Annullierung: Ehe annullieren
Eine Eheschließung kann nur annulliert werden,
wenn man durch
- Gewalt
- Drohung
- oder arglistige Täuschung
zur Heirat bewogen wurde. Eine arglistige Täuschung
liegt z.B. vor, wenn der andere Ehegatte verschwiegen hat, dass er schwer vorbestraft
ist, dass er schon mal verheiratet war, dass er Kinder hat u.ä. Diese Fälle
sind sehr selten - so selten, dass Sie diese Möglichkeit am Besten sofort wieder
vergessen.
Wichtig: Eine Ehe kann nicht allein deshalb annulliert werden, weil sich die Eheleute bereits kurz
nach der Heirat getrennt haben. Es gibt keine "Rückgabefrist".
Auch dann, wenn sich die Eheleute noch in der Hochzeitsnacht trennen sollten,
muss deswegen eine ganz normale Scheidung eingereicht werden - wozu in der Regel
das Abwarten eines Trennungsjahres nötig ist.