Welche Umstände können zur Verjährungshemmung einer Kaufpreisforderung führen?
Von Verjährungshemmung spricht man, wenn aufgrund gesetzlicher Sonderregelungen bestimmte Zeiträume innerhalb der laufenden Verjährungsfrist nicht mitgerechnet werden dürfen. So wird etwa der Ablauf der Verjährungsfrist bei einer Kaufpreisforderung durch folgende Umstände gehemmt:
- wenn der Verkäufer dn Käufer auf Zahlung des Kaufpreises verklagt oder Feststellungsklage erhebt, dass die Kaufpreisforderung zu Recht besteht
- wenn der Verkäufer einen Mahnbescheid beantragt und dem Käufer zustellt
- wenn ein Güteverfahren wegen der Kaufpreisforderung bei der Landesjustizverwaltung beantragt wird oder läuft
- wenn dem Käufer der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zugestellt wird
- wenn der Verkäufer zur gerichtlichen Geltendmachung der Kaufpreisforderung erstmals Prozesskostenhilfe geltend macht
- wenn die Parteien ein Schiedsgerichtsverfahren durchführen