Mindesturlaub und Urlaubsabgeltung
In Kürze: Für den Erholungsurlaub ist eine Mindestdauer gesetzlich vorgesehen. Er darf grundsätzlich nicht durch Geld abgegolten werden. Die Urlaubsabgeltung besagt, , dass an Stelle eines nicht verbrauchten Urlaubs dem Arbeitnehmer als Ausgleich für während dieser Zeit erbrachte Arbeit Geld oder geldwerte Gegenstände geleistet werden. Eine Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahme: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten (§ 7 Abs.4 BUrlG).
Mindesturlaub ist der den Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichen Personen mindestens zu gewährende Urlaub. Der Anspruch auf Mindesturlaub beträgt bei Erwachsenen 24 Werktage (§ 3 BUrlG und bei Jugendlichen (zwischen 14-18 Jahre) je nach Alter 25-30 Werktage (§ 19 JArbSchG). Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt werden, erhalten in jeder Altersgruppe einen zusätzlichen Urlaub von drei Werktagen. Schwerbehinderte Menschen erhalten 5 Tage Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX).
Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag besteht zumeist ein höherer Urlaubsanspruch.
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- Erholungsurlaub für Arbeitnehmer
... In Kürze: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf einen Erholungsurlaub ( § 1 BUrlG ). Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz im einzelnen geregelt. Dieses Gesetz sieht lediglich einen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor. Dabei gilt: Werktage sind auch Samstage, so dass der gesetzliche Urlaub auch für denjenigen, der eine 5-Tage-Woche hat, nur vier Wochen beträgt. Sonderregelungen bestehen für Jugendliche und schwerbehinderte Personen (Jugendarbeitsschutzgesetz und Schwerbehindertengesetz). ...
- Rechtsfragen zum Erholungsurlaub für Arbeitnehmer
... In Kürze: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf einen Erholungsurlaub ( § 1 BUrlG ). Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz im einzelnen geregelt. Dieses Gesetz sieht lediglich einen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor. Dabei gilt: Werktage sind auch Samstage, so dass der gesetzliche Urlaub auch für denjenigen, der eine 5-Tage-Woche hat, nur vier Wochen beträgt. Sonderregelungen bestehen für Jugendliche und schwerbehinderte Personen (Jugendarbeitsschutzgesetz und Schwerbehindertengesetz). ...
- Rückrufsrecht: Keine Rückholung aus dem Urlaub
... Urteil des BAG zum Rückrufrecht des Arbeitgebers: Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub ( § 1 BUrlG ) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam ( § 13 BUrlG ). Der Kläger war bei der Beklagten als Softwareentwickler mit einem Monatsbruttogehalt von zuletzt umgerechnet rund 3.900 Euro. Er kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni ...
- Urlaub für Teilzeitarbeiter
... Auch Teilzeitbeschäftigte haben nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Erholungsurlaub. Sofern nicht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag etwas über Urlaub geregelt ist, kann der dem Teilzeit-Arbeitnehmer zustehende anteilige Urlaub wie folgt errechnet werden: Beispiel 1 : Im Betrieb vollbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiten 5 Arbeitstage pro Woche. Sie als Teilzeitbeschäftigter arbeiten nur zwei Arbeitstage. Einmal angenommen, die vollbeschäftigten Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen vertraglichen ...
- Mindesturlaub und Urlaubsabgeltung
... In Kürze: Für den Erholungsurlaub ist eine Mindestdauer gesetzlich vorgesehen. Er darf grundsätzlich nicht durch Geld abgegolten werden. Die Urlaubsabgeltung besagt, , dass an Stelle eines nicht verbrauchten Urlaubs dem Arbeitnehmer als Ausgleich für während dieser Zeit erbrachte Arbeit Geld oder geldwerte Gegenstände geleistet werden. Eine Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahme: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er ...
- Urlaub für Scheinselbständige
... gelten, jedoch im wesentlichen entweder in den Betrieb integriert oder aber sonst weisungsabhängig sind, nach dem Bundesurlaubsgesetz als normale Arbeitnehmer behandelt werden. Folglich haben sie auch Anspruch auf den in der Firma üblichen Erholungsurlaub. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber tunlichst auch freien Mitarbeitern den gleichen Urlaub gewähren sollte, den die Angestellten bekommen. Tut er es nicht, dann hat der freie Mitarbeiter einen klagbaren Anspruch auf Einräumung von Urlaub. Der Arbeitgeber läuft ...
- Urlaubsgeld auch bei dauernder Arbeitsunfähigkeit
... Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie in Rheinland-Pfalz vom 17. März 1992 Anwendung. Danach beträgt das zusätzliche Urlaubsgeld 60 % des für den Erholungsurlaub geschuldeten Urlaubsentgelts. Der Kläger ist seit Februar 2005 zumindest bis 31. März 2006 arbeitsunfähig erkrankt. Er verlangt von der Beklagten die Zahlung des tariflichen Urlaubsgeldes für das Jahr 2005. Der Neunte Senat hat die klageabweisenden Entscheidungen der ...
- Arbeitnehmer setzt per einstweiliger Verfügung Urlaub durch
... er beim Arbeitgeber rechtzeitig den Urlaub beantragen. Im vorliegenden Fall verhalte es sich aber so, dass der Resturlaub (zehn Tage aus dem Vorjahr) noch bis Ende März genommen werden müsse, ansonsten verfalle der Urlaubsanspruch. Auch den Erholungsurlaub für das laufende Jahr müsste der Arbeitnehmer nach dem End ...
- Rückruf während des Urlaubs?
... Arbeitgeber kündigt einem Softwareentwickler fristlos, weil er seinen Urlaub nicht abbricht Ein angestellter Softwareentwickler (Monatsbruttogehalt: 5.800 DM) hatte bei seiner Firma zum 30. Juni 1998 gekündigt und gleichzeitig Urlaub für die letzten beiden Monate, also für Mai und Juni, beantragt. Der Arbeitgeber bewilligte zwar den Urlaub, vereinbarte aber mit dem Arbeitnehmer - so behauptete es zumindest der Arbeitgeber im späteren Rechtsstreit -, dass er trotz Urlaubs bei Bedarf arbeiten müsse. Nachdem der ...
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- THW-Helfer im Urlaub
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