Düsseldorfer Tabelle 2024 So viel Unterhalt steht Scheidungskindern zu

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Düsseldorfer Tabelle zeigt Dir, wie viel Unterhalt Eltern nach einer Trennung oder Scheidung für die Kinder zahlen müssen.
  • Seit 1. Januar 2024 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 480 Euro im Monat zahlen (2023: 437 Euro), wenn es unter sechs Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr.
  • Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf 2024 mindestens 1.450 Euro für sich behalten (2023: 1.370 Euro).

So gehst Du vor

  • Willst Du herausfinden, wie viel Unterhalt für Deine Kinder fällig wird, musst Du Dein Nettoeinkommen in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle einordnen.
  • Anhand des Alters Deines Kindes kannst Du den monatlichen Unterhalt in der Tabelle ablesen.
  • Tatsächlich musst Du weniger zahlen, da Dir die Hälfte des Kindergelds zusteht. Welchen Betrag Du genau überweisen musst, findest Du in der Übersicht zu den Zahlbeträgen. Zur Berechnung kannst Du unsere Anleitung nutzen.

    Berechnungshilfe Kindesunterhalt

Wenn Du wissen möchtest, wie viel Unterhalt Du nach einer Trennung oder Scheidung für gemeinsame Kinder zahlen musst, dann gibt Dir die aktuelle Düsseldorfer Tabelle Auskunft. Umgekehrt lässt sich darin auch ablesen, was Du nach einer Scheidung an Unterhalt für die bei Dir wohnenden Kinder vom anderen Elternteil bekommen müsstest.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf. Sie baut auf dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert die Unterhaltssätze regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag. Die Düsseldorfer Tabellen auch der vergangenen Jahre findest Du auf der Website des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2024.

Wie findest Du heraus, wie viel Du zahlen musst?

In der Düsseldorfer Tabelle findest Du die monatlichen Beträge für den Kindesunterhalt gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter der Kinder.

Die Düsseldorfer Tabelle 2024 enthält 15 Einkommensgruppen und vier Altersstufen. Die Tabelle endet mit einem bereinigten Einkommen von 11.200 Euro im Monat. Die Einkommensgruppen wurden zum 1. Januar 2024 durchgehend um 200 EUR erhöht. Die erste Einkommensgruppe endet damit nicht mehr bei 1.900 EUR, sondern bei 2.100 EUR.

Du kannst die Tabelle nutzen, indem Du Dich mit Deinem unterhaltsrelevanten Einkommen in die Einkommensstufen einordnest. Dann bist Du in der richtigen Zeile. Die richtige Spalte findest Du, wenn Du das Alter Deiner Kinder abliest (Spalte 1: 0 bis 5 Jahre, Spalte 2: 6 bis 11 Jahre, Spalte 3: 12 bis 17 Jahre, Spalte 4: ab 18 Jahre). So kannst Du die monatlichen Unterhaltsbeträge ablesen.

Im Jahr 2024 sind die Regelsätze für den Kindesunterhalt im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Wie viel genau fällig wird, kannst Du in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2024 ablesen.

Beispiel: Anton verfügt über ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.600 Euro. Damit ist Anton in der dritten Einkommensstufe zwischen 2.301 Euro und 2.700 Euro. Sein Kind ist sieben Jahre alt, damit in der zweiten Altersstufe. Die Düsseldorfer Tabelle 2024 weist einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 607 Euro im Monat aus.

Anzahl der Kinder

Die Unterhaltssätze in der Tabelle gehen von zwei unterhaltspflichtigen Kindern aus. Hast Du mehr als zwei Kinder oder nur ein Kind, so musst Du eventuell weniger oder mehr Unterhalt zahlen als Du in der Tabelle abliest. Du wirst dann entsprechend in eine niedrigere oder höhere Nettoeinkommensgruppe (Spalte 1) eingeordnet.

Spitzenverdiener müssen mehr zahlen

Seit 2022 besteht die Tabelle aus 15 Einkommensstufen bis zu einem Nettoeinkommen von 11.000 Euro. Die Höhe des Unterhalts wurde früher in Fortschreibung der Tabelle berechnet (BGH, 16.09.2020, Az. XII ZB 499/19). Seit 2024 endet die 15. Einkommensstufe bei 11.200 Euro.

Was bedeutet Bedarfskontrollbetrag und Prozentsatz?

Die dritte Spalte der Tabelle ist mit Prozentsatz überschrieben, die vierte Spalte mit Bedarfskontrollbetrag. Der Prozentsatz drückt die Steigerung des Unterhalts der jeweiligen Einkommensgruppe gegenüber dem Mindestunterhalt aus. Aus der Multiplikation des Mindestunterhalts mit dem jeweiligen Prozentsatz ergibt sich die Höhe des Unterhaltsanspruchs. Den kannst Du bereits als entsprechenden Eurobetrag in der Tabelle ablesen. Für Dich ist der Prozentsatz deshalb nicht relevant.

Bedarfskontrollbetrag ist der Betrag, den Unterhaltspflichtige behalten sollen. Mit steigendem Einkommen soll ein höherer Betrag für den Lebensunterhalt verbleiben. Wer zum Beispiel 5.400 Euro im Monat als unterhaltsrelevantes Einkommen verdient, dem sollen 2.550 Euro verbleiben – das ist der Bedarfskontrollbetrag im Jahr 2024.

Mehrbedarf und Sonderbedarf

In den Unterhaltsbeträgen sind die Beiträge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung, Studiengebühren oder Kosten für den Nachhilfeunterricht nicht enthalten. Das sind typische Beispiele für einen Mehrbedarf. Als Sonderbedarf gelten einmalige, unerwartete, hohe, notwendige Ausgaben – zum Beispiel Kosten für den Kieferorthopäden oder Anschaffung eines eigenen Computers für den Distanzunterricht.

Soweit ein zusätzlicher Bedarf besteht, ist dieser grundsätzlich von beiden Elternteilen gemeinsam zu zahlen: Jeder Elternteil zahlt entsprechend dem Anteil, den sein Einkommen am gemeinsamen Gesamteinkommen ausmacht.

Umstritten sind Kosten für Klassenfahrten oder Kosten rund um den Schulabschluss. Da können schnell einige Hundert Euro anfallen. Wegen der Einmaligkeit der zusätzlichen Ausgaben gehen einige Gerichte von einem Sonderbedarf aus, andere halten diese Ausgaben für vorhersehbar. Ist die Fahrt nicht außergewöhnlich teuer, dann hat der betreuende Elternteil die Kosten aus dem laufenden Unterhalt zu zahlen (OLG Hamm, 21.12.2010, Az. II-2 WF 285/10).

Tipp: Damit Klassenfahrten der Kinder nicht jedes Mal zu Streit führen, sollten sich Eltern vorher grundsätzlich darauf verständigen, wie sie mit diesen zusätzlichen Kosten umgehen wollen und wer wie viel der Ausgaben übernimmt.

Wer muss Unterhalt zahlen?

Das Unterhaltsrecht basiert auf der Vorstellung, dass die Kinder nach der Trennung im Wesentlichen bei einem Elternteil im Haushalt leben. Das nennt sich Residenzmodell. Die Folge ist, dass ein Elternteil Unterhalt leistet, indem er die minderjährigen Kinder betreut und der andere für den Unterhalt zahlt (§ 1612a BGB). Derjenige, der die Kinder hauptsächlich betreut, leistet Betreuungsunterhalt, der andere zahlt für die Kinder den sogenannten Barunterhalt.

Ausblick: Unterhaltsreform

Viele Familien organisieren sich nach der Trennung heute anders. Die Kinder halten sich abwechselnd beim Vater und der Mutter auf. Eine solche Lebensrealität wird bisher nicht gut durch das deutsche Unterhaltsrecht abgebildet. Nur im Wechselmodell berechnet sich der Unterhalt anders. Das setzt aber voraus, dass die Eltern wirklich zu gleichen Teilen die Kinder betreuen. Kümmert sich ein Elternteil zum Beispiel an zwölf Tagen im Monat um die Kinder, der andere an 19 Tagen, reduziert sich dadurch der Unterhaltsanspruch nicht. Das soll mit der Unterhaltsreform verbessert werden.

Das Bundesjustizministerium hat im August 2023 ein Eckpunktepapier dazu vorgelegt. Für die Berechnung des Unterhalts wird entscheidend sein, an wie vielen Nächten die Kinder wo übernachten. Wer mehr an Betreuung übernimmt (zwischen 30 Prozent und 49 Prozent Mitbetreuung), soll weniger Unterhalt zahlen – so der Grundsatz. Für Familien, die sich für das Residenzmodell entscheiden, weil ein Elternteil zum Beispiel in einer anderen Stadt lebt, soll sich nichts ändern. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Mehr Informationen dazu, wie Ihr die Betreuung Eurer Kinder organisieren könnt und eine Muster-Elternvereinbarung, findet Ihr im Ratgeber Betreuungsmodelle.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Musst Du für Deine schulpflichtigen Kinder bis zu deren 21. Geburtstag Unterhalt zahlen, darfst Du seit 1. Januar 2024 im Monat 1.450 Euro als Existenzminimum für Dich behalten, wenn Du arbeitest (2023: 1.370 Euro). Bist Du nicht erwerbstätig, sollen Dir mindestens 1.200 Euro monatlich verbleiben (2023: 1.120 Euro). Darin sind bis zu 520 Euro für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung enthalten. Diese Selbstbehalte sind in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Im Rahmen der Unterhaltsreform soll der notwendige Selbstbehalt erstmals gesetzlich geregelt werden.

Wie viel Unterhalt pro Kind gibt es mindestens?

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach der Trennung der Eltern richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und der sogenannten Mindestunterhaltsverordnung (§ 1612a BGB).

Seit 1. Januar 2024 gelten diese Bedarfssätze für minderjährige Kinder im Monat:

  • bis zum 6. Geburtstag: 480 Euro (2023: 437 Euro)
  • bis zum 12. Geburtstag: 551 Euro (2023: 502 Euro)
  • bis zum 18. Geburtstag: 645 Euro (2023: 588 Euro)

Diese Beträge musst Du nach Möglichkeit mindestens zahlen. Je nachdem, wie hoch Dein Einkommen ist, kann es mehr sein. Kannst Du den Mindestunterhalt nicht zahlen, gibt es mit dem Unterhaltsvorschuss eine staatliche Unterstützung. Beantragen kann den Vorschuss die Person, bei der die Kinder überwiegend wohnen. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort. Den Vorschuss muss der Unterhaltspflichtige aber zurückzahlen, falls er wieder mehr verdient. Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss und wie Du ihn beantragst findest Du auf dem Familienportal.

Ausgewählte Emp­feh­lungen

Tagesgeld-Angebote für Neukunden: 3,75 Prozent pro Jahr (für sechs Monate) bei Comdirect, Credit Europe Bank

Festgeld-Angebote für zwölf Monate: 3,75 Prozent pro Jahr bei Klarna Festgeld+ (App), 3,7 Prozent pro Jahr bei KT Bank

Die günstigsten DepotsFinanzen.net Zero, Trade Republic, Scalable Capital (Free Broker), Justtrade, Traders Place, Flatex, ING.

Wie wird das Kindergeld berücksichtigt?

Das Kindergeld für ein minderjähriges Kind steht den Eltern zu – und zwar beiden Elternteilen je zur Hälfte. Es wird jedoch in voller Höhe an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind wohnt. Deshalb darf der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen (§ 1612b BGB). Aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt sich also nicht der Zahlbetrag. Der ergibt sich erst nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergelds.

Das Kindergeld beträgt seit 2023 einheitlich 250 Euro im Monat (§ 66 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 BKGG). Die Hälfte des Kindergelds – 125 Euro – ist zu verrechnen mit dem Kindesunterhalt. Eine Erhöhung des Kindergelds im Jahr 2024 ist bisher nicht vorgesehen.

Beispiel: Boris verfügt über ein unterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen von 3.400 Euro (Einkommensstufe 5) und hat ein achtjähriges und ein zwölfjähriges Kind. Der Unterhalt für die Achtjährige beläuft sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2024 auf 662 Euro und für den Zwölfjährigen auf 774 Euro. Bei beiden Kindern ist jeweils die Hälfte des Kindergelds abzuziehen, also jeweils 125 Euro. Im Jahr 2024 zahlt Boris 537 Euro für die Achtjährige und 649 Euro für den Zwölfjährigen, insgesamt macht das im Monat 1.186 Euro für beide Kinder. Im Jahr 2023 musste er 127 Euro weniger zahlen.

Kindergeldanrechnung bei volljährigen Kindern

Bei volljährigen Kindern musst Du das Kindergeld in voller Höhe vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle abziehen. Eigentlich steigt zwar die Unterhaltspflicht ab Volljährigkeit. Dennoch verringert sich der Unterhalt, den die Eltern zahlen müssen. Grund ist, dass das Kindergeld vollständig auf den Bedarf angerechnet wird.

Der Unterhalt für ein volljähriges Kind wird anders berechnet als der Unterhalt für ein minderjähriges Kind. Zwar gilt für beide die Düsseldorfer Tabelle. Ab Volljährigkeit zählt aber nicht nur das Einkommen eines Elternteils, sondern das Einkommen beider Elternteile. Näheres dazu findest Du in unserem Ratgeber zum Kindesunterhalt für volljährige Kinder.

Wichtig: Die Unterhaltsverpflichtung ist auch ein Fall für die Einkommensteuer, zum Beispiel als außergewöhnliche Belastung.

Finanztip – jetzt auch als App!

Finanzen kannst Du selbst – und mit unserer App ab jetzt noch besser: Wir liefern Dir täglich die wichtigsten Infos, Nachrichten und Schnäppchen für Dein Geld.

Hol Dir die App

Wie sind die Zahlbeträge 2024?

Die folgende Tabelle zeigt, was Du nach Abzug des halben Kindergelds seit Januar 2024 tatsächlich zahlen musst. 2024 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind.

Zahlbeträge seit Januar 2024

Nettoein-

kommen1

0-5

Jahre

6-11
Jahre
12-17
Jahre
ab 18
Jahre
bis 2.100 €355 €426 €520 €439 €
2.101 - 2.500 €379 €454 €553 €474 €
2.501 - 2.900 €403 €482 €585 €508 €
2.901 - 3.300 €427 €509 €617 €543 €
3.301 - 3.700 €451 €537 €649 €577 €
3.701 - 4.100 €490 €581 €701 €632 €
4.101 - 4.500 €528 €625 €753 €688 €
4.501 - 4.900 €567 €669 €804€743 €
4.901 - 5.300 €605 €713 €856 €798 €
5.301 - 5.700 €643 €757 €907 €853 €
5.701 - 6.400 €682 €801 €959 €908 €
6.401 - 7.200 €720 €845 €1.011 €863 €
7.201 - 8.200 €759 €889 €1.062 €1.018 €
8.201 - 9.700 €797 €933 €1.114 €1.073 €
9.701 - 11.200 €835 €977 €1.165 €1.128 €

1 Mit Nettoeinkommen ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen gemeint. Mehr dazu weiter unten.
Quelle: OLG Düsseldorf (Stand: 1. Januar 2024)

Noch mehr sparen mit Finanztip Deals!

200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal. 

Zu den Deals

Wie berechnest Du das relevante Nettoeinkommen?

Die größte Schwierigkeit besteht in der Praxis darin, das Nettoeinkommen zu ermitteln, das für den Unterhalt relevant ist. Es stimmt selten mit dem Nettoeinkommen auf der Gehalts- oder Lohnabrechnung überein. In der Düsseldorfer Tabelle findet sich kein genauer Hinweis auf die Berechnung. Sämtliche Einkünfte zählen dazu, zum Beispiel auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aber auch Sozialleistungen und Renten.

Mit unserer Anleitung kannst Du Dein unterhaltsrechtliches Einkommen selbst berechnen; das entscheidet darüber, was an Unterhalt für die Kinder fällig wird.

Berechnungshilfe zur Düsseldorfer Tabelle

In den Unterhaltsleitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte findest Du die wesentlichen Grundsätze, wie sich das relevante Einkommen berechnen lässt. Eine Liste mit den regionalen Leitlinien findest Du weiter unten.

Berufsbedingte Aufwendungen, die Du von Deinen privaten Le­bens­hal­tungs­kos­ten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen kannst, darfst Du vom Einkommen abziehen. Dabei kannst Du auch eine Pauschale von 5 Prozent des Nettoeinkommens schätzen – mindestens 50 Euro, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 Euro monatlich.

Übersteigen Deine Ausgaben für den Beruf die Pauschale, musst Du insgesamt die Ausgaben nachweisen, um sie abziehen zu dürfen. Schulden darfst Du in der Regel vom Einkommen abziehen.

Unterhaltsrechner

Auf einigen Websites findest Du kostenlose Unterhaltsrechner, die alle auf der Düsseldorfer Tabelle basieren. Diese können aber nur einen ersten Anhaltspunkt liefern. Das Unterhaltsrecht ist komplex und lässt sich deshalb nur sehr bedingt durch einen Rechner abbilden. Meist entspricht das, was Du mit dem Unterhaltsrechner ausgerechnet hast, nicht dem, was Du tatsächlich zahlen musst.

Wann wird die Düsseldorfer Tabelle wieder aktualisiert?

Die Düsseldorfer Tabelle wird mittlerweile jedes Jahr aktualisiert, die Zahlbeträge ändern sich zudem immer dann, wenn es mehr Kindergeld gibt. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2024.

Achtung: Es gibt regionale Abweichungen, da einzelne Oberlandesgerichte ihre eigenen Regelungen festlegen. Im Folgenden weiterführende Links:

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Fördere die finanzielle Bildung in Deutschland. Mit Deinem Beitrag hilfst Du uns, noch mehr Menschen zu erreichen.