Wenn Dir zum Stichtag 1. Januar 2022 eine Immobilie
gehört hat, musst Du bis zum 31. Januar 2023 Deine Grundsteuererklärung abgeben.
Das Problem: Wenn Du noch kein Elster-Zertifikat hast, um die Erklärung online
abzugeben, schaffst Du es wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig. Denn die
nötigen Zugangsdaten kommen per Post und das kann bis zu zwei Wochen dauern.
Gibst Du die Grundsteuererklärung zu spät ab, ist
schnell von saftigen Strafen von bis zu 25.000€ die Rede. Aber: Wir haben alle
Bundesländer gefragt, wie sie bei Verspätungen vorgehen und die gute Nachricht
ist: Hohe Strafen sind zwar möglich, drohen aber nicht sofort. Erstens ist es
kaum vorstellbar, dass die Finanzämter sofort die schweren Geschütze auffahren.
Zweitens haben mehrere Bundesländer gesagt, dass sie erstmal
Erinnerungsschreiben verschicken werden, wenn Du zu spät abgibst. Und auch ohne
Erinnerungsschreiben musst Du nicht sofort 25.000€ zahlen.
Kein automatischer Verspätungszuschlag
Baden-Württemberg will zum Beispiel im ersten Quartal
Erinnerungsschreiben schicken. Darin steht ein noch nicht festgelegter Termin,
bis zu dem Du die Abgabe nachholen sollst. Wichtig: Diese Erinnerung ist keine
Fristverlängerung, sondern eine gelbe Karte, auf die Du schnell reagieren
solltest. Ansonsten drohen wirklich Verspätungszuschläge und eine Schätzung
durch das Finanzamt.
Die Zuschläge wären dabei nicht das Problem: Zum einen
ist das Finanzamt nicht verpflichtet, automatisch einen Verspätungszuschlag
einzufordern. Zum anderen dürfte der mit z. B. 25€ pro Monat relativ gering
ausfallen. Schätzt das Finanzamt aber den Grundsteuerwert, statt ihn aus Deiner
Erklärung zu berechnen, kann es richtig teuer werden. Wird die Wohnfläche
deutlich größer geschätzt, als sie ist, zahlst Du ab 2025 unnötig viel
Grundsteuer, und zwar jedes Jahr. Du solltest die Erklärung also lieber
verspätet als gar nicht abgeben.
Viele Länder schicken Erinnerungsschreiben
Ein Erinnerungsschreiben ist nicht nur in
Baden-Württemberg geplant. Auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben
unserer Redaktion gesagt, dass sie Betroffene nochmal an die Erklärung erinnern
wollen.
In Hamburg ist das konkrete Vorgehen noch unklar. In
Bayern können die Finanzämter verlängerte Fristen erlauben – aber nur auf Antrag
und in begründeten Fällen. Was bei Verspätungen passiert, hängt in Bayern vom
Einzelfall ab. Die dortigen Behörden werden aber berücksichtigen, dass die
Grundsteuer neu gestaltet wurde.
Fazit
Auch wenn Du es nicht mehr rechtzeitig schaffst: Setz
Dich ran und mach die Grundsteuererklärung. Mit unserer
Ausfüllhilfe (PDF) schaffst Du das. Und Du sparst Dir eine mögliche
Schätzung oder unnötige Zuschläge. Wie Du mit unserer Ausfüllhilfe die Erklärung
schnell erledigen kannst und welche Daten Du für die Erklärung brauchst, liest
Du in unserem Ratgeber.
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