Düsseldorfer Tabelle 2025 So viel Kindesunterhalt steht Scheidungskindern zu

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Düsseldorfer Tabelle zeigt Dir, wie viel Unterhalt Eltern nach einer Trennung oder Scheidung für die Kinder zahlen müssen.
  • Seit 1. Januar 2025 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 482 Euro im Monat zahlen, wenn es unter sechs Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr.
  • Wenn Du Kindesunterhalt zahlen musst und arbeitest, darfst Du 2025 mindestens 1.450 Euro als Selbstbehalt für Dich behalten.

So gehst Du vor

  • Ordne Dein Nettoeinkommen in der Düsseldorfer Tabelle in die richtige Zeile ein. Anhand des Alters und der Anzahl Deiner Kinder kannst Du den monatlichen Unterhalt in der Tabelle ablesen.
  • Tatsächlich musst Du weniger zahlen, da Dir die Hälfte des Kindergelds zusteht. Wie viel genau steht in der Übersicht zu den Zahlbeträgen.
  • Um den Kindesunterhalt zu berechnen, kannst Du unsere Anleitung nutzen.

Berechnungshilfe Kindesunterhalt

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Wenn Du wissen möchtest, wie viel Unterhalt Du nach einer Trennung oder Scheidung für gemeinsame Kinder zahlen musst, dann gibt Dir die Düsseldorfer Tabelle Auskunft. Umgekehrt lässt sich darin auch ablesen, was Du nach einer Scheidung an Unterhalt für die bei Dir wohnenden Kinder vom anderen Elternteil bekommen müsstest.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf. Darin findest Du die monatlichen Beträge für den Kindesunterhalt. Sie baut auf dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auf (§ 1612a BGB).

Die Tabelle ist gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter der Kinder. Es gibt vier Altersstufen und 15 Einkommensgruppen. Die erste Einkommensgruppe endet bei 2.100 Euro; die höchste Stufe bei 11.200 Euro.

Wichtig: Die Unterhaltssätze in der Tabelle gehen immer von zwei unterhaltspflichtigen Kindern aus. Hast Du mehr als zwei Kinder oder nur ein Kind, können Abschläge oder Zuschläge angemessen sein. Du kannst Dich dann entsprechend in eine niedrigere oder höhere Nettoeinkommensgruppe einordnen.

Seit wann gilt die aktuelle Düsseldorfer Tabelle? 

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle gilt seit 1. Januar 2025. Im Vergleich zum Vorjahr musst Du pro Kind zwischen zwei und acht Euro mehr zahlen.

Wie viel Kindesunterhalt bestimmt die Düsseldorfer Tabelle mindestens? 

Seit 1. Januar 2025 gelten diese Mindest-Bedarfssätze für minderjährige Kinder im Monat:

  • bis zum 6. Geburtstag: 482 Euro (2024: 480 Euro)
  • bis zum 12. Geburtstag: 554 Euro (2024: 551 Euro)
  • bis zum 18. Geburtstag: 649 Euro (2024: 645 Euro)

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach der Trennung der Eltern richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und der sogenannten Mindestunterhaltsverordnung (§ 1612a BGB). Du findest die Beträge in der ersten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle.  

Wofür steht die Spalte Prozentsatz?

Der Prozentsatz zeigt die Steigerung des Unterhalts der jeweiligen Einkommensgruppe gegenüber dem Mindestunterhalt an.  Er ist für Dich nur eine Kontrolle. Multiplizierst Du den Mindestunterhalt mit dem jeweiligen Prozentsatz, dann ergibt sich die Höhe des Unterhaltsanspruchs. Den kannst Du auch als Eurobetrag in der Tabelle ablesen.

Was bedeutet Bedarfskontrollbetrag?

Der Bedarfskontrollbetrag in der vierten Spalte der Düsseldorfer Tabelle ist der Betrag, der Unterhaltspflichtigen nach Zahlung des Unterhalts verbleiben soll. Er liegt deutlich über dem Selbstbehalt. 

Mit steigendem Einkommen soll ein höherer Betrag für den Lebensunterhalt verbleiben. Wer zum Beispiel 5.400 Euro im Monat als unterhaltsrelevantes Einkommen verdient, dem sollen 2.550 Euro verbleiben. 

Liegt der Betrag nach Zahlung des  Unterhalts unter dem Bedarfskontrollbetrag, ergibt sich der Unterhalt aus einer niedrigeren Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. 

Wie findest Du heraus, wie viel Unterhalt Du zahlen musst?

Du findest den Unterhaltsbetrag heraus, indem Du Dich mit Deinem unterhaltsrelevanten Einkommen in die richtige Einkommensstufe einordnest und anhand des Alters Deiner Kinder die passende Spalte wählst: 

  • Spalte 1: 0 bis 5 Jahre
  • Spalte 2: 6 bis 11 Jahre
  • Spalte 3: 12 bis 17 Jahre
  • Spalte 4: ab 18 Jahre

Beispiel: Anton verfügt über ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.600 Euro. Damit ist Anton in der dritten Einkommensstufe zwischen 2.501 Euro und 2.900 Euro. Sein Sohn Boris ist sieben Jahre alt, damit in der zweiten Altersstufe. Caro ist drei Jahre alt. In 2025 beläuft sich der Unterhalt für Boris auf 610 Euro im Monat, für Caro beläuft sich der Unterhalt auf 531 Euro. 

Was müssen Spitzenverdiener zahlen?

Auch wenn Du sehr viel verdienst, ergibt sich der Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle.  Verdienst Du monatlich zum Beispiel 11.000 Euro, dann beläuft sich der Unterhalt für Dein vierjähriges Kind auf 964 Euro, für Dein zwölfjähriges Kind auf 1.298 Euro im Monat.

Verdienst Du mehr als 11.200 Euro netto im Monat, dann ist eine eigene konkrete Berechnung des Bedarfs möglich. Möglich ist auch, eine Quote aus dem verfügbaren Gesamteinkommen zu berechnen. So sehen es zumindest einige Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte vor. Es kommt also auf den Einzelfall an.

Wichtig: Du kannst den Unterhalt auch von der Einkommenssteuer absetzen, zum Beispiel als außergewöhnliche Belastung.

Was bedeutet Mehrbedarf und Sonderbedarf?

Unter Mehrbedarf sind regelmäßig anfallende Zusatzkosten zu verstehen, die nicht in den Unterhaltsbeträgen berücksichtigt wurden. Dazu zählen etwa Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Studiengebühren oder Kosten für Nachhilfe. 

Als Sonderbedarf werden einmalige, unerwartete, hohe, notwendige Ausgaben verstanden. Das können zum Beispiel Kosten für den Kieferorthopäden, für Klassenfahrten oder die Anschaffung eines eigenen Computers sein. 

Soweit ein zusätzlicher Bedarf besteht, müssen grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam dafür aufkommen: Jeder Elternteil zahlt entsprechend dem Anteil, den sein Einkommen am gemeinsamen Gesamteinkommen ausmacht. Es zahlt also nicht jeder einfach die Hälfte.

Zählen Klassenfahrten zum Mehr- oder Sonderbedarf?

Kosten für Klassenfahrten oder Kosten rund um den Schulabschluss sind umstritten. Wegen der Einmaligkeit gehen einige Gerichte von einem Sonderbedarf aus, andere halten diese Ausgaben für vorhersehbar. 

Ist die Klassenfahrt nicht außergewöhnlich teuer, dann hat der betreuende Elternteil die Kosten aus dem laufenden Unterhalt zu zahlen (OLG Hamm, 21.12.2010, Az. II-2 WF 285/10).

Tipp: Damit Klassenfahrten der Kinder nicht jedes Mal zu Streit führen, solltet Ihr Euch vorher darauf verständigen, wie Ihr mit zusätzlichen Kosten umgehen wollt und wer wie viel der Ausgaben übernimmt.

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Wer muss Unterhalt zahlen?

Unterhalt muss der Elternteil zahlen, der nach der Trennung nicht mit dem Kind zusammenwohnt. 

Das Unterhaltsrecht basiert auf der Vorstellung, dass die Kinder nach der Trennung im Wesentlichen bei einem Elternteil im Haushalt leben. Das nennt sich Residenzmodell. Dieses Modell bedeutet für beide Parteien:

  • Ein Elternteil leistet Betreuungsunterhalt, dadurch, dass die Kinder hauptsächlich bei ihm wohnen und er sie betreut (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  • Der andere Elternteil leistet Barunterhalt, indem er für die Kinder bezahlt, mit denen er nicht zusammenwohnt.

Viele Familien organisieren sich nach der Trennung heute anders. Die Kinder halten sich abwechselnd mal beim Vater und mal bei der Mutter auf. Eine solche Lebensrealität wird bisher nicht gut durch das deutsche Unterhaltsrecht abgebildet.

Wieviel Unterhalt zahlst Du im Wechselmodell?

Im Wechselmodell berechnet sich der Unterhalt anders. Die Pflicht zum Unterhalt hängt davon ab, ob und wieviel mehr sich eines der Elternteile einbringt. Die Höhe des Barunterhalts orientiert sich an den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle.

Das Modell setzt  voraus, dass die Eltern wirklich zu gleichen Teilen die Kinder betreuen. Kümmert sich ein Elternteil zum Beispiel an zwölf Tagen im Monat um die Kinder, der andere an 19 Tagen, reduziert sich dadurch der Unterhaltsanspruch nicht. 

Das alles ist kompliziert. Deshalb wollte das Bundesjustizministerium die Unterhaltsberechnung mit einer Unterhaltsreform vereinfachen und verbessern.

Dem Eckpunktepapier zum Unterhaltsrecht aus dem Jahr 2023 folgte allerdings kein konkreter Gesetzentwurf. Nach dem Aus der Ampel-Regierung wird die Unterhaltsreform nicht umgesetzt. 

Mehr Informationen dazu, wie Ihr die Betreuung Eurer Kinder und das Finanzielle gerecht regeln könnt sowie eine Muster-Elternvereinbarung, findet Ihr im Ratgeber Betreuungsmodelle.

Wie hoch ist Dein Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt stellt sicher, dass Dir ein eigener Mindestbetrag zum Leben bleibt. Die Höhe hängt davon ab, ob Du arbeitest oder nicht.

Musst Du für Deine schulpflichtigen Kinder bis zu deren 21. Geburtstag Unterhalt zahlen, dann darfst Du im Monat 1.450 Euro als Existenzminimum für Dich behalten, wenn Du arbeitest

Bist Du nicht erwerbstätig, sollen Dir mindestens 1.200 Euro monatlich verbleiben. Darin sind bis zu 520 Euro für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung enthalten.

Was passiert im Mangelfall?

Kannst Du den Mindestunterhalt des Kindes nicht zahlen, ohne den Selbstbehalt zu unterschreiten, wird der Unterhalt anders berechnet. Das nennt sich auch Mangelfallberechnung. Dabei wird das verfügbare Einkommen anteilig auf die unterhaltsberechtigten Personen nach einer Quote verteilt. 

Ein Beispiel für die Berechnung des Unterhalts in einem Mangelfall, findest Du hier als Auszug aus der Düsseldorfer Tabelle

Wann hilft der Unterhaltsvorschuss? 

Kannst Du den Mindestunterhalt nicht zahlen, gibt es mit dem Unterhaltsvorschuss eine staatliche Unterstützung. Springt der Staat ein, weil Du nicht genug Unterhalt zahlen kannst, musst Du den Vorschuss zurückzahlen, falls Du wieder mehr verdienst.

Wenn Dir Unterhalt zusteht: Falls Du keinen Unterhalt bekommst oder weniger als dem Kind zusteht, dann kannst Du einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort. Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss und wie Du ihn beantragst findest Du auf dem Familienportal.

Wie wird das Kindergeld beim Unterhalt berücksichtigt?

Das Kindergeld wird beim Unterhalt berücksichtigt. Es steht für ein minderjähriges Kind beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Aber: Es wird immer in voller Höhe an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind wohnt. 

Deshalb darf der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen (§ 1612b BGB). Aus der Düsseldorfer Tabelle selbst ergibt sich also nicht der Zahlbetrag. Der ergibt sich erst nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergelds.

Das Kindergeld für jedes Kind unabhängig vom Gehalt der Eltern beläuft sich seit Januar 2025 auf monatlich 255 Euro (§ 66 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 BKGG). Die Hälfte des Kindergelds – 127,50 Euro – ist zu verrechnen mit dem Kindesunterhalt. 

Beispiel: David verfügt über ein unterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen von 3.400 Euro (Einkommensstufe 5) und hat ein achtjähriges und ein zwölfjähriges Kind. Der Unterhalt für die Achtjährige beläuft sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2025 auf 665 Euro und für den Zwölfjährigen auf 779 Euro. Bei beiden Kindern ist jeweils die Hälfte des Kindergelds abzuziehen, also jeweils 127,50 Euro. Im Jahr 2025 muss David 537,50 Euro für die Achtjährige und 651,50 Euro für den Zwölfjährigen zahlen, insgesamt macht das im Monat 1.189 Euro für beide Kinder. Im Jahr 2024 musste er drei Euro weniger zahlen.

Wie wird das Kindergeld bei volljährigen Kindern berücksichtigt? 

Bei volljährigen Kindern darfst Du das Kindergeld in voller Höhe vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle abziehen. Eigentlich steigt zwar die Unterhaltspflicht ab Volljährigkeit. Dennoch verringert sich der Unterhalt, den die Eltern zahlen müssen. Grund ist, dass das Kindergeld vollständig auf den Bedarf angerechnet wird, weil die Eltern es an das volljährige Kind weiterleiten müssen.

Wichtig: Der Unterhalt für ein volljähriges Kind wird anders berechnet als der Unterhalt für ein minderjähriges Kind. Zwar gilt für beide die Düsseldorfer Tabelle. Ab Volljährigkeit zählt das Einkommen beider Elternteile für die Höhe des Unterhalts. Ausführlich dazu der Ratgeber Kindesunterhalt für volljährige Kinder.

Wie sind die Zahlbeträge 2025?

Die folgende Tabelle zeigt, was Du nach Abzug des halben Kindergelds im Jahr 2025 tatsächlich zahlen musst.

Zahlbeträge für den Kindesunterhalt 2025

Nettoein-

kommen1

0-5

Jahre

6-11
Jahre
12-17
Jahre
ab 18
Jahre
bis 2.100 €354,50 €426,50 €521,50 €438 €
2.101 - 2.500 €379,50 €454,50 €554,50 €473 €
2.501 - 2.900 €403,50 €482,50 €586,50 €508 €
2.901 - 3.300 €427,50 €510,50 €619,50 €542 €
3.301 - 3.700 €451,50 €537,50 €651,50 €577 €
3.701 - 4.100 €489,50 €582,50 €705,50 €633 €
4.101 - 4.500 €528,50 €626,50 €755,50 €688 €
4.501 - 4.900 €567,50 €670,50 €807,50 €743 €
4.901 - 5.300 €605,50 €715,50 €859,50 €799 €
5.301 - 5.700 €644,50 €759,50 €911,50 €854 €
5.701 - 6.400 €682,50 €803,50 €963,50 €910 €
6.401 - 7.200 €721,50 €848,50 €1.015,50 €965 €
7.201 - 8.200 €759,50 €892,50 €1.068,50 €1.021 €
8.201 - 9.700 €798,50 €936,50 €1.119,50 €1.076 €
9.701 - 11.200 €836,50 €980,50 €1.170,50 €1.131 €

 1 Mit Nettoeinkommen ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen gemeint. Mehr dazu weiter unten.
Quelle: OLG Düsseldorf (Stand: November 2025)

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Wie berechnest Du das relevante Nettoeinkommen?

Mit unserer Anleitung kannst Du Dein unterhaltsrechtliches Einkommen selbst berechnen; das entscheidet darüber, was an Unterhalt für die Kinder fällig wird.

Berechnungshilfe zur Düsseldorfer Tabelle

In der Praxis besteht die größte Schwierigkeit oft darin, das Nettoeinkommen zu ermitteln, das für den Unterhalt relevant ist. Es stimmt selten mit dem Nettoeinkommen auf der Gehalts- oder Lohnabrechnung überein. In der Düsseldorfer Tabelle findet sich kein genauer Hinweis auf die Berechnung. 

Sämtliche Einkünfte zählen dazu, zum Beispiel auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aber auch Sozialleistungen und Renten.

In den Unterhaltsleitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte findest Du die wesentlichen Grundsätze, wie sich das relevante Einkommen berechnen lässt. Eine Liste mit den regionalen Leitlinien findest Du weiter unten.

Berufsbedingte Aufwendungen, die Du von Deinen privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen kannst, darfst Du vom Einkommen abziehen. Dabei kannst Du auch eine Pauschale von fünf Prozent des Nettoeinkommens schätzen – mindestens 50 Euro, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 Euro monatlich.

Übersteigen Deine Ausgaben für den Beruf die Pauschale, musst Du insgesamt die Ausgaben nachweisen, um sie abziehen zu dürfen. Schulden darfst Du in der Regel vom Einkommen abziehen.

Was leisten Unterhaltsrechner?

Auf einigen Websites findest Du kostenlose Unterhaltsrechner, die alle auf der Düsseldorfer Tabelle basieren. Diese können aber nur einen ersten Anhaltspunkt liefern. Das Unterhaltsrecht ist komplex und lässt sich deshalb nur sehr bedingt durch einen Rechner abbilden. Meist entspricht das, was Du mit dem Unterhaltsrechner ausgerechnet hast, nicht dem, was Du tatsächlich zahlen musst.

Wann wird die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert?

Die Düsseldorfer Tabelle wird mittlerweile jedes Jahr aktualisiert, die Zahlbeträge ändern sich zudem immer dann, wenn es mehr Kindergeld gibt. 

Mit der Anpassung der Mindestunterhaltsverordnung zum 1. Januar 2025 wurde zuletzt die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Da sich das Kindergeld im Jahr 2025 um 5 Euro erhöhte, wurde auch die Zahlbetragstabelle entsprechend aktualisiert.
Die Düsseldorfer Tabellen der vergangenen Jahre findest Du auf der Website des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Welche regionalen Unterhaltsleitlinien gibt es? 

Es gibt regionale Abweichungen, da einzelne Oberlandesgerichte ihre eigenen Regelungen zu den Details der Unterhaltsberechnung festlegen. Für Dich sind die Leitlinien des Oberlandesgerichts wichtig, in dessen Bezirk Du wohnst. Im Folgenden findest Du die Links zu den 16 verschiedenen regionalen Unterhaltsleitlinien:

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