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Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / Absicherung
Finanztip.de
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Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigen?
Lebensversicherungen waren lange Zeit der Deutschen liebstes Kind, aber trotzdem wird jede zweite Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung vor Ablauf gekündigt. Die Gründe sind vielfältig: Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung oder unvorhergesehene Ausgaben können einen in eine finanziell schwierige Situation bringen. Da überlegen viele, ob sie nicht die Lebensversicherung, die sie vor Jahren für die Altersvorsorge oder zur Absicherung der Angehörigen im Todesfall abgeschlossen haben, kündigen sollen.
Bis vor einigen Jahren galten deutsche Kapitallebensversicherungen als eine gute Möglichkeit zur Altersversorgung. Aber die tatsächlich erwirtschafteten Renditen (Überschussbeteiligung) sind in den letzten Jahren kontinuierlich – teilweise drastisch - gesunken. Zwar gibt es erste Versicherer, die die Gesamtverzinsung inzwischen wieder leicht erhöht haben, gemessen an den Absenkungen der Vorjahre ist die Durchschnittsverzinsung mit aktuell durchschnittlich knapp über 5 Prozent nach wie vor niedrig.
Doch wer den Ausstieg aus seinem Lebensversicherungsvertrag vor dem vertraglich festgelegten Ablauf plant, muss mit erheblichen Verlusten rechnen. Denn der zur Auszahlung kommende Rückkaufswert ist bei Lebensversicherungen niedrig, weil die Versicherungsgesellschaften u.a. hohe Stornogebühren bei vorzeitiger Vertragsbeendigung berechnen.
Läuft der Vertrag erst ein paar Jahre, ist die Relation zwischen der tatsächlichen Ansparsumme und dem Betrag, der im Fall der Kündigung ausgezahlt wird, noch schlechter. Denn dann schlagen zusätzlich noch die hohen Provisionen zu Buche, die dem Vermittler für jeden Vertragsabschluss zustehen. Allerdings hat hier das neue Versicherungsvertragsgesetz u.a. auch durch die geänderte Rechtsprechung der vergangenen Jahre zu einer Verbesserung geführt, da nunmehr ein sogenannter Mindestrückkaufswert zurückgezahlt werden muss.
Steuerliche Änderung bei Verkauf seit dem 01.01.2009
Bis Ende 2008 galt, dass bei einer vorzeitigen Kündigung auf alle Erträge aus der LV Kapitalertragsteuer gezahlt werden muss. Wird der Vertrag hingegen veräußert, bleibt der Erlös steuerfrei. Die Steuerpflicht trifft dann der Käufer der LV-Police am Ende der Laufzeit.
Seit dem 01.01.2009 gilt, dass bei Kündigung und bei Verkauf die Abgeltungsteuer greift, wenn die bisherige Laufzeit unter zwölf Jahren lag oder die versicherte Person jünger als 60 Jahre ist. Sind beide Voraussetzungen dagegen erfüllt, werden die Erträge bei bei der Kündigung nur nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, so wie bei normal auslaufenden LV-Policen. Erfolgt bei Erfüllung beider Voraussetzungen hingegen ein Verkauf der LV-Police, fällt in jedem Fall die Abgeltungsteuer an. Fazit: Sofern der Erlös aus dem Verkauf nicht den steuerlichen Nachteil übersteigt, kann sogar die Kündigung günstiger als der Verkauf sein. Über einen unverbindlichen Angebotsvergleich kann relativ schnell die Differenz ermittelt werden.
Verkaufen sollte man eine Lebensversicherung allerdings nur, wenn keine der folgenden Alternativen eine Lösung bietet:
- Beitragsstundung: Es werden vorerst keine Versicherungsbeiträge gezahlt, diese müssen aber im Anschluss an die Stundung entrichtet werden. Das eingezahlte Geld verzinst sich aber weiter. Die Versicherungssumme wird nicht vermindert.
- Beitragsfreistellung: Es werden keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt. Das eingezahlte Geld verzinst sich aber weiter. Der Auszahlungsbetrag ist bei Fälligkeit geringer als die ursprüngliche Versicherungssumme.
- Beitragszahlung aus Überschüssen: Nur wenn der Vertrag schon lange genug gelaufen ist, können vorübergehend Beiträge aus den Überschüssen gezahlt werden. Mindert jedoch insgesamt die Ablaufleistung.
- Zahlung der Risikoprämie: Für eine befristete Zeit von maximal ein bis zwei Jahren werden nur Versicherungsbeiträge zur Absicherung des Todesfallrisikos gezahlt, keine Sparbeiträge. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, die Ablaufleistung verringert sich aber teilweise deutlich.
- Verringerung der Versicherungssumme: Die Versicherungssumme wird verringert, die Laufzeit bleibt unverändert erhalten. Durch die Reduzierung der Versicherungssumme ergeben sich aber monatlich geringere Beiträge. Allerdings verringert sich dadurch auch der Hinterbliebenenschutz, häufig das ausschlaggebende Kriterium für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung.
In jedem Fall sollte man aber vor der Umstellung seines Vertrages mit der Versicherungsgesellschaft sprechen, um eine unfreiwillige Novation zu vermeiden, da die Police sonst steuerpflichtig wird. Wer trotz Alternativen nicht seinen Vertrag erhalten kann oder will, sollte die Möglichkeit prüfen, seinen Versicherungsvertrag zu verkaufen.
Diese Alternative zur Kündigung der Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass er mehr Geld für seine Versicherungspolice bekommt, als von der Versicherung im Falle der Kündigung. Außerdem bleibt der Todesfallschutz erhalten. In diesem Fall übernimmt der Policenkäufer die monatlichen Beiträge und erhält nach Ablauf des Vertrags die fällige Versicherungssumme. Darüber werden bei einem Verkauf eine Reihe institutioneller Aufkäufer angesprochen, die für die einzelnen Policen Angebote abgeben.
Allerdings können nicht alle Lebensversicherungen am Zweitmarkt verkauft werden, da die Aufkäufer zum Teil sehr unterschiedliche Ankaufkriterien (z.B. hinsichtlich Restlaufzeit, Mindestwert, verschiedene Tarife etc.) haben. Generell werden nur Verträge aufgekauft, deren Rückkaufswert aktuell 10.000 Euro übersteigt und deren ungekürzte Restlaufzeit nicht länger als 25 Jahre ist. Außerdem können Fondsgebundene Policen und Firmendirektversicherungen (Versicherungen, die unter das Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge fallen) nicht angekauft werden.
Fazit: Vorteile bei Verkauf einer bestehenden Lebensversicherung an einen Policenkäufer:
Hat man nur einen kurzfristigen Liquiditätsengpass sollte vor einer Kündigung auch die Möglichkeit einer Beleihung geprüft werden. Hier bleibt der Vertrag erhalten und man erhält ein so genanntes Policendarlehen. Dazu bieten spezialisierte Firmen besonders günstige Konditionen, die in der Regel deutlich günstiger sind als eine Beleihung durch die Versicherung. Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigen möchte, sollten sich in jedem Fall vor einem so folgenschweren Schritt ausführlich informieren und prüfen, ob durch einen Verkauf nicht ein höherer Preis zu erzielen ist.
LifeFinance KG
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