Arbeitsrecht: Wenn Ihre Familie oder Ihr Betrieb unter Quarantäne kommt
Solange Sie nicht erkrankt sind oder jemand in der Firma unter Corona-Verdacht steht, bleibt alles wie gehabt. Sie gehen zur Arbeit, sollten Hygiene-Regeln ernstnehmen und häufiger im Homeoffice bleiben, sofern Ihr Chef das ermöglicht. Dienstreisen dürfen Sie nicht einfach verweigern. Aber viele Unternehmen sagen ohnehin gerade Reisen in die betroffenen Gebiete ab, die Flughäfen sind deutlich leerer als üblich (siehe Bild oben aus Hamburg).
Aber was ist, wenn in Ihrem Arbeitsumfeld tatsächlich jemand vermutet, erkrankt zu sein? Dann sieht es ganz anders aus.
Hier die Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen:
1. Was passiert, wenn es einen Verdachtsfall in der Firma gibt?
Sie halten die Luft an. Ein enger Kollege steht unter Corona-Verdacht. Sie sollten zu Hause bleiben, bis das Test-Ergebnis vorliegt – eine Art häusliche Vorsorge-Quarantäne. Die Auswertung dauert rund fünf Stunden. Dazu kommt noch die Zeit, die der Kurier für den Weg ins Labor braucht. Und Sie sollten schon mal eine Liste der Personen erstellen, mit denen Sie seit dem Verdachtsfall Kontakt hatten. Bestätigt sich der Verdacht nicht, sind Sie mit einem Schrecken davongekommen.
2. Was passiert, wenn der Kollege wirklich infiziert ist?
Falls sich der Verdacht bestätigt, dann meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen. Das Amt wird Ihren Gesundheitszustand für maximal 14 Tage in häuslicher Quarantäne beobachten. Es wird sich täglich bei Ihnen melden, um rasch zu handeln, falls Symptome auftreten. Gleichzeitig müssen Sie Ihre Kontakte stark einschränken, damit sich das Virus nicht weiterverbreiten kann.
3. Kann ich mich und meine Familie testen lassen?
Das Robert-Koch-Institut hält Empfehlungen und Downloads für sogenannte Kontaktpersonen bereit – zum Beispiel ein Kontakttagebuch, aber auch konkrete Tipps, was zu tun ist. Inzwischen bezahlen die Krankenkassen meist den Test auf das Coronavirus. Voraussetzung: Ein Arzt muss entscheiden, dass der Test erforderlich ist.
4. Wer kĂĽmmert sich um meine Kinder, wenn die Schule schlieĂźt?
Falls wegen Corona-Verdachts eine Schule oder eine Kita geschlossen wird, müssen sich die Eltern selbst um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Arbeitnehmer dürfen dann zu Hause bleiben und bekommen eigentlich ihr Gehalt weitergezahlt (§ 616 BGB). Dumm nur: Die Lohnfortzahlung ist aber je nach Arbeits- oder Tarifvertrag nicht immer garantiert, manchmal sogar explizit ausgeschlossen. Sprechen Sie in dieser Ausnahmesituation mit Ihrem Arbeitgeber – auch über das Abfedern der Situation durch Überstundenabbau und Homeoffice.
5. Was ist, wenn meine Kinder am Coronavirus erkrankt sind?
Steht das Kind selbst unter Quarantäne oder ist es erkrankt, haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld, sobald sie sich um ihr Kind kümmern. Wie viel Geld die Kasse pro Arbeitstag zahlt, richtet sich nach dem Einkommen. Es ist aber deutlich weniger als das reguläre Gehalt. Für jedes Kind unter zwölf Jahren bekommen Sie für höchstens zehn Arbeitstage Krankengeld – Alleinerziehende zwanzig Tage lang. Sie brauchen dazu eine ärztliche Bescheinigung. Aber sehr wahrscheinlich stehen Sie ohnehin mit Ihrem Kind unter Quarantäne.
Wieviel Lohnausgleich Sie in Quarantäne bekommen, was passiert, wenn Ihr Chef nicht zahlt oder Ihre Firma wichtige Lieferungen nicht mehr bekommt, lesen Sie in der Fortsetzung auf unserer Website.
Ăśbrigens: Was das Coronavirus ansonsten fĂĽr Ihre Finanzen bedeutet, lesen Sie hier.