Unfall­ver­sicherung für Kinder Den Nachwuchs für den Ernstfall absichern

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung springt ein, wenn ein Kind durch einen Unfall bleibende Schäden erleidet. Zu den Leistungen einer Unfall­ver­sicherung gehören etwa ein einmaliger Geldbetrag und eine monatliche Rente. 
  • Der Schutz einer Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung (KIV) greift weiter: Sie leistet auch bei gesundheitlichen Schäden, die durch Krankheiten entstehen. Dafür ist sie aber auch teurer.
  • Die KIV ist ein Nischenprodukt: Nur wenige Versicherer bieten sie an.

So gehst Du vor

  • Prüfe zunächst, ob Du die wichtigsten Ver­si­che­rungen hast: Haftpflicht- und Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung haben Vorrang. Außerdem kann eine frühzeitige Geldanlage für Kinder sinnvoll sein.
  • Verschaffe Dir dann einen Überblick über die Anbieter einer KIV. Eine Auswahl findest Du im ersten Kapitel dieses Ratgebers.
  • Wähle einen Versicherer, der eine Rente und Kapitalzahlung anbietet.

Unfälle und Krankheiten sind bei Kindern keine Seltenheit: Stürze, Verbrennungen und Virusinfektionen sind in jungen Jahren oft unvermeidbar. Zum Glück heilen die meisten Verletzungen und Erkrankungen bei Kindern schnell wieder ab. In seltenen Fällen können sie aber gravierende Folgen haben: Laut Statistischem Bundesamt haben 200.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland eine Schwerbehinderung. Unfälle spielen dabei aber nur eine untergeordnete Rolle: 90 Prozent der schweren Behinderungen werden durch eine Krankheit verursacht. Eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung kann helfen, die finanziellen Folgen abzufangen, wenn sich Eltern plötzlich um ein schwer krankes Kind kümmern müssen.

Was ist eine Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung?

Die Unfall­ver­sicherung für Kinder zahlt eine vereinbarte Geldsumme, wenn ein Kind wegen eines Unfalls eine dauerhafte Gesundheitsschädigung (Invalidität) davonträgt. Diese einmalige Kapitalleistung nennt sich daher auch Invaliditätsleistung. Im Prinzip funktioniert die Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung daher wie eine Unfall­ver­sicherung für Erwachsene.

Unfälle in der Freizeit

Egal, ob sich Dein Kind auf dem Schulhof oder zuhause verletzt: Die private Unfall­ver­sicherung bietet Schutz bei allen denkbaren Unfällen – und das in der Regel weltweit und zu jeder Tageszeit. Die gesetzliche Unfall­ver­sicherung ist hingegen nur dann zuständig, wenn sich Dein Kind in der Schule oder bei einem Wegeunfall zur oder von der Schule verletzt.

Eingeschränkter Schutz bei Krankheiten

Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Vergiftungen, Impfschäden oder Infektionen sind häufig zusätzlich abgesichert. Dazu gehören auch die gesundheitlichen Folgen von Zeckenbissen wie FSME und Borreliose. Tropenkrankheiten wie Malaria oder Fleck- und Gelbfieber fallen ebenfalls häufig unter den Ver­si­che­rungs­schutz.

Beeinträchtigungen durch andere Erkrankungen sind dagegen nicht versichert. Wenn ein Kind beispielsweise an Krebs erkrankt oder eine andere schwere Erkrankung entwickelt, greift die Unfall­ver­sicherung in der Regel nicht. Besseren Schutz bietet daher eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung. Sie zahlt nicht nur, wenn ein Kind durch einen Unfall eine Invalidität oder Schwerbehinderung erleidet, sondern auch wenn dies durch eine Krankheit verursacht wird.

Leistungen der Unfall­ver­sicherung

Die Hauptleistung der Unfall­ver­sicherung ist die einmalige Kapitalleistung, auch Invaliditätsleistung genannt. Häufig werden hohe Ver­si­che­rungs­sum­men von 100.000 Euro oder mehr angeboten. Neben der einmaligen Kapitalzahlung gibt es weitere Leistungen bei der Unfall­ver­sicherung. Dazu gehören beispielsweise eine Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen, eine Todesfallleistung und ein Krankentagegeld.

Grad der Invalidität und Gliedertaxe

Leistungen der privaten Unfall­ver­sicherung erhältst Du allerdings nicht bei jedem Unfall. Ob und wie viel Geld Du von der Unfall­ver­sicherung bekommst, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen kommt es auf die vereinbarte Ver­si­che­rungs­sum­me an. Zum anderen hängt die konkrete Auszahlungssumme von der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. In einer sogenannten Gliedertaxe ordnet die Ver­si­che­rung bestimmten Beeinträchtigungen einen sogenannten Grad der Invalidität zu. Je höher der Invaliditätsgrad ausfällt, desto mehr Geld zahlt die Ver­si­che­rung.

Das erläutern wir Dir an einem Beispiel: Nach einem Unfall verliert ein Kind die volle Sehkraft auf einem Auge, was ein ärztliches Gutachten bestätigen kann. Nach der Gliedertaxe eines Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens liegt bei vollständigem Verlust der Sehkraft auf einem Auge ein Invaliditätsgrad von 65 Prozent vor. Bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro zahlt die Ver­si­che­rung 65.000 Euro an die Eltern des Kindes aus. Wenn das Kind laut ärztlichem Attest beispielsweise noch die halbe Sehkraft hat, wird die Ver­si­che­rungs­sum­me entsprechend auf die Hälfte, also 32.500 Euro gekürzt.

Mehr dazu im Ratgeber Unfall­ver­sicherung

  • Die Unfall­ver­sicherung leistet bei allen Unfällen des täglichen Lebens.
  • Achte bei der Unfall­ver­sicherung auf einen Anbieter mit einer guten Gliedertaxe.
  • Wähle eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me und Progression.

Zum Ratgeber

Was leistet eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung?

Eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung ist in der Regel keine eigenständige Ver­si­che­rung. Meistens handelt es sich dabei um eine Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung mit einer Zusatzversicherung gegen krankheitsbedingte Invalidität. Die Ver­si­che­rung zahlt dann auch bei durch Krankheit verursachter Invalidität oder Schwerbehinderung. Eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung bietet damit umfassenderen Schutz als eine Unfall­ver­sicherung.

Nur wenige Anbieter am Markt

Allerdings ist die Auswahl an Versicherern für eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung sehr überschaubar. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder Hausratversicherung kennen vermutlich die meisten. Die KIV ist dagegen eine eher unbekannte Ver­si­che­rung. Versicherer wie die Basler oder Huk-Coburg nahmen die KIV wieder aus dem Angebot, da sie von den Kunden nur sehr zurückhaltend angenommen wurde. Die Basler Ver­si­che­rung kündigte daher im Jahr 2019 alle bestehenden KIV-Verträge. Der geringen Anzahl an Ver­si­che­rungs­ver­trägen standen zu hohe Kosten im Ver­si­che­rungsfall gegenüber.

Bei einer Google-Recherche haben wir folgende Anbieter finden können, die eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung anbieten. Diese Liste ist jedoch nicht abschließend:

  • Barmenia: Kinder-Invaliditäts-Schutz (KISS)
  • WGV: Unfall­ver­sicherung + Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ)
  • Allianz: Unfall­ver­sicherung + Kinderinvaliditätsschutz (KIS)
  • DEVK: Unfall­ver­sicherung + Junior Plus

Kapitalzahlung und monatliche Rente

Bei den Leistungen der Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung unterscheiden sich die Versicherer: Manche Versicherer zahlen bei krankheitsbedingter Invalidität eine einmalige Kapitalzahlung oder eine monatliche Rente. Den besten Schutz bieten die Ver­si­che­rungen, die beides – also Einmalzahlung und Rente – kombinieren. So erhalten Familien eine dauerhafte monatliche Unterstützung und können gleichzeitig einen behindertengerechten Umbau oder kostspielige medizinische Hilfsmittel finanzieren.

Invalidität oder Schwerbehinderung

Je nach Tarif zahlen die Versicherer ihre vollen Leistungen entweder bei Invalidität ab 50 Prozent oder bei Schwerbehinderung des Kindes. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Invalidität oder Schwerbehinderung auf einem Unfall oder einer Krankheit beruht.

Stellt der Versicherer auf eine Schwerbehinderung des Kindes ab, dann orientiert er sich an der Einstufung durch das Versorgungsamt. Bescheinigt dieses einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent, gilt das Kind als schwerbehindert.

Schutz nur bei bestimmten Krankheiten

Manche Zu­satz­ver­si­che­rung­en sehen vor, nur bei bestimmten schweren Erkrankungen wie Krebs, Rheuma oder Epilepsie zu zahlen. Von diesen Ver­si­che­rungen raten wir ab. Sie bieten nur unzureichenden Schutz, wenngleich der Schutz besser als bei einer reinen Unfall­ver­sicherung ist. Wenn ein Kind eine andere Krankheit erleidet, die nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen geregelt ist, gehen Eltern im schlimmsten Fall leer aus.

Die KIV ist nicht günstig

Unfall­ver­sicherungen für Kinder haben wir bereits für 38 Euro im Jahr im günstigsten Tarif finden können. Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rungen sind im Vergleich teurer. Wer für ein einjähriges Kind eine KIV mit monatlicher Rente von 1.000 Euro und Einmalzahlung von 25.000 Euro absichern möchte, muss mit Jahresbeiträgen um die 300 bis 400 Euro im Jahr rechnen. Je nach Tarif und Zusatzleistungen kann sich der Beitrag auch erhöhen.

Wie sinnvoll ist die Absicherung für Kinder?

Eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung kann eine sinnvolle Absicherung für Dein Kind sein. Sie ist aber kein Muss: Prüfe zunächst, ob Du selbst alle wichtigen Ver­si­che­rungen abgeschlossen hast. Überlege auch, ob Du monatlich Geld Du für Deine Kinder sparen oder anlegen möchtest. Erst dann solltest Du über eine KIV als Zusatzversicherung nachdenken. Reine Kin­der­un­fall­ver­si­che­rungen halten wir dagegen für wenig sinnvoll.

Krankheiten sind das größte Risiko

Laut Statistischem Bundesamt werden 90 Prozent der schweren Behinderungen durch eine Krankheit verursacht. Nur knapp 1 Prozent der Behinderungen sind auf einen Unfall zurückzuführen. Aus diesem Grund bieten Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rungen besseren Schutz als Unfall­ver­sicherungen.

Hohe Kosten für ein schwerbehindertes Kind

Dennoch haben Kinder zum Glück nur ein geringes Risiko für eine Schwerbehinderung: Nur 3 Prozent der Schwerbehinderten waren zum Jahresende 2021 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wenn es allerdings zu einem schweren Schicksalsschlag kommt, dann sind die finanziellen Konsequenzen erheblich: Wer ein schwerbehindertes Kind hat, muss möglicherweise seine Arbeitszeiten reduzieren oder seinen Job komplett aufgeben. Ein schwer krankes Kind ist vielleicht sein Leben lang auf die Hilfe seiner Eltern angewiesen. Vielleicht kommen Kosten für die Betreuung oder für einen behindertengerechten Umbau hinzu.

Außerdem kann ein behindertes Kind unter Umständen niemals selbst eigenes Einkommen erzielen. Diese Kosten können die gesamte Familie vor eine finanzielle Herausforderung stellen. Es gibt zwar staatliche Unterstützung für behinderte Kinder – diese reicht aber oft nicht aus, um alle Kosten im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung zu decken.

Andere Ver­si­che­rungen haben Vorrang

Eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung ist aber auch teurer als eine Unfall­ver­sicherung. Daher kommt sie nur dann in Frage, wenn Du die wichtigsten Ver­si­che­rungen bereits abgeschlossen hast und Dir die zusätzlichen Beiträge noch leisten kannst. Zu den wichtigen Ver­si­che­rungen gehören in jedem Fall eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) und eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Damit sicherst Du nicht nur Deine finanzielle Sicherheit, sondern gleichzeitig die Deiner Kinder. Eine Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung sichert ein Kind für den Fall ab, dass ein Elternteil oder sogar beide Elternteile versterben.

Geldanlage für das Kind

Vielleicht möchtest Du auch Geld für das spätere Leben Deines Kindes ansparen. Ausbildung, Studium oder die erste eigene Wohnung können sehr kostspielig sein. Denke daher zunächst über eine Geldanlage für Kinder nach, bevor Du an den Abschluss einer KIV gehst. Das geht etwa mit einem Kinderdepot und ETF-Sparplan für Kinder.

Wenn Du bereits ausreichend versichert bist und das Thema Geldanlage für das eigene Kind ebenfalls geklärt ist, dann kannst Du in einem weiteren Schritt über eine Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung nachdenken.

Was ist wichtig bei einer KIV?

Um den Nachwuchs bestmöglich abzusichern, solltest Du einige Dinge beachten. Nachfolgend zeigen wir Dir die wichtigsten Punkte bei der Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung.

Krankheiten absichern - Eine Ver­si­che­rung, die ausschließlich Unfallfolgen absichert, ist nur wenig sinnvoll. Achte darauf, den Vertrag um einen zusätzlichen Schutz gegen Krankheiten zu erweitern. Weiter oben haben wir Dir bereits eine Auswahl an Anbietern zusammengestellt, die eine solche Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherung anbieten. Ver­si­che­rungen, die ausschließlich bestimmte Krankheiten wie Krebs oder Rheuma absichern, halten wir dagegen für wenig sinnvoll.

Früh abschließen - Wer sein Kind gegen Invalidität versichern möchte, sollte das so früh wie möglich tun. Viele Versicherer bieten ihre Verträge schon im ersten Lebensjahr des Kindes an.

Hat Dein Kind bereits Beschwerden oder Krankheiten, wird es schwierig, die Gesundheitsprüfung bei der Ver­si­che­rung zu bestehen. Je gesünder der Nachwuchs ist, desto einfacher ist es, die Gesundheitsfragen zu beantworten und umso günstiger sind in der Regel auch die Beiträge.

Das Höchstalter für den Ver­si­che­rungsbeginn liegt meist bei 15 oder 16 Jahren. Mit Volljährigkeit des Kindes wird der Tarif dann oft auf eine gewöhnliche Unfall­ver­sicherung umgestellt. Wir raten dazu, zu einem späteren Zeit­punkt über eine BU für Schüler nachzudenken. Sie zahlt, wenn Dein Kind aus gesundheitlichen Gründen schul- oder berufsunfähig wird. Damit bietet sie besseren Schutz als eine Unfall­ver­sicherung.

Unfallrente vereinbaren - Wir empfehlen in jedem Fall eine monatliche Rente zu vereinbaren. Vielleicht musst Du wegen der Erkrankung Deines Kind Deine Arbeitszeiten reduzieren oder kostspielige medizinische Behandlungen bezahlen. Außerdem kann ein schwerbehindertes Kind im schlimmsten Fall niemals selbst einen Beruf ausüben und Geld verdienen. Mit einer monatlichen Unfallrente lässt sich zumindest ein Teil dieser finanziellen Lücke schließen.

Viele Ver­si­che­rungen bieten statt einer Rente eine einmalige Zahlung an. Größere Geldbeträge können beispielsweise für einen behindertengerechten Umbau genutzt werden. Diese Ver­si­che­rungen mit Kapitalzahlung sind meistens günstiger als Ver­si­che­rungen mit einer fortlaufenden Rentenzahlung. Doch das Geld aus einer einmaligen Leistung ist früher oder später aufgebraucht.

Eine Rentenzahlung wird hingegen so lange bezahlt, wie die Invalidität oder Schwerbehinderung bei Deinem Kind besteht. Bedenken solltest Du allerdings, dass die Rente eingestellt wird, sobald das Kind nicht mehr als invalide oder schwerbehindert gilt. Eine Einmalzahlung aus der Ver­si­che­rung kannst Du hingegen behalten, wenn das Kind wieder gesund ist, beispielsweise nach einer Krebsbehandlung.

Im besten Fall suchst Du also eine Ver­si­che­rung aus, die beides leistet: eine Rente und eine einmalige Kapitalzahlung.

Höhe der Rente - Die meisten Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rungen zahlen Unfallrenten nur bis zu einer bestimmten Höhe. Je höher die monatliche Rente, desto teurer sind auch die Ver­si­che­rungsbeiträge. Wir empfehlen Dir eine möglichst hohe Rente abzusichern. Im Worst Case soll diese Rente einen Teil Deines monatlichen Einkommens und zusätzliche Kosten für die Pflege Deines Kindes decken. Am besten lässt Du Dir die Ver­si­che­rungsbeiträge für verschiedene Rentenhöhen durchrechnen. Wähle dann die Absicherung, die Du Dir auch über einen langen Zeitraum leisten kann.

Wenig Leistungsausschlüsse - Ein guter Versicherer sollte grundsätzlich alle Krankheiten absichern. Bestimmte Erkrankungen werden jedoch von den meisten Ver­si­che­rungen ausgeschlossen. Dazu gehören vor allem psychische Erkrankungen, soweit diese nicht auf hirnorganische Schäden zurückzuführen sind. Einen 100-prozentigen Schutz gegen alle Erkrankungen gibt es also bei der Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung nicht. 

Angeborene Krankheiten, von denen Du beim Abschluss der Ver­si­che­rung nichts wusstest, dürfen nicht vom Schutz der Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung ausgeschlossen werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: UV ZR 252/06).

Gesundheitsfragen beantworten - Beim Abschluss einer Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung musst Du eine Reihe von Gesundheitsfragen für Dein Kind beantworten. Insbesondere dann, wenn Du Dein Kind zusätzlich gegen Krankheiten absichern möchtest, wird die Ver­si­che­rung genau nachfragen. Dabei fragt der Versicherer unter anderem, ob Krankheiten bestehen und ob es in der Vergangenheit bereits Krankenhausaufenthalte gab. Die Gesundheitsfragen solltest Du am besten mit ärztlichen Unterlagen und der Patientenakte Deiner Kran­ken­kas­se beantworten. Beantworte alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig. Sonst bekommst Du im schlimmsten Fall keine Leistung, wenn Dein Kind tatsächlich krank wird.

Welche staatlichen Hilfen gibt es?

Wenn Dein Kind einen Unfall oder eine Schwerbehinderung erleidet, unterstützt Dich der Staat mit verschiedenen Leistungen. Viele dieser Leistungen müssen aber zum Teil von den Eltern mitfinanziert werden.

Bei Schulunfällen: Gesetzliche Unfall­ver­sicherung

Für gesetzliche Versicherte springt bei Unfällen in der Schule oder bei Wegeunfällen die gesetzliche Unfall­ver­sicherung ein. Sie zahlt die Kosten für ärztliche Behandlungen nach einem Unfall, wie auch bei Arbeit­nehmern. Außerdem zahlt sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unfallrente oder Pflegegeld.

Gesetzliche oder private Kran­ken­ver­si­che­rung

Wenn ein Kind krank wird und ein Elternteil daher nicht zur Arbeit gehen kann, zahlt die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung ein Kinder­kranken­geld. Im Jahr 2022 gibt es wegen der Corona-Pandemie länger Kinder­kranken­geld: pro Elternteil und Kind 30 Tage anstatt zehn. Privatversicherte bekommen kein vergleichbares Kinder­kranken­geld.

Die Gesetzliche Kran­ken­kas­se kommt außerdem für medizinische Dienstleistungen auf, die der Arzt verordnet, also Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie. Daneben beteiligt sie sich an den Kosten für Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte oder Prothesen. Manchmal übernehmen die Kassen auch die Kosten für eine vorübergehende häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe.

Gesetzliche Pfle­ge­ver­si­che­rung

Wenn ein behindertes Kind pflegebedürftig ist, zahlt auch die gesetzliche Pfle­ge­ver­si­che­rung verschiedene Leistungen. Pflegegeld zahlt die Ver­si­che­rung dann, wenn Eltern die Pflege selbst zuhause übernehmen. Das monatliche Pflegegeld wird je nach Pflegegrad gestaffelt und reicht von 316 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 901 Euro bei Pflegestufe 5 (Stand: 2022). Außerdem können Eltern einen monatlichen Ent­last­ungs­be­trag in Höhe von 125 Euro bekommen. Für Umbaumaßnahmen gibt es einen einmaligen Zuschuss von 4000 Euro.

KIV ist eine sinnvolle Ergänzung

Du siehst also: Wenn Dein Kind schwer erkranken sollte, gibt es viele Hilfen durch den Staat. Doch eine umfassende Absicherung ist das nicht. Möchte sich einer der beiden Elternteile vollständig um das Kind kümmern und seine Arbeit niederlegen, dann reichen die staatlichen Hilfen oft nicht aus, um den Wegfall eines Gehalts auszugleichen. Wenn Du dann noch zusätzlich einen Immobilienkredit abzuzahlen hast, kann es finanziell sehr schnell eng werden. Die Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung gleicht zumindest einen Teil des fehlenden Einkommens aus und hilft, kostenaufwändige medizinische Behandlungen mitzufinanzieren.

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