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Viele Banken erstatten immer noch nicht
Mehr als zwei Monaten ist es jetzt her, dass der Bundesgerichtshof geurteilt hat: Banken brauchen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden, um ihre Geschäftsbedingungen zu ändern und dadurch Gebühren zu erhöhen. Viele von Euch haben nach unserem ersten Bericht ihrer Bank geschrieben und Gebühren mit unserem Musterschreiben zurückverlangt. Doch zunächst wollten die Banken die Urteilsbegründung abwarten, diese dann analysieren, und manche legen sie nun eng aus. Hält auch Deine Bank Dich weiter hin?
Rund 150 von Euch haben uns von ihren Erfahrungen berichtet – vielen Dank dafür! Die Zwischenbilanz: Die meisten Banken müssen das Urteil immer noch genau studieren. Das könne bis September dauern, schreibt etwa die VR Bank aus Monheim. Auch die HVB Unicredit, früher Hypovereinsbank, wertet noch aus. Die Postbank will zumindest in diesem Quartal beginnen, die Anträge auf Erstattung zu bearbeiten.
Immerhin drei von Euch hatten bereits Erfolg. Ihre Banken zahlten aber nur „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Aus Kulanz sozusagen.
Andere Banken zahlen zu wenig
Das zeigt: So kompliziert ist die Analyse nicht. Manche Banken spielen also auf Zeit und hoffen, dass die Kundinnen genervt sind oder die Sache vergessen.
Ihr habt uns von Volksbanken und Sparkassen berichtet, die nicht zahlen wollen oder deutlich weniger als gefordert – weil sie das Urteil anders interpretieren. Ihr Argument: Sie müssten nicht zahlen, sofern sie zuletzt vor 2018 die Gebühren erhöht haben. Sie berufen sich auf ein Urteil zu Energieverträgen. Uns überzeugt das nicht. Die Situation beim Girokonto ist eine andere als bei Energielieferungen, wo Versorger wegen fester Umlagen wenig Einfluss auf den Preis haben.
Die Schlichtungsstelle der Volks- und Raiffeisenbanken sieht das ähnlich. Sie entschied: Die VR Bank Rhein-Mosel solle rund 60 Euro erstatten, obwohl sie vor 2018 die Gebühren erhöht hatte. Die Ansprüche seien nicht verjährt, da es nicht auf den Zeitpunkt der unwirksamen Vertragsänderung ankomme. Der Bank gefiel der Schlichtungsvorschlag nicht, sie lehnte ab. Jetzt bleibt dem betroffenen Kunden nur der Rechtsweg.
Lass Dich nicht einschüchtern
Wenn Du nicht mehr warten willst und der Bank eine Frist gesetzt hattest: Dann kannst Du einen Rechtsdienstleister beauftragen. Dieser macht Deine Ansprüche mit einem Inkassoverfahren geltend und zieht notfalls vor Gericht. Wir empfehlen Gansel/Spreefels* und Justify*. Falls Du noch abwarten willst, ist das auch in Ordnung – Verjährung droht erst Ende des Jahres.
Von gekündigten Konten nach dem Rückfordern der Gebühren haben wir von Euch noch nichts gehört. Dass einige Beraterinnen mündlich damit gedroht haben, schon. Davon solltest Du Dich nicht einschüchtern lassen – auch wenn grundlose Kündigungen möglich sind. Such Dir im Zweifel ein neues Konto mit unserem Girokontorechner.
Nachträgliche Gebühren bei Bausparverträgen ebenfalls unzulässig
Auch Bausparkassen müssen übrigens Gebühren erstatten. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem jetzt rechtskräftigen Urteil gegen die Bausparkasse Debeka (Az. 2 U 1/19). Sie hatte Anfang 2017 nachträglich für laufende Verträge eine Service-Pauschale eingeführt. In der Ansparphase ist das aus zwei Gründen unzulässig: Nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Kunden hätte sie Gebühren einführen dürfen – wie bei den Bankgebühren. Außerdem darf die Kasse ihren organisatorischen Aufwand nicht auf die Bausparer abwälzen. Bist auch Du betroffen, kannst Du mit unserem Musterbrief eine Erstattung verlangen.
Wir freuen uns weiter über Zuschriften an redaktion@finanztip.de – insbesondere, wenn Du Geld zurückbekommen hast.