Genussscheine Das bringt der Kauf von Genussscheinen

Hendrik Buhrs
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Das Wichtigste in Kürze

  • Über Genussscheine können sich Unternehmen Geld von Anlegern leihen, ohne sie direkt an der Gesellschaft zu beteiligen. Die Papiere sind eine Mischform aus Aktien und Anleihen.
  • Die Ausgestaltung von Genussscheinen ist kaum reguliert, die Spielräume groß. Die Papiere können dem grauen Kapitalmarkt zugeordnet werden.
  • Grundsätzlich sichert das Unternehmen dem Anleger eine Verzinsung seines eingesetzten Kapitals und eine Rückzahlung zu. Dafür kann ein Termin festgesetzt werden, muss aber nicht.
  • Die Verzinsung erfolgt meist nicht über eine Auszahlung, sondern über einen Aufschlag auf den Kurs der Papiere. Die Ausschüttung kann fest vereinbar oder variabel sein und neben der Verzinsung auch eine Beteiligung am Unternehmensgewinn vorsehen.
  • Viele Genussscheine sind über die Börse handelbar, aber keineswegs alle.
  • Anleger sollten vor dem Kauf die Ausgestaltung genau prüfen und auf Risiken achten.
  • Genussscheingläubiger sind nachrangige Gläubiger. Bei einer Insolvenz werden daher die Forderungen anderer Gläubiger zuerst bedient.
  • Ein Totalausfall der Investments ist möglich.

Mit Genussscheinen können Anleger einem Unternehmen Geld leihen und gleichzeitig vom Gewinn der Firma profitieren: Die Papiere haben Merkmale von Anleihen und Aktie.

Was Genussscheine kennzeichnet

Weil sie Eigenschaften von Aktien und Anleihen haben, nehmen Genussscheine eine Zwischenstellung ein:

  • Einerseits können Anleger wie bei Aktien von Kurssteigerungen profitieren. Genussscheine geben dem Inhaber aber keine Aktionärsrechte wie Stimm- und Mitwirkungsrechte in Haupt­ver­samm­lungen oder Gesellschafterversammlungen.
  • Wie bei Anleihen hat der Käufer Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung seines eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit. Die Zinsen werden allerdings nicht ausbezahlt, sondern auf den Kurs des Papiers aufgeschlagen.

Genussscheine verbriefen einen Anspruch auf eine jährliche Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Unternehmens, das die Papiere ausgegeben hat. Die Ausschüttung stellt für den Anleger das Entgelt für die Beteiligung am unternehmerischen Risiko des Emittenten dar. Die Höhe wird vom zuständigen Gremium der Gesellschaft festgelegt, bei einer Aktiengesellschaft also von der Haupt­ver­samm­lung. Genussscheine sind als Wertpapiere an der Börse handelbar. Meist handelt es sich dabei um Inhaberpapiere, es gibt aber auch Namenspapiere.

Darauf musst Du bei Genussscheinen besonders achten

Bevor Du als Anleger Geld in Genussscheine investierst, solltest Du den jeweiligen Emissionsprospekt sorgfältig studieren. Denn Emittenten haben bei der Ausgabe von Genussscheinen große Gestaltungsfreiheit, was die Ausgabebedingungen betrifft. Sie werden dabei kaum durch gesetzliche Vorschriften eingeengt.

Ein Teil der sich im Umlauf befindlichen Genussscheine kann wegen der fehlenden gesetzlichen Regelungen dem grauen Kapitalmarkt zugeordnet werden. Das gilt insbesondere für Genussscheine, die nicht an der Börse gehandelt werden oder bei denen das Liquiditätsrisiko hoch ist.

Die Möglichkeiten zur konkreten Ausgestaltung der Papiere sind groß:

  • Es gibt Genussscheine mit fester Laufzeit, aber auch solche mit unbegrenzter Laufzeit,
  • Genussscheine mit fester Ausschüttung oder mit variabler Verzinsung,
  • Genussscheine mit und ohne Mindestverzinsung und/oder erfolgsabhängiger Gewinnbeteiligung.
  • Einige Genussscheine sehen auch eine Beteiligung der Inhaber an einem möglichen Verlust des Unternehmens bis zur Höhe des Kapitaleinsatzes vor.

Dominiert wird der Markt für an der Börse gehandelte Genussscheine von Banken. Allerdings ist deren Emissionsvolumen deutlich zurückgegangen, da nach den Rechnungslegungsvorschriften International Accounting Standards (IAS) Genussscheine nicht mehr als Eigenkapital, sondern als Fremdkapital ausgewiesen werden müssen. Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaften sowie Industrie- und Dienstleistungsunternehmen geben ebenfalls solche Papiere heraus.

Wandel- und Optionsrecht

In seltenen Fällen gewähren Genussscheine auch ein Options- oder Wandlungsrecht. Beim Optionsrecht hast Du die Möglichkeit, zu festgelegten Bedingungen Aktien des Unternehmens zu erwerben. Beim Wandlungsrecht kannst Du die Genussscheine in Aktien der Gesellschaft tauschen.

Diese Chancen bieten Genussscheine

Die Rechte, die Genussscheine verbriefen, können stark voneinander abweichen. Alle haben aber diese Vorteile:

  • Genussscheine berechtigen den Inhaber gemäß den jeweiligen Emissionsbedingungen zum Bezug einer regelmäßigen Ausschüttung. Dabei ist die Rendite im Vergleich zu Anleihen meist höher.
  • Als Anleger kannst Du zudem von Kursgewinnen profitieren. Kaufst Du beispielsweise während der Laufzeit zu einem Kurs unter 100 Prozent und hältst den Genussschein bis zur Fälligkeit, kannst Du die Kursdifferenz als Gewinn einstreichen. Dem steht das Risiko fallender Kurse gegenüber.

Diese Risiken bergen Genussscheine

Auch wenn jeder Genussschein ganz bestimmte Rechte verbrieft, müssen die Käufer solcher Papiere diese Risiken beachten:

Bonitäts-/Insolvenzrisiko: Die Kreditwürdigkeit des emittierenden Unternehmens ist ein wichtiges Kriterium, wenn Du über den Kauf von Genussscheinen nachdenkst. Verschlechtert sich die Bonität, musst Du fast zwangsläufig mit Kurseinbußen rechnen.

Marktrisiko: Wenn Du einen Genussschein nicht bis zur Endfälligkeit halten willst, ist er Kursrisiken ausgesetzt. Steigt das Zinsniveau auf den Kapitalmärkten, wird ein Genussschein mit fester Verzinsung Kurseinbußen erleiden. Je länger die Laufzeit des Genussscheins, desto größer ist dieses Risiko.

Ausschüttungsrisiko: Ausschüttungen sind an die Gewinne des Emittenten gebunden. Macht er Verlust, fällt die Ausschüttung aus. Erzielt der Emittent später wieder Überschüsse, bieten viele, aber nicht alle Genussscheine einen Nachzahlungsanspruch. Dieser besteht üblicherweise jedoch nur während der Laufzeit des Papiers.

Rückzahlungs- und Haftungsrisiko: Dieses hängt eng mit dem Bonitäts-/Insolvenzrisiko zusammen. Schreibt das emittierende Unternehmen Verluste, kann es bei entsprechender Gestaltung des Genussscheins dazu kommen, dass die Rückzahlung Deines Kapitals ausgesetzt oder reduziert wird. Außerdem sind Genussscheine in der Regel nachrangig – das bedeutet, dass die Forderungen der Genussscheingläubiger im Falle einer Insolvenz erst dann bedient werden, wenn die Forderungen der anderen Gläubiger befriedigt wurden. Ein Totalverlust ist deshalb möglich.

Liquiditätsrisiko: Genussscheine werden üblicherweise in wesentlich kleineren Stückzahlen ausgegeben etwa Anleihen. Der Markt ist daher deutlich kleiner. Damit besteht ein erhöhtes Risiko, dass Du Deine Genussscheine nicht rasch und zu einem fairen Kurs kaufen oder verkaufen kannst. Oft werden Genussscheine auch mit der Absicht erworben, sie bis zur Endfälligkeit zu halten. Dann wird nur ein Teil des Emissionsvolumens an der Börse gehandelt – mit entsprechenden Folgen für die Marktliquidität.

So trennst Du Dich von Genussscheinen

Genussscheine, die an der Börse gehandelt werden, können dort auch verkauft werden. Weil allerdings häufig nur wenige Papiere gehandelt werden, ist nicht garantiert, dass jederzeit ein Abnehmer bereit steht und einen fairen Preis bietet. Der Kurswert, den Anleger beim Verkauf erzielen können, kann dabei auch unter dem Nennwert des Genussscheins liegen und damit unterhalb der Summe, die das ausgebende Unternehmen am Ende der Laufzeit zurückzahlen muss.

Werden Genussscheine nicht an der Börse gehandelt, hängt es von der Ausgestaltung des Emissionsprospekts ab, ob Anleger vorzeitig aussteigen können. Ist die Möglichkeit nicht vorgesehen, besteht für Anleger keine Möglichkeit dazu. Andere Papiere, zum Beispiel einige Genussscheine der Windenergiefirma Prokon mit unbestimmter Laufzeit (Typ A), können laut Prospekt mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

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