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Der Erholungsurlaub und Mindesturlaub
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- Erholungsurlaub - Allgemeines
... Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anrecht darauf, sich zwischendurch auch einmal erholen zu dürfen. Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz im einzelnen geregelt. Nach diesem Gesetz haben alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und arbeitnehmerähnlich Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Im Gesetz ist ein Mindesturlaub von 24 Werktagen vorgeschrieben. Werktage sind auch Samstage, so dass der gesetzliche Urlaub auch für denjenigen, der eine 5-Tage-Woche hat, nur vier Wochen beträgt. Meist werden aber ...
- Teilzeitbeschäftigte: Urlaub
... Auch für den Erholungsurlaub gilt bei Teilzeitbeschäftigten das gleiche, wie bei Vollzeitbeschäftigten. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub. Dies ist die Mindestgrenze . Durch Tarifvertrag oder arbeitsvertragliche Regelung kann der Urlaub erweitert werden. Für Teilzeitbeschäftigte ist wichtig zu wissen, dass es insofern nicht darauf ankommt, wie viele Tage oder Stunden in der Woche der Arbeitnehmer arbeitet . An der Zahl der Urlaubswochen ...
- Urlaub für Scheinselbständige
... gelten, jedoch im wesentlichen entweder in den Betrieb integriert oder aber sonst weisungsabhängig sind, nach dem Bundesurlaubsgesetz als normale Arbeitnehmer behandelt werden. Folglich haben sie auch Anspruch auf den in der Firma üblichen Erholungsurlaub. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber tunlichst auch freien Mitarbeitern den gleichen Urlaub gewähren sollte, den die Angestellten bekommen. Tut er es nicht, dann hat der freie Mitarbeiter einen klagbaren Anspruch auf Einräumung von Urlaub. Der Arbeitgeber läuft ...
- Urlaub für Teilzeitarbeiter
... Auch Teilzeitbeschäftigte haben nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Erholungsurlaub. Sofern nicht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag etwas über Urlaub geregelt ist, kann der dem Teilzeit-Arbeitnehmer zustehende anteilige Urlaub wie folgt errechnet werden: Beispiel 1 : Im Betrieb vollbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiten 5 Arbeitstage pro Woche. Sie als Teilzeitbeschäftigter arbeiten nur zwei Arbeitstage. Einmal angenommen, die vollbeschäftigten Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen vertraglichen ...
- Urlaubsgeld auch bei dauernder Arbeitsunfähigkeit
... Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie in Rheinland-Pfalz vom 17. März 1992 Anwendung. Danach beträgt das zusätzliche Urlaubsgeld 60 % des für den Erholungsurlaub geschuldeten Urlaubsentgelts. Der Kläger ist seit Februar 2005 zumindest bis 31. März 2006 arbeitsunfähig erkrankt. Er verlangt von der Beklagten die Zahlung des tariflichen Urlaubsgeldes für das Jahr 2005. Der Neunte Senat hat die klageabweisenden Entscheidungen der ...
- Rückrufsrecht: Keine Rückholung aus dem Urlaub
... BAG: Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers Der Kläger war bei der Beklagten als Softwareentwickler mit einem Monatsbruttogehalt von zuletzt 5.800,00 DM. Er kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 1998. Auf seinen Wunsch bewilligte ihm die Beklagte für Mai und Juni 1998 Urlaub. Nach ihrer Behauptung hat die Beklagte mit dem Kläger vereinbart, dass er trotz Urlaubs bei Bedarf arbeiten müsse. Nachdem die Beklagte den Kläger nach Urlaubsantritt vergeblich zur Arbeitsaufnahme aufgefordert ...
- Arbeitnehmer setzt per einstweiliger Verfügung Urlaub durch
... er beim Arbeitgeber rechtzeitig den Urlaub beantragen. Im vorliegenden Fall verhalte es sich aber so, dass der Resturlaub (zehn Tage aus dem Vorjahr) noch bis Ende März genommen werden müsse, ansonsten verfalle der Urlaubsanspruch. Auch den Erholungsurlaub für das laufende Jahr müsste der Arbeitnehmer nach dem End ...
- Rückruf während des Urlaubs?
... Arbeitgeber kündigt einem Softwareentwickler fristlos, weil er seinen Urlaub nicht abbricht Ein angestellter Softwareentwickler (Monatsbruttogehalt: 5.800 DM) hatte bei seiner Firma zum 30. Juni 1998 gekündigt und gleichzeitig Urlaub für die letzten beiden Monate, also für Mai und Juni, beantragt. Der Arbeitgeber bewilligte zwar den Urlaub, vereinbarte aber mit dem Arbeitnehmer - so behauptete es zumindest der Arbeitgeber im späteren Rechtsstreit -, dass er trotz Urlaubs bei Bedarf arbeiten müsse. Nachdem der ...
- Urlaubsanspruch bei langer Krankheit
... Der Jahresurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (Bundesurlaubsgesetz BUrlG). Ausnahme: Nur wenn der Arbeitnehmer aus dringenden persönlichen oder betrieblichen Gründen seinen Urlaub nicht nehmen kann, darf der Urlaub in das nächste Jahr übernommen werden. Die Übertragung ist zeitlich bis zum 31. März befristet. Ist der Urlaub bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommen, verfallen noch offene Resttage. Fraglich ist jedoch, was mit dem Urlaubsanspruch passiert bei langer Krankheit des ...
- Was ist, wenn ich geringfügig beschäftigt bin. Habe ich auch dann einen Anspruch auf Urlau
... haben Sie keinen Anspruch. Dies ist allerdings unabhängig von der Art Ihrer Beschäftigung, da das Urlaubsgeld eine zusätzliche und freiwillige Zahlung des Arbeitgebers darstellt. Davon zu unterscheiden ist die Lohnfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Diese steht Ihnen nämlich auch als geringfügig Beschäftigter zu. Ratgeber Recht: arbeitsrecht 14 10 2002 ...
- Urlaub THW-Helfer
... zu: Urlaub THW-Helfer Nach der Bestimmung des § 3 THW Helferrechtsgesetz dürfen Helfer des Technischen Hilfswerks aus dem Dienst für den THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erleiden. Daher steht ehrenamtlich Tätigen, die während ihres Erholungsurlaubs zu einem Einsatz beim THW herangezogen werden, gegen ihren Arbeitgeber ein Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs zu. Urteil des BAG vom 10.05.2005 9 AZR 251/04 Pressemitteilung des BAG Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit ...
- Teilzeitbeschäftigung Anspruch Arbeitsbefreiung Phasen
... Grenzen des Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung Urteil zu: Teilzeitbeschäftigung Anspruch Arbeitsbefreiung Phasen Nach § 8 Teilzeitbeschäftigungsgesetz (TzBfG) kann von einem Arbeitnehmer die Verringerung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit und die Verteilung innerhalb des vereinbarten Arbeitszeitmodells, z. B. Wochen- oder Monatsarbeitszeit verlangt werden, soweit dem nicht berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen. Nicht gedeckt von dieser Regelung ist jedoch die von einem Mitarbeiter ...
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Job nur gegen Bürgschaft ...
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Rückruf während des Urlaubs?
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