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Gründe für Kündigung der Lebensversicherung
Lebensversicherungen waren lange Zeit der Deutschen liebstes Kind, aber trotzdem wird jede zweite Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung vor Ablauf vom Versicherungsnehmer aufgehoben (gekündigt). Die Gründe sind vielfältig: Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung oder unvorhergesehene Ausgaben können einen in eine finanziell schwierige Situation bringen. Da überlegen viele, ob sie nicht die Lebensversicherung, die sie vor Jahren für die Altersvorsorge oder zur Absicherung der Angehörigen im Todesfall abgeschlossen haben, kündigen sollen.
Bis vor einigen Jahren galten deutsche Kapitallebensversicherungen als eine gute Möglichkeit zur Altersversorgung. Aber die tatsächlich erwirtschafteten Renditen (Überschussbeteiligung) sind in den letzten Jahren kontinuierlich – teilweise drastisch - gesunken. Zwar gibt es erste Versicherer, die die Gesamtverzinsung inzwischen wieder leicht erhöht haben, gemessen an den Absenkungen der Vorjahre ist die Durchschnittsverzinsung mit aktuell durchschnittlich knapp über 4 Prozent nach wie vor niedrig.
Doch wer den Ausstieg aus seinem Lebensversicherungsvertrag vor dem vertraglich festgelegten Ablauf plant, muss mit erheblichen Verlusten rechnen. Denn der zur Auszahlung kommende Rückkaufswert ist bei Lebensversicherungen niedrig, weil die Versicherungsgesellschaften u.a. hohe Stornogebühren bei vorzeitiger Vertragsbeendigung berechnen.
Läuft der Vertrag erst ein paar Jahre, ist die Relation zwischen der tatsächlichen Ansparsumme und dem Betrag, der im Fall der Kündigung ausgezahlt wird, noch schlechter. Denn dann schlagen zusätzlich noch die hohen Provisionen zu Buche, die dem Vermittler für jeden Vertragsabschluss zustehen. Allerdings hat hier das neue Versicherungsvertragsgesetz u.a. auch durch die geänderte Rechtsprechung der vergangenen Jahre zu einer Verbesserung geführt, da nunmehr ein so genannter Mindestrückkaufswert zurückgezahlt werden muss. Der Artikel Mindest-Rückkaufswert bei Lebensversicherung widmet sich diesem Thema aus Sicht des Versicherungskunden.
Steuerliche Belastung bei Verkauf der LV
Bis Ende 2008 galt, dass bei einer vorzeitigen Kündigung auf alle Erträge aus der LV Kapitalertragsteuer gezahlt werden muss. Wurde der Vertrag hingegen veräußert, blieb der Erlös steuerfrei. Die Steuerpflicht trifft dann der Käufer der LV-Police am Ende der Laufzeit. Seit dem 01.01.2009 gilt, dass bei Kündigung und bei Verkauf die Abgeltungsteuer greift, wenn die bisherige Laufzeit unter zwölf Jahren lag oder die versicherte Person jünger als 60 Jahre (ab dem Jahr 2012 als 62 Jahre) ist. Sind beide Voraussetzungen dagegen erfüllt, werden die Erträge bei bei der Kündigung nur nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, so wie bei normal auslaufenden LV-Policen. Erfolgt bei Erfüllung beider Voraussetzungen hingegen ein Verkauf der LV-Police, fällt in jedem Fall die Abgeltungsteuer an. Fazit: Sofern der Erlös aus dem Verkauf nicht den steuerlichen Nachteil übersteigt, kann sogar die Kündigung günstiger als der Verkauf sein. Über einen unverbindlichen Angebotsvergleich kann relativ schnell die Differenz ermittelt werden.
Checkliste zum Verkauf einer Lebensversicherung
Verkaufen sollte man eine Lebensversicherung allerdings nur, wenn keine der folgenden Alternativen eine Lösung bietet:
Diese Alternative zur Kündigung der Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass er mehr Geld für seine Versicherungspolice bekommt, als von der Versicherung im Falle der Kündigung. Außerdem bleibt der Todesfallschutz erhalten. In diesem Fall übernimmt der Policenkäufer die monatlichen Beiträge und erhält nach Ablauf des Vertrags die fällige Versicherungssumme. Darüber werden bei einem Verkauf eine Reihe institutioneller Aufkäufer angesprochen, die für die einzelnen Policen Angebote abgeben.
Allerdings können nicht alle Lebensversicherungen am Zweitmarkt verkauft werden, da die Aufkäufer zum Teil sehr unterschiedliche Ankaufkriterien (z.B. hinsichtlich Restlaufzeit, Mindestwert, verschiedene Tarife etc.) haben. Generell werden nur Verträge aufgekauft, deren Rückkaufswert aktuell 10.000 Euro übersteigt und deren ungekürzte Restlaufzeit nicht länger als 25 Jahre ist. Außerdem können Fondsgebundene Policen und Firmendirektversicherungen (Versicherungen, die unter das Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge fallen) nicht angekauft werden.
Fazit: Vorteile bei Verkauf einer bestehenden Lebensversicherung an einen Policenkäufer:
| Verwandt: Ausspannung von Lebensversicherungen und Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds |
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