Staatliche Förderung für Vermögensbildung Diese Zuschüsse gibt es vom Staat fürs Anlegen

Martin Klotz
Martin Klotz
Experte Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du innerhalb bestimmter Grenzen verdienst und selbst Geld anlegst, gibt Dir der Staat dafür einen Zuschuss.
  • Die Boni heißen Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
  • Um gefördert zu werden, musst Du ein bestimmtes Finanzprodukt besparen, zum Beispiel einen Aktienfonds oder Bausparvertrag.

So gehst Du vor

  • Prüfe, welche der Förderungen Du bekommen kannst.
  • Anschließend suchst Du Dir einen geeigneten Vertrag. Für die Arbeitnehmersparzulage empfehlen wir die Wertpapierdepots: Finvesto VL-Depot mit ETF-Anlage und Ginmon mit der Anlagestrategie Apeirongreen.
  • Die Arbeitnehmersparzulage beantragst Du in Deiner Einkommensteuererklärung. Die Wohnungsbauprämie beantragt Deine Bausparkasse für Dich.

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Der Staat unterstützt Arbeitnehmer mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Vermögensaufbau. Du kannst staatliche Förderung über die Arbeitnehmersparzulage und über die Wohnungsbauprämie erhalten.
Welcher Sparvertrag sich am besten für Dich eignet, erfährst Du in unserem Ratgeber zu vermögenswirksamen Leistungen.

Wann hast Du Anspruch auf staatliche Förderung?

Um Prämien vom Staat zu kassieren, musst Du zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast einen laufenden Hauskredit oder schließt einen Sparvertrag mit einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren ab.
  • Dein Einkommen übersteigt nicht die vorgegebenen Höchstgrenzen. Ausschlaggebend ist Dein zu versteuerndes Einkommen, das meist deutlich niedriger als Dein Bruttogehalt ist.

Bis zu welchem Einkommen bekommst Du die Arbeitnehmersparzulage?

Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro, hast Du Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage. Sowohl fürs Aktiensparen als auch fürs Bausparen oder die Tilgung eines Baukredits. Für gemeinsam veranlagte Paare gilt mit 80.000 Euro der doppelte Wert.

Bis zu welchem Einkommen bekommst Du die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie erhältst Du bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro. Als Paar sind es 70.000 Euro. Die Wohnungsbauprämie bekommst Du nur, wenn Du einen Bausparvertrag hast. 

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen berechnet sich aus Deinem Bruttogehalt abzüglich Freibeträgen, Pauschalen und steuerlich absetzbarer Ausgaben. Meist ist es deutlich niedriger als das Bruttogehalt.

Dein zu versteuerndes Einkommen findest Du auch auf der zweiten Seite Deines Bescheids über die Einkommensteuer unter Besteuerungsgrundlagen „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“.

Wie hoch sind die Zuschüsse vom Staat?

Anlageformstaatliche FörderungHöhe der Förderung im Jahr pro Person
Sparplan für AktienfondsArbeitnehmersparzulage20 % auf maximal 400 €, höchstens 80 €
Tilgung eines BaukreditsArbeitnehmersparzulage9 % von maximal 470 €, höchstens 43 €
BausparvertragArbeitnehmersparzulage9 % auf maximal 470 €, höchstens 43 €
 Wohnungsbauprämie10 % auf maximal 700 €, höchstens 70 €, VL werden nicht angerechnet

Quelle: §1 5. Vermögensbildungsgesetz und §2a Wohnungsbauprämiengesetz (Stand: Oktober 2025)

Wie kannst Du dreifach staatliche Förderung kassieren?

Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie Du dreifach Prämien vom Staat erhalten kannst, wenn Dein Einkommen unter den jeweiligen Grenzen liegt:

  • Du schließt einen Aktienfondssparplan über 400 Euro im Jahr ab und erhältst 80 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr.
  • Zusätzlich schließt Du einen Bausparvertrag ab und kassierst 43 Euro im Jahr bei einem eingezahlten Betrag von 470 Euro.
  • Du zahlst weitere 700 Euro im Jahr in den Bausparvertrag ein und erhältst die Wohnungsbauprämie in Höhe von 70 Euro im Jahr.

In unserem Beispiel erhältst Du so staatliche Leistungen in Höhe von 12,3 Prozent der eingezahlten Sparbeiträge pro Jahr. Das ist mehr als die durchschnittliche historische Rendite des MSCI World in Höhe von 9,7 Prozent pro Jahr!

Alle weiteren Infos zu den beiden staatlichen Zuschüssen liest Du in den jeweiligen Detail-Ratgebern zur Arbeitnehmersparzulage und zur Wohnungsbauprämie.

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