Schulgeld So setzt Du Kosten für die Privatschule von der Steuer ab

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Falls Du für Dein Kind Schulgeld an eine Privatschule zahlst, darfst Du 30 Prozent des Schulgelds, höchstens aber 5.000 Euro je Kind im Jahr als Sonderausgaben absetzen.
  • Die Schule muss sich nicht in Deutschland befinden: Auch Zahlungen an Schulen in EU- und EWR-Staaten sowie an deutschen Schulen weltweit kannst Du oft geltend machen.

So gehst Du vor

  • Das Schulgeld trägst Du in Deiner Steuererklärung in der Anlage Kind ein.

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

Wer sein Kind nicht in eine öffentliche Schule schickt, muss sehr oft eine Gebühr für die Ausbildung zahlen. Immerhin kannst Du einen Teil dieses Schulgelds von der Steuer absetzen.

Wie viel Schulgeld darfst Du absetzen?

Besucht Dein Kind eine Privatschule oder eine Schule in freier Trägerschaft, kannst Du 30 Prozent des Schulgeldes, höchstens aber 5.000 Euro jährlich von der Steuer als Sonderausgaben absetzen. Das heißt, das Schulgeld ist bei 16.667 Euro im Jahr steuerlich gedeckelt.

Beispiele

  • Zahlst Du 12.000 Euro pro Jahr Schulgeld, kannst Du davon 30 Prozent, also 3.600 Euro bei der Steuer geltend machen.
  • Wenn Du 20.000 Euro Schulgeld ausgibst, sind 30 Prozent schon 6.000 Euro. Dann kannst Du nur noch der Maximalbetrag von 5.000 Euro absetzen.

Für welche Schulen kannst Du das Schulgeld absetzen?

Beispiele für betreffende Schulen sind eine christliche Schule, eine Waldorfschule, eine Montessorischule und ein Schulinternat in Deutschland.

Besucht Dein Kind eine Schule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, kannst Du die Schulgeldzahlungen auch von der Steuer absetzen. Das gilt ebenso für Schulen in Ländern, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, also in Norwegen, Island oder Liechtenstein. Ebenfalls begünstigt werden die Schulgeldkosten für deutsche Schulen im Ausland – auch außerhalb Europas.

Achtung: Bedingung ist für eine Schule im Ausland jedoch, dass Du nachweisen kannst, dass die Schule zu einem gleichwertig anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führt. Eine in Deutschland zuständige Stelle muss das bestätigen. Dazu kannst Du Dich wenden an:

  • das jeweilige Bildungs- und Kultusministerium eines Bundeslandes
  • die Kultusministerkonferenz der Bundesländer
  • eine Zeugnisanerkennungsstelle oder
  • an eine Schulbehörde

Was sind die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit des Schulgelds?

Um das Schulgeld als Sonderausgabe geltend machen zu können, musst Du Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld haben. Bei Familien mit mehreren Kindern gilt der Höchstbetrag von 5.000 Euro für jedes Kind und je Elternpaar einmal.

Weiterhin ist wichtig, dass die Schule einen anerkannten Abschluss vermittelt, also einen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss – nicht aber einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. Studiengebühren zählen demnach nicht als Schulgeld.

Führt die privat finanzierte Schule oder Schule in freier Trägerschaft nicht zu einem anerkannten Schul- oder Berufsabschluss, sondern bereitet nur darauf vor, sollten sich Steuerpflichtige bei der Schulbehörde eigentlich einen Nachweis über eine ordnungsgemäße Vorbereitung auf den Abschluss besorgen. So hat es zumindest das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 9. März 2009 festgelegt.

Warum brauchst Du diesen Nachweis doch nicht?

Du kannst auf diesen Nachweis über eine ordnungsgemäße Vorbereitung auf den Abschluss verzichten. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) sieht darin keine gesetzliche Grundlage. Das Finanzamt selbst könne prüfen, ob die Privatschule ordnungsgemäß auf einen anerkannten Abschluss vorbereite (BFH, Urteil vom 20. Juni 2017, Az. X R 26/15).

Auf jeden Fall dürfe es nicht den Abzug von Sonderausgaben versagen, nur weil der Steuerpflichtige keinen Anerkennungsbescheid der Schulbehörde vorgelegt hat, die anderen Voraussetzungen aber erfüllt hat. Verweigert das Finanzamt Dir den Abzug in solch einem Fall trotzdem, solltest Du unter Hinweis auf das eben genannte BFH-Urteil Einspruch einlegen.

Darfst Du das an einen Förderverein gezahlte Schulgeld absetzen?

Zahlst Du das Schulgeld an einen Förderverein, der das Schulgeld an die Schule weiterleitet, darfst Du diese Zahlung ebenfalls als Schulgeld absetzen.

Das bestätigte das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 25. Oktober 2023 (Az. 13 K 841/21 E).

Allerdings ist zu diesem Verfahren noch die Revision beim BFH anhängig (Az. X R 27/23). Wenn es bei Dir ähnlich läuft und das Finanzamt das gezahlte Schulgeld nicht anerkennt, lege einen Einspruch ein und verweise auf das genannte Verfahren beim BFH.

Tipp: Zusätzliche freiwillige Zahlungen an Förderverein oder Schule kannst Du eventuell als Spenden gelten machen. Dafür benötigst Du sogenannte Zuwendungsbestätigungen - also Spendenquittungen. 

Was lässt sich vom Schulgeld absetzen - was nicht?

Manchmal besteht das Schulgeld aus verschiedenen Komponenten, von denen sich nicht alle steuerlich berücksichtigen lassen.

Was lässt sich vom Schulgeld absetzen?

Zum absetzbaren Schulgeld gehören Deine Zahlungen, die dem normalen Schulbetrieb dienen. Investitions- und Ergänzungsausgaben sowie ähnlich bezeichnete Aufwendungen für die Kosten des laufenden Schulbetriebs kannst Du ebenfalls als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Darunter fallen beispielsweise Beiträge zu Renovierungsarbeiten der Schule (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz, EStG). 

Was lässt sich nicht vom Schulgeld absetzen?

Nicht absetzbar sind hingegen die Aufwendungen für Zusatzkurse, Schulkleidung, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Diese Kosten musst Du daher abziehen.

Ist Dein Kind zum Beispiel in einem Internat, kannst Du die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung nicht als Schulgeld geltend machen. Möglicherweise kannst Du die Aufwendungen für die Betreuung Deines Kindes bis 14 Jahre als Kinderbetreuungskosten absetzen.

Wichtig ist an dieser Stelle, dass das Internat die verschiedenen Kosten in der Rechnung sauber aufschlüsselt. 

Wohin gehört Schulgeld in der Steuererklärung?

Schulgeld ist zwar steuerlich abzugsfähig als Sonderausgaben. Trotzdem musst Du es in Deiner Steuererklärung in der Anlage Kind in Zeile 55 eintragen. Für jedes Kind benötigst Du eine eigene Anlage. 

Achtung: Trage unbedingt die Summe ein, die absetzbar ist. Und nicht etwa 30 Prozent davon. Diese einfache Prozentrechnung macht das Finanzamt dann schon selbst. 

Tipp: Wie in fast allen steuerlichen Fällen bist Du beim Schulgeld am besten bei einem guten Steuerprogramm aufgehoben. Welche Steuersoftwares, Online-Steuererklärungen und Steuer-Apps Finanztip empfiehlt, kannst Du im Testratgeber Steuersoftware nachlesen.

Belege musst Du nicht ans Finanzamt schicken. Die Beamten können aber unter anderem Belege über die Höhe des Schulgeldes anfordern. Das dürfte beim ersten Mal öfters passieren. Bewahre also alle Rechnungen und Bescheinigungen zum Schulgeld gut auf. 

Autoren
Udo Reuß

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.