Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und Steuer So setzt Du die BU bei der Steuer ab

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beiträge für eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) kannst Du bei der Steu­er­er­klä­rung angeben. Hast Du einen selbstständigen BU-Vertrag, bringt Dir das allerdings kaum Steuervorteile.
  • Dafür ist eine Rente aus einer selbstständigen BU in der Regel steuerfrei.
  • Hast Du Deine BU über den Arbeitgeber oder in Kombination mit einem Rürup-Vertrag abgeschlossen, gelten nochmal andere Regeln.

So gehst Du vor

  • Beim Abschluss einer BU solltest Du Dich von einem Ver­si­che­rungsmakler beraten lassen. Wir empfehlen  Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F.
  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm. Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.
  • Für sehr einfache Fälle bietet sich auch eine Steuer-App an. In unserem ausführlichen App-Test haben uns Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix besonders überzeugt.

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) schützt Dich vor dem finanziellen Ruin, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Doch die Beiträge können sehr teuer sein, insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen oder mit einem körperlich anspruchsvollen Job. Umso wichtiger ist es, dass Du die Beiträge in der jährlichen Steu­er­er­klä­rung geltend machst und dadurch bei der Steuer sparst.

Wie kannst Du mit der BU Steuern sparen?

Ob Du mit einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Steuern sparst, hängt in erster Linie davon ab, ob Du die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung als selbstständige Ver­si­che­rung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen hast.

Eigenständige BU bringt kaum Steuervorteile

Eine selbstständige BU (SBU) bringt Dir in der Regel keine Steuervorteile. Die Beiträge zur BU zählen zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“. Als Angestellte kannst Du davon höchstens 1.900 Euro im Jahr und als Selbstständige maximal 2.800 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören allerdings auch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.000 Euro hast Du diesen Höchstbeitrag bereits ausgeschöpft.

Dennoch ist die private Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine der wichtigsten Ver­si­che­rungen. Sie zahlt Dir eine monatliche Rente, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

BU als Zusatzversicherung

Viele Ver­si­che­rungen, wie eine Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung oder private Ren­ten­ver­si­che­rung, lassen sich mit einer BU kombinieren. Die BU ist dann keine eigenständige Ver­si­che­rung, sondern eine Zusatzversicherung (BUZ). Die Beiträge für die BU lassen sich ebenfalls nur als „sonstige Vorsorgeaufwendungen” geltend machen, so wie bei der SBU. Daher hängt Dein Steuervorteil wieder davon ab, ob der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Basisrente mit BU bringt größten Vorteil

Den größten steuerlichen Vorteil haben Selbstständige, die eine Basisrente (Rürup-Rente) in Kombination mit einer BU abgeschlossen haben. Die Rürup-Rente ist eine private Ren­ten­ver­si­che­rung für Selbstständige, die der Staat mit steuerlichen Begünstigungen fördert.

Die Beiträge zur Rürup-Rente kannst Du bis zu einer Höhe von 26.528 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steu­er­er­klä­rung geltend machen (2022: 25.639 Euro) – 96 Prozent davon erkennt das Finanzamt 2023 an, also 25.467 Euro (2022: 94 Prozent). Der absetzbare Anteil steigt jährlich um 2 Prozentpunkte – bis auf 100 Prozent im Jahr 2025. 

Damit Du von dem Steuervorteil profitierst, dürfen die Beiträge zur BU nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen. Zahlst Du also monatlich 200 Euro in Deinen Rürup-Vertrag ein, dürfen davon nicht mehr als 100 Euro auf die BU entfallen.

Betriebliche Altersvorsorge und BU

Wer eine betriebliche Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung über den Arbeitgeber abgeschlossen hat, spart ebenfalls zunächst Steuern. Die Beiträge werden jeden Monat von Deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Dadurch fällt Dein zu versteuerndes Einkommen niedriger aus, weshalb Du geringere Steuern zahlst. Allerdings wird eine BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) voll versteuert.

Wo trägst Du die Beiträge in der Steu­er­er­klä­rung ein?

Eine selbstständige Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung trägst Du in der Steu­er­er­klä­rung bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein. Als Werbungskosten kannst Du die Beiträge zur BU hingegen nicht geltend machen. 

Die Beiträge aus einer Kombi-Versicherung mit einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung oder Ren­ten­ver­si­che­rung trägst Du ebenfalls bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein.

Hast Du einen Rürup-Vertrag mit einer dazugehörigen BU, trägst Du die Beiträge zur Basisrente bei den Altersvorsorgeaufwendungen ein. Hier gibst Du an, was Du insgesamt im Jahr in Deinen Rürup-Vertrag eingezahlt hast. Das Finanzamt prüft dann selbst, welchen Prozentteil es bei der Steuer berücksichtigt.

Wie wird Deine BU-Rente versteuert?

Solltest Du wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls berufsunfähig werden, zahlt Dir der Versicherer eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente. Für das Finanzamt ist die BU-Rente ein steuerpflichtiges Einkommen. In Deiner Steu­er­er­klä­rung musst Du die Rente daher als „sonstiges Einkommen“ angeben. Dennoch musst Du bei einer selbstständigen BU in der Regel keine Steuern auf Deine Rente zahlen.

Steuerfreie BU-Rente

Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (2023), dann fällt keine Steuer auf die Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente an. Das gilt für selbstständige Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen, als auch für Zu­satz­ver­si­che­rung­en. Bedenke aber, dass Du über den Grundfreibetrag kommen kannst, wenn Du weitere Einkünfte beziehst.

Der Ertragsanteil wird versteuert

Bekommst Du Deine Rente aus einer selbstständigen Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, musst Du nur den sogenannten Ertragsanteil der BU-Rente versteuern. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils hängt von der Rentendauer ab (§ 55 EStDV).

Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils

1 Jahr0 Prozent
2 Jahre1 Prozent
5 Jahre5 Prozent
7 Jahre8 Prozent
10 Jahre12 Prozent
15 Jahre16 Prozent
20 Jahre21 Prozent

Quelle: § 55 Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (Stand: 18. Januar 2022)

Doch in der Regel wird der steuerpflichtige Ertragsanteil so niedrig sein, dass Du nicht über den Grundfreibetrag von 10.908 Euro kommst. Das erklären wir Dir an einem vereinfachten Beispiel: Mit 60 Jahren musst Du aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beruf ausscheiden. Deine Ver­si­che­rung zahlt Dir eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.500 Euro. Laut Vertrag bekommst Du die Rente bis zum Renteneintrittsalter gezahlt, also bis 67. Da die Ver­si­che­rung sieben Jahre zahlt, wird ein Ertragsanteil von acht Prozent versteuert. Bei 1.500 Euro Rente sind das 120 Euro im Monat (1.440 Euro im Jahr). Damit liegst Du deutlich unter dem Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro (Stand: 2023).

BU aus Rürup kostet mehr Steuern

Erhältst Du eine BU aus einem Rürup-Vertrag, kommst Du möglicherweise schneller in die Steuerpflicht. Wer in 2023 in den Ruhestand geht, muss 83 Prozent seiner Rürup-Rente versteuern. Das gilt auch für eine BU-Rente, die Du aus einem Rürup-Vertrag erhältst. Allerdings gilt auch hier der Grundfreibetrag. Bleibst Du darunter, fallen keine Steuern an.

BU aus bAV wird komplett versteuert

Hast Du die BU über eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, dann wird die komplette Rente mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Welche Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung empfehlen wir?

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist ein sehr individuelles Produkt. Welcher Versicherer und welcher Tarif für Dich passt, hängt unter anderem von Deinem Alter, Deinem Beruf und Deinem Gesundheitszustand ab.

Wir haben uns deshalb dagegen entschieden, einzelne Ver­si­che­rungstarife zu testen oder zu vergleichen. Stattdessen haben wir Vermittler gesucht, die Dir den passenden Ver­si­che­rungs­schutz verschaffen. Unser Test zur Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung besteht daher in der Auswahl geeigneter Vermittler.

Alle von uns emp­foh­lenen Makler bieten Beratung in ihrem Büro an sowie per Telefon, E-Mail, Videochat und Online-Konferenz. Folgende Ver­si­che­rungsmakler können wir Dir empfehlen:

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Hoesch & Partner
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  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 1983
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  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten auch Honorarberatung und Nettotarife an
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  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • keine nachgewiesene Erfahrung mit BU-Alternativen
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