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Rechtliche Grundlage der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Es ist ein Regelwerk, das aufzeigt, wie viel Unterhalt geschiedene Eltern ihren Kindern schulden. Nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle - obwohl ohne Gesetzeskraft - berechnen die Gerichte weitgehend die Höhe der Unterhaltszahlung. Der Inhalt der "Unterhaltstabelle" nebst Anmerkungen zur Unterhaltstabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die Anmerkungen zur Unterhaltstabelle (siehe vorgenannter Link) sind der Veröffentlichung des OLG Düsseldorf entnommen und nur durch passende Gesetzeslinks erweitert worden.
Die Düsseldorfer Tabelle basierte bis zum 31.12.2007 auf der Regelbetragverordnung, die der Gesetzgeber alle 2 Jahre bzw. nach Bedarf erneuerte und damit den Regelbetrag vorgab. Die Regelbetragverordnung war eine Rechtsverordnung zur Regelung des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder. Sie ist mit Wirkung zum 1. Januar 2008 entfallen. Seitdem ergeben sich die Mindestunterhaltsbeträge aus § 1612a BGB.
Unterhaltsleitlinien vom Oberlandesgericht Köln: Die Familiensenate des OLG Köln verwenden diese Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Die Leitlinien binden nicht die Richter und folgen der Düsseldorfer Tabelle und den Süddeutschen Leitlinien.
Von der Website des OLG Düsseldorf kann ein kurzes PDF-Dokument mit Vergleichssätzen 2010 zum Vorjahr aufgerufen werden.
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