Zwischen einem Tief im Westen und einem Hoch im Osten strömt gerade heiße Luft aus der Sahara nach Deutschland. Der Sommer hat noch gar nicht offiziell angefangen, und schon gibt es tagsüber Hitze mit mehr als 30 Grad – und die ersten „Tropennächte“ des Jahres mit über 20 Grad. Das folgt einem klaren Trend: Seit 1950 hat sich die Zahl der heißen Tage über 30 Grad in Deutschland mehr als verfünffacht.
So mancher im Homeoffice sehnt sich jetzt nach seinem klimatisierten Großraumbüro. Andere quälen sich in überhitzen Läden, Werkstätten oder Imbissküchen. Und wünschen sich wahrscheinlich hitzefrei. Aber gibt es das überhaupt im Job?
1. Wann die Arbeit nicht mehr zumutbar ist
Um es gleich zu sagen: Als Angestellte hast Du kein Recht auf hitzefrei. Und es hängt schon gar nicht an der Temperatur draußen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeit so einzurichten, dass seine Angestellten „gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt“ sind (§ 618 BGB).
Was das bei Hitze genau bedeutet, regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5: Ab 26 Grad Raumtemperatur sollte die Chefin etwas tun, ab 30 muss sie das. Und ab 35 Grad darf ein Raum praktisch nicht mehr genutzt werden. Das heißt aber nicht, dass Du frei hast. Womöglich kannst Du ja woanders im Betrieb arbeiten.
2. Was Arbeitgeber tun sollten
Effektiver Sonnenschutz an den Fenstern, nächtliche Lüftung, hitzeerzeugende Geräte abschalten: Das sind Maßnahmen, die die Technische Regel beispielhaft anführt, um die Raumtemperatur zu senken. Möglich ist auch, Arbeitszeit auf den Morgen zu verschieben.
Oft hilft es schon, die Regeln für die Dienstkleidung zu lockern: In kurzen Hosen und ohne Sakko erträgt sich die Hitze schon viel leichter. Arbeitshandschuhe oder Helme sind natürlich nicht verhandelbar. Übrigens: Ab 26 Grad Lufttemperatur im Büro sollten, ab 30 Grad müssen Getränke bereitgestellt werden.
3. Was Angestellte tun können
Egal ob ein Tischventilator, besonders luftige Kleidung oder ein kaltes Fußbad unterm Schreibtisch – alles ist erlaubt, wenn der Chef mitspielt. Und der ist ja auch von der Hitze betroffen. Betriebsräte haben bei Fragen der Gesundheit immer ein Mitspracherecht. Auch wenn es sehr heiß ist, solltest Du nicht einfach die Arbeit niederlegen. Du kannst Dich auch ans Amt für Arbeitsschutz wenden. Das ist sogar anonym möglich.
4. Was im Homeoffice möglich ist
Vielleicht kannst Du auch von Zuhause arbeiten – wegen Corona tun das viele ohnehin. Das ist aber nicht immer besser. Im Gegenteil: Viele Wohnungen sind viel aufgeheizter als Büros. Immerhin: Hier entscheidest Du meistens selbst über Kleidung, Ventilator und Pausen. Du kannst nachts lüften und ein nasses Bettlaken zur Abkühlung vor das Fenster hängen.
In der Fortsetzung auf unserer Website liest Du, was Du bei Hitze von Deiner Vermieterin fordern kannst, welche Rechte Angestellte mit Kindern haben und was Menschen mit vorbelasteter Gesundheit tun können.