Kindesunterhalt bei neuer Ehe

Seit 1. Januar 2008 gelten neue Regelungen zum Unterhaltsrecht und zum Betreuungsrecht. Kinder haben danach immer Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigten. Siehe hierzu die Seite Unterhaltsrecht 2008

Paar Wenn der getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte eine neue Familie gründet, möchte er sein Einkommen oft in erster Linie dieser neuen Familie zugute kommen lassen. Das mag im Einzelfall verständlich sein, ist nach dem Gesetz aber in vielen Fällen nicht möglich. Insbesondere dann, wenn aus der alten Ehe Kinder hervorgegangen sind, ist es meistens nicht möglich, die neue Familie zu bevorzugen. In manchen Fällen kann sogar der neue Ehegatte gegenüber der alten Familie das Nachsehen haben.

Zählt das Einkommen des neuen (Ehe-)Partners bei der Unterhaltsberechnung mit?

Man kann folgende Fälle unterscheiden:

  1. Auswirkungen einer neuen Ehe
     1.1. auf den Unterhaltsanspruch des früheren Ehegatten
     1.2. auf den Unterhaltsanspruch der Kinder aus der alten Ehe
     
  2. Auswirkungen weiterer Kinder
     2.1. auf den Unterhaltsanspruch des früheren Ehegatten
     2.2. auf den Unterhaltsanspruch der Kinder aus der alten Ehe
RA Roland Sperling bei Finanztip.de   Keine Gewähr
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