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Dieser Einlagenschutz gilt für alle "Nichtbankeneinlagen". Darunter sind die Guthaben von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen zu verstehen. Zu den geschützten Einlagen zählen insbesondere Sichtgelder auf Girokonten, Termingelder (z.B. Festgeld), Spareinlagen (damit auch Guthaben in Bausparverträgen) und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sind dagegen nicht geschützt.
Wertpapierdepot gehört nicht zur Einlagensicherung
Da ein Wertpapierdepot von der Bank nur verwaltet wird und die Wertpapiere sich im Eigentum des Bankkunden befinden, ist eine Sicherung eines Depots kein Bestandteil der Einlagensicherung. Bei einer Bankenpleite kann der Bankkunde die Wertpapiere von seiner Bank verlangen oder das Wertpapierdepot auf ein anderes Institut übertragen lassen. Droht eine Insolvenz der depotführenden Bank, sollte daher das gesamte Depot sofort übertragen werden und keinesfalls ein Verkauf der Wertpapiere aus dem Depot erfolgen. Denn dann muss im Zweifel ein mühseliger Anspruch an die insolvente Bank durchgefochten werden.
Bank tritt aus dem Einlagensicherungsfonds aus
Kundeneinlagen, die vor dem Ausscheiden einer Bank aus dem Einlagensicherungsfonds bei dieser Bank geleistet wurden, genießen Bestandschutz. Dies bedeutet, dass derartige Einlagen bis zur Höhe der bisherigen Sicherungsgrenze bis zur Fälligkeit bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin voll durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind.
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
Gesetzlich vorgeschrieben ist zur Sicherung der Kundeneinlagen nur eine Mindestabsicherung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Nach diesem Gesetz sind generell die Einlagen von Bankkunden bis zu einer Höhe von maximal 100.000 Euro pro Bankkunde bei einer Bankenpleite geschützt (vgl. § 4 EAAG). Die Erhöhung auf 100.000 Euro als Mindestabsicherung ist zum 1. Januar 2011 wirksam geworden. Außerdem sollen Auszahlungen im Falle einer Bankeninsolvenz innerhalb von maximal 30 Arbeitstagen erfolgen. Banken und Kreditinstitute müssen zwangsweise Mitglied einer Entschädigungseinrichtung sein, die bei einer Bankeninsolvenz diese Mindestbeträge der Bankkunden absichert.
Ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört oder nicht, ist in der Regel den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank zu entnehmen. Der Bundesverband Deutscher Banken bietet außerdem die Möglichkeit per Internet abzufragen, ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört. Wie wichtig diese Prüfung sein kann, zeigt das Beispiel Kaupthing-Bank und Einlagensicherung.
Bankenpleite und Einlagensicherungsfonds
Schon viele Sparer mussten erkennen, wie wichtig die Absicherung von Sparanlagen über einen Einlagensicherungsfonds ist. Beispiel: Am 2. August 2006 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Privatbank Reithinger die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Dazu hatte die Bafin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. Nach Ansicht der BaFin bestand bei der Privatbank Reithinger die Gefahr, dass die Privatbank die Kundengelder, d.h. die Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr erfüllen könnte. Am 18. August 2010 hatte die BaFin gegenüber der noa bank GmbH & Co. KG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen.[Mehr hierzu und den verschiedenen Entschädigungseinrichtungen im Artikel Sicherheit beim Tagesgeld].
Die noa Bank sowie die Reithinger-Bank gehörten nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Dies bedeutete zu dem Zeitpunkt : Der Entschädigungsanspruch (Grundsicherung) war je Kunde auf 90% der Einlagen und auf den jeweils geltenden Höchstwert (50.000 Euro bei noa und 20.000 Euro bei Reithinger) begrenzt. Zu den geschützten Einlagen gehören zwar Sparbriefe, aber Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte sind zum Beispiel nicht abgesichert. Auch die BFI Bank AG (Dresden aus dem Jahr 2003) war nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Bei der Insolvenz der Schmidt-Bank im Jahre 2002 musste hingegen der Einlagensicherungsfonds wegen der Mitgliedschaft der Schmidt-Bank einspringen.
Wie sicher ist der Einlagensicherungsfonds?
Spätestens Anfang Oktober 2008 wurde es knapp 3 Wochen nach der Pleite von Lehman Brothers offensichtlich. Denn wenn es wirklich mal zum großen Ansturm der Kunden auf die Banken kommt, weil die Kunden ihr Geld abheben wollen, wird es ganz eng mit der Liquidität. Über die Höhe des Volumens im Einlagensicherungsfonds gibt es auch nur Schätzungen. Der deutsche Ableger von Lehman Brothers war Mitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und im Bundesverband Deutscher Banken (BdB).
Nach Ablauf der 6-Wochen-Moratoriumspflicht hatte die Finanzaufsicht Bafin am 27. Oktober 2008 den Entschädigungsfall für die Lehman Brothers Bankhaus AG offiziell festgestellt. Damit waren die formalen Voraussetzungen erfüllt, um private Kunden der Bank zu entschädigen. Zwar sind die Privatkundeneinlagen (nicht Zertifikate oder andere Schuldverschreibungen) bei der Lehman Brothers Bankhaus AG geschützt - doch mehrere große Bankpleiten kann der Sicherungsfonds nicht überstehen.
Das Volumen der Einlagensicherung ist daher im Ernstfall nicht ausreichend. Das weiß der Sparer und das weiß auch die Bundesregierung. Sie hatte daher Anfang Oktober 2008 eine politische aber rechtlich unverbindliche Staatsgarantie für private Einlagen in Deutschland ausgesprochen. Mit dieser Aussage sollte vor allem eine Panik der Bankkunden am Bankschalter vermieden werden. "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 5. Oktober 2008 bei der Krisensitzung zur Rettung der schwer angeschlagenen Bank "Hypo Real Estate".
Statut des Einlagensicherungsfonds
Wer sich für die Regelungen interessiert, kann sich das Statut des Einlagensicherungsfonds als PDF-Datei anzeigen lassen.
Nach § 2 des Statuts hat der Einlagensicherungsfonds die Aufgabe, bei drohenden oder bestehenden finanziellen Schwierigkeiten von Banken, insbesondere bei drohender Zahlungseinstellung, im Interesse der Einleger Hilfe zu leisten, um Beeinträchtigungen des Vertrauens in die privaten Kreditinstitute zu verhüten. Nach § 10 des Statuts besteht kein Rechtsanspruch der Banken auf Hilfeleistung oder auf das Vermögen des Einlagensicherungsfonds. Letzteres gilt insbesondere für Banken, deren Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds geendet hat.
Sicherungsgrenze abfragen
Auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken kann jederzeit die Sicherungsgrenze einzelner Banken abgefragt werden, die am Einlagensicherungsfonds mitwirken. Die Antwort zur Sicherungsgrenze gibt es aber nicht im Browser, sondern sie wird schriftlich dem Anfragenden erteilt und wird im Hinblick auf einen etwaigen Entschädigungsfall gespeichert.
Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung für Sparanlagen
Auf höchster EU-Ebene bestand Einigkeit darüber, dass als vertrauensbildende Maßnahme der EU-Mindestbetrag der Einlagensicherung von früher 20.000 Euro deutlich erhöht wird. Als Folge der Bankenkrise hatten daher viele EU-Länder bereits eine Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung bei einer Bankenpleite vorgenommen. In Deutschland galt seit dem 1. Juli 2009 eine Mindestabsicherung von 50.000 Euro. Außerdem ist die frühere "zehnprozentige Verlustbeteiligung" entfallen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 ist die Auszahlungsfrist durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) von drei Monaten auf maximal 30 Tage verkürzt worden und die (Mindest-)Sicherungsgrenze der Entschädigungseinrichtung beträgt EU-weit jetzt 100.000 Euro.
Geldanlagen bei ausländischen Banken
Sehr viel Kapital ist aus Deutschland bei ausländischen Banken angelegt worden. Grund: Der deutsche Fiskus (oder auch Angehörige) sollten nichts vom Vermögen und den Erträgen erfahren. Eine höhere Sicherheit für Einlagen als der "Feuerwehrfonds" in Deutschland ist im Ausland kaum zu finden. Teilweise gibt es im Ausland gar keinen Garantiefonds. Allerdings sind Einlagen bei Tochtergesellschaften großer deutscher Banken durch Patronatserklärungen ihrer deutschen Muttergesellschaften weitgehend sicher. Siehe hierzu ggf. auch "Vermögensverwaltung" im Ausland.
Fazit: Die Bankenkrise hat spätestens mit der Rettung der Hypo Real Estate "in letzter Sekunde" deutlich gezeigt, dass Tagesgeld, das Sparbuch und das Festgeld noch sehr gut abgesichert sind. Man kann davon ausgehen, dass die europäischen Staaten mit der ausgesprochenen Staatsgarantie auch dafür sorgen, dass keine "systemrelevanten" Banken pleite gehen und die Sparer mit ihren Sichteinlagen auch kein Geld verlieren.
Der Einlagensicherungsfonds ist hier überfordert. Da die Staatsgarantie und der Einlagensicherungsfonds nicht für Anleihen, Zertifikate und andere Schuldverschreibungen gilt, ist das Tagesgeld wegen der sofortigen Verfügbarkeit und der attraktiven Verzinsung die ideale Parkstation. Finanztip bietet hierzu 3 verschiedene Tagesgeldrechner von einfach bis komplex, um möglichst sicher und flexibel auch stürmische Zeiten überstehen zu können.
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