Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du einen Vertrag abschließt, musst Du ihn grundsätzlich einhalten, es sei denn, Dir steht ein Widerrufsrecht zu.
- Einen Online-Kauf kannst Du immer widerrufen.
- Du kannst den Widerruf in der Regel innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss erklären.
- NEU: Ab 19. Juni 2026 kannst Du für den Widerruf einfach den Widerrufsbutton nutzen, den die Anbieter auf ihrer Website einrichten müssen.
Inhalt
- Was ist ein Widerrufsrecht?
- Welche Verträge kannst Du widerrufen?
- Wie funktioniert ein Widerruf?
- Wie funktioniert der neue Widerrufsbutton?
- Wie lange kannst Du Verträge widerrufen?
- Kaufverträge: Was passiert nach dem Widerruf?
- Dienstleistungen: Was passiert nach dem Widerruf?
- Wann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Was ist ein Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht ist ein gesetzliches Verbraucherrecht, mit dem Du Dich von einem Vertrag wieder lösen kannst, wenn Du ihn nicht willst. Du brauchst dazu keinen besonderen Grund (§ 355 BGB).
Manchmal ist der Widerruf wichtig, weil Du zum Beispiel beim Online-Shopping die Ware nicht anprobieren oder genau ansehen kannst. Entspricht Dein Einkauf nicht Deinen Vorstellungen, kannst Du alles wieder rückgängig machen. Du schickst den Fehlkauf zurück und bekommst das Geld zurück.
Das Widerrufsrecht ist die Ausnahme von einem wichtigen Rechtsgrundsatz: Einmal geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Oder in lateinischer Sprache „pacta sunt servanda“. Durch das Widerrufsrecht ist es Dir während eines kurzen Zeitraums möglich, von einem Vertrag Abstand zu nehmen, obwohl Du ihn abgeschlossen hast.
Welche Verträge kannst Du widerrufen?
Du kannst nur solche Verträge widerrufen, bei denen Dir das Gesetz als Verbraucherin oder Verbraucher ein Widerrufsrecht einräumt.
Das Widerrufsrecht gibt es nicht nur beim Online-Shopping. Auch viele andere Verträge sind widerruflich. Das gilt für Verträge, bei denen Du als Verbraucher vielleicht überrumpelt wurdest und einen Vertrag abgeschlossen hast, den Du gar nicht wolltest, etwa bei Haustürgeschäften. Oder weil Käufer und Verkäufer an verschiedenen Orten sind – das nennt sich Fernabsatz. Auch bei Verträgen, die ein besonderes Risiko bergen, wie bei Kreditverträgen, ist ein Widerruf vorgesehen.
Achtung: Du kannst aber nicht jeden Vertrag widerrufen. Kaufst Du etwas in einem Geschäft, kannst Du den Kauf grundsätzlich nicht rückgängig machen. Für einen Umtausch bist Du auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Schau einfach in die folgende Tabelle, wie es bei den verschiedenen Verträgen aussieht.
Ist ein Widerruf möglich oder nicht?
| Vertrag | Widerruf möglich? | Gesetzliches Widerrufsrecht | Widerrufsfrist | Weitere Infos |
|---|---|---|---|---|
| Kaufvertrag im Ladengeschäft | nein | (-) | (-) | Ist der Verkäufer kulant, kann er Dir einen Umtausch anbieten, eventuell nur gegen Gutschein. |
| Kaufvertrag über das Internet (Fernabsatzvertrag) | ja | § 312g Abs. 1 BGB | 14 Tage nach Lieferung | Kaufrecht |
| Kauf auf Kredit | ja | § 358 BGB | 14 Tage nach Unterrichtung | Autokredite; Buy now, pay later |
| Haustürgeschäft | ja | § 312g Abs. 1 BGB | 14 Tage nach Vertragsschluss | |
| Vertrag über Ratenlieferungen, z. B. Zeitungsabo | ja | § 356c BGB | 14 Tage nach | |
| Mietvertrag | nein | (-) | (-) | Mietvertrag |
| Verbraucherkredit- vertrag | ja | § 495 BGB | 14 Tage nach Unterrichtung | Verbraucherdarlehen; Kreditvergleich |
| Baufinanzierungs- darlehen | ja | § 495 BGB | 14 Tage nach Unterrichtung | Baufinanzierungs- darlehen |
| Versicherungsvertrag | ja | § 8 VVG | 14 Tage nach Unterrichtung | |
| Lebensversicherungs- vertrag | ja | § 152 VVG | 30 Tage nach Unterrichtung | Lebensversicherung widerrufen |
| Verbraucherbauverträge | ja | § 650l BGB | 14 Tage nach Belehrung | |
| Arbeitsvertrag | nein | (-) | (-) | Arbeitsvertrag |
| Energielieferungs- vertrag im Fernabsatz | ja | § 312g, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB | 14 Tage nach Vertragsschluss | Stromvergleich |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Juni 2026)
Welche Besonderheit gibt es beim Kauf auf Kredit?
Hast Du zusammen mit einem Kaufvertrag einen Kreditvertrag abgeschlossen, etwa um die neue Küche oder den Fernseher zu finanzieren, kannst Du beide Verträge widerrufen. Solche verbundenen Verträge werden oft beim Möbelkauf oder bei Unterhaltungselektronik angeboten. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung gewährt.
Wie funktioniert ein Widerruf?
Ein Widerruf funktioniert so, dass Du gegenüber Deinem Vertragspartner erklärst, dass Du den Vertrag nicht mehr gelten lassen willst.
Du kannst ein vom Händler mitgeliefertes Formular oder dieses gesetzliche Muster für den Widerruf nutzen. Schau dafür in die Widerrufsbelehrung in Deinem Vertrag; dort steht, an wen Du Dich wenden musst.
In vielen Fällen geht es aber ab Mitte Juni 2026 deutlich einfacher. Denn ab 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton Pflicht, wenn über die Internetseite bestimmte Verträge geschlossen werden können. Dazu kommen wir jetzt.
Wie funktioniert der neue Widerrufsbutton?
Du kannst ab dem 19. Juni 2026 mit einem Klick auf den Button einen Vertrag widerrufen, weil Anbieter auf ihrer Website einen solchen Widerrufsbutton vorhalten müssen (§ 356a BGB).
Die neue Vorgabe zum Widerrufsbutton gilt für den Kauf von Waren, für Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen. Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer ähnlichen Formulierung beschriftet sein.
Klickst Du den Widerrufsbutton an, muss sich eine Seite öffnen, auf der Du angeben kannst, um welchen Vertrag es sich handelt, indem Du zum Beispiel die Bestellnummer oder Deine E-Mail-Adresse angibst. Dann bestätigst Du den Widerruf über eine weitere Schaltfläche wie „Widerruf bestätigen“.
Anschließend musst Du eine elektronische Eingangsbestätigung bekommen, zum Beispiel per E-Mail. Diese enthält Datum und Uhrzeit des Widerrufs. Damit ist alles erledigt. Noch einfacher dürfte ein Widerruf für Dich kaum sein.
Wie lange kannst Du Verträge widerrufen?
Du kannst Verträge in der Regel mindestens 14 Tage lang widerrufen. Im Vertrag kann aber auch eine längere Widerrufsfrist vereinbart sein (§ 355 Abs. 2 BGB). Entscheidend ist, dass Du den Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist abgesendet hast.
Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beginnt, sobald Du über Dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Meist passiert das bei Vertragsschluss, die Widerrufsbelehrung und weitere wichtige Vertragsinformationen liegen dem Vertrag bei.
Hast Du etwas bestellt, das geliefert werden muss, beginnt die Frist aber erst, wenn Du die Ware erhalten hast (§ 356 Abs. 2 BGB).
Wann endet das Widerrufsrecht spätestens?
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Die Frist kann nicht an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen enden, in so einem Fall gilt der darauffolgende Werktag als Fristende.
Bei Dienstleistern wie Handwerkern kann das Widerrufsrecht ausgesetzt werden. Das geht aber nur, wenn Du ausdrücklich zustimmst, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf. Außerdem muss Dein Vertragspartner Dich informiert haben, dass Dein Widerrufsrecht erlischt, wenn das Unternehmen seine Leistungen vor Ende der Frist bereits vollständig erbracht hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
Gibt es ein ewiges Widerrufsrecht?
Nein, das gibt es mittlerweile nicht mehr. Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, konnten Verbraucher noch nach Jahren widerrufen, weil einige Banken und Sparkassen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendeten. Das hatte zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde. Es bestand scheinbar ein ewiges Widerrufsrecht. Der Gesetzgeber hat das ewige Widerrufsrecht für Baufinanzierungen aber mit Ablauf des 21. Juni 2016 abgeschafft.
Kaufverträge: Was passiert nach dem Widerruf?
Nach dem Widerruf eines Kaufvertrags bekommst Du Dein Geld zurück, musst aber unter Umständen Wertersatz leisten. Dein Vertragspartner darf für den Widerruf keine Bearbeitungsgebühr oder Entschädigung verlangen, allerdings steht ihm unter Umständen ein Wertersatz zu (§ 357 BGB).
Musst Du die Ware zurückschicken?
Ja, wenn Du die Ware schon erhalten hast, musst Du sie wieder an den Verkäufer zurückschicken.
Wer muss die Rücksendekosten zahlen?
Falls der Verkäufer es von Dir verlangt, musst Du die Kosten für die Rücksendung der Waren zahlen. Das Risiko, dass die Ware dann auch bei ihm ankommt, trägt aber er. Das bedeutet: Geht das Päckchen auf dem Postweg verloren, ist das nicht Dein Problem. Hast Du große Gegenstände wie einen sperrigen Staubsauger an der Haustür gekauft und der Vertreter lässt das Gerät gleich bei Dir, dann muss der Verkäufer den Sauger im Falle eines Widerrufs auf eigene Kosten bei Dir wieder abholen.
Wie bekommst Du Dein Geld zurück?
Wenn Du die Ware schon bezahlt hast, bekommst Du das Geld erst zurück, wenn Du nachgewiesen hast, dass Du die Ware abgeschickt hast oder sie bereits beim Händler eingetroffen ist (§ 357 Abs. 4 BGB).
Musstest Du Versandkosten zahlen, muss der Verkäufer auch diese erstatten – allerdings nur in Höhe der Standardlieferung (§ 357 Abs. 2 BGB). Hast Du Dir den Kauf zum Beispiel mit Expresslieferung schicken lassen, muss der Verkäufer nur die üblichen Kosten für den Versand erstatten.
Kann der Verkäufer Wertersatz für die Nutzung verlangen?
Falls Du die Ware beschädigt oder so genutzt hast, dass sie an Wert verloren hat, kann der Verkäufer Wertersatz verlangen (§ 357 Abs. 7 BGB). Das bedeutet: Für den Wertverlust darf der Händler etwas vom Kaufpreis abziehen, den er Dir erstatten muss.
Das gilt jedoch nicht, wenn die Nutzung zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren notwendig war. Du darfst Ware also auspacken und ausprobieren: Auf Matratzen darfst Du probeschlafen und Kleidung anprobieren.
Wertersatz darf ein Händler aber grundsätzlich nur verlangen, sofern er Dich davor richtig über Dein Widerrufsrecht informiert hat. Bei digitalen Inhalten, die per Download und nicht auf CD oder einem USB-Stick zur Verfügung gestellt werden, musst Du keinen Wertersatz leisten (§ 357a Abs. 3 BGB).
Dienstleistungen: Was passiert nach dem Widerruf?
Nach dem Widerruf einer Dienstleistung musst Du in der Regel Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zahlen. Hat ein Unternehmer bereits angefangen, die im Vertrag vereinbarte Leistung zu erbringen, musst Du ihm Wertersatz leisten (§ 357d BGB und § 357 Abs. 8 BGB). Voraussetzung ist, dass Du richtig über das Widerrufsrecht unterrichtet wurdest.
Der Wertersatz wird anteilig vom vereinbarten Gesamtpreis berechnet. Wenn dieser überteuert ist, gilt der Marktwert der Leistung. Hast Du vereinbart, dass ein Handwerker für 1.000 Euro den gesamten Badezimmerboden fliest und er ist zum Zeitpunkt Deines Widerrufs zur Hälfte fertig, dann musst Du ihm 500 Euro zahlen. Hinzu kommen Materialkosten. Materialkosten zahlst Du aber nur, wenn das Material bereits verbaut ist, der Handwerker es also nicht mehr mitnehmen kann.
Wann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Das Widerrufsrecht ist in bestimmten Fällen ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 und 3 BGB). Du kannst folgende Verträge nicht widerrufen:
- Kauf von Waren, die individuell auf Dich abgestimmt sind oder über deren konkrete Herstellung Du bestimmen konntest, zum Beispiel Maßanzüge;
- Kauf von Lebensmitteln und allem, was schnell verderben kann;
- Kauf von Waren, die aus hygienischen Gründen versiegelt waren, die Du geöffnet hast;
- Kauf von Ton- oder Videoaufnahmen und Computersoftware in einer versiegelten Packung, deren Versiegelung Du entfernt hast;
- Kauf von Waren und Dienstleistungen, deren Preise von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängen, wie Wertpapiere, Devisen und Derivate;
- notariell beurkundete Verträge.





