Was passiert, wenn vor dem Erbfall nichts geregelt wird?

Macht der Erblasser zu Lebzeiten weder ein Testament, noch schließt er einen Erbvertrag ab, dann tritt die so genannte gesetzliche Erbfolge ein. Damit wird vom Gesetz bestimmt, wer sein Vermögen erbt und wer nicht. Das Gesetz ist dabei einer alten Tradition entsprechend aufgebaut nämlich nach dem Grundsatz, dass das Geld in der Familie bleiben soll.

Das gesamte Erbrecht ist eigentlich als so genanntes "Familienerbrecht" konzipiert, was nichts anderes bedeutet, dass nach dem Tode des Erblassers seine Verwandten sein Vermögen erben (weshalb auch der Begriff "Verwandtenerbrecht" gebräuchlich ist). Nähere Verwandte gehen dabei entfernteren Verwandten vor. Der Ehegatte, der ja nach der gesetzlichen Definition mit dem Verstorbenen nicht verwandt, sondern "nur" verheiratet ist, findet in diesem Schema noch besonders Berücksichtigung. Das Gesetz unterteilt potentielle Erben je nach dem, wie nahe sie mit dem Verstorbenen verwandt sind, in

Wobei übrigens niemand erbt, der einer weiter entfernten Ordnung angehört, solange noch jemand da ist, der zu einer näheren Ordnung gehört. 

Wie schon oben gesagt: Neben dem Verwandtenerbrecht findet das Erbrecht des Ehegatten besondere Berücksichtigung. Wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass überhaupt keine Verwandten und kein Ehegatte mehr vorhanden ist, und der Erblasser auch kein Testament gemacht hat – dann erbt der Fiskus (übrigens auch dann, wenn sämtliche anderen Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben).

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