Dauer Ar­beits­lo­sen­geld So lange bekommst Du Ar­beits­lo­sen­geld

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie lange Du Ar­beits­lo­sen­geld (ALG) bekommst, hängt von Deinem Alter ab und davon, wie lange Du vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt warst.
  • Hast du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate gearbeitet, kannst Du sechs Monate lang Ar­beits­lo­sen­geld bekommen.
  • Bist Du jünger als 50, gibt es höchstens zwölf Monate Ar­beits­lo­sen­geld. Für Ältere gibt es bis zu 24 Monate lang Geld.

So gehst Du vor

  • Melde Dich umgehend nach Erhalt Deiner Kündigung oder sobald Du weißt, dass Dein Arbeitsverhältnis endet, bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.
  • Nach Deinem letzten Arbeitstag meldest Du Dich arbeitslos und stellst einen Antrag auf ALG.
  • Stehst Du kurz vor Deinem 50., 55. oder 58. Geburtstag, solltest Du prüfen, ob Du den Antrag nicht erst nach Deinem Geburtstag stellst. Du bekommst dann eventuell länger Ar­beits­lo­sen­geld.

Wer seinen Job verliert, steht oft erst einmal unter Schock. Wie soll es beruflich weitergehen? In einer solchen Situation bist Du zumindest finanziell durch das Ar­beits­lo­sen­geld abgesichert. Du bekommst aus der Arbeitslosenversicherung etwa 60 Prozent Deines bisherigen Nettogehalts oder 67 Prozent, falls Du Kinder hast. Aber wie lange zahlt die Agentur für Arbeit eigentlich ALG und von welchen Voraussetzungen hängt das ab? Antworten auf diese Fragen findest Du in diesem Ratgeber.

Wie lange gibt es Ar­beits­lo­sen­geld?

Um Ar­beits­lo­sen­geld zu bekommen, musst Du Dich an die Agentur für Arbeit wenden. Und zwar umgehend, nachdem Du erfahren hast, dass Du Deine Arbeit verlierst. Melde Dich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Das geht am einfachsten online oder telefonisch unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/4 555500.

Erfährst Du von Deinem Jobverlust weniger als drei Monate vorher, musst Du dich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden. Du riskierst ansonsten eine Sperrzeit von einer Woche bei Deinem Ar­beits­lo­sen­geld.

Nach Deinem letzten Arbeitstag musst Du Dich erneut bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und ALG beantragen. Die Behörde prüft Deinen Antrag und bescheinigt Dir, wie viel Geld Du bekommst und wie lange. Mit dem Ar­beits­lo­sen­geld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kannst Du die Höhe Deines Ar­beits­lo­sen­gelds vorab ausrechnen. Dazu gibst Du nur Dein durchschnittliches Bruttogehalt der letzten zwölf Monate ein, Deine Lohnsteuerklasse und ob Du oder Dein Ehe- oder Lebenspartner Kindergeld bekommt.

Bezugsdauer Ar­beits­lo­sen­geld

Wie lange Dir Ar­beits­lo­sen­geld gezahlt wird, hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Wie lange Du vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer beschäftigt warst und
  2. in welchem Alter Du arbeitslos wirst (§ 147 SGB III). 

Warst Du innerhalb der sogenannten Rahmenfrist von 30 Monaten zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt, hast Du die Anwartschaftszeit erfüllt. Die meisten Arbeitnehmer sind pflichtversichert mit Ausnahme von Minijobbern. Die haben keinen Anspruch auf ALG, wenn sie arbeitslos werden.

Hast Du mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate gearbeitet und von Deinem Lohn Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt, dann bekommst Du sechs Monate Ar­beits­lo­sen­geld gezahlt. Die zwölf Monate musst Du nicht zusammenhängend gearbeitet haben, mehrere Beschäftigungen kannst Du zusammenrechnen.

Hast Du innerhalb der letzten fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet, kann sich Dein Anspruch auf bis zu zwölf Monate verlängern. Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt höchstens zwölf Monate lang Ar­beits­lo­sen­geld – danach ist Schluss.

1. Anspruchsdauer für Arbeitslose unter 50 Jahren

min. versicherungs-

pflichtig beschäftigt

Anspruchsdauer
 

12 Monate6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate12 Monate

Quelle: § 147 Abs. 2 SGB 3 (Stand: Mai 2023)

Wer 50 Jahre oder älter ist und länger als 24 Monate gearbeitet hat, kann länger Ar­beits­lo­sen­geld beziehen. Arbeitslose ab 58 Jahren erhalten höchstens 24 Monate Ar­beits­lo­sen­geld. Deine Anspruchsdauer entsprechend Deinem Alter und der Dauer Deiner Beschäftigung kannst Du der Tabelle entnehmen:

2. Anspruchsdauer für Arbeitslose über 50 Jahren

Alter

min. versicherungs-

pflichtig beschäftigt

Anspruchsdauer

 

min. 50 Jahre alt30 Monate15 Monate
min. 55 Jahre alt36 Monate18 Monate
min. 58 Jahre alt48 Monate24 Monate

Quelle: § 147 Abs. 2 SGB 3 (Stand: Mai 2023)

Beispiel 1: Ayse, 52 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren 36 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, bevor sie ihren Job verlor. Sie kann 15 Monate Ar­beits­lo­sen­geld beziehen.

Beispiel 2: Bodo, 57 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren insgesamt 38 Monate beschäftigt, bevor er sich arbeitslos melden musste. Er hat einen Anspruch auf 18 Monate Ar­beits­lo­sen­geld.

Beispiel 3: Christiane, 58 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung 20 Monate beschäftigt. Sie hat einen Anspruch auf zehn Monate Ar­beits­lo­sen­geld. Denn wer weniger als 30 Monate gearbeitet hat, für den gilt die erste Tabelle für unter 50-Jährige weiter oben.

Zeit­punkt für den Antrag clever wählen

In bestimmten Fällen kann es von Vorteil sein, den Antrag auf Ar­beits­lo­sen­geld etwas später zu stellen. Stehst Du zu Beginn der Arbeitslosigkeit zum Beispiel kurz vor Deinem 58. Geburtstag, solltest Du den Antrag erst nach Deinem Geburtstag stellen. Du kannst dann 24 Monate Ar­beits­lo­sen­geld beziehen. Stellst Du den Antrag noch vor Deinem 58. Geburtstag, bekommst Du nur 18 Monate lang Ar­beits­lo­sen­geld.

Von verkürzten Anwartschaften profitieren

Selbst wenn Du in den letzten 30 Monaten weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast Du unter Umständen Anspruch auf Ar­beits­lo­sen­geld (§ 142 Abs. 2 SGB III). Diese verkürzte Anwartschaftszeit kann erfüllt sein, wenn

  1. Du in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens sechs Monate gearbeitet und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast und
  2. es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von vornherein auf nicht mehr als 14 Wochen befristet waren, sowie
  3. Dein Bruttoarbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten das 1,5-fache der Bezugsgröße von derzeit 40.740 Euro in den alten Bundesländern und 39.480 Euro in den neuen Bundesländern nicht überstiegen hat. Du darfst also nicht mehr als 61.110 Euro in den alten beziehungsweise 59.220 Euro in den neuen Bundesländern verdient haben (§ 18 SGB IV, Stand: Mai 2023).

Die Regelung zur kurzen Anwartschaftszeit soll vor allem Beschäftigte im Kulturbereich absichern, Schauspieler oder Musiker, die nur kurzfristige Engagements haben. Davon profitieren aber auch andere Personen wie Aushilfen und Saisonarbeitskräfte, die kurzfristig beschäftigt werden.

Erfüllst Du die Voraussetzungen für die verkürzte Anwartschaftszeit, ist die Zeit, für die Du Ar­beits­lo­sen­geld erhalten kannst, davon abhängig, wie lange Du in den letzten 30 Monaten insgesamt beschäftigt warst (§ 147 Abs. 3 SGB III). Die Anspruchsdauer ergibt sich aus dieser Tabelle:

3. Anspruchsdauer bei verkürzter Anwartschaft

min. versicherungs-

pflichtig beschäftigt

Anspruchsdauer

 

6 Monate3 Monate
8 Monate4 Monate
10 Monate5 Monate

Quelle: § 147 Abs. 3 SGB 3 (Stand: Mai 2023)

Wann kannst Du länger Ar­beits­lo­sen­geld bekommen?

Hast Du in den letzten fünf Jahren schon einmal einen Anspruch auf Ar­beits­lo­sen­geld (ALG 1) erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Dein neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest. Jedoch nur bis zur Höchstdauer des neuen Anspruchs (§ 147 Abs. 4 SGB III). Darauf solltest Du die Agentur unbedingt hinweisen.

Beispiel: Dirk, 44 Jahre alt, erhält ab 1. Juni 2021 erstmals Ar­beits­lo­sen­geld für zwölf Monate bewilligt. Nach zehn Monaten nimmt er eine neue Beschäftigung an. Ihm steht ein Restanspruch von zwei Monaten zu. Wird er nach zwölf Monaten wieder arbeitslos, hat er einen neuen Anspruch auf sechs Monate Ar­beits­lo­sen­geld. Zu diesen sechs Monaten werden aber die zwei Monate Restanspruch hinzugerechnet.

Der erworbene Anspruch auf Ar­beits­lo­sen­geld bleibt Dir nach seiner Entstehung vier Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Frist die nicht verbrauchten Monate erhalten bleiben, falls Du durch eine neue Beschäftigung nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllst. Dirk kann also acht Monate Ar­beits­lo­sen­geld bekommen.

Alle wichtigen Informationen zum Bestandsschutz und zu den Auswirkungen auf die Höhe des Ar­beits­lo­sen­gelds findest Du in unserem Ratgeber zum Bestandsschutz beim Ar­beits­lo­sen­geld.

Kann die Anspruchsdauer verkürzt werden?

Ob Du tatsächlich über die volle Dauer Ar­beits­lo­sen­geld bekommst, hängt davon ab, ob die Agentur einen Grund hat, die Dauer zu kürzen (§ 148 SGB 3). Wichtigster Grund für eine Minderung ist die Sperrzeit.

Die kann eine Woche, aber auch drei Monate dauern. Bei einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindert sich die Bezugsdauer um mindestens ein Viertel.

Beispiel: Elke, 58 Jahre alt, hat grundsätzlich einen Anspruch auf 24 Monate Ar­beits­lo­sen­geld. Sie hat ihren Arbeits­vertrag ohne wichtigen Grund gekündigt und bekommt deshalb eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Die Bezugsdauer ihres Anspruchs auf ALG 1 wird um ein Viertel gekürzt, also um sechs Monate.

Die Minderung wird direkt von der Anspruchsdauer abgezogen. Wie Du eine Sperrzeit vermeiden kannst, liest Du in unserem Ratgeber zur Sperrzeit. In der Übersicht findest Du alle Gründe, die zu einer Sperrzeit führen, und die entsprechende Dauer der Sperre in Wochen.

Sperrzeiten und deren Gründe

Grund

Dauer der Sperrzeit

Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag, 

selbstverschuldete Kündigung

12 Wochen

Arbeitsablehnung,
Ablehnung/Abbruch 

Eingliederungsmaßnahme

1. Verstoß: 3 Wochen, 

2. Verstoß: 6 Wochen, 

dann 12 Wochen

unzureichende Eigenbemühung2 Wochen
Meldeversäumnis, verspätete
Arbeits­suchend­meldung
1 Woche

Quelle: § 148 Abs. 1 Nr. 3 SGB 3 (Stand: Mai 2023)

Wenn das Ar­beits­lo­sen­geld ausläuft – was dann?

Endet Dein Anspruch auf Ar­beits­lo­sen­geld demnächst, und hast Du noch keinen neuen Job gefunden, kannst Du Bürgergeld beantragen. Diese Sozialleistung ersetzt seit 1. Januar 2023 das Ar­beits­lo­sen­geld 2, auch Hartz IV genannt.

Bürgergeld bekommst Du nur, wenn Du erwerbsfähig und hilfsbedürftig bist. Damit wird das Existenzminimum abgesichert. Für den Antrag auf Bürgergeld kannst Du Dich an das zuständige Jobcenter wenden. Das berät Dich bei allen Fragen rund um die Grundsicherung für Arbeitssuchende und prüft, ob Du weiter eine finanzielle Unterstützung bekommen kannst.

Wichtig: An das Ar­beits­lo­sen­geld schließt sich nicht automatisch das Bürgergeld an. Du solltest deshalb unbedingt etwa einen Monat vor Ende des Ar­beits­lo­sen­gelds einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Den Online-Antrag und viele Informationen und Hinweise findest Du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Die wichtigsten Fragen für Dich zusammengefasst

Wie lange gibt es Ar­beits­lo­sen­geld?

Wann bekommst Du länger ALG?

Wann kann die Agentur die Anspruchsdauer verkürzen?

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