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- Erholungsurlaub für Arbeitnehmer
... In Kürze: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf einen Erholungsurlaub ( § 1 BUrlG ). Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz im einzelnen geregelt. Dieses Gesetz sieht lediglich einen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor. Dabei gilt: Werktage sind auch Samstage, so dass der gesetzliche Urlaub auch für denjenigen, der eine 5-Tage-Woche hat, nur vier Wochen beträgt. Sonderregelungen bestehen für Jugendliche und schwerbehinderte Personen (Jugendarbeitsschutzgesetz und Schwerbehindertengesetz). ...
- Rechtsfragen zum Erholungsurlaub für Arbeitnehmer
... In Kürze: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf einen Erholungsurlaub ( § 1 BUrlG ). Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz im einzelnen geregelt. Dieses Gesetz sieht lediglich einen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor. Dabei gilt: Werktage sind auch Samstage, so dass der gesetzliche Urlaub auch für denjenigen, der eine 5-Tage-Woche hat, nur vier Wochen beträgt. Sonderregelungen bestehen für Jugendliche und schwerbehinderte Personen (Jugendarbeitsschutzgesetz und Schwerbehindertengesetz). ...
- Betreuung eines kranken Kindes im Urlaub
... die Arbeitsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Juni 2010 (AZ: 2 Ca 1648/10). Eine Verkäuferin, Mutter eines neunjährigen Kindes, beantragte sechs Tage Erholungsurlaub. Genau in dieser Zeit erkrankte das Kind und musste von der Mutter betreut werden. Rund einen Monat später beantragte die Frau erneut Erholungsurlaub und wünschte eine Bestätigung ihres Arbeitgebers, dass der zuvor genommene Urlaub wegen der Erkrankung des Kindes ...
- Rückrufsrecht: Keine Rückholung aus dem Urlaub
... Urteil des BAG zum Rückrufrecht des Arbeitgebers: Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub ( § 1 BUrlG ) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam ( § 13 BUrlG ). Der Kläger war bei der Beklagten als Softwareentwickler mit einem Monatsbruttogehalt von zuletzt umgerechnet rund 3.900 Euro. Er kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni ...
- Rückruf während des Urlaubs?
... Ein angestellter Softwareentwickler (Monatsbruttogehalt: 5.800 DM) hatte bei seiner Firma zum 30. Juni 1998 gekündigt und gleichzeitig Urlaub für die letzten beiden Monate, also für Mai und Juni, beantragt. Der Arbeitgeber bewilligte zwar den Urlaub, vereinbarte aber mit dem Arbeitnehmer - so behauptete es zumindest der Arbeitgeber im späteren Rechtsstreit -, dass er trotz Urlaubs bei Bedarf arbeiten müsse. Nachdem der Softwareentwickler in Urlaub gefahren war, forderte ihn die Firma vergeblich auf zurückzukehren ...
- Urlaub für Teilzeitarbeiter
... Auch Teilzeitbeschäftigte haben nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Erholungsurlaub. Sofern nicht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag etwas über Urlaub geregelt ist, kann der dem Teilzeit-Arbeitnehmer zustehende anteilige Urlaub wie folgt errechnet werden: Beispiel 1 : Im Betrieb vollbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiten 5 Arbeitstage pro Woche. Sie als Teilzeitbeschäftigter arbeiten nur zwei Arbeitstage. Einmal angenommen, die vollbeschäftigten Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen vertraglichen ...
- Mindesturlaub und Urlaubsabgeltung
... In Kürze: Für den Erholungsurlaub ist eine Mindestdauer gesetzlich vorgesehen. Er darf grundsätzlich nicht durch Geld abgegolten werden. Die Urlaubsabgeltung besagt, , dass an Stelle eines nicht verbrauchten Urlaubs dem Arbeitnehmer als Ausgleich für während dieser Zeit erbrachte Arbeit Geld oder geldwerte Gegenstände geleistet werden. Eine Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahme: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er ...
- Teilzeitbeschäftigung Anspruch Arbeitsbefreiung Phasen
... Dezember völlig von der Arbeit freigestellt wird. Im Übrigen standen dem ungewöhnlichen Aufteilungswunsch auch zwingende betriebliche Gründe entgegen, da sich die für Dezember gewünschte Freizeitphase zeitlich mit einer Überzahl von Erholungsurlaubsanträgen (Feiertage, Schulferien, Jahresende) anderer Mitarbeiter über ...
- befristeter Arbeitsvertrag Lehrer Ferien Zahlungsanspruch
... Ein befristet bis zum Schuljahresende eingestellter Lehrer war nicht damit einverstanden, dass er im Gegensatz zu den unbefristet beschäftigten Lehrkräften während der großen Ferien keine Vergütung erhielt und erhob Klage vor dem Arbeitsgericht. Nach § 4 Abs. 2 Teilzeitbeschäftigungsgesetz (TzBfG) darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrages nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, sachliche Gründe ...
- Urlaubs in der Freistellungsphase nach ausgesprochener Kündigung
... Der Arbeitgeber kann einem gekündigten und von der weiteren Arbeit freigestellten Arbeitnehmer von sich aus wirksam Erholungsurlaub gewähren. Dies kann im Falle einer fristlosen Kündigung auch vorsorglich für den Fall geschehen, dass nur eine ordentliche Kündigung rechtens ist. Voraussetzung ist, dass sich die Freistellung auf einen bestimmten künftigen Zeitraum (Ende der ordentlichen Kündigungsfrist) bezieht. Zwar ist der Arbeitgeber nach dem Gesetz verpflichtet, Urlaubswünsche des Mitarbeiters zu berücksichtigen. ...
- Urlaub für Scheinselbständige
... gelten, jedoch im wesentlichen entweder in den Betrieb integriert oder aber sonst weisungsabhängig sind, nach dem Bundesurlaubsgesetz als normale Arbeitnehmer behandelt werden. Folglich haben sie auch Anspruch auf den in der Firma üblichen Erholungsurlaub. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber tunlichst auch freien Mitarbeitern den gleichen Urlaub gewähren sollte, den die Angestellten bekommen. Tut er es nicht, dann hat der freie Mitarbeiter einen klagbaren Anspruch auf Einräumung von Urlaub. Der Arbeitgeber läuft ...
- THW-Helfer im Urlaub
... Nach der Bestimmung des § 3 THW Helferrechtsgesetz dürfen Helfer des Technischen Hilfswerks aus dem Dienst für den THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erleiden. Daher steht ehrenamtlich Tätigen, die während ihres Erholungsurlaubs zu einem Einsatz beim THW herangezogen werden, gegen ihren Arbeitgeber ein Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs zu. Urteil des BAG vom 10.05.2005 - 9 AZR 251/04, Pressemitteilung des BAG Verwandt: Rechtsfragen und Checkliste zu Urlaub für Arbeitnehmer Finanztip.de Keine Gewähr für ...
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