Betriebsrente - Betriebliche Altersversorgung (bAV)Die sich aus dem Altersvorsorgevertrag ergebende Betriebs-Rente wird auch als die "Dritte Säule der Altersvorsorge" bezeichnet. Voraussetzung für eine Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung ist die Pflichtversicherung des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Gehaltes durch Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Der Staat fördert diese Form der Altersvorsorge mit besonderen Vergünstigungen. Mitarbeiter können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und sozialabgabenfrei in ihren Altersvorsorgevertrag einzahlen. Damit können bis zu 2.640 Euro im Jahr 2010 (und 2.592 Euro im Jahr 2009) abgabenfrei eingezahlt werden. Dabei läuft die Sozialabgabenfreiheit auf die Einzahlungen der Mitarbeiter nicht aus, sondern gilt unbefristet weiter. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt die betriebliche Altersversorgung. Dazu zählen insbesondere die Vorschriften zu den gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen, der Anpassungspflicht, dem Insolvenzschutz und dem Anspruch auf Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung). Um möglichst allen Arbeitgeber-Anforderungen gerecht zu werden, teilt sich die betriebliche Altersversorgung in fünf verschiedene Vorsorgemodelle auf. Alle 5 Varianten der Betriebsrente werden staatlich gefördert und es ist sowohl eine vom Arbeitgeber allein finanzierte Altersvorsorge als auch eine Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) des Arbeitnehmers möglich. Welche Variante der Arbeitgeber bevorzugt, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Alle Modelle, die indieser Form vom Staat gefördert werden, sind "Hartz-IV-sicher". Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, verlagern viele Unternehmen die Abwicklung an externe Insitutionen. Hierzu zählen: Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Bei einer Direktzusage erfolgt die Verwaltung selbst im Unternehmen. Wenn keine der nachstehenden Vorsorgemodelle angeboten werden, kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Betriebsrente als Direktversicherung verlangen. In der Regel entscheidet der Arbeitgeber bei welchem Anbieter der Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird.
Wird die bAV allein vom Arbeitgeber finanziert, ist sie konkurrenzlos attraktiv. Wenn der Mitarbeiter selber mit anspart (Stichwort: Entgeltumwandlung), konkurriert die bAV mit privaten Vorsorgeprodukten. In diesem Fall kann keine eindeutige Aussage getroffen werden, weil auf die Leistungen aus der bAV im Rentenalter auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) anfallen. Bei Führungskräften steht allgemein die Unterstützungskasse und die Pensionskasse für Entgeldumwandlungen im Vordergrund. Ein Sonderfall stellen die Vermögenswirksamen Leistungen dar.
Allgemein gilt: Wenn der Arbeitgeber sich an der Altervorsorge beteiligt, ist diese Form vermutlich der attraktivste Weg für den Mitarbeiter. Im Zweifel ist aber eine weitere "Recherche" und ggf. auch eine persönliche Beratung dieser komplexen Vorsorgemodelle sinnvoll. Hierzu wird verwiesen auf Riester-Renten-Angebote, Vergleich Entgeltumwandlung zu Privatrente, Startseite Altersvorsorge und generell Augen auf bei der Altersvorsorge.
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