| Geldanlage: Banksparen / Bundeswertpapiere / Anleihen bei Finanztip.de |
| Kapitalanlage: Genussscheine - Grundlagen | |
Das große Problem bei Genussscheinen liegt für Anleger in der Gestaltungsfreiheit der Ausgabebedingungen. Die Ausgabe von Genussscheinen unterliegt keinen festen oder gesetzlichen Regeln. So gibt es Genussscheine, die vorzeitig gekündigt werden können und andere haben eine feste Laufzeit. Genussscheine werden in der Regel nachrangig ausgestaltet. Im Falle einer Insolvenz wird der Genussscheingläubiger erst nach den Forderungen der anderen Fremdkapitalgläubiger bedient.
Manche Genussscheine beinhalten das Recht (Optionsrecht, Wandlungsrecht), die Genussscheine zu festgelegten Konditionen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen oder Aktien des Unternehmens zu erwerben. Hier wird der etwas spekulativ eingestellte Anleger angesprochen. Andere Papiere sind mit einer Mindestverzinsung ausgestattet.
Da nach dem International Accounting Standards (IAS) Genussscheine nicht mehr als Eigenkapital, sondern als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, sind sie für Banken nicht mehr interessant. Tier-1-Anleihen sind für institutionelle Anleger attraktiver. So finanzieren sich viele Banken über Hybrid-Bonds. Das Angebot an Genussscheinen hat daher deutlich abgenommen.
Vor einer Anlage in Genussscheine sind die Emissionsbedingungen genau zu studieren. Wer als risikofreudiger Rentenanleger dann doch in Genussscheine investiert, darf sich in der Regel über eine höhere Verzinsung freuen (z.B. Bertelsmann Genussscheine). Aber vergessen Sie nicht das Risiko (Stichwort aus der Vergangenheit: Klöckner). Das Steuersparmotiv mit dem kontinuierlichen Verkauf vor Zinszahlung und Rückkauf nach Zinszahlung ist mit der Einführung der Abgeltungssteuer auch entfallen. Stückzinsen werden bei Genussscheinen nicht ermittelt. Die rechnerisch aufgelaufenen Zinsen spiegeln sich im jeweiligen Kurs wider.
Fazit: Wegen der Behandlung als Fremdkapital hat das Angebot von Genussscheinen deutlich abgenommen. Wer als spekulativer Anleger bereit ist, wegen der höheren Verzinsung ein deutlich höheres Risiko einzugehen, sollte sich näher mit Aktienanleihen befassen. Für etwas konservativere Anleger bieten sich als Depotergänzung auch Wandelanleihen an.
|
|