzu: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, außerdem umfassendere Leistungen für die stationäre Pflege. Entlastungsbetrag und andere Leistungen bestehen unverändert weiter.
Pflegeleistung | Dein Anspruch seit Januar 2024 |
---|---|
Anspruch auf Pflegeberatung, §§ 7a, 7b | ✓ |
Pflegesachleistungen, §§ 36, 38 SGB XI | 761 Euro im Monat |
Pflegegeld, §§ 37, 38 SGB XI | 332 Euro im Monat |
Verhinderungspflege, § 39 SGB XI | 1.612 Euro im Jahr |
Kurzzeitpflege, § 42 SGB XI | 1.774 Euro im Jahr |
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI | 125 Euro im Monat |
teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, § 41 SGB XI | 689 Euro im Monat |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, § 40 SGB XI | bis zu 40 Euro im Monat, z.B. für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz etc. |
technische Pflegehilfsmittel, § 40 SGB XI | Pflegekasse stellt z.B. Pflegebett, Waschwagen etc. |
Hausnotruf als technisches Hilfsmittel, § 40 SGB XI | bis zu 25,50 Euro im Monat + einmalig 10,49 Euro zur Installation |
Wohnraumanpassung, § 40 SGB XI | bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme |
Pflegekurse für Angehörige, § 45 SGB XI | ✓ |
Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige, §§ 44 f SGB XI | ✓ |
Wohngruppenzuschuss, § 38a SGB XI | 214 Euro im Monat |
digitale Pflegeanwendungen, §§ 39a, 40b SGB XI | Apps und Programme, die z.B. das Gedächtnis stärken oder Online-Kommunikation ermöglichen bis zu 50 Euro im Monat |
vollstationäre Pflege im Heim, § 43 SGB XI | 770 Euro im Monat |
Quelle: §§ 7a, 7b, 36, 37, 38, 38a, 39, 39a, 40, 40b, 41, 42, 43, 44, 45, 45b SGB XI (Stand: Januar 2024)
Hast Du einen Pflegegrad 3, bist Du bereits bei vielen alltäglichen Abläufen auf Hilfe angewiesen. Alles, was es an Pflegeleistungen gibt, steht Dir daher zu, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Nur der Höchstbetrag ist bei manchen Leistungen noch eingeschränkt.
Pflegeleistung | Dein Anspruch seit Januar 2024 |
---|---|
Anspruch auf Pflegeberatung, §§ 7a, 7b | ✓ |
Pflegesachleistungen, §§ 36, 38 SGB XI | 1.432 Euro im Monat |
Pflegegeld, §§ 37, 38 SGB XI | 573 Euro im Monat |
Verhinderungspflege, § 39 SGB XI | 1.612 Euro jährlich |
Kurzzeitpflege, § 42 SGB XI | 1.774 Euro jährlich |
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI | 125 Euro im Monat |
teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, § 41 SGB XI | 1.298 Euro im Monat |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, § 40 SGB XI | bis zu 40 Euro im Monat, z.B. für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz etc. |
technische Pflegehilfsmittel, § 40 SGB XI | Pflegekasse stellt z.B. Pflegebett, Waschwagen etc. |
Hausnotruf als technisches Hilfsmittel, § 40 SGB XI | bis zu 25,50 Euro im Monat + einmalig 10,49 Euro zur Installation |
Wohnraumanpassung, § 40 SGB XI | bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme |
Pflegekurse für Angehörige, § 45 SGB XI | ✓ |
Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige, §§ 44 f SGB XI | ✓ |
Wohngruppenzuschuss, § 38a SGB XI | 214 Euro im Monat |
digitale Pflegeanwendungen, §§ 39a, 40b SGB XI | Apps und Programme, die z.B. das Gedächtnis stärken oder Online-Kommunikation ermöglichen bis zu 50 Euro im Monat |
vollstationäre Pflege im Heim, § 43 SGB XI | 1.262 Euro im Monat |
Quelle: §§ 7a, 7b, 36, 37, 38, 38a, 39, 39a, 40, 40b, 41, 42, 43, 44, 45, 45b SGB XI (Stand: Januar 2024)
Hast Du Pflegegrad 4, benötigst Du täglich mehrmals eine intensive Unterstützung, wenn nicht fast durchgehend Betreuung. Dir stehen alle Pflegeleistungen zur Verfügung. Nur manche Leistungen werden erst mit Pflegegrad 5 in voller Höhe ausgezahlt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie die Leistungen für die stationäre Pflege.
Pflegeleistung | Dein Anspruch seit Januar 2024 |
---|---|
Anspruch auf Pflegeberatung, §§ 7a, 7b | ✓ |
Pflegesachleistungen, §§ 36, 38 SGB XI | 1.778 Euro im Monat |
Pflegegeld, §§ 37, 38 SGB XI | 765 Euro im Monat |
Verhinderungspflege, § 39 SGB XI | 1.612 Euro jährlich |
Kurzzeitpflege, § 42 SGB XI | 1.774 Euro jährlich |
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI | 125 Euro im Monat |
teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, § 41 SGB XI | 1.612 Euro im Monat |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, § 40 SGB XI | bis zu 40 Euro im Monat, z.B. für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz etc. |
technische Pflegehilfsmittel, § 40 SGB XI | Pflegekasse stellt z.B. Pflegebett, Waschwagen etc. |
Hausnotruf als technisches Hilfsmittel, § 40 SGB XI | bis zu 25,50 Euro im Monat + einmalig 10,49 Euro zur Installation |
Wohnraumanpassung, § 40 SGB XI | bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme |
Pflegekurse für Angehörige, § 45 SGB XI | ✓ |
Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige, §§ 44 f SGB XI | ✓ |
Wohngruppenzuschuss, § 38a SGB XI | 214 Euro im Monat |
digitale Pflegeanwendungen, §§ 39a, 40b SGB XI | Apps und Programme, die z.B. das Gedächtnis stärken oder Online-Kommunikation ermöglichen bis zu 50 Euro im Monat |
vollstationäre Pflege im Heim, § 43 SGB XI | 1.775 Euro im Monat |
Quelle: §§ 7a, 7b, 36, 37, 38, 38a, 39, 39a, 40, 40b, 41, 42, 43, 44, 45, 45b SGB XI (Stand: Januar 2024)
Da Menschen mit Pflegegrad 5 ständig auf intensive Pflege und Betreuung angewiesen sind, erhalten sie auch die größtmögliche Unterstützung der Pflegeversicherung. Das bedeutet alle Pflegeleistungen in vollem Umfang.
Pflegeleistung | Dein Anspruch seit Januar 2024 |
---|---|
Anspruch auf Pflegeberatung, §§ 7a, 7b | ✓ |
Pflegesachleistungen, §§ 36, 38 SGB XI | 2.200 Euro im Monat |
Pflegegeld, §§ 37, 38 SGB XI | 947 Euro im Monat |
Verhinderungspflege, § 39 SGB XI | 1.612 Euro jährlich |
Kurzzeitpflege, § 42 SGB XI | 1.774 Euro jährlich |
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI | 125 Euro im Monat |
teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, § 41 SGB XI | 1.995 Euro im Monat |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, § 40 SGB XI | bis zu 40 Euro im Monat, z.B. für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz etc. |
technische Pflegehilfsmittel, § 40 SGB XI | Pflegekasse stellt zB. Pflegebett, Waschwagen etc. |
Hausnotruf als technisches Hilfsmittel, § 40 SGB XI | bis zu 25,50 Euro im Monat + einmalig 10,49 Euro zur Installation |
Wohnraumanpassung, § 40 SGB XI | bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme |
Pflegekurse für Angehörige, § 45 SGB XI | ✓ |
Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige, §§ 44 f SGB XI | ✓ |
Wohngruppenzuschuss, § 38a SGB XI | 214 Euro im Monat |
digitale Pflegeanwendungen, §§ 39a, 40b SGB XI | Apps und Programme, die z.B. das Gedächtnis stärken oder Online-Kommunikation ermöglichen bis zu 50 Euro im Monat |
vollstationäre Pflege im Heim, § 43 SGB XI | 2.005 Euro im Monat |
Quelle: §§ 7a, 7b, 36, 37, 38, 38a, 39, 39a, 40, 40b, 41, 42, 43, 44, 45, 45b SGB XI (Stand: Januar 2024)
Pflegeleistungen von der Pflegekasse bekommst Du nur, wenn Deine Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Das ist Voraussetzung für einen Pflegegrad, besagt Paragraf 14 Abs. 1 S. 3 SGB XI. Doch auch ohne Pflegegrad kannst Du Unterstützung bekommen – von der Krankenkasse. Kannst Du Dich wegen einer schweren Erkrankung oder auch nach einem Aufenthalt im Krankenhaus für kurze Zeit nicht selbst versorgen, hast Du Anspruch auf Unterstützung für zuhause, einen kurzen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung oder auch Übergangspflege. Diese Pflegeleistungen musst Du bei Deiner gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.
Du hast Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können. Die Regelung soll verhindern, dass Patienten mit Unterstützungsbedarf in ungewisse Versorgungssituationen entlassen werden oder Fehlbelegungen entstehen, weil die stationäre Behandlung nicht mehr erforderlich ist.
Wie Erwachsene können auch Kinder mit besonderem Pflegebedarf einen Pflegegrad erhalten. Beantragen müssen den die Eltern. Die Begutachtung orientiert sich zwar am allgemeinen Verfahren für Erwachsene, es gibt dabei aber ein paar Besonderheiten, die Paragraf 15 SGB IX in seinem letzten Absatz benennt.
Es gibt zum einen eine Sonderregelung für Kinder unter 18 Monaten. Da bei so kleinen Kindern eine natürliche Pflegebedürftigkeit vorausgesetzt wird, werden Kinder unter 18 Monaten bei der Pflegebegutachtung immer einen Pflegegrad höher eingestuft. Kinder unter 11 Jahren stecken mitten in der Entwicklung. Referenz für eine Begutachtung stellen daher nicht Erwachsene, sondern altersentsprechend entwickelte Kindern dar.
Hast Du bereits einen Pflegegrad, benötigst aber inzwischen mehr Unterstützung, solltest Du bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung stellen. Ein Gutachter wird sich dann erneut mit Dir auseinandersetzen. Bei einem Antrag auf Höherstufung ist seit der Pflegereform 2023 durch das PUEG häufig eine rein telefonische Begutachtung oder ein Gespräch per Video-Anruf möglich, besagt Paragraf 7a Abs. 2 SGB XI in Verbindung mit Paragraf 365 SGB V. Wenn Du darauf Wert legst, sprich es bei Deiner Pflegekasse an.
Bist Du mit dem Ergebnis Deiner Einstufung durch den Gutachter unzufrieden, kannst Du Widerspruch einlegen. Nutze dafür unser Musterschreiben. Weitere Einzelheiten dazu kannst Du in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen nachlesen.
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