Das Wichtigste in Kürze
- Anfang 2026 ist die private Krankenversicherung (PKV) laut dem PKV-Verband für knapp zwei Drittel aller Privatversicherten um durchschnittlich 13 Prozent teurer geworden.
- Sparen kannst Du durch einen Wechsel in einen günstigeren Tarif beim gleichen Versicherer. Den Versicherer komplett zu wechseln, ist dagegen meistens nicht sinnvoll.
- Als Privatversicherter hast Du das Recht auf einen internen Wechsel.
So gehst Du vor
- Fordere Deine Versicherung auf, Dich zu einem internen Tarifwechsel kostenlos zu beraten. Dazu kannst Du unser Musterschreiben nutzen.
- Vergleiche, ob das neue Angebot dieselben Leistungen wie Dein alter Tarif enthält. Unsere Leistungsübersicht zeigt, auf welchen Versicherungsschutz Du nicht verzichten solltest.
- Lass Dich im Zweifel von einem unabhängigen Versicherungsberater oder einer Verbraucherzentrale unterstützen.
Fast jeder, der länger in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist, kennt diesen Ärger: In der Zeit vor dem Jahreswechsel oder im Frühjahr flattert ein Schreiben mit einer saftigen Beitragserhöhung ins Haus.
Viele Versicherte nehmen solche Beitragsanpassungen stillschweigend hin – bis ihnen eines Tages die Belastung über den Kopf wächst. Dabei kannst Du als Privatversicherter die Beiträge senken: Du darfst jederzeit kostenlos in einen anderen Tarif Deines Versicherers wechseln. Gleiches gilt, wenn Du mit den Leistungen Deines Tarifs nicht zufrieden bist und in einen besseren Tarif wechseln möchtest.
Wie gehst Du beim Tarifwechsel vor?
Zunächst forderst Du Deine Versicherung schriftlich dazu auf, Dich zum Tarifwechsel zu beraten. Als Vorlage für das Schreiben kannst Du unser Musterschreiben verwenden. Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, bei seinem Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln. Das legt Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) fest.
Musterschreiben Tarifwechsel
Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben für einen internen Tarifwechsel herunterladen:
Lass Dich nicht am Telefon abwimmeln oder zu einem Besuch von einem Versicherungsvertreter überreden, sondern besteh auf einem schriftlichen Angebot. So kannst Du in Ruhe abwägen, ob sich der Tarifwechsel für Dich lohnt – preislich und aus Leistungssicht.
Worauf musst Du beim PKV-Tarifwechsel achten?
Leistungen, Risikozuschlag, Selbstbehalt: Diese drei Punkte sind beim Tarifwechsel besonders wichtig. Insbesondere wenn Du Deinen Beitrag senken willst, musst Du auf Veränderungen achten. Ein höherer Selbstbehalt zugunsten einer geringeren Prämie kann beispielsweise zur Kostenfalle werden, wenn Du die Selbstbeteiligung nicht mehr aufbringen kannst.
Warum ist der Leistungsvergleich so wichtig?
Auch wenn zwei Tarife ähnliche Leistungen bieten – identisch sind sie so gut wie nie. Die Versicherung ist nur verpflichtet, Dir einen „gleichartigen“ Tarif vorzuschlagen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Das bedeutet, dass dieser dieselben Leistungsbereiche abdeckt wie Dein bisheriger Tarif – etwa ambulante und stationäre Behandlungen sowie zahnärztliche Leistungen. Im Detail können sich die Tarife aber unterscheiden.
Damit Du nicht unwissentlich auf wichtige Leistungen verzichtest, solltest Du auf zwei Dinge achten:
- Vergleich die Tarife genau. Als Grundlage dafür sollte die Versicherung Dir verständlich gegenüberstellen, wie sich der empfohlene Tarif von Deinem bisherigen unterscheidet. Einmal abgewählte Leistungen kannst Du nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung wieder vereinbaren.
- Zweitens solltest Du Dir überlegen, welche Leistungen Dir wichtig sind. Möchtest Du beispielsweise bessere Leistungen zu einem gegebenenfalls höheren Beitrag? Oder willst Du künftig weniger bezahlen? Dann stellt sich die Frage, welche Leistungen Du in jedem Fall behalten willst und ob es Leistungen gibt, auf die Du zugunsten eines günstigeren Beitrags verzichten kannst.
Es hilft bei solchen Überlegungen, die Leistungen des eigenen Vertrags genau zu kennen. Mach Dich also in den Tarifbedingungen schlau. Was wir bei der privaten Krankenversicherung für besonders wichtig halten, haben wir für Dich in einer Leistungsübersicht als PDF-Datei zusammengestellt.
Wichtig zu bedenken: Es gibt keine Garantie, dass Du im neuen Tarif dauerhaft sparst. Auch nach einem Tarifwechsel können die Beiträge wieder deutlich steigen, falls sich die Kosten im neuen Tarif ungünstig entwickeln. Verzichte deshalb zugunsten eines niedrigen Beitrags keinesfalls auf wichtige Leistungen.
Wann wird ein Risikozuschlag beim Tarifwechsel fällig?
Wenn Du bessere Leistungen vereinbaren oder Deinen Selbstbehalt reduzieren willst, darf die Versicherung Deinen aktuellen Gesundheitszustand berücksichtigen und kann
- einen Risikozuschlag verlangen,
- eine Wartezeit festlegen, in der Du die höheren Leistungen nicht in Anspruch nehmen kannst,
- die höheren Leistungen in Deinem Fall ausschließen.
Zusätzliche Leistungen können beispielsweise höhere Zahlungen für Zahnersatz oder Medikamente sein, aber auch weniger Einschränkungen bei der Erstattung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Brillen.
Sieht Dein neuer Tarif bessere Leistungen vor, kannst Du abwägen, ob es sich lohnt, den Aufschlag in Kauf zu nehmen oder auf die Extras über einen sogenannten Mehrleistungsausschluss zu verzichten. Dann kannst Du in den Tarif wechseln, ohne einen Zuschlag zu zahlen. Der Verzicht gilt dauerhaft.
Kannst Du gegen einen Risikozuschlag vorgehen?
Ja, Du kannst Dich darüber informieren, aus welchem Grund der Risikozuschlag erhoben wird. Ist dieser absehbar temporär, besteht die Option, den Zuschlag zu akzeptieren und ihn später durch eine Prüfung streichen zu lassen. Bezieh dich dabei auf Paragraf 41 VVG und ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), Az. IVa ZR 42/80. Lass Dir zudem von Deinem Arzt bescheinigen, dass Du aufgrund der Erkrankung, die zum Risikozuschlag geführt hat, seit längerer Zeit nicht in Behandlung warst. Welchen Zeitraum der Versicherer akzeptiert, ist unterschiedlich. Du solltest mindestens zwei Jahre behandlungs- und beschwerdefrei sein, je nach Krankheit und Versicherung ist auch ein anderer Zeitraum möglich.
Bedenke: Hat sich Dein Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert, kann der Versicherer zwar keinen neuen Zuschlag erheben. Dies kann jedoch Anlass sein, dass der bestehende Risikozuschlag nicht gestrichen wird.
Was müssen Versicherte mit einem Bisex-Tarif beachten?
Bist Du in einem alten Bisex-Tarif versichert, solltest Du Dir den Wechsel in einen neueren Unisex-Tarif gut überlegen. In Bisex-Tarifen, die bis zum 21. Dezember 2012 galten (EuGH, C-236/0, Urteil vom 1. März 2011), richtet sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung auch nach dem Geschlecht. Davon haben besonders Männer profitiert, deren Beiträge aufgrund ihrer niedrigeren Lebenserwartung und selteneren Leistungsinanspruchnahme im Vergleich zu Frauen oftmals günstiger waren.
Wenn Du einmal in einem Unisex-Tarif bist, in dem Frauen und Männer den gleichen Beitrag zahlen, gibt es kein Zurück mehr in die alten Tarife.
Falls Du befürchtest, Dir irgendwann nur noch einen minimalen PKV-Schutz leisten zu können, solltest Du ebenfalls nur innerhalb von Bisex-Tarifen wechseln. Dadurch kannst Du notfalls in den günstigen Standardtarif gehen. Diese Möglichkeit haben nur Versicherte mit einem alten Bisex-Tarif. Das regelt der Paragraf 19 in den Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherung, an die sich auch die Versicherer in aller Regel halten. Aus einem Unisex-Tarif ist nur ein Wechsel in den Basistarif möglich, der aber teurer ist.
Kannst Du den Selbstbehalt erhöhen?
Den Selbstbehalt kannst Du erhöhen. Dies ist eine simple Möglichkeit, beim PKV-Beitrag zu sparen. Bevor Du diesen Schritt machst, solltest Du Dir allerdings absolut sicher sein, dass Du das Geld für den Eigenanteil auch im Rentenalter übrig hast. Denn den Selbstbehalt wieder zu reduzieren, ist in der Regel nur mit einer Gesundheitsprüfung möglich. Zudem kann die Eigenbeteiligung sogar noch steigen, denn der Versicherer darf den Selbstbehalt auch erhöhen.
Wichtig zu wissen: Den Selbstbehalt kannst Du im Gegensatz zu den Krankenversicherungsbeiträgen nicht als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das kann die Ersparnis schmälern.
Was sind die Vorteile eines PKV-Tarifwechsels?
Im neuen Tarif werden Deine bisher angesammelten Altersrückstellungen angerechnet. Außerdem spielen Dein derzeitiges Alter und Gesundheitszustand für alle Leistungen, die Du bisher schon versichert hattest, keine Rolle. Abgesehen davon kannst Du beliebig oft in einen anderen Tarif mit gleich gutem oder schlechterem Versicherungsschutz wechseln.
Welche Tarife stehen beim Wechsel zur Auswahl?
Grundsätzlich darfst Du in alle offenen und geschlossenen Tarife Deines Versicherers wechseln. Geschlossene Tarife stehen für Neukunden nicht mehr zur Verfügung. Nicht möglich ist ein Wechsel aus einem Unisex-Tarif, also einem Tarif mit gleichen Beiträgen für Männer und Frauen, in einen Bisex-Tarif mit Beitragsunterschieden zwischen den Geschlechtern (§ 204 Abs. 1 VVG).
Achtung: Nicht den Versicherer wechseln
Als Privatversicherter solltest Du nur den Tarif wechseln, aber nicht Deinen Versicherer. Denn wenn Du zu einem anderen Anbieter gehst, verlierst Du einen erheblichen Teil Deiner angesparten Altersrückstellungen. Diese sollen im Alter die höheren Krankheitskosten abfedern und dafür sorgen, dass Dein Beitrag nicht zu stark steigt.
Außerdem musst Du Dich beim Wechsel des Anbieters erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Das kann Risikozuschläge und den Ausschluss von Leistungen zur Folge haben. Falls Dein Versicherungsvermittler Dir einen Anbieterwechsel als Lösung vorschlägt, ist er womöglich auf eine Abschlussprovision aus.
Den alten Vertrag zu kündigen und zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln ist deshalb nur in Ausnahmefällen sinnvoll, etwa wenn Dein Vertrag erst wenige Jahre läuft und Du vollständig gesund bist.
Wenn Du den Versicherer wechselst, solltest Du Dich von einem auf die PKV spezialisierten Versicherungsmakler beraten lassen. Wir haben nach geeigneten Versicherungsmaklern gesucht. Die Ergebnisse findest Du im Ratgeber zur privaten Krankenversicherung. Wenn Du Deinen Vertrag kündigen möchtest, solltest Du unseren Ratgeber zur Kündigung der privaten Krankenversicherung lesen.
Was ist die Tarifwechsel-Leitlinie?
21 private Krankenversicherer, also rund die Hälfte der Anbieter am Markt, haben sich in einer verbindlichen Leitlinie dazu verpflichtet, Kunden besser beim Tarifwechsel zu beraten. Schau in der Leitlinie nach, ob auch Dein Versicherungsunternehmen dazu gehört. Die wichtigsten Punkte dieser Verpflichtung sind:
Aufklärung und Information
- zu Mehr- oder Minderleistungen anderer Tarife im Vergleich zu Deinem aktuellen Vertrag
- über Beiträge des neuen Tarifs und ob im Zieltarif eine Risikoprüfung nötig wird
- zur Vermeidung eines Risikozuschlags
- über die Folgen des Leistungsverzichts
- über feststehende Beitragsanpassungen im Zieltarif
- über die Folgen des Wechsels von einem Bisex- in einen Unisex-Tarif
- zu Voraussetzungen für den Rückwechsel in den Ursprungstarif
Darüber hinaus verpflichten sich die Versicherungen, Anfragen zum Tarifwechsel innerhalb von 15 Arbeitstagen zu bearbeiten und Kunden ab 55 Jahren automatisch über Tarife zu informieren, mit denen sie ihren Beitrag senken können.
In den Leitlinien verpflichten sich die Versicherer außerdem, die Beratung zu dokumentieren.
Wer hilft beim Tarifwechsel?
Um den Überblick im Tarifdschungel der privaten Krankenversicherung zu behalten, helfen Dir Versicherungsberater, die gegen Honorar beraten, einige Verbraucherzentralen und Dein Versicherungsmakler. Die fachkundige Unterstützung für den Tarifwechsel ist etwa dann sinnvoll, wenn Dein Versicherer behauptet, es gebe keinen Tarif, in den Du wechseln kannst.
Option 1: kostenlose Beratung bei Deinem Versicherungsmakler
Eine mögliche Anlaufstelle für kostenfreie Unterstützung beim Tarifwechsel ist der Versicherungsmakler, bei dem Du Deine private Krankenversicherung abgeschlossen hast. Er ist verpflichtet, Dich auch nach dem Vertragsabschluss zu betreuen (§ 6 Abs. 4 VVG).
Genau das ist aber auch die Krux bei der Sache. Der Makler verdient an dem Tarifwechsel nichts zusätzlich. Daher kannst Du Dich nicht immer darauf verlassen, dass er sich die notwendige Zeit nimmt, um Dich ausführlich und neutral zu beraten.
Option 2: Beratung gegen Honorar
Wenn Du Dich bei Deinem Versicherungsvermittler nicht gut aufgehoben fühlst, kannst Du Dich von einem Versicherungsberater oder auch einem Versicherungsmakler gegen ein Honorar beraten lassen. Er sollte auf das Thema private Krankenversicherung spezialisiert sein und viel Erfahrung mit Tarifwechseln nachweisen können. Einen Versicherungsberater in Deiner Nähe kannst Du zum Beispiel über die Suche auf der Website des Bundesverbands der Versicherungsberater finden.
Die Berater rechnen in der Regel entweder nach Aufwand ab, beispielsweise mit einem Stundensatz, oder bekommen nach einem erfolgreichen Tarifwechsel einen Teil Deiner Ersparnis. Die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Honorarmodelle erläutern wir weiter unten.
Der Berater sollte Dir nicht nur helfen, den für Dich passenden und günstigsten Tarif zu finden. Er sollte auch die weitere Korrespondenz mit der Versicherung übernehmen. Das spart Zeit und Nerven. Der Versicherungsberater kann zudem über etwaige Risikozuschläge mit dem Anbieter verhandeln und sie bestenfalls abwenden. Allerdings kann auch ein Versicherungsberater nicht in jedem Fall einen geeigneten Tarif für den Wechsel finden.
Auch einige Verbraucherzentralen bieten eine Tarifwechsel-Beratung an. Diese kostet oft weniger als das Honorar für einen Versicherungsberater oder -makler.
Worauf solltest Du bei der Beratung achten?
Wichtig ist, dass der Berater Dir die Unterschiede zwischen Deinem bisherigen Tarif und den möglichen Alternativen genau erklärt. Er sollte aufzeigen, welche Leistungen sich bei einem Tarifwechsel verschlechtern oder verbessern würden. Bestehe auf einer verständlichen, schriftlichen Übersicht über die Leistungen und Unterschiede der Tarife. So kannst Du die Vor- und Nachteile eines Wechsels in Ruhe abwägen.
Manchmal wird empfohlen, einen Teil des gesparten Geldes in einen Beitragsentlastungstarif zu investieren. Mit einem solchen Tarif können Privatversicherte zusätzliche Rücklagen bilden, die im Alter die Beiträge zur Krankenversicherung um eine bestimmte Summe reduzieren. Wir halten solche Zusatzversicherungen zur Beitragsentlastung nur in Einzelfällen für sinnvoll – etwa, wenn der Arbeitgeber mit einzahlt. Du solltest einen solchen Tarif deshalb nicht unüberlegt abschließen, sondern Dich ausführlich zu den Vor- und Nachteilen beraten lassen.
Was bedeutet erfolgsabhängiges Honorar?
Bei diesem Modell zahlst Du nur, wenn der Berater Dir zu einem günstigeren Tarif verhilft: Er bekommt in der Regel einen Teil des Beitrags, den Du im ersten Jahr sparst. Falls der Berater keinen Tarif findet, in den Du wechseln willst, kostet die Beratung nichts.
In der Honorarvereinbarung solltest Du festhalten, dass der neue Tarif in allen Bereichen mindestens gleichwertige Leistungen wie Dein bisheriger aufweisen muss. Sprich mit dem Berater auch gleich zu Beginn über die Leistungen, die Dir besonders wichtig sind und auf die Du keinesfalls verzichten willst.
Möchtest Du beispielsweise auch weiterhin nur eine geringe Selbstbeteiligung zahlen, solltest Du das ebenfalls erwähnen.
Wichtig bei diesem Bezahlmodell ist, dass in das Honorar auch einberechnet wird, ob durch den Tarifwechsel der Selbstbehalt steigt, der Zuschuss des Arbeitgebers sinkt oder Du eine geringere Beitragsrückerstattung bekommst. Denn das schmälert Deine tatsächliche Ersparnis.
Beachte: Unseriöse Anbieter arbeiten mit diesem Modell, um eine möglichst hohe Ersparnis und damit ein möglichst hohes Honorar zu erhalten. Lass Dich deshalb keinesfalls dazu drängen, in einen Tarif mit geringeren Leistungen zu wechseln oder den Selbstbehalt drastisch zu erhöhen. Eine Rückkehr zu einem Tarif mit besseren Leistungen oder einer geringeren Selbstbeteiligung ist schwierig.
Vorteil des Erfolgshonorars:
- Kein finanzielles Risiko: Du kannst Deinen Tarif kostenlos überprüfen lassen.
Nachteil des Erfolgshonorars:
- Neutrale Beratung gefährdet: Für den Berater besteht ein hoher Anreiz, ein möglichst hohes Honorar zu bekommen.
Wie lange wird das Honorar fällig?
Wenn Du Dich gegen einen Tarifwechsel entscheidest, zahlst Du erst mal nichts. Überlegst Du es Dir später aber anders und wechselst innerhalb einer bestimmten Frist nach der Beratung in einen der empfohlenen Tarife, wird das Erfolgshonorar fällig – unabhängig davon, wer sich letztlich darum gekümmert hat, den Vertrag umzustellen. In der Regel beträgt diese Frist 24 Monate. Honorarvereinbarungen, die Dich länger als zwei Jahre an einen Berater binden, solltest Du nicht akzeptieren.
Was ist ein pauschales oder zeitbezogenes Honorar?
Im Gegensatz zum erfolgsabhängigen Modell wird der Berater nach Aufwand bezahlt. Entweder nennt er vorab einen festen Preis für die Überprüfung Deines Tarifs oder er rechnet nach Arbeitsstunden ab. Für die Beratung solltest Du zwischen 150 bis 200 Euro pro Stunde einkalkulieren.
Auch wenn der Berater keinen passenden Tarif für Dich findet, musst Du ein Honorar zahlen. Lass Dich deshalb über den Fortgang der Recherche informieren. Oft ist früh klar, dass ein Tarifwechsel nicht infrage kommt – dann solltest Du die Beratung abbrechen.
Vorteilhaft ist außerdem eine kostenlose Ersteinschätzung, ob sich ein Tarifwechsel in Deiner Situation lohnt.
Rechnet der Berater nicht nach Arbeitsstunden, sondern pauschal ab, solltest Du einzelne Arbeitspakete vereinbaren, die Du jeweils separat bezahlst. So musst Du nicht mit dem gesamten Honorar in Vorleistung gehen, sondern kannst nach jedem Beratungsschritt abwägen, ob Du weitermachen willst. Du solltest in jedem Fall gleich zu Beginn die zu erwartende Honorarspanne erfragen.
Vorteil des pauschalen oder zeitbezogenen Honorars:
- Neutrale Beratung: Für den Berater gibt es keinen Anreiz, Dir einen schlechten Tarif zu empfehlen.
Nachteil des pauschalen oder zeitbezogenen Honorars:
- Finanzielles Risiko: Du musst auf alle Fälle Geld in die Hand nehmen, ohne zu wissen, ob und wie viel Du am Ende bei der Krankenversicherung sparst.
Welche Probleme gibt es beim Tarifwechsel?
Manche Anbieter haben wenig Interesse daran, ihre Kunden beim Tarifwechsel optimal zu unterstützen. Schließlich bekommen sie dann weniger Geld für dieselbe Leistung. Du solltest daher hartnäckig bleiben und der Versicherung eine Frist für die Antwort auf Deine Wechselanfrage setzen. Zieht sich der Tarifwechsel über Monate hin, kannst Du verlangen, dass Dein Tarif und damit auch der Beitrag rückwirkend umgestellt werden.
Stellt sich die Versicherung quer, kannst Du Dich beim PKV-Ombudsmann beschweren. Er kann im Streitfall vermitteln. Außerdem solltest Du die Finanzaufsicht Bafin informieren.



