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Fällt der Urlaub ins Wasser und Du musst stornieren, ist der verpasste Urlaub schon ärgerlich genug. Schlimmer wird es, wenn Du auf den Reisekosten sitzen bleibst. In verschiedenen Fällen kannst Du zumindest den kompletten Verlust Deines Geldes aber verhindern. Wann und wie das geht, erfährst Du hier.
Trittst Du einen Flug nicht an, hast Du immer Anspruch darauf, einen Teil der Kosten zurückzubekommen. Allerdings musst Du Dein Geld einfordern. Wie Du das machst und wie viel Du zurückverlangen kannst, erklären wir Dir im Ratgeber Flug stornieren.
Ob Du Geld für die Unterkunft zurückbekommst, hängt von den Bedingungen Deiner Buchung ab. Es gibt heute eine Reihe von Angeboten, bei denen Du bis kurz vor Deiner Reise kostenlos stornieren kannst. Oft gibt es die Storno-Option bis ein oder zwei Tage vor der Reise – je nach Angebot gegen einen etwas höheren Preis oder auch ohne Extrakosten. Wenn Du unsicher bist, ob Du die Reise antreten kannst, solltest Du das Angebot mit Storno-Option wählen, auch wenn es etwas mehr kostet.
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Eine Pauschalreise kannst Du jederzeit vor Reiseantritt stornieren, aber ob Du den vollen Reisepreis zurückbekommst, hängt vom Rücktrittsgrund ab. Das ist gesetzlich geregelt (§ 651h BGB).
Dein Reiseveranstalter kann keine Entschädigung verlangen, „wenn am Bestimmungsort oder dessen unmittelbarer Umgebung unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten,[..]“ die die Reise erheblich beeinträchtigen, erklärt Paragraf 651h Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Beispiele für solche Umstände sind im Gesetz nicht zu finden. Wichtig ist, dass sie von Dir unkontrollierbar sein müssen. Im Zweifels- und Streitfall muss ein Gericht klären, ob der Grund für einen kostenfreien Reiserücktritt ausreicht.
Sorgt eine Naturkatastrophe dafür, dass Du Deinen Urlaubsort aufgrund von Verwüstungen nicht erreichen kannst oder dass die Aufräumarbeiten den Urlaub stark beeinträchtigen würden, kannst Du kostenfrei von der Reise zurücktreten. Einzelne Terroranschläge müssen nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, der eine Reise erheblich beeinträchtigt. Dies kann auch als allgemeines Lebensrisiko angesehen werden.
In der Regel ist eine neue Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein guter Hinweis darauf, dass ein wichtiger und unkontrollierbarer Umstand vorliegt, der eine Reise erheblich beeinträchtigen würde – und damit ein Grund für eine kostenlose Reisestornierung.
Grundsätzlich musst Du aber oft auf die Kulanz des Reiseveranstalters hoffen. Dieser ist an der Sicherheit seiner Kunden interessiert. Bei unklarer Sicherheitslage kann zumindest eine kostenlose oder günstige Umbuchung eine gute Option sein, die Dir vielleicht angeboten wird. Wenn Du Dir nicht mehr sicher bist, ob Du noch in das entsprechende Land reisen möchtest, kontaktiere zügig Deinen Reiseveranstalter und prüfe die Optionen.
Ohne offizielle Reisewarnung kannst Du nur dann kostenlos zurücktreten, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Reiseantritt gefährlich sein könnte. Das kann Dich persönlich betreffen oder eine ganze Personengruppe.
Eine offizielle Reisewarnung gilt für alle Reisenden. Es gibt jedoch auch Umstände, die für bestimmte Personengruppen gefährlich oder zumindest problematisch sein können. Vor allem, wenn es um Krankheitsausbrüche geht.
Der Ausbruch der Lungenkrankheit SARS beispielsweise kann einen kostenlosen Rücktritt erlauben, wenn der Reisende lungenkrank ist (Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 9. November 2004, Az. 14 C 4608/03).
Geht das für Schwangere gefährliche Zika-Virus um, wie in Brasilien 2015 und 2016, kann das ebenfalls ein berechtigter Grund für diese Personengruppe sein, die Reise kostenlos zu stornieren.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt ebenfalls Reisewarnungen für Gebiete heraus, in denen eine hohe Gesundheitsgefährdung besteht. Darauf kannst Du im Fall eines Reiserücktritts verweisen, jedoch muss der Reiseveranstalter dies nicht als schwerwiegenden Grund akzeptieren. Auch hier muss im Einzelfall ein Gericht entscheiden.
Du kannst kostenfrei stornieren, wenn der Veranstalter den Reisepreis um mehr als acht Prozent erhöht. Das gilt als wesentliche Vertragsänderung der Reise. Geregelt hat der Gesetzgeber dies in Paragraf 651g BGB. Der Veranstalter muss Dir etwaige Anzahlungen erstatten.
Auch wenn der Veranstalter die Reise nach Vertragsschluss anderweitig wesentlich verändert, hast Du gute Chancen, kostenfrei aus dem Vertrag zu kommen. Solche wesentlichen Veränderungen können zum Beispiel die Änderung der Flugzeiten, ein anderer Abflug- oder Ankunftsort oder eine neue Unterbringung sein.
Im Fall wesentlicher Änderungen kannst Du entscheiden: Nimmst Du das Änderungsangebot an oder trittst Du von der Reise zurück? Liegen die Voraussetzungen des Paragrafen 651g BGB vor, musst Du keine Entschädigung zahlen, dann bekommst Du den vollen Reisepreis zurück.
Wie hoch die Stornokosten bei Pauschalreisen sind, hängt vom Reiseveranstalter und vom Zeitpunkt Deiner Stornierung ab. Die Stornokosten einer Kreuzfahrt sind in der Regel höher als bei einer Flugpauschalreise.
Tritts Du eine Pauschalreise nicht an, ohne dass einer der oben genannten Gründe vorliegt, kann der Reiseveranstalter Stornokosten verlangen. Für die Höhe gibt es keine gesetzlichen oder brancheneinheitlichen Vorgaben. Paragraf 651h BGB spricht im ersten Absatz von einer angemessenen Entschädigung für den Reiseveranstalter. Grundsätzlich gilt: Der Reiseveranstalter muss den Teil des Reisepreises zurückzahlen, den er durch Deinen Nichtantritt der Reise gespart hat. Außerdem muss der Anbieter die Höhe der Stornogebühren begründen.
Meistens schreiben Veranstalter für den Fall des Reiserücktritts gestaffelte Sätze – abhängig von der Dauer bis zum Reiseantritt – in ihren Allgemeinen Reisebedingungen, kurz ARB, vor. Die erkennst Du mit Deiner Unterschrift unter dem Reisevertrag an. Findet der Reiseveranstalter einen anderen Abnehmer für das stornierte Angebot, können die Stornokosten aber auch geringer ausfallen als in den ARB angegeben.
Wie eine gestaffelte Regelung aussehen kann, zeigt folgendes Beispiel:
Die tatsächlichen Stornokosten können je nach Art der Reise und der entstandenen Kosten für den Reiseveranstalter abweichen. Angegeben sind die prozentualen Anteile des ursprünglichen Reisepreises.
Quelle: DERTOUR Deutschland GmbH (Allgemeine Reisebedingungen Abschnitt 19.3), eigene Darstellung (Stand: April 2026)
Du stornierst eine Reise, indem Du dem Veranstalter schriftlich den Rücktritt erklärst und Dir den Zugang bestätigen lässt.
Da Du jederzeit von einer Reise zurücktreten kannst, musst Du grundsätzlich keinen Grund angeben. Wenn Du jedoch den vollständigen Reisepreis zurückbekommen möchtest, müssens „unvermeidbare, außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise [...] erheblich beeinträchtigen“. (§ 651h BGB) Konntest Du diese Gründe darlegen, muss der Veranstalter den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.
Wenn Du Deine Pauschalreise nicht antreten kannst und Stornokosten anfallen würden, kannst Du auch eine Ersatzperson benennen, die an Deiner Stelle die Reise antritt. Dabei spielt es keine Rolle, warum Du die Reise nicht antreten willst oder kannst. Wichtig: Du musst den Reiseveranstalter rechtzeitig und schriftlich über die Vertragsübertragung informieren.
Widersprechen kann der Veranstalter nur, wenn die Ersatzperson vertraglich festgelegte Reiseerfordernisse nicht erfüllt, zum Beispiel keine Tropentauglichkeit nachweisen kann. Entstehen dem Reiseveranstalter durch die Übertragung Mehrkosten, kann er diese auf Euch umlegen. Angemessene Mehrkosten sind zum Beispiel Telefonkosten oder Umbuchungsgebühren. Diese sollten allerdings deutlich niedriger sein als die Stornokosten.
Du kannst Stornokosten grundsätzlich vermeiden, indem Du eine Reiserücktrittsversicherung abschließt oder von vornherein flexible Tarife mit Storno-Option buchst.
Die Reiserücktrittsversicherung trägt die Stornokosten, wenn Dein Urlaub aufgrund eines wichtigen und unerwarteten Grundes ausfallen muss. Die Anbieter zahlen zum Beispiel in folgenden Fällen:
Aber es gibt auch Ausschlüsse, also Gründe, bei denen die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlt. Zum Beispiel, wenn Du aus Angst vor einem Flugzeugabsturz doch nicht mehr reisen möchtest oder wenn eine bereits bestehende Erkrankung sich verschlimmert. Wann sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt, erfährst Du im Finanztip-Ratgeber zur Reiserücktrittsversicherung.
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