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Bausparen: Bauspartarife / Bausparvertrag / Kredit
Finanztip.de
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Bausparvertrag als Geldanlage
Verzinsung und Rendite von Bausparguthaben zu Banksparplan mit Wohnungsbauprämie und vermögenswirksame Leistungen (VL)
Siehe hierzu auch die umfangreiche Zusammenfassung zur VL, die auch im Detail den Punkt "vermögenswirksame Lesitungen im Bausparvertrag" beschreibt.
Im Vergleich zu einem Banksparplan oder als Rendite-Geldanlage ist ein Bausparvertrag nur insoweit geeignet, wenn der Bausparer eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie beanspruchen kann. Daraus folgt, dass ein Bausparvertrag nur dann abgeschlossen werden sollte, wenn er wirklich für eine Hausfinanzierung benötigt wird. Ausnahme: Als Arbeitnehmer mit einem Einkommen innerhalb gewisser Grenzen kann die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie beansprucht werden.
Wenn der Bausparer den Bausparvertrag auflöst und sich das Bausparguthaben auszahlen lässt, erhält der Bausparer nur wenig mehr zurück als er eingezahlt hat. Je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Bausparer das Darlehen benötigt, desto eher sollte man die Finger vom Bausparen lassen. Bausparer, die staatliche Prämien und Zulagen beanspruchen können, sind dagegen besser dran. Insoweit kann ein Bausparvertrag mit einer kleinen Bausparsumme, auf den die geförderten Höchstbeträge eingezahlt werden, durchaus attraktiver sein als ein sehr guter Banksparplan.
Prämien und Zulagen für Bausparer
Mit Prämien und staatlichen Zulagen sind für Bausparer Renditen bis zu 5 Prozent möglich. Voraussetzung: Die staatlichen Zulagen, insbesondere die Wohnungsbauprämie, bleiben erhalten, der Bausparer hat Anspruch auf die Bausparförderung und er legt sein Geld für mindestens sieben Jahre fest.
Wohnungsbauprämie
Der Bausparer erhält auf seinen jährlichen Sparbetrag von bis zu 512 Euro (Ehepaare 1.024 Euro) eine Wohnungsbauprämie von 8,8%. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei 25.600 Euro (Ehepaare 51.200 Euro) im Jahr nicht übersteigen. Der maximale Bruttoarbeitslohn liegt um einige tausend Euro darüber (vgl. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und erhöht sich mit jedem Kind im Haushalt. So darf ein Ehepaar (beide Arbeitnehmer bei Zusammenveranlagung), rund 76.000 Euro brutto im Jahr verdienen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Die Wohnungsbauprämie fällt aber nicht so hoch aus: Maximal 45 Euro für Alleinstehende und 90 Euro für Ehepaare (Stand: 2010).
Arbeitnehmersparzulage / vermögenswirksame Leistungen
Arbeitnehmer können eine Sparzulage in Höhe von 9% auf vermögenswirksame Leistungen beanspruchen. Der Arbeitgeber überweist dabei vermögenswirksame Leistungen bis zu 470 Euro pro Jahr auf das Bausparkonto des Arbeitnehmers. Die Einkommensgrenzen sind mit 17.900 Euro (Ehepaare 35.800 Euro) scharf gesetzt und liegen deutlich unterhalb der Grenzen für die Wohnungsbauprämie. Siehe hierzu den Ratgeber zu Vermögenswirksame Leistungen.
Bausparen mit Wohnungsbauprämie nur noch für wohnwirtschaftliche Nutzung
Für Neuverträge ab 1.1.2009 wird die Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt, wenn das Geld für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet wird. Die Aufhebung der Zweckbindung für wohnwirtschaftliche Maßnahmen nach 7 Jahren entfällt. Damit haben alle Verträge mit Vertragsbeginn 2009 und später eine unendliche Bindungsfrist. Die freie Verwendung der Bausparprämie nach Ablauf der Bindefrist von 7 Jahren ist damit ab Vertragsbeginn 1. Januar 2009 nicht mehr möglich!
Ausnahme: Für Bausparer im Alter von bis zu 25 Jahren und einige besondere Härtefälle wie Arbeitslosigkeit und Tod gilt diese Einschränkung nicht. So müssen junge Bausparer die Wohnungsbauprämie nicht zurückzahlen, auch wenn das gesparte Geld nach der Bindungsfrist von 7 Jahren nicht in eine Immobilie fließt.
Von Zeit zu Zeit hört man Meinungen auf Fachveranstaltungen, dass das Bausparen als Geldanlage bald gekippt wird. So sollte sogar schon nach Plänen des Bundesfinanzministeriums die Wohnungsbauprämie für neue Bausparverträge abgeschafft werden. Damit würde die Wohnungsbauprämie nur noch für Bausparverträge beansprucht werden können, die bis zur Gesetzesverkündung abgeschlossen werden. In der Diskussion ist auch der generelle Wegfall der Wohnungsbauprämie nach Ablauf einer Übergangsfrist. Mit der Aufhebung des Wegfalls der Sperrfrist von 7 Jahren ab Vertragsbeginn 1. Januar 2009 ist ein erster Schritt in Richtung Abschaffung erfolgt.
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