Das Wichtigste in Kürze
- Das Zillmerverfahren ist eine Methode, mit der Versicherer die Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen berechnen.
- Die Provision für den Vermittler des Vertrags wird von Deinem Guthaben über die ersten fünf Vertragsjahre gezahlt.
Was ist die Zillmerung?
Das Zillmerverfahren, auch Zillmerung genannt, kommt bei Lebens- und Rentenversicherungen zum Einsatz.
Es ist eine Methode, mit der die Abschlusskosten eines Vertrags auf mehrere Jahre verteilt werden. Dadurch fallen sie weniger auf und auch weniger ins Gewicht als eine zusätzliche Zahlung zu Vertragsbeginn. Gleichzeitig stellt der Anbieter sicher, möglichst früh sein Geld für den gesamten Vertragszeitraum zu bekommen.
Warum werden die Kosten bei einer Lebens- oder Rentenversicherung aufgeteilt?
Jeder neue Versicherungsvertrag kostet Dich Geld. Würde Dein Anbieter die gesamten Kosten direkt zu Beginn in Rechnung stellen, müsstest Du erst einmal tief in die Tasche greifen – noch bevor überhaupt der Ansparprozess beginnt. Das würde viele Menschen davon abhalten, Lebens- oder Rentenversicherungen zu kaufen.
Um das zu verhindern, wenden Lebensversicherer in Deutschland das Zillmerverfahren an. Dabei werden die Abschlusskosten eines Versicherungsvertrags nicht zu Beginn, sondern nach und nach über einen bestimmten Zeitraum aus dem Vertragsguthaben entnommen.
Welche Kosten fallen bei einer Lebens- oder Rentenversicherung an?
Der größte Posten der Abschlusskosten einer Lebens- oder Rentenversicherung ist die Provision. Diese geht an den Vermittler Deines Vertrags. Zusätzlich entnimmt der Versicherer Geld von Deinem Guthaben für weitere Kosten, beispielsweise für den Vertrag selbst und für die Erstellung.
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Versicherer über fünf Jahre maximal 2,5 Prozent der insgesamt eingezahlten Beiträge entnehmen dürfen, um die Abschlusskosten zu decken (§ 4 DeckRV). Das ist eine Verbesserung zu früher – bis 2015 lag dieser Wert noch bei vier Prozent – aber immer noch ein stattliches Sümmchen.
Beispiel: Dein Rentenversicherungsvertrag sieht vor, dass Du monatlich 100 Euro bis zu Deinem Ruhestand in 30 Jahren einzahlst. Das ergibt 36.000 Euro. Der Versicherer entnimmt davon 2,5 Prozent in den ersten fünf Jahren. Das entspricht 900 Euro. In diesem Zeitraum hast Du aber erst 6.000 Euro eingezahlt. Die fehlenden 900 Euro bedeuten, dass Du nach fünf Jahren mit einem Minus von 15 Prozent dastehst, das Dein Vertrag durch die Zinsen oder Rendite erst einmal ausgleichen muss.
Dabei sind die jährlichen Verwaltungskosten und die monatlichen Stückkosten des Vertrags noch nicht mit eingerechnet. Diese kommen noch obendrauf, werden aber im Gegensatz zu den Abschlusskosten kontinuierlich und regelmäßig von Deinem Guthaben abgezogen.
Welche Folgen hat das Zillmerverfahren für Dein Vertragsguthaben?
Die hohen Kosten in den ersten Jahren sorgen dafür, dass Dein Vertragsguthaben deutlich langsamer wächst als es möglich wäre. Denn der Zinsertrag auf ein geringeres Guthaben ist ebenfalls geringer. Und der Zinseszins-Effekt kann seine Kraft nicht vollständig entfalten. Würdest Du das Geld selbst anlegen oder der Anbieter die Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit verteilt gleichmäßig entnehmen, wäre eine bessere Entwicklung Deines Geldes möglich.
Auf Deinen Ruhestand wollen allerdings weder Vermittler noch Versicherer warten. Je eher sie ihr Geld bekommen, desto besser für sie. Denn auch, wenn Du Deinen Vertrag nach zehn Jahren kündigen solltest, hast Du bereits für 30 Jahre bezahlt.
Früher griffen die Lebensversicherungen noch ungehemmter bei den Guthaben ihrer Kunden zu. Vor 2008 dienten die ersten Beiträge komplett dazu, die Abschlusskosten zu begleichen. Jeder Vertrag startete deshalb rechnerisch im Minus. Diesem Ansatz schob der Gesetzgeber 2008 einen Riegel vor und etablierte den Zeitraum von fünf Jahren.
Für Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 hat der Bundesgerichtshof einige Klauseln für unwirksam erklärt und die Berechnung des Rückkaufswerts bei Kündigungen rückwirkend verändert (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005, Az. IV ZR 162/03; 17. Oktober 2012, Az. IV ZR 202/10; 25. Juli 2012, Az. IV ZR 201/10; 11. September 2013, Az. IV ZR 17/13).
Alle Details dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Thema Rückkaufswert bei Lebensversicherungen.
Rückkaufswert im Minus
Die Methode hilft also, den Beitrag so zu berechnen, dass die Abschlusskosten am Ende des Vertrags vollständig bezahlt sind. Darauf möchte die Versicherung allerdings nicht warten. Für sie ist es besser, den Kunden gleich am Anfang zahlen zu lassen. Deshalb zieht sie in den ersten Jahren die Kosten von den gezahlten Beiträgen ab. Seit 2008 schreibt das Gesetz vor, dass dies gleichmäßig verteilt über die ersten fünf Jahre geschehen muss. Betragen die Abschlusskosten 900 Euro, dann fließen fünf Jahre lang jeden Monat 15 Euro des Beitrags nicht in den Vermögensaufbau, sondern an die Versicherung, um die Kosten abzustottern (§ 169 Abs. 3 VVG). Dementsprechend entwickelt sich der Wert der Lebensversicherung anfangs nur langsam.
Früher griffen die Lebensversicherungen noch freier zu. Die Abschlusskosten wurden gleich zu Anfang in Rechnung gestellt und die ersten Beiträge dienten nur dazu, sie zu begleichen. Jede Police startete deshalb rechnerisch im Minus. Der Rückkaufswert der Policen war demnach einige Jahre negativ – wer vorzeitig kündigte, bekam kein Geld zurück.
Für Versicherungen aus den Jahren zwischen 2001 und 2008 hat der Bundesgerichtshof einige Klauseln für unwirksam erklärt und die Berechnung des Rückkaufswerts rückwirkend verändert.






