Ist eine Unfallversicherung sinnvoll?
private vs. gesetzliche Unfallversicherung
Wer einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, ist in aller Regel automatisch ein Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz ist bei der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt auf die berufliche Tätigkeit und dem Arbeitsweg. Der Unfall muss sich daher "auf der Arbeit" oder auf direktem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ereignen.
Ein Unfall außerhalb der Arbeitstelle oder dem direkten Arbeitsweg ist nicht abgesichert. Hier greift die private Unfallversicherung. Sie schützt rund um die Uhr und weltweit. Die Versicherungsleistung erfolgt, unabhängig von anderen sonstigen Zahlungen, die der Versicherte ggf. aus anderen Versicherungen (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, gesetzlicher Unfallversicherung usw.) erhält.
private Unfallversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Unfallversicherung darf nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung in einen Topf geworfen werden. Es handelt sich um verschiedene Absicherungen, die sich nur teilweise überlappen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Unfall und Krankheit, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt. Die Unfallversicherung zahlt hingegen nur im Falle eines Unfalls. Dabei ist es egal, ob der Unfallgeschädigte seinen Beruf ausüben kann oder nicht. Die Höhe der Leistung aus der Unfallversicherung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, einer eventuellen Progression und dem Ausmaß der dauerhaften Einschränkung (Invaliditätsgrad).
Beispiel: Bei einer Bürotätigkeit hat eine durch Unfall eingetretene Gehbehinderung keine Berufsunfähigleit zur Folge. Es gibt daher auch kein Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Unfallversicherung zählt nur der Invaliditätsgrad.
Wann zahlt die Unfallversicherung?
Die Invalidität muss durch einen Unfall verursacht worden sein. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfall) einen (bleibenden) Gesundheitsschaden erleidet. Eine Krankheit ist kein Unfall.
Ein Grenzfall und häufig auch Grund für Rechtstreitigkeiten bilden die Verletzungen aufgrund plötzlicher Kraftanstrengungen. Beispiel: Sie heben mit einem Freund beim Umzug einen schweren Schrank an. Werden hierbei Muskel, Sehnen, Kapseln oder andere Körperteile dauerhaft beeinträchtigt, so gilt dies als Unfall. Die Versicherer legen allerdings derartige "Unfälle" eng aus. Ein Bandscheibenvorfall macht sich zum Beispiel plötzlich bemerkbar. Er wird allerdings nicht als Unfall von der Versicherungsgesellschaft akzeptiert.
Die private Unfallversicherung zahlt in der Regel, wenn eine Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt und ein Arzt sie spätestens nach drei weiteren Monaten bestätigt. Weitere Voraussetzung ist natürlich, dass der Versicherte seinen Anspruch rechtzeitig (spätestens 15 Monate nach dem Unfall) bei der Versicherung geltend macht.
Eine Zahlung erfolgt bei Invalidität und im Todesfall in Höhe der Todesfallleistung auch an die Hinterbliebenen. Manche Versicherungspolicen sehen wahlweise die Vereinbarung von zusätzlichen Zahlungen vor: Übergangsleistung bzw. Übergangsentschädigung (so zum Beispiel bei Schwerletzten) oder Krankenhaustagegeld.
Derartige Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld, Unfalltagegeld, Genesungsgeld pro Tag oder Zuschüsse zu kosmetischen Operationen ergeben wenig Sinn. Die Versicherungssumme, die im Falle des Todes durch einen Unfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird, sollte niedrig sein. Denn bei Tod muss keine Wohnung umgebaut werden. Wichtiger ist eine hohe Versicherungssumme bei hoher Invalidität.
Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?
Nicht versichert sind grundsätzlich Unfälle, die durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen, durch Drogeneinfluss oder alkoholbedingt eingetreten sind. Der Unfall muss durch eine Auswirkung von außen verursacht worden. Ein Schlaganfall ist nach dieser Definition kein Unfall. Nicht versichert sind weiterhin Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat begehen oder vorhaben.
Besondere Gefahren im Beruf oder Privatleben (Autorennen, Drachenfliegen, Paragliding, Luftfahrzeugführer) sind nicht mitversichert oder nur gegen Risikozuschläge.
Finanztip.de
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