Das Wichtigste in Kürze
- Ehepaare leben nach dem Gesetz mit der Heirat automatisch in einer Zugewinngemeinschaft, wenn sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben.
- Zugewinngemeinschaft bedeutet zum einen, dass jeder Partner sein eigenes Vermögen während der Ehe behält, jeder auf eigene Rechnung spart und grundsätzlich damit machen kann, was er will.
- Zugewinngemeinschaft bedeutet zum anderen, dass im Fall der Scheidung das in der Ehe von jedem erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt wird – es findet ein Zugewinnausgleich statt.
- Bevor Ihr heiratet, solltet Ihr überlegen, ob die Zugewinngemeinschaft für Euch passend ist. Ihr könnt in einem Ehevertrag andere Regelungen vereinbaren, die Zugewinngemeinschaft abändern, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft wählen.
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Wer heiratet, lebt anschließend regelmäßig in einer Zugewinngemeinschaft. Dadurch kann die Position eines verheirateten Partners deutlich besser sein als ohne Trauschein. Denn die Zugewinngemeinschaft sorgt dafür, dass der Zugewinn am Ende der Ehe ausgeglichen wird.
Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?
Die Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass jeder von Euch sein eigenes Vermögen behält und am Ende der Ehe nur der Zugewinn ausgeglichen wird. Alle, die ohne Ehevertrag heiraten, leben rechtlich in einer Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Abs. 1 BGB).
Bleiben Eure Vermögen in der Ehe getrennt?
Ja, in der Zugewinngemeinschaft bleiben Eure Vermögen während der Ehe getrennt. Alles, was Dir vor der Eheschließung gehört hat, bleibt auch nach der Hochzeit Dein Eigentum (§ 1363 Abs. 2 BGB). Mit der Eheschließung gehört Euch nicht plötzlich alles gemeinsam. Gehört Dir schon vor der Hochzeit eine Eigentumswohnung oder ein Haus, bleibst Du auch nach der Hochzeit alleiniger Eigentümer.
Kaufst Du Dir während der Ehe etwas, dann gehört es Dir allein. Nur wenn Du Dir zusammen mit Deinem Ehepartner Vermögen anschaffst, zum Beispiel gemeinsam ein Haus kaufst, werdet Ihr beide Eigentümer des Hauses. Jeder steht als Eigentümer im Grundbuch. Jedem gehört eine Hälfte. Ihr seid gemeinsam für den Immobilienkredit verantwortlich, wenn Ihr beide den Darlehensvertrag unterschreibt.
Was bedeutet die Zugewinngemeinschaft für Euer Konto?
Falls Ihr ein gemeinsames Konto habt – in der Regel ein Oder-Konto, auf das Ihr beide unabhängig voneinander zugreifen könnt –, dann gehört vom Grundsatz her jedem von Euch im Fall der Trennung die Hälfte (§ 430 BGB). Hat einer mehr als die Hälfte eingezahlt und will er deshalb dem anderen nicht die Hälfte auszahlen, muss er das beweisen (BGH, 29.11.1989, Az. IVb ZR 4/89; BGH, 23.09.1992, Az. XII ZR 66/91).
Deshalb empfiehlt Finanztip ein Drei-Konten-Modell. Jeder hat ein eigenes Konto, auf das zum Beispiel das Gehalt kommt. Einen Teil davon überweisen beide auf das Gemeinschaftskonto. Darüber bestreitet Ihr den gemeinsamen Unterhalt: Miete, Strom, Wasser und Einkäufe.
Was bedeutet die Zugewinngemeinschaft für das Wertpapierdepot?
Beim Gemeinschaftsdepot als Oder-Depot ist zwischen der Eigentumslage an den verwahrten Wertpapieren und den Rechten aus dem Depotverwahrungsvertrag zu unterscheiden. Aus dem Gemeinschaftsdepot selbst ergibt sich nicht, dass beide Eheleute zur Hälfte Eigentümer an den Wertpapieren sind (BGH, 25.02.1997, Az. XI ZR 321/95. Letztlich kommt es darauf an, wer die Wertpapiere angeschafft hat und zu welchem Zweck.
Für den Fall der Trennung ist es wichtig, dass Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft klar festhalten, wem welche Wertpapiere im Gemeinschaftsdepot gehören.
Musst Du Schulden Deines Partners übernehmen?
Nein, in der Zugewinngemeinschaft übernimmst Du die Schulden Deines Partners nicht. Bringt Dein Partner Schulden mit in die Ehe, muss er diese auch nach der Heirat allein zurückzahlen (§ 1363 Abs. 2 BGB). Umgekehrt gilt das für Deine Schulden genauso. Du musst insofern keine Angst vor der Hochzeit haben, nur weil Dein Partner Schulden hat. Es bleiben seine eigenen Schulden.
Was passiert mit Erbschaften und Schenkungen in der Ehe?
Erbst Du während der Ehe etwas oder bekommst Du etwas geschenkt, wirst Du allein Eigentümer und Dein Ehepartner hat daran keine Rechte.
Dazu ein Beispiel: Aishe ist mit Bernd verheiratet. Sie erbt während der Ehe das Haus ihrer Eltern. Aishe und Bernd werden nicht gemeinsam Eigentümer des Hauses, weil sie verheiratet sind. Das geerbte Haus gehört Aishe allein.
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Kannst Du nach der Heirat allein über Dein Vermögen entscheiden?
Nach der Heirat kannst Du grundsätzlich Dein Vermögen allein verwalten, musst aber bei Geschäften über Dein ganzes oder einen wesentlichen Teil Deines Vermögens Einschränkungen beachten.
Du darfst nichts allein entscheiden, was die wirtschaftliche Grundlage der Ehe gefährden würde. Was das im Einzelnen bedeutet, erklären wir Dir anhand von vier Beispielen.
Brauchst Du die Zustimmung, wenn es um Dein gesamtes Vermögen geht?
Ja, wenn es um Dein gesamtes Vermögen geht, brauchst Du die Zustimmung Deines Ehepartners. Nach dem Gesetz kann eine verheiratete Person über ihr Vermögen im Ganzen nur verfügen, wenn ihr Ehepartner damit einverstanden ist (§ 1365 BGB). Das bedeutet: Während der Ehe kannst Du Deine Immobilie nicht allein verkaufen, sofern Du über kein weiteres Vermögen verfügst. Stimmt Dein Ehepartner dem Verkauf nicht zu, wäre der Vertrag unwirksam.
Beispiel: Bastian ist mit Corinna verheiratet. Nach dem Tod seiner Eltern hat Bastian eine Immobilie in München geerbt. Ansonsten hat er keine weiteren Ersparnisse. Da er mit Corinna verheiratet ist, darf er das Haus in München nicht ohne ihre Zustimmung verkaufen oder verschenken. Denn das Haus stellt sein gesamtes Vermögen dar.
Du musst Dir klarmachen: Eheleute sind durch diese Regelung der Zugewinngemeinschaft in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit stark eingeschränkt. In der Trennungsphase kann das zu Ärger führen. Gerade wenn ein Partner sich mit seinen gesamten Ersparnissen eine Wohnung kaufen will, um den Auszug vorzubereiten.
Wann brauchst Du keine Zustimmung Deines Partners?
Du brauchst keine Zustimmung des Ehepartners, wenn Du nur einen unwesentlichen Teil verkaufen oder verschenken willst. Als unwesentlicher Teil eines Gesamtvermögens von unter 250.000 Euro gelten 85 Prozent oder weniger. Anders ausgedrückt: Behältst Du 15 Prozent von Deinem Gesamtvermögen, kannst Du allein entscheiden (BGH, 13.03.1991, Az. XII ZR 79/90). Bei größeren Vermögen von mehr als 250.000 Euro liegt die Grenze bei zehn Prozent.
Dazu ein Beispiel: Doreen gehört eine Eigentumswohnung in Berlin, die 300.000 Euro wert ist. Auf ihrem Festgeldkonto liegen 50.000 Euro. Die Wohnung will sie an ihren Sohn Emil aus erster Ehe verschenken. Damit ist ihr Ehemann Frederic nicht einverstanden. Er will die Schenkung verhindern.
Da Doreen mit 350.000 Euro über ein größeres Vermögen verfügt, kann sie die Eigentumswohnung in Berlin ohne Zustimmung von Frederic an ihren Sohn verschenken. Verschenkt sie die Wohnung, bleiben ihr noch 50.000 Euro Festgeld, also etwa 14,3 Prozent ihres Gesamtvermögens. Sie verfügt mit der Schenkung deshalb nicht über den wesentlichen Teil ihres Vermögens. Die Grenze läge bei zehn Prozent, da Doreen mehr als 250.000 Euro gehört.
Hat das Grundbuchamt Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der Übertragung einer Immobilie wahrscheinlich um den wesentlichen Teil des Vermögens handelt und der Eigentümer verheiratet ist, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (BGH, 21.02.2013, Az. V ZB 15/12).
Brauchst Du die Zustimmung bei einer Schenkung mit Nießbrauch?
Du brauchst die Zustimmung Deines Ehepartners zur Schenkung nur dann, wenn Dir nach der Schenkung trotz Nießbrauch oder lebenslangem Wohnrecht nicht mehr als zehn Prozent Deines Vermögens bleiben.
Nießbrauch ist ein weitergehendes Nutzungsrecht, das unter anderem die Möglichkeit beinhaltet, einen Teil des Hauses zu vermieten.
Der Wert des Nießbrauchs oder Wohnrechts wird vom Wert des Grundstücks abgezogen (BGH, 16.01.2013, Az. XII ZR 141/10). Du kannst das selbst berechnen, indem Du die Jahresmiete der Immobilie hochrechnest auf die durchschnittliche Lebensdauer des Nießbrauchers.
Beispiel: Gudrun ist mit Hagen verheiratet, ihr allein gehört ein Haus, das 400.000 Euro wert ist. Darüber hinaus hat sie kein weiteres Vermögen. Im Alter von 60 Jahren schenkt sie es ihrem Sohn aus erster Ehe, lässt sich aber ein Nießbrauchsrecht eintragen. Die Jahresmiete beträgt 10.000 Euro.
Nach der aktuellen Tabelle des Bundesfinanzministeriums (BMF) liegt die durchschnittliche Lebenserwartung einer jetzt 60-jährigen Frau bei weiteren 25,19 Jahren. Das entspricht nach der Tabelle einem Kapitalwert von 13,832. Dementsprechend ist das Nießbrauchsrecht von Gudrun 138.320 Euro wert (10.000 Euro Miete pro Jahr x 13,832 = 138.320 Euro).
Zieht man dieses Ergebnis vom Wert des Grundstücks ab (400.000 Euro – 138.320 Euro = 261.680 Euro), bleibt ein Restbetrag von 261.680 Euro. Sie hat durch den Nießbrauch somit nur einen unwesentlichen Teil ihres Vermögens verschenkt. Deshalb kann sie das Haus verschenken, ohne dass ihr Ehemann Hagen zustimmen muss.
Was gilt bei Haushaltsgegenständen?
Bei Haushaltsgegenständen brauchst Du immer die Zustimmung Deines Ehepartners, wenn Du sie verschenken, verkaufen oder wegwerfen willst, auch wenn Dir der Gegenstand allein gehört (§ 1369 BGB). Das ist ein Kuriosum in der Zugewinngemeinschaft.
Von dieser Regelung betroffen sind die Waschmaschine und der Trockner, der Fernseher und das Familienauto. Willst Du die Küche verkaufen, muss der andere zustimmen. Deshalb redet miteinander, wenn Du etwas für den gemeinsamen Haushalt anschaffen oder Haushaltsgegenstände verkaufen willst.
Wie wird die Zugewinngemeinschaft aufgelöst?
Die Zugewinngemeinschaft wird durch Scheidung oder Tod aufgelöst. Dann wird der Zugewinn zwischen Euch ausgeglichen.
Wie funktioniert der Zugewinnausgleich bei Scheidung?
Bei einer Scheidung kann der Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn vom anderen den Zugewinnausgleich verlangen.
Dabei wird das Anfangsvermögen von beiden mit deren Endvermögen verglichen. Vereinfacht gesagt, wird der kleinere Zugewinn des einen vom größeren Zugewinn des anderen abgezogen. Das Ergebnis wird halbiert.
Dazu ein einfaches Beispiel: Irmi hat während der Ehe 50.000 Euro angespart; Jens hat 10.000 Euro erwirtschaftet. Die Differenz beträgt 40.000 Euro. Somit hat Jens einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns von 20.000 Euro.
Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs gibt es eine wichtige Ausnahme: Bekommt ein Ehegatte etwas geschenkt oder macht er eine Erbschaft, bleibt dieser Betrag unberücksichtigt. Wie der Zugewinn genau berechnet wird und wie Erbschaften und Immobilien bewertet werden, erklären wir Dir ausführlich im Ratgeber Zugewinnausgleich.
Was gilt beim Zugewinnausgleich im Todesfall?
Im Todesfall erhält der überlebende Ehepartner als pauschalen Zugewinnausgleich ein Viertel des Nachlasses (§§ 1931 Abs. 3, 1371 BGB). Hinzu kommt ein weiteres Viertel des Nachlasses als Erbe. Somit erhält er nach gesetzlicher Erbfolge neben den Kindern des Verstorbenen die Hälfte vom Nachlass. Das gilt nur, wenn der Verstorbene kein Testament gemacht hat.
Die Regelung soll langwierige Streitigkeiten über die Höhe des Zugewinns vermeiden. Wie der pauschalierte Zugewinnausgleich im Todesfall berechnet wird, erfährst Du in unserem Ratgeber Ehegattenerbrecht.
Welche Vorteile bringt die Zugewinngemeinschaft bei der Erbschaftsteuer?
Bei der Erbschaftsteuer ist der Zugewinn in der Zugewinngemeinschaft steuerfrei (§ 5 ErbStG). Die Zugewinngemeinschaft ist im Todesfall bei der Erbschaftsteuer deshalb ein Vorteil.
Kannst Du die Zugewinngemeinschaft ändern?
Du kannst die Zugewinngemeinschaft durch einen Ehevertrag ändern, an Eure Situation anpassen und typische Probleme vermeiden. Das sind vier typische Verbesserungen, die zu einer modifizierten Zugewinngemeinschaft führen.
- Du kannst Einschränkungen Deiner Freiheit ausschließen
Eine Zugewinngemeinschaft hat zur Folge, dass keiner während der Ehe ohne die Zustimmung des anderen über sein eigenes Vermögen insgesamt oder zu wesentlichen Teilen verfügen darf. Falls Du diese Einschränkung nicht möchtest, kannst Du das in einem notariellen Ehevertrag ausschließen. - Du kannst den Zugewinnausgleich auf den Todesfall beschränken
Ihr könnt die Zugewinngemeinschaft abändern und festlegen, dass der Zugewinnausgleich nur für den Fall des Todes gelten soll. Das führt dazu, dass bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich erfolgt. Das kann sinnvoll sein, wenn Ihr beide finanziell gut abgesichert seid oder einer selbstständig ist. - Du kannst den Wert des Anfangsvermögens festlegen
Über das Anfangsvermögen wird oft gestritten, wenn dazu nichts Schriftliches vorliegt. Ihr könnt den Wert des Anfangsvermögens im Ehevertrag festlegen und so Streitigkeiten vermeiden. Du kannst die Mindestdauer der Ehe festlegen
Ihr könnt vereinbaren, dass Ihr einen Zugewinnausgleich nur wollt, wenn Ihr mindestens drei oder mehr Jahre verheiratet wart. Dann findet ein finanzieller Ausgleich nur statt, wenn die Ehe für diese Mindestdauer Bestand gehabt hat.Übrigens: Wer nicht länger als drei Jahre verheiratet war, bekommt nur dann einen Versorgungsausgleich. wenn er ihn beantragt (§ 3 VersausglG). Das bedeutet, die während der Ehe erarbeiteten Rentenansprüche werden nicht aufgeteilt. Eine ähnliche Regelung könntet Ihr auch für den Zugewinnausgleich vereinbaren.
Unser Rat: Verbindet eine solche Vereinbarung mit einer Kinderklausel. Dann tritt zum Beispiel ab Geburt eines Kindes der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Dadurch ist sichergestellt, dass derjenige, der sich um die Kindererziehung kümmert, auch beim Scheitern einer kurzen Ehe finanziell keine Nachteile hat und einen Zugewinnausgleich bekommt.
Ob in Eurem Fall eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll ist, solltet Ihr unbedingt mit einer Notarin oder einem Notar klären, die Euch beim Aufsetzen des Ehevertrags beraten.
Welche Alternativen gibt es zur Zugewinngemeinschaft?
Als Alternativen zur Zugewinngemeinschaft kommen Gütertrennung oder Gütergemeinschaft in Betracht, die Ihr in einem Ehevertrag vereinbaren könnt.
Wir haben die Unterschiede zwischen den Güterständen in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt:

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2026)
Was bedeutet Gütertrennung konkret?
Bei Gütertrennung gibt es keinen Zugewinnausgleich und keine Verfügungsbeschränkungen, aber auch keinen steuerfreien Zugewinn im Todesfall.
Wollt Ihr keinen finanziellen Ausgleich des Zugewinns im Falle einer Scheidung, könntet Ihr Gütertrennung vereinbaren (§ 1414 BGB). Während der Ehe kann dann jeder allein über sein Vermögen verfügen, ohne dass der andere in irgendeinem Fall zustimmen müsste. Die Gütertrennung muss eine Notarin oder Notar in einem Ehevertrag beurkunden.
Steuerrechtlicher Nachteil der Gütertrennung: Im Falle des Todes eines Ehegatten gibt es keinen Zugewinn, der steuerfrei geblieben wäre (§ 5 ErbStG).
Was bedeutet Gütergemeinschaft und welche Risiken gibt es?
In einer Gütergemeinschaft gehört dem Ehepaar das gesamte Vermögen gemeinschaftlich. Beide haften gemeinsam für Schulden (§ 1415 BGB).
Risiken birgt die Gütergemeinschaft, wenn ein Partner vor der Ehe Schulden hatte oder während der Ehe neue Schulden macht. Bei einer Gütergemeinschaft sind beide Partner mitverantwortlich. Der eine haftet selbst dann, wenn er das Darlehen nicht unterschrieben hat und von den Schulden gar nichts weiß. Die Vorschriften zur Gütergemeinschaft sind kompliziert, deshalb wählen Ehepaare sie nur sehr selten als Güterstand. Eine solche Vereinbarung muss ebenfalls in einem Ehevertrag notariell beurkundet werden.
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