Einlagensicherung bei Banken So sind Sparer bei einer Bankenpleite geschützt

Hendrik Buhrs
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Deine Bank pleitegeht, ist Dein Geld bis zum Betrag von 100.000 Euro geschützt. Diese Einlagensicherung greift – auf unterschiedliche Weise – bei Banken innerhalb der Europäischen Union.

  • Die Sicherung gilt zum Beispiel für Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten, für das Sparbuch und das Verrechnungskonto eines Depots.

  • Für ETFs, Aktien und andere Wertpapiere gilt die Einlagensicherung nicht. Im Krisenfall gibt es aber einen anderen Schutz für Dein Depot.

  • Achte darauf, ob für Dein Konto die deutsche oder eine ausländische Einlagensicherung zuständig ist. Sei außerdem vorsichtig: Bei zusammengehörenden Banken wie Deutsche Bank und Postbank wird Dein Schutzbetrag aufgeteilt.

So gehst Du vor

  • Bevor Du ein Konto eröffnest, prüfe, ob die Bank einer guten Einlagensicherung angehört. Finanztip empfiehlt nur Banken aus Ländern, deren Sicherungssystem wir als sicher ansehen, zum Beispiel diese Konten für Tagesgeld:

Wie sicher ist mein Geld auf der Bank? Diese Frage stellst Du Dir vielleicht, wenn Du über Bankenpleiten wie die der Silicon Valley Bank in den USA im März 2023 liest, oder schlichtweg einen hohen Betrag auf Dein Konto einzahlst. Was passiert, wenn ein Institut plötzlich zahlungsunfähig ist, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

Wie funktioniert die Einlagensicherung?

Grundsätzlich gilt: Geht eine Bank innerhalb der Europäischen Union (EU) pleite, sind Einlagen wie Guthaben auf dem Girokonto, Tages- und Festgeld bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich abgesichert. Bei Gemeinschaftskonten, zum Beispiel von Eheleuten, erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro.

Wichtig zu wissen: Der Schutz gilt pro Bank. Hast Du mehrere Konten, werden die Guthaben zusammengerechnet. Außerdem ist manchmal nicht sofort erkennbar, welche Bank tatsächlich Dein Konto führt und ob sie eventuell mit mehreren Markennamen auftritt.

Ein paar konkrete Beispiele:

  • Anja ist Kundin bei der Sparkasse Bochum. Auf ihrem Girokonto liegen 10.000 Euro, auf ihrem Tagesgeldkonto 10.000 Euro und auf ihrem Sparbuch 80.000 Euro. Damit ist der gesetzlich garantierte Schutz von 100.000 Euro ausgereizt. Anja bekäme keinen höheren Schutz, wenn sie noch ein Konto bei derselben Bank eröffnen würde. (Die Sparkassen wie auch Genossenschaftsbanken und einige deutsche Privatbanken haben allerdings für höhere Beträge einen freiwilligen Extraschutz, dazu liest Du unten mehr.)

  • Bernhard hat ein Girokonto bei der Postbank und ein Sparbuch bei der Deutschen Bank. Beide Institute teilen sich dieselbe Banklizenz, genauer gesagt ist die Postbank nur eine Marke der Deutschen Bank. Bernhard sollte prüfen, wie hoch seine Einlagen bei beiden Häusern zusammengerechnet sind.

  • Cem ist Kunde bei mehreren Fintechs. Er hat Girokonten bei Tomorrow und Vivid, dazu ein Wertpapierdepot bei Trade Republic. Er muss zwei Dinge unterscheiden: Zu seinem Depot gehört ein sogenanntes Verrechnungskonto. Dort liegt sein Euro-Guthaben, das er noch nicht – oder nicht mehr – in Aktien oder ETFs gesteckt hat. Nur das Verrechnungskonto ist von der Einlagensicherung geschützt, der Wertpapierbestand nicht. Zudem nutzen alle drei Unternehmen dieselbe Bank als Partnerbank, die Berliner Solaris. Cem sollte also sicherstellen, dass die Guthaben der beiden Girokonten und des Verrechnungskontos unter 100.000 Euro bleiben.

  • Dora möchte je 100.000 Euro als Festgeld bei einer schwedischen und einer niederländischen Bank anlegen. Das kann riskant sein. Die im Laufe der Zeit hinzukommenden Zinsen wären nicht mehr vom gesetzlichen Schutz abgedeckt. In beiden Staaten gibt es nicht einmal eine freiwillige höhere Zusage wie teilweise in Deutschland. Bei Schweden, Dänemark und anderen EU/EWR-Ländern mit anderer Währung als dem Euro kommt ein Wechselkursrisiko dazu. Deren Schutzumfang kann auf niedrigere Summen als 100.000 Euro pro Kunde fallen.

Wenn eine Bank ihre Kunden nicht mehr auszahlen kann, startet ein gesetzlich festgelegter Vorgang. Du würdest innerhalb weniger Tage das Geld zurückbekommen – aus einer Art Notfalltopf der Banken. Wie die Sache genau abläuft, liest Du weiter unten im Text.

Wie erkennst Du, welche Einlagensicherung gilt?

Deine Bank muss Dich darüber informieren, welchem Einlagensicherungssystem sie angehört und auch konkrete Angaben zum Schutzumfang machen. Du bekommst den sogenannten Informationsbogen für den Einleger (Beispiel im Bild links) per PDF oder per Post, bei der Kontoeröffnung und dann einmal jährlich - sowie natürlich auf Anfrage. Häufig sind die Angaben zur Einlagensicherung auch auf der Website der Anbieter zu finden.

Du kannst auch von der anderen Seite an die Sache herangehen, also die Gegenprobe machen. Die Einlagensicherungen sowohl in Deutschland wie auch im Ausland haben Listen ihrer Mitgliedsbanken (Beispiel im Bild rechts).

In welchen Fällen sind höhere Beträge gesichert?

Grundsätzlich gilt: Geht eine Bank innerhalb der Europäischen Union (EU) pleite, sind Einlagen wie Guthaben auf dem Girokonto, Tages- und Festgeld bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich abgesichert. Bei Gemeinschaftskonten, zum Beispiel von Eheleuten, erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro.

Die garantierte Summe kann sich auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Das ist dann der Fall, wenn Du wegen besonderer Lebensumstände viel Geld auf dem Konto hast – etwa durch den Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie, bei Scheidung, Renteneintritt, einer Abfindung nach einer Kündigung oder Invalidität. Dieser erhöhte Schutzumfang gilt aber nur für sechs Monate, nachdem Du das Geld auf das Konto bekommen hast. Die garantierte Summe beinhaltet auch die Ansprüche auf Zinszahlungen.

Welche Banken teilen sich den Schutz der Einlagensicherung?

Wie oben im Beispiel von Cem beschrieben, musst Du beachten, dass Banken auch unter anderen Markennamen auftreten oder für andere Anbieter die Kontoführung übernehmen können. Weil im Krisenfall alle Einlagen eines Kunden zusammengezählt werden, kann das dazu führen, dass man unbeabsichtigt die Grenze der gesetzlichen Einlagensicherung überschreitet. Diese Übersicht liefert eine Auswahl von Banken, Marken und anderen Anbietern, die aus Sicht der Einlagensicherung zusammengehören (Stand: 23. März 2023). Fett gedruckt ist immer die Bank, die Mitglied des Einlagensicherungsfonds ist.

  • Commerzbank, auch für Comdirect, Onvista

  • Deutsche Bank, auch für Postbank, DSL-Bank, Fyrst, Maxblue, teilweise Trade Republic

  • Solaris, auch für Vivid, Tomorrow, teilweise Trade Republic

  • Baader Bank, auch für Finanzen.net Zero, Scalable Capital, Oskar

  • Sutor Bank, auch für Zinspilot (nur Verrechnungskonto bei der Servicebank), Justtrade, Growney

Kleine Erinnerung – es geht immer nur um Einlagekonten. Bei den genannten Wertpapierdepot-Anbietern und Robo-Advisors fallen nur die Verrechnungskonten in den Bereich der Einlagensicherung, nicht Deine Wertpapiere.

Gibt es eine oder mehrere Sicherungen in der EU?

Anders als viele Kunden denken, gibt es bislang kein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem, aus dem Sparer im Falle einer Bankenpleite entschädigt werden. Die Einlagensicherung liegt vielmehr in der Hand der einzelnen Mitgliedsstaaten. Für die Commerzbank beispielsweise ist ein Sicherungstopf in Deutschland zuständig, für Klarna-Festgeld die Einlagensicherung in Schweden, für Festgeld der Crédit Agricole die in Frankreich. Allerdings hat die EU für die nationalen Sicherungssysteme einheitliche Regeln festgelegt. Die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums EWR haben sich angeschlossen.

Die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung aus dem Jahr 2014 verpflichtet die einzelnen Länder, nationale Einlagensicherungsfonds aufzubauen und diese bis zum Jahr 2024 mit einem Mindestvermögen auszustatten. 

Eine weitere Vorgabe der EU ist die schnellere Auszahlung der Guthaben bei einer Bankeninsolvenz: Galt zunächst eine Frist von 20 Tagen, sind die Mitgliedstaaten mittlerweile verpflichtet, spätestens ab dem Jahr 2024 eine Auszahlung innerhalb von sieben Tagen sicherzustellen.

Ob es zukünftig eine einheitliche europäische Einlagensicherung geben wird, ist offen. 2015 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für ein Europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) vorgelegt, das auf den nationalen Sicherungssystemen beruht und schrittweise eingeführt werden soll. Acht Jahre später gibt es immer noch keine Einigung darüber.

Wie ist die Einlagensicherung in Deutschland organisiert?

In Deutschland ist die gesetzliche Einlagensicherung so unübersichtlich wie in keinem anderen EU-Land. Ursache ist das komplizierte Bankensystem: Es gibt private Banken wie die Deutsche Bank und die ING. Hinzu kommen die öffentlichen Banken, zu denen etwa die Deutsche Kreditbank AG (DKB) und die Investitionsbanken der Bundesländer zählen. Dann gibt es noch die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken. Zu letzteren gehören alle Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken und PSD-Banken. Jede dieser Gruppen hat ein eigenes Einlagensicherungssystem.

 SparkassenVolksbanken, Raiffeisenbanken, sonstige GenossenschaftsbankenPrivatbanken
gesetzliche Einlagensicherung (100.000 Euro pro Bank und Kunde)Sicherungssystem der Sparkassen-FinanzgruppeInstitutssicherung des BVREnt­schä­di­gungs­ein­rich­tung deutscher Banken (EdB)
freiwillige Einlagensicherung
ohne Rechtsanspruch
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe1Institutssicherung des BVR1Einlagensicherungsfonds deutscher Banken2 (nicht alle Privatbanken sind hier Mitglied3)

1 Schutzumfang in unbegrenzter Höhe
2 Schutzumfang für Privatkunden je nach Größe der Bank, mindestens 750.000 Euro, maximal 5 Millionen Euro, ab 2025 bis 3 Millionen Euro, ab 2030 bis 1 Million Euro. Nicht alle Privatbanken sind Mitglied des freiwilligen Fonds, diese haben nur den gesetzlichen Schutz von 100.000 Euro.
3 Die DKB und drei kleinere Banken sind stattdessen im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands.
Quelle: Finanztip-Darstellung, Stand: 23. März 2023

Ent­schä­di­gungs­ein­rich­tung bei den privaten Banken

Für private Banken ist die Ent­schä­di­gungs­ein­rich­tung deutscher Banken (EdB) zuständig. Sie übernimmt im Auftrag des Bundesfinanzministeriums die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die privaten Banken in Deutschland. Doch nicht alle Institute, die in Deutschland Tages- und Festgeldkonten anbieten, unterliegen auch der hiesigen Einlagensicherung. Für manche ist die Einlagensicherung des Landes zuständig, in dem die Bank ihren Sitz hat. Die Consorsbank beispielweise ist eine Niederlassung der BNP Paribas und daher Mitglied im französischen Einlagensicherungsfonds. Die Leaseplan Bank gehört dem niederländischen Fonds an.

Die EdB finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen der einzelnen Banken. Nach eigenen Angaben ist die EdB allerdings nicht für eine schwere Krise des gesamten Bankensektors ausgelegt. Wie sicher die Einlagen im Fall einer schweren Systemkrise wären, kann deshalb niemand mit Sicherheit vorhersagen. Bei systemrelevanten Banken, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, würde aber wahrscheinlich der Staat in die Bresche springen, damit es gar nicht erst zu einer Pleite kommt. Eine gesetzliche Garantie dafür gibt es aber nicht.

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele private Banken noch einen zweiten Topf mit größerem Schutzumfang an: Sie sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Dadurch sollen pro Kunde auch Guthaben oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung abgedeckt sein, je nach Größe der Bank bis zu einer unterschiedlichen Höhe. Falls die Bank überhaupt an diesem zweiten Fonds mitwirkt, schützt sie Guthaben von mindestens 750.000 Euro pro Kunde, maximal 15 Prozent des Eigenkapitals der Bank pro Kunde. Du kannst hier nachschauen, ob Deine Bank auch beim freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB mitmacht.

Seit 2023 sind für Sparer höchstens 5 Millionen Euro bei den beteiligten Banken gesichert. Diese Grenze wird bis zum Jahr 2030 schrittweise auf 1 Million Euro pro Sparer und Bank gesenkt.

Allerdings haben Bankkunden im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung keinen rechtlichen Anspruch auf die Entschädigung. Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du Guthaben oberhalb von 100.000 Euro auf mehrere Banken verteilst.

Öffentliche Banken mit eigenen Fonds

Die öffentlichen Banken, die im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands VÖB organisiert sind, unterhielten früher ihre eigene gesetzliche Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, EdÖ). Diese wurde allerdings zum 1. Oktober 2021 aufgelöst. Die verbliebenen früheren Mitglieder wechselten in die gesetzliche Sicherung der privaten Banken, darunter die DKB – die einzige aus dieser Gruppe mit umfangreicherem Sparangebot für Privatkunden. Für die Anleger ändert sich durch den Wechsel nichts Grundlegendes.

Darüber hinaus sind manche öffentliche Banken zusätzlich Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des VÖB, der weiterhin besteht. Über die Höhe der Absicherung macht der Verband keine Angaben. Auf dessen Website heißt es lediglich: „Leistungen des Einlagensicherungsfonds e. V. erfolgen auf freiwilliger Basis nach der Leistungsfähigkeit des Fonds, das heißt, im Rahmen des vorhandenen Fondsvermögens.“ Wie bei den privaten Banken besteht auch beim VÖB-Fonds kein Rechtsanspruch auf Zahlungen in einem Schadensfall.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit Institutssicherung

Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind nicht Mitglied in den gesetzlichen Ent­schä­di­gungs­ein­rich­tungen. Sie stützen sich stattdessen auf eine sogenannte Institutssicherung. Nach dem Motto „Alle für einen“ springen die Mitglieder ein, falls eine Bank aus dem Verbund in Schwierigkeiten gerät. Auf diese Weise soll ausgeschlossen werden, dass es überhaupt zu einer Insolvenz und damit zu einem Entschädigungsfall kommen kann. Demnach sind die Einlagen der Kunden auf dem Papier in unbegrenzter Höhe abgesichert.

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ein eigenes Sicherungssystem, das aus 13 Teilfonds besteht (für elf Regionen je ein Fonds, daneben je einer für Landesbausparkassen und Landesbanken). Gerät eines der Mitgliedsinstitute in wirtschaftliche Schieflage, sichern die anderen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Sparkasse.

Die Genossenschaftsbanken sind in der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) organisiert. Ihr gehören die Volksbanken und Raiffeisenbanken an.

Wie kommst Du bei einer Bankpleite an Dein Geld?

Einen Beispielfall hat Anfang 2021 die Greensill Bank aus Bremen geliefert. Deren Mutterkonzern kam in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Bank meldete Insolvenz an, und die Bankenaufsicht Bafin startete den sogenannten Entschädigungsfall.

Die Greensill Bank gehörte sowohl zur gesetzlichen Einlagensicherung der privaten Banken (EdB) wie auch zur freiwilligen Sicherung der Privatbanken (Einlagensicherungsfonds). Der Einlagensicherungsfonds kontaktierte im März 2021 per Brief alle Sparer und informierte sie über das Verfahren. Im Entschädigungsfall werden Kunden also benachrichtigt, es ist nicht nötig, sich selbst zu melden.

Aufgrund der Größe der Greensill Bank lag die freiwillige Sicherungsgrenze im System der Privatbanken bei rund 75 Millionen Euro pro Anleger. Diese Grenze ist je nach Bank unterschiedlich. Du kannst sie auf der Website des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken nachsehen. (Wie weiter oben erklärt, decken Sparkassen und Genossenschaftsbanken Einlagen in unbegrenzter Höhe ab.) Zur Sicherheit empfehlen wir Dir aber, Dich nur auf die gesetzlich vorgesehene Deckungssumme von 100.000 Euro pro Person und Bank zu verlassen, und größere Summen auf mehrere Banken zu verteilen.

Bei der Greensill Bank dauerte es in manchen Fällen etwas länger, bis der Einlagensicherungsfonds die Entschädigung auszahlte – dafür waren zum Beispiel veraltete Kontaktdaten oder Änderungswünsche zum Konto verantwortlich. Sobald die nötigen Angaben vorliegen, sieht das Gesetz eine Frist von sieben Banktagen für die Auszahlung vor. Du solltest Banken grundsätzlich Deine aktuelle Adresse und andere Kontaktinformationen mitteilen.

Knapp drei Wochen nach Start der Prozedur konnte der Bankenverband bekanntgeben, dass die Entschädigung kurz vor dem Abschluss stehe. Übrigens: Wer erst verspätet von einer Pleite seiner Bank erfährt, verpasst so schnell nichts. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt erst nach fünf Jahren.

Gesetzliche Einlagensicherung bei Banken aus dem EU-Ausland

Die Angebote mit den höchsten Zinsen für Tagesgeld und Festgeld stammen meist von Banken, die ihre Lizenz nicht aus Deutschland haben, sondern aus einem anderen Staat der EU. Am deutschen Markt sind vor allem Banken mit niederländischer, französischer oder österreichischer Zulassung vertreten.

Die Abwicklung von Schadensfällen ist seit Anfang Juli 2015 deutlich vereinfacht. Sparer müssen sich bei einer Pleite nicht mehr mit der jeweiligen Ent­schä­di­gungs­ein­rich­tung im Ausland auseinandersetzen. Entschädigungszahlungen laufen automatisch über das deutsche Einlagensicherungssystem im Auftrag der ausländischen Einrichtung. Auch die Zahlungsfrist hat sich verkürzt: Die Ent­schä­di­gungs­ein­rich­tung muss spätestens nach zehn Tagen zahlen, ab 2024 verkürzt sich der Zeitraum auf sieben Tage (wie es schon jetzt in Deutschland der Fall ist). Zuvor hatte die Frist 20 Tage betragen.

Welche Einlagensicherung empfiehlt Finanztip?

Auch wenn die zunehmende europäische Integration der Banken das Finanzsystem als Ganzes stärkt, so ist das doch keine Garantie dafür, dass die Sicherungssysteme im Entschädigungsfall funktionieren. Kommt es zu einer schweren Systemkrise im Bankensektor, dürften die zur Verfügung stehenden Mittel kaum ausreichen, um mehrere Großbanken zu retten.

Die einzelnen Staaten müssen demnach auch in Zukunft als letzter Rettungsanker herhalten und für die Einlagen von Sparern garantieren. Deshalb empfehlen wir nur Banken, die aus einem Land mit hoher Finanzkraft stammen. Diese Staaten wären im Krisenfall viel eher in der Lage, für die Spareinlagen zu bürgen.

Auf der anderen Seite ist natürlich denkbar, dass die anderen EU-Länder einem Mitgliedstaat zu Hilfe eilen, sollte dieser bei einer Bankenkrise die Einlagen der Kunden nicht mehr garantieren können. Doch ohne langwierige politische Verhandlungen dürfte das nicht über die Bühne gehen. Ein Hinweis auf die Finanzkraft eines Landes ist dessen sogenanntes Rating. Dabei handelt es sich um Bonitätsnoten, die die führenden Ratingagenturen Standard & Poor’s (S&P), Moody’s und Fitch vergeben. Ein sogenanntes Triple-A-Rating (AAA) entspricht der höchsten Kreditwürdigkeit. Eine Übersicht über die Bonität einiger EU- und EWR-Länder gibt die folgende Tabelle.

Bonitätsnoten von ausgewählten Ländern

LandRating S&PRating Moody’sRating FitchEmp­feh­lung
BulgarienBBBBaa1BBB 
DeutschlandAAAAaaAAAX
EstlandAA-A1A+ 
FrankreichAAAa2AA-X
IrlandAAAa3AA- 
ItalienBBBBaa3BBB 
KroatienBBB+Baa2BBB+ 
LuxemburgAAAAaaAAAX
NiederlandeAAAAaaAAAX
NorwegenAAAAaaAAAX
MaltaA-A2A+ 
ÖsterreichAA+Aa1AA+X
PolenAA2A- 
PortugalBBB+A3A- 
SchwedenAAAAaaAAAX
TschechienAAAa3AA- 

Quelle: S&P, Moody's, Fitch (Stand: 25. Januar 2024)

Finanztip empfiehlt nur Banken aus Ländern mit den besten Bonitätsnoten, also AAA und AA (beziehungsweise Aa2 und besser). Diese Länder sind in der Tabelle mit einem X markiert. Die Notenfolge von besser zu schlechter lautet AAA, AA+, AA, AA-, A+, A, A-, BBB+, BBB und so weiter. Bei Moody's verläuft die Skala etwas anders: Aaa, Aa1, Aa2, Aa3, A1, A2, A3, Baa1, Baa2 und so weiter. Für eine ausreichende Bonität genügt eine Mehrheit von zwei der drei Ratingagenturen, sofern die dritte Agentur nicht mehrere Stufen schlechter bewertet.

Tages- und Festgeld-Angebote mit besonders hohen Zinsen bieten oftmals Banken an, die ihren Sitz in Ländern mit niedriger Bonität haben. Du solltest bedenken, dass Sparer bei solchen Angeboten möglicherweise ein höheres Risiko eingehen. Letztlich setzen solche Banken darauf, dass in einer schweren Finanzkrise die Europäische Union zusammensteht und dass die finanzstarken Länder den schwächeren Staaten aus der Patsche helfen.

Vorsicht vor dem Wechselkurs-Risiko

Das Tauschverhältnis zwischen dem Euro und vielen anderen Währungen ändert sich laufend. Finanztip rät davon ab, ein Fremdwährungskonto für Deine Geldanlage zu nutzen. Wenn Du keine familiären oder beruflichen Bezüge zu einem Land in einem anderen Währungsraum hast, können die Risiken die Chancen übersteigen, denn auch vermeintlich stabile Währungen wie der US-Dollar oder die norwegische oder schwedische Krone können in wenigen Monaten stark im Verhältnis zum Euro schwanken.

Aber auch bei Tagesgeld oder Festgeld, das Du in Euro in einem Land außerhalb der Eurozone anlegst, gibt es einen Aspekt zu beachten. Konkretes Beispiel: Die schwedische Einlagensicherung deckt pro Kunde und Bank 1.050.000 Kronen ab. Das entspricht derzeit nur noch rund 93.000 Euro (Stand: 23. März 2023). Als Riksgälden, die zuständige Stockholmer Behörde, Anfang 2021 diese Schwelle festlegte, entsprach der Betrag noch rund 104.000 Euro. Der Schutzumfang wird spätestens alle fünf Jahre angepasst, auf eine Erhöhung zwischen diesen Terminen kannst Du Dich nicht verlassen. Daher der dringende Rat, vorsichtshalber einen Sicherheitspuffer für diese Währungsschwankungen einzuplanen.

Welche Sicherung gilt für Dein Depot mit ETFs, Aktien und Co.?

Finanztip empfiehlt, das Verrechnungskonto und Dein Depot über eine deutsche Bank zu führen. Denn diese haben eine deutsche Banklizenz und sind Mitglied des hiesigen gesetzlichen Einlagensicherungsfonds. Damit ist Dein Guthaben auf dem Verrechnungskonto bis 100.000 Euro im Fall einer Bankpleite gesichert – also das Geld, das Du noch nicht oder nicht mehr in Wertpapiere investiert hast.

Die ETF-Anteile oder Aktien, die Du über Deine Bank (oder einen beliebigen anderen Broker) gekauft hast, sind hingegen nicht über die Einlagensicherung geschützt. Schließlich kann sich ihr Wert ständig im Börsenhandel ändern und theoretisch auf Null fallen, aber auch extrem ansteigen. Wertpapiere sind juristisch Sondervermögen, fallen also bei einer Zahlungsunfähigkeit nicht in die Insolvenzmasse. Wenn Dein Depotanbieter pleitegehen sollte, kannst Du die Wertpapiere auf eine andere Bank übertragen.

Falls Deine Bank Deine Wertpapiere nicht herausgeben kann, greift die Anlegerentschädigung nach europäischem Recht. Hier sind maximal 20.000 Euro pro Anleger geschützt und höchstens 90 Prozent der fehlenden Summe.

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Autoren
Dr. Manuel Kayl

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