Das zahlt doch die Versicherung, oder?
Bei kaum einem Thema klaffen gefĂŒhlte und tatsĂ€chliche Wahrheit so weit auseinander wie bei Versicherungen.
Nehmen Sie den Unterschied zwischen Hausrat und Haftpflicht: Wie viele Ihrer Freunde können den erklĂ€ren? (Die Antwort gibt es ganz am Ende.) Basis fĂŒr die IrrtĂŒmer ist ein tĂŒckischer Cocktail: Komplexe Versicherungsbedingungen mit punkt(un)genauer Juristensprache treffen auf gesunden Menschenverstand und ungesundes Halbwissen.
VersicherungsirrtĂŒmer können tragische Folgen haben. Oft hilft nur Galgenhumor â oder ein Anwalt. Einige unserer Beispiele werden Ihnen dennoch ein LĂ€cheln ins Gesicht zaubern. Versprochen.
Und hier unsere Liste der 14 gröĂten IrrtĂŒmer:
Irrtum 1: Die Krankenkasse zahlt im Urlaub
Wie es aussieht, werden viele Reisen zumindest innerhalb Europas wieder möglich. Wenn Sie jetzt denken, dass Sie auf Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung verzichten können, weil Sie ja nicht weit weg fahren, liegen Sie falsch. Die gesetzliche Kasse zahlt nĂ€mlich bloĂ einen Teil der Behandlungskosten â und das auch nur in einigen LĂ€ndern. Auf den Kosten fĂŒr einen medizinischen RĂŒcktransport â potenziell Zehntausende Euro â bleiben Sie ohne Auslandsreise-Krankenversicherung komplett sitzen. Selbst in Ăsterreich oder Holland.
Irrtum 2: Eine Versicherung fĂŒrs Krankenhaus ist reiner Luxus
Einzelzimmer und Chefarzt brauchen Sie nicht? VerstĂ€ndlich. Aber die Krankenhaus-Zusatzversicherung wird zu Unrecht auf diese beiden Punkte reduziert! âChefarztbehandlungâ bedeutet vor allem, dass Sie sich Klinik und Facharzt selbst aussuchen können.
Irrtum 3: Die Autoversicherung zahlt immer
Wer sich grob fahrlĂ€ssig im StraĂenverkehr verhĂ€lt, muss damit rechnen, nichts von seiner Kaskoversicherung zu bekommen. Gar nichts. Da hilft auch keine Vollkasko. AuĂer, Sie haben das richtige Kleingedruckte im Vertrag. Achtung: Bei Drogen und Vorsatz sind alle raus.
Irrtum 4: Die Kasko zahlt bei UnfÀllen mit allen Tieren
Ob eine Kuh versicherungsrechtlich Haare hat, darf Ihnen egal sein. Es sei denn, Sie haben das Pech, dass Ihnen eine Kuh vors Auto trabt. Dann hilft nĂ€mlich nicht die Standardklausel zu âHaarwildâ in der Kaskoversicherung, sondern nur der âerweiterte Wildschadenâ.
Irrtum 5: Die Unfallversicherung zahlt nach Beinbruch
Klingt plausibel, ist aber oft falsch. GrundsĂ€tzlich zahlt eine Unfallversicherung nur, wenn der Unfall zu einem bleibenden Schaden fĂŒhrt. Statistisch gesehen geht kaum eine Schwerbehinderung auf einen Unfall zurĂŒck. Ursache ist meistens eine schwere Krankheit. Deshalb ist die Versicherung nur selten sinnvoll.
Irrtum 6: Die Hausrat zahlt bei Diebstahl
Die Hausratversicherung zahlt zwar bei Diebstahl â aber in aller Regel nur bei dem besonderen Fall des Einbruchdiebstahls. Gegen Taschendiebe sind Sie nicht versichert. Eine Ausnahme kann bei FahrrĂ€dern gelten.
Irrtum 7: Die Hausrat zahlt bei jeder Art von Raub
Stets abgedeckt ist Raub, also wenn Ihnen eine Sache mit Gewalt entwendet wird. AuĂer⊠ja auĂer der RĂ€uber ist kein Mensch, sondern ein Tier: Weder ein Affe, der Ihnen die Brille von der Nase reiĂt, noch ein WaschbĂ€r, der Ihr Haus verwĂŒstet, veranlasst Ihre Hausrat zur Zahlung. Manche Versicherer haben in Ă€hnlichen FĂ€llen aus Kulanz dennoch gezahlt â das hat der Versicherungsombudsmann jĂŒngst verraten.
GrundsÀtzlich gilt: Die Hausrat springt ein, wenn Ihr Hab und Gut durch etwas oder jemanden zerstört wird. Die Haftpflicht springt ein, wenn Sie jemanden schÀdigen. Und das ist auch die richtige Antwort auf unsere Eingangsfrage.
Erfahren Sie im Blog, warum Versicherer sehr wohl VertrĂ€ge von sich aus kĂŒndigen, fĂŒr Kinder nicht unbedingt haften â und ob der Freitod wirklich nicht versichert ist. In den IrrtĂŒmern 8 bis 14.
Mittwoch, 10. Juni, Hermann-Josef Tenhagen bei HR mex
Freitag, 12. Juni, Hermann-Josef Tenhagen bei Radioeins