Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer größeren Schenkung oder einem Erbe musst Du das zuständige Finanzamt innerhalb von drei Monaten darüber informieren.
- Oft übernehmen das aber eine Notarin oder ein Testamentsvollstrecker.
- Eine Erbschaftssteuererklärung oder eine Schenkungssteuererklärung musst Du erst nach Aufforderung des Finanzamts machen.
So gehst Du vor
- Melde Dich fristgerecht beim Finanzamt.
- Wenn Du zur Abgabe einer Erbschaftssteuerklärung aufgefordert wirst, gib diese fristgemäß ab.
- Hole Dir, wenn nötig, professionelle Unterstützung, etwa von einer auf Erbschaften spezialisierten Steuerberaterin.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Wie Du Steuern ganz oder teilweise verhindern kannst, erfährst Du in der Finanztip-Checkliste „Erbschaftssteuer vermeiden“. Lade sie Dir hier herunter:
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Bei Erbschaften und größeren Schenkungen können Steuern fällig werden. Wie viel zu zahlen ist, wird nach einer Erbschaftssteuererklärung vom Finanzamt festgesetzt. Worauf Du achten musst, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Wann musst Du eine Erbschaftssteuererklärung machen?
Du musst nur dann eine Erbschaftssteuererklärung machen, wenn Dich das zuständige Finanzamt dazu auffordert. Allerdings bist Du verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen, wenn Du etwas geerbt oder geschenkt bekommen hast - und zwar innerhalb von drei Monaten. Was sonst noch bei dieser Mitteilung zu beachten ist und wann das ein Notar oder eine Testamentsvollstreckerin für Dich erledigt, kannst Du ausführlich im Ratgeber zu den Anzeigepflichten nachlesen.
Wann wirst Du zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung aufgefordert?
Das Finanzamt wird Dich zur Abgabe auffordern, wenn es davon ausgeht, dass Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zu zahlen ist. Die Finanzbeamten überprüfen zunächst überschlägig anhand der vorliegenden Unterlagen, ob das der Fall sein könnte. Das dauert meist einige Monate, weil die Beamten die Anzeigen von Banken, Versicherungen oder anderen Stellen abwarten.
Fall 1: Die Überprüfung ergibt, dass sehr sicher keine Steuern anfallen. Dann verzichtet das Finanzamt in der Regel auf die Anforderung der Steuererklärung. Das hängt vor allem von der Höhe Deiner persönlichen Freibeträge ab. Wie hoch diese bei einer Erbschaft sind, erfährst Du im Ratgeber Erbschaftssteuer und bei einer Schenkung im Ratgeber Schenkungssteuer.
Fall 2: Das Finanzamt geht davon aus, dass Steuern zu zahlen sind, weil etwa die vererbte Immobilie sehr wertvoll ist. Dann fordert es Dich auf, eine Erbschaftssteuer- oder Schenkungssteuererklärung abzugeben und setzt dafür eine Frist. In der Regel schickt es Dir gleich den Vordruck zur Steuererklärung zu. Diesem Steuerformular sind Anlagen und Anleitungen beigefügt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern sollen.
Wie machst Du die Erbschaftssteuererklärung?
Du kannst die Erbschaftssteuererklärung mit den amtlichen Vordrucken auf Papier oder im Online-Finanzamt Elster machen - oder einen Profi damit beauftragen. Fein raus bist Du, wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt. Denn dann muss sich dieser in der Regel um die Abgabe der Erklärung kümmern.
Wie kommst Du an die amtlichen Vordrucke?
Du kannst Dir in jedem Finanzamt die Vordrucke holen oder im Internet herunterladen, wenn Dir die Beamten die Vordrucke nicht ohnehin schon zugeschickt haben. Der Formular-Server der Bundesfinanzverwaltung stellt keine entsprechenden Steuervordrucke bereit, weil die Erbschaftssteuer Ländersache ist. Trotzdem sind die Formulare bundesweit einheitlich. In Bayern beispielsweise findest Du die Formulare mit Anleitung beim Bayerischen Landesamt für Steuern und in Berlin auf der Homepage der Senatsverwaltung für Finanzen - und diese kannst Du auch in jedem anderen Bundesland verwenden.
Ist eine Erbschaftssteuererklärung schwierig?
Ja, ganz leicht ist die Erbschaftssteuererklärung nicht. Immerhin umfasst sie in den Fällen Erbschaft und Schenkung jeweils nur vier Seiten - das sind bei der jährlichen Einkommensteuererklärung schon deutlich mehr. Hinzu kann beim Erbe noch die „Anlage Erwerber“ mit zwei Seiten kommen. Das passiert, wenn Du nur einen Anteil am Nachlass geerbt hast.
Wer kann bei der Erbschaftssteuererklärung helfen?
Eine erste Hilfe sind die Anleitungen vom Finanzamt zum Ausfüllen der Erklärung. Diese sind allerdings sehr steuertechnisch und ohne Vorwissen schwer verständlich. Hilfreicher können eine Broschüre zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie eine Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten von der bayerischen und der Berliner Finanzverwaltung sein.
Wie viel kostet ein Steuerberater?
Wie viel eine Steuerberatung für die Erbschaftssteuererklärung kostet, hängt prinzipiell von der Höhe des Erbes ab. Steuerberater haben aber immer eine Bandbreite für die Höhe der zu zahlenden Gebühr. Besprich deshalb die voraussichtlichen Kosten vorab mit dem Steuerbüro. Bedenke bei Deiner Entscheidung, dass Du durchaus etwas geerbt hast. Zudem werden die Kosten für den Steuerberater von Deinem zu versteuernden Erbe abgezogen. Mehr dazu kannst du im Ratgeber zu Steuerberatern nachlesen.

Welches Finanzamt ist zuständig?
Für die Festsetzung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ist grundsätzlich das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes beziehungsweise der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Ist nur der Erbe oder Beschenkte Inländer, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk dieser im Zeitpunkt des Todes des Erblassers beziehungsweise der Ausführung der Schenkung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Bei der beschränkten Steuerpflicht ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich das übertragene Vermögen befindet (§ 35 ErbStG).
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Was bringt der Zugewinnausgleich beim Tod eines Partners?
Mit dem Zugewinnausgleich lassen sich in der Erbschaftssteuererklärung Steuern sparen. Der Zugewinnausgleich nimmt im Erbrecht der Ehegatten also eine wichtige Funktion ein.
Was bedeutet Zugewinnausgleich?
Mit dem Zugewinnausgleich wird berücksichtigt, wenn die Eheleute im Laufe der Ehe verschieden hohe Zugewinne hatten. Mit dem Tod eines Ehegatten endet die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das war, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Normalfall in der Ehe. Diese Zugewinngemeinschaft endet auch bei einer Scheidung. Wer bis zum Tod oder der Scheidung den größeren Zugewinn hatte, muss - vereinfacht gesagt - der anderen Person so viel geben, damit beide in der Ehe den gleichen Zugewinn hatten.
Im Todesfall bedeutet dass, das der Zugewinn unter den Nachlassverbindlichkeiten in der Erbschaftssteuererklärung einzutragen ist.
Wie viel Steuern lassen sich mit dem Zugewinnausgleich sparen?
Die Höhe der Steuerersparnis hängt immer vom Einzelfall ab. Wir erklären das jetzt an einem Beispiel:
Katharinas Mann Lutz ist gestorben. Im Laufe der Ehe hatte Lutz einen Zugewinn von 800.000 Euro. Katharina steigerte ihr Vermögen im gleichen Zeitraum um 300.000 Euro. Das ergibt eine Differenz von 500.000 Euro.
Lutz hätte Katharina also 250.000 Euro geben müssen, um seinen Zugewinn auszugleichen. Diese 250.000 Euro kann Katharina in ihrer Erbschaftssteuererklärung als Ausgleichsforderung angeben - mit möglichst ausführlicher Erläuterung.
Dieser Betrag wirkt wie ein zusätzlicher Freibetrag. Hätte Katharina zum Beispiel eine Erbschaft von 700.000 Euro, würde sich diese um 250.000 Euro mindern. Die Differenz ergibt 450.000 Euro. Katharina müsste dann keine Erbschaftssteuer zahlen, da ihr persönlicher Freibetrag 500.000 Euro beträgt.
Die Ausgleichsforderung und deren Ermittlung spielt natürlich keine Rolle, wenn das Erbe ohnehin schon unter dem Freibetrag liegt.
Checkliste Erbschaftssteuer vermeiden
Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Verschaff Dir einen Überblick mit unserer Checkliste.
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