Neue Düsseldorfer Tabelle 1. Januar 2010
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Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder (Trennungskinder, i.d.R. Scheidungskinder) richtet sich gemäß § 1612a BGB nach dem Kinderfreibetrag im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Als Folge der Erhöhung des Kinderfreibetrages zum 1. Januar 2010 sind auch die Beträge für den Kindesunterhalt (Unterhaltsbedarf des Kindes) zum 01.01.2010 deutlich und zwar im Durchschnitt um rund 13 Prozent gestiegen. Auch der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende erhöht sich entsprechend. Entsprechend ändert sich auch die Höhe des Unterhaltszahlbetrages wegen Anrechnung von Kindergeld. Der vorgenannte Link führt zu einem Artikel mit wichtigen Hinweisen für die Festlegung der Unterhaltszahlung in der Praxis und zur (hälftigen) Anrechnung von Kindergeld. Die Werte in der nachstehenden Tabelle sind daher für die zu leistende Unterhaltszahlung ggf. um das "halbe" Kindergeld zu reduzieren.
Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum und den Selbstbehalt wird wahrscheinlich auch die Höhe des Kindesunterhalts beeinflussen. Die "abgelöste" vorherige Düsseldorfer Tabelle kann hier aufgerufen werden.
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| Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils | Altersstufen in Jahren | Prozentsatz | Bedarfs- kontroll- betrag |
| in Euro | 0 - 5 | 6 - 11 | 12 - 17 | ab 18 | | |
1. | bis 1500 | 317 | 364 | 426 | 488 | 100 | 770/900 | 2. | 1501 - 1900 | 333 | 383 | 448 | 513 | 105 | 1000 | 3. | 1901 - 2300 | 349 | 401 | 469 | 537 | 110 | 1100 | 4. | 2301 - 2700 | 365 | 419 | 490 | 562 | 115 | 1200 | 5. | 2701 - 3100 | 381 | 437 | 512 | 586 | 120 | 1300 | 6. | 3101 - 3500 | 406 | 466 | 546 | 625 | 128 | 1400 |
7. | 3501 - 3900 | 432 | 496 | 580 | 664 | 136 | 1500 | 8. | 3901 - 4300 | 457 | 525 | 614 | 703 | 144 | 1600 | 9. | 4301 - 4700 | 482 | 554 | 648 | 742 | 152 | 1700 |
10. | 4701 - 5100 | 508 | 583 | 682 | 781 | 160 | 1800 | | über 5101 | nach den Umständen des Falles | |
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Rechtliche Grundlage der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Es ist ein Regelwerk, das aufzeigt, wie viel Unterhalt geschiedene Eltern ihren Kindern schulden. Nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle - obwohl ohne Gesetzeskraft - berechnen die Gerichte weitgehend die Höhe der Unterhaltszahlung. Der Inhalt der "Unterhaltstabelle" nebst Anmerkungen zur Unterhaltstabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die Anmerkungen zur Unterhaltstabelle (siehe vorgenannter Link) sind der Veröffentlichung des OLG Düsseldorf entnommen und nur durch passende Gesetzeslinks erweitert worden.
Die Düsseldorfer Tabelle basierte bis zum 31.12.2007 auf der Regelbetragverordnung, die der Gesetzgeber alle 2 Jahre bzw. nach Bedarf erneuerte und damit den Regelbetrag vorgab. Die Regelbetragverordnung war eine Rechtsverordnung zur Regelung des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder. Sie ist mit Wirkung zum 1. Januar 2008 entfallen. Seitdem ergeben sich die Mindestunterhaltsbeträge aus § 1612a BGB.
Unterhaltsleitlinien vom Oberlandesgericht Köln: Die Familiensenate des OLG Köln verwenden diese Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Die Leitlinien binden nicht die Richter und folgen der Düsseldorfer Tabelle und den Süddeutschen Leitlinien.
Von der Website des OLG Düsseldorf kann ein kurzes PDF-Dokument mit Vergleichssätzen 2010 zum Vorjahr aufgerufen werden.
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