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Zwangsversteigerung   Immobilien / Versteigerungstermin / Recht     bei Finanztip.de

Tipps zur Sicherheitsleistung

Wer ein Gebot abgibt, sollte damit rechnen, dass er sogleich eine Sicherheit in Höhe von 10% des vom Gericht festgesetzten und veröffentlichten Verkehrswertes präsentieren muss. Kann er die Sicherheit nicht beibringen, bleibt sein Gebot unberücksichtigt. Als Sicherheit dienen

Schecks werden jedoch nur akzeptiert, wenn zwischen dem Versteigerungstermin und der Vorlegungsfrist mindestens 3 Tage - nicht notwendig Werktage - liegen, was selbst vielen erfahrenen Bietern nicht geläufig ist. Findet die Versteigerung beispielsweise an einem Dienstag statt, so muss der Scheck noch am Samstag derselben Woche der Bank vorgelegt werden können. Endet die Vorlagefrist bereits am Freitag, ist er nicht als Sicherheit geeignet. Die Schecks sollte sich ein Bietinteressent erst kurz vor der Versteigerung besorgen.

Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien

Breiholdt & Breiholdt  bei  Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
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