Häufig wird das Umgangsrecht des Elternteils auch "Besuchsrecht" genannt. Das ist aber eine schlechte Bezeichnung, denn der Umgang sieht in der Regel nicht so aus, dass der Elternteil das Kind besucht, sondern umgekehrt besucht das Kind den getrennt lebenden Elternteil. Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht der Eltern.
wem steht das Umgangsrecht zu?
Kosten des Umgangs
weitere Einzelheiten zum Umgangsrecht
Anspruch auf Auskunft über persönliche Angelegenheiten des Kindes
| RA Roland Sperling bei Finanztip.de Keine Gewähr |
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