Tariflohn, ABM-Maßnahme

Tariflohn auch bei ABM-Maßnahme

Bei beiderseitiger Tarifbindung steht einem Arbeitnehmer der volle Tariflohn im Baugewerbe auch dann zu, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund einer ABM-Maßnahme begründet wurde und das Arbeitsamt dem Arbeitgeber nur einen Teil der Lohnkosten erstattet.

Urteil des Arbeitsgerichts Dessau vom 12.04.2001

3 Ca 74/01

MDR 2001, 1066

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