Verbundener Vertrag Verbundene Verbraucherdarlehen im Einzelhandel

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Salim Rehan
Finanztip-Experte für Kredit

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du etwas kaufst und dabei einen Kredit aufnimmst, handelt es sich um einen verbundenen Vertrag.

  • Wenn Du das Darlehen widerrufst, entfällt auch der Kaufvertrag. Du musst die Ware dann zurückgeben.

  • Umgekehrt musst Du beim Rücktritt vom Kaufvertrag keine weiteren Kreditraten mehr leisten. Dieser Rücktritt ist aber nur in bestimmten Fällen möglich.

So gehst Du vor

  • Vergleich die Preise, bevor Du etwas kaufst. Vergleich aber auch die angebotenen Finanzierungen.

  • Wähl das preiswerteste Produkt und die günstigste Finanzierung. Besser ist es, wenn Du ganz auf den Kredit verzichtest.

Der neue Geschirrspüler ist so leise, dass Du ihn kaum hören kannst. Auch auf dem Girokonto merkst Du keine große Veränderung, weil Du das Gerät auf Kredit gekauft hast – vielleicht sogar mit einem Kredit vom Händler.

Lohnt sich der Kredit vom Händler für Dich?

Mit einem Kredit kannst Du Dir mehr leisten, als Du auf einen Schlag bezahlen kannst. Aber: Die wahren Kosten kommen erst im Laufe der Zeit an. Denn Du zahlst Zinsen. Eine Finanzierung ist für Dich also immer teurer – mit Ausnahme vielleicht der Null-Prozent-Finanzierung.

Du solltest deshalb vor dem Kauf auf Raten nicht nur Preise vergleichen. Vergleich auch die Kreditangebote der Händler. Womöglich ist die Geschirrspülmaschine bei einem anderen Händler nicht nur preiswerter, sondern auch der Kreditzins niedriger.

Kannst Du den Kredit widerrufen?

Falls Du den Kredit nur für die Finanzierung des Geschirrspülers über den Händler aufgenommen hast, handelt es sich um ein verbundenes Verbraucherdarlehen. Verkäufer und Darlehensgeber, das ist in der Regel eine Bank, arbeiten eng zusammen. Die Verträge für Kauf und Kredit bilden eine wirtschaftliche Einheit. Dies ist oft beim Ratenkauf der Fall. Deshalb gelten für Dich als Käufer besondere Rechte bei Widerruf und Rücktritt.

Du kannst das Darlehen und damit den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Raten fallen dann nicht an. Normalerweise steht Dir ein solches Widerrufsrecht beim Einkauf nur beim Online-Shopping zu. In diesem Fall aber greifen die Widerrufsrechte für Kredite.

Die Bank erstattet Dir das Geld zurück, das Du bis zu diesem Zeit­punkt gezahlt hast. Du solltest jedoch beim Widerruf klarmachen, dass dieser für beide Verträge gilt. Sprich deshalb mit Bank und Händler.

Kannst Du vom Vertrag zurücktreten?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du auch nach der 14-Tage-Frist von Kauf und Kredit zurücktreten. Wenn die Geschirrspülmaschine bereits beim Kauf mangelhaft war und sie deshalb nach einem Monat kaputt geht, muss der Verkäufer den Schaden beheben. Falls ihm die Reparatur zweimal nicht gelingt oder er Dir ein mangelhaftes Ersatzgerät liefert, kannst Du vom Kauf zurücktreten.

Das kaputte Gerät geht zurück an den Händler. Dafür wendest Du Dich nach dem Rücktritt an den vom Händler gewählten Paketdienst. Der holt es bei Dir ab. Wichtig dabei: Wie die Rücksendung genau abläuft, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Weitere Raten werden nach dem Rücktritt nicht fällig. Du musst jedoch die Bank informieren und solltest nicht einfach aufhören zu zahlen. Bereits geleistete Raten erhältst Du in der Regel von der Bank zurück.

Welche Gefahren gibt es bei verbundenen Verträgen?

Die Rechte bei Widerruf und Rücktritt bieten Dir eine gewisse Sicherheit beim Kauf über verbundene Darlehensverträge. Doch falls Dir der Kredit zu viel wird und Du deshalb in den Dispo rutschst oder Du gar die Raten gar nicht mehr zahlen kannst, helfen diese Rechte wenig. Denn eine angespannte finanzielle Situation ist rechtlich kein Grund, um von einem Kauf zurücktreten zu können.

Wenn Du nicht mehr zahlst, holt der Händler womöglich ein Inkasso-Unternehmen ins Boot, das Dich nicht nur unter Druck setzen wird. Es fallen dadurch weitere Kosten an.

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