Umgangsrecht - Scheidung

 Vater
Trennen sich die Eltern, so leben und wohnen die Kinder meist nur bei einem Elternteil. Das Kind hat aber das Recht, seinen getrennt lebenden Elternteil zu sehen. Das gilt sowohl bei gemeinsamen Sorgerecht, wie in dem Fall, dass das Sorgerecht allein dem Elternteil zusteht, bei dem die Kinder leben. Umgekehrt hat auch der getrennt lebende Elternteil ein eigenes, einklagbares Umgangsrecht mit dem Kind.

Häufig wird das Umgangsrecht des Elternteils auch "Besuchsrecht" genannt. Das ist aber eine schlechte Bezeichnung, denn der Umgang sieht in der Regel nicht so aus, dass der Elternteil das Kind besucht, sondern umgekehrt besucht das Kind den getrennt lebenden Elternteil. Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht der Eltern.

    wem steht das Umgangsrecht zu?
     Kosten des Umgangs
     weitere Einzelheiten zum Umgangsrecht
     Anspruch auf Auskunft über persönliche Angelegenheiten des Kindes

RA Roland Sperling bei Finanztip.de   Keine Gewähr
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