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Geldanlage: Bankeninsolvenz - Bankenpleite und Einlagensicherung

Einlagensicherungsfonds und Staatsgarantie

Der Einlagensicherungsfonds (eine Art Garantiefonds) dient dem Einlagenschutz der Kundengelder im Falle einer Insolvenz einer Bank. Diese Form der Einlagensicherung sieht keine Zwangsmitgliedschaft für deutsche Banken vor. Der Beitritt einer Bank ist freiwillig. Allerdings gehören dem Einlagensicherungsfonds alle namhaften deutschen Banken an. Alle dem Einlagensicherungsfonds angehörenden Banken zahlen jährlich einen bestimmten Betrag in diesen Sicherungsfonds ein. Der zu zahlende Beitrag hängt dabei von Umsatz und Bonität des Unternehmens ab.

Dieser Einlagenschutz gilt für alle "Nichtbankeneinlagen". Darunter sind die Guthaben von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen zu verstehen. Zu den geschützten Einlagen zählen insbesondere Sichtgelder auf Girokonten, Termingelder (z.B. Festgeld), Spareinlagen (damit auch Guthaben in Bausparverträgen) und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sind dagegen nicht geschützt.

Da ein Wertpapierdepot von der Bank nur verwaltet wird und die Wertpapiere sich im Eigentum des Bankkunden befinden, ist eine Sicherung eines Depots nicht erforderlich. Bei einer Bankenpleite kann der Bankkunde die Wertpapiere von seiner Bank verlangen oder das Wertpapierdepot auf ein anderes Institut übertragen lassen. Droht eine Insolvenz der depotführenden Bank, sollte daher das gesamte Depot übertragen werden und keinesfalls ein Verkauf der Wertpapiere aus dem Depot erfolgen. Denn dann muss im Zweifel ein mühseliger Anspruch an die insolvente Bank durchgefochten werden.

Bank tritt aus dem Einlagensicherungsfonds aus
Kundeneinlagen, die vor dem Ausscheiden einer Bank aus dem Einlagensicherungsfonds bei dieser Bank geleistet wurden, genießen Bestandschutz. Dies bedeutet, dass derartige Einlagen bis zur Höhe der bisherigen Sicherungsgrenze bis zur Fälligkeit bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin voll durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind.

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
Gesetzlich vorgeschrieben ist zur Sicherung der Kundeneinlagen nur eine Mindestabsicherung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Nach diesem Gesetz sind generell die Einlagen von Bankkunden bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro pro Bankkunde (bis zum 30.06.2009 galt: maximal 20.000 Euro und 90% der Kundengelder) bei einer Bankenpleite geschützt. Ab 1. Januar 2011 ist eine Anhebung der Mindestabsicherung auf 100.000 Euro vorgesehen. Banken und Kreditinstitute müssen zwangsweise Mitglied einer Entschädigungseinrichtung sein, die bei einer Bankeninsolvenz diese Mindestbeträge der Bankkunden absichert.

Ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört oder nicht, ist in der Regel den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank zu entnehmen. Der Bundesverband Deutscher Banken bietet außerdem die Möglichkeit per Internet abzufragen, ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört. Wie wichtig diese Prüfung sein kann, zeigt das Beispiel Kaupthing-Bank und Einlagensicherung.

Bankenpleite und Einlagensicherungsfonds
Schon viele Sparer mussten erkennen, wie wichtig die Absicherung von Sparanlagen über einen Einlagensicherungsfonds ist. Beispiel: Am 2. August 2006 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Privatbank Reithinger die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Dazu hatte die Bafin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. Nach Ansicht der BaFin bestand bei der Privatbank Reithinger die Gefahr, dass die Privatbank die Kundengelder, d.h. die Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr erfüllen könnte.

Die Reithinger-Bank gehörte seit September 2002 nur noch der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Dies bedeutet: Der Entschädigungsanspruch ist je Kunde auf 90% der Einlagen und auf den Gegenwert von höchstens 20.000 Euro begrenzt (Grundsicherung). Zu den geschützten Einlagen gehören zwar Sparbriefe, aber Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte sind zum Beispiel nicht abgesichert. Auch die BFI Bank AG (Dresden aus dem Jahr 2003) war nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Bei der Insolvenz der Schmidt-Bank im Jahre 2002 musste der Einlagensicherungsfonds wegen der Mitgliedschaft der Schmidt-Bank hingegen einspringen.

Wie sicher ist der Einlagensicherungsfonds?
Spätestens Anfang Oktober 2008 wurde es knapp 3 Wochen nach der Pleite von Lehman Brothers offensichtlich. Denn wenn es wirklich mal zum großen Ansturm der Kunden auf die Banken kommt, weil die Kunden ihr Geld abheben wollen, wird es ganz eng mit der Liquidität. Über die Höhe des Volumens im Einlagensicherungsfonds gibt es auch nur Schätzungen. Der deutsche Ableger von Lehman Brothers war Mitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und im Bundesverband Deutscher Banken (BdB).

Nach Ablauf der 6-Wochen-Moratoriumspflicht hatte die Finanzaufsicht Bafin am 27. Oktober 2008 den Entschädigungsfall für die Lehman Brothers Bankhaus AG offiziell festgestellt. Damit waren die formalen Voraussetzungen erfüllt, um private Kunden der Bank zu entschädigen. Zwar sind die Privatkundeneinlagen (nicht Zertifikate oder andere Schuldverschreibungen) bei der Lehman Brothers Bankhaus AG geschützt - doch mehrere große Bankpleiten kann der Sicherungsfonds nicht überstehen.

Das Volumen der Einlagensicherung ist daher im Ernstfall nicht ausreichend. Das weiß der Sparer und das weiß auch die Bundesregierung. Sie hatte daher Anfang Oktober 2008 eine politische aber rechtlich unverbindliche Staatsgarantie für private Einlagen in Deutschland ausgesprochen. Mit dieser Aussage sollte vor allem eine Panik der Bankkunden am Bankschalter vermieden werden. "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 5. Oktober 2008 bei der Krisensitzung zur Rettung der schwer angeschlagenen Bank "Hypo Real Estate".

Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung für Sparanlagen
Auf höchster EU-Ebene besteht Einigkeit darüber, dass als vertrauensbildende Maßnahme der EU-Mindestbetrag der Einlagensicherung von bisher 20.000 Euro deutlich erhöht wird. Als Folge der Bankenkrise haben viele EU-Länder bereits eine Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung bei einer Bankenpleite vorgenommen. In Deutschland gilt seit dem 1. Juli 2009 eine Mindestabsicherung von 50.000 Euro. Die bis zum 30. Juni 2009 geltende "zehnprozentige Verlustbeteiligung" ist entfallen. Außerdem wird die Auszahlungsfrist durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) von drei Monaten auf maximal 30 Tage verkürzt. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 soll sich die Sicherungsgrenze sogar auf 100.000 Euro verdoppeln.

Hintergrund-Informationen zur EU-weiten Regelung:
Das Europäische Parlament und auch die EU-Kommission haben für einen verbesserten Einlagenschutz für Gelder auf Bankkonten gesorgt. So ist seit dem 01. Juli 2009 die Sicherungsgrenze auf 50.000 Euro gestiegen. Die EU-weite Maßnahme musste bis zum 30. Juni 2009 von allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Erhöhung der Einlagensicherung schließt nicht aus, dass einzelne EU-Länder eine höhere Absicherung gewähren können. So bieten niederländische Banken bereits eine Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro an und in Deutschland ist sie bei vielen Bankinstituten faktisch unbegrenzt. Bis 31. Dezember 2010 soll die Einlagensicherung EU-weit sogar bis auf 100.000 Euro erhöht werden. Voraussetzung: Es ist vorher zu prüfen, ob eine derartige Erhöhung der Mindestdeckungssumme von 50.000 Euro auf 100.000 Euro für alle EU-Staaten machbar ist. Außerdem sollen die Bankkunden im Falle einer Bankinsolvenz schneller ihre Einlagen zurückerhalten. So ist eine deutliche Verkürzung der Auszahlungsfrist vorgesehen. Im Monat Juli 2010 hat der für Finanzdienstleistungen zuständige EU-Kommissar eindringlich an die Mitgliedstaaten und das Parlament appelliert, um die vorgeschlagenen Regeln rasch zu verabschieden.

Geldanlagen bei ausländischen Banken
Sehr viel Kapital ist aus Deutschland bei ausländischen Banken angelegt worden. Grund: Der deutsche Fiskus (oder auch Angehörige) sollten nichts vom Vermögen und den Erträgen erfahren. Eine höhere Sicherheit für Einlagen als der "Feuerwehrfonds" in Deutschland ist im Ausland kaum zu finden. Teilweise gibt es im Ausland gar keinen Garantiefonds. Allerdings sind Einlagen bei Tochtergesellschaften großer deutscher Banken durch Patronatserklärungen ihrer deutschen Muttergesellschaften weitgehend sicher. Siehe hierzu ggf. auch "Vermögensverwaltung" im Ausland.

Fazit: Die Bankenkrise hat spätestens mit der Rettung der Hypo Real Estate "in letzter Sekunde" deutlich gezeigt, dass Tagesgeld, das Sparbuch und das Festgeld noch sehr gut abgesichert sind. Man kann davon ausgehen, dass die europäischen Staaten mit der ausgesprochenen Staatsgarantie auch dafür sorgen, dass keine "systemrelevanten" Banken pleite gehen und die Sparer mit ihren Sichteinlagen auch kein Geld verlieren.

Der Einlagensicherungsfonds ist hier überfordert. Da die Staatsgarantie und der Einlagensicherungsfonds nicht für Anleihen, Zertifikate und andere Schuldverschreibungen gilt, ist das Tagesgeld wegen der sofortigen Verfügbarkeit und der attraktiven Verzinsung die ideale Parkstation. Finanztip bietet hierzu 3 verschiedene Tagesgeldrechner von einfach bis komplex, um möglichst sicher und flexibel auch stürmische Zeiten überstehen zu können.

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