Fahrgastrechte Bahn 2025 Zug verspätet? Hol Dir Deine Erstattung!

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist Dein Zug zu spät, hast Du Anspruch auf Entschädigung: Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent.
  • Ausnahmen: Hat sich der Zug wegen Sturm, Starkregen, einem Notarzteinsatz oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen verspätet, muss die Bahn nicht entschädigen.
  • Du kannst Dir den kompletten Fahrpreis erstatten lassen, wenn Du wegen Verspätung, Zugausfall oder verpasstem Anschluss die Fahrt nicht antrittst oder abbrichst.
  • Musstest Du wegen eines ausgefallenen oder verspäteten Zugs in einem Hotel übernachten oder bist Du stattdessen mit dem Bus, Taxi oder einem privaten Pkw gefahren, kannst Du Dir unter Umständen die Kosten ersetzen lassen.

So gehst Du vor

  • Falls Du Dein Zugticket online gekauft hast, kannst Du Deine Entschädigung direkt über Dein DB-Kunden-Konto über die Website oder über die DB-App beantragen. Oder Du füllst das Formular Fahrgastrechte aus und schickst es an das DB-Servicecenter.
  • Lehnt die Deutsche Bahn die Entschädigung oder die Erstattung von Ticketkosten oder anderen Kosten ab, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden.

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Wenn Du mit dem Zug unterwegs bist, solltest Du immer mehr Zeit einplanen als Du laut Fahrplan benötigst. Die alte Redewendung „pünktlich wie die Eisenbahn“ trifft nicht mehr zu. Denn nur 63 Prozent der Reisenden im Fernverkehr der Deutschen Bahn (DB) erreichten 2024 ihr Ziel pünktlich

So ärgerlich Verspätungen auch sind, immerhin kannst Du Dich dafür entschädigen lassen. In diesem Ratgeber erklären wir Dir, wie Du Deine Fahrgastrechte gegenüber der Bahn durchsetzt, samt Anleitung für die konkreten Schritte auf dem Weg zu Deiner Entschädigung.

Was steht Dir zu, wenn die Bahn Verspätung hatte?

Was die Deutsche Bahn bei Verspätungen an Entschädigung zahlen muss, regelt die EU-Bahngastrechte-Verordnung (EU/2021/782). Grundsätzlich gilt: Geld zurück gibt es ab einer Verspätung von 60 Minuten

Anders als bei den Fluggastrechten berechnet sich die Entschädigung anhand des Ticketpreises. Hast Du ein Ticket zum Super-Sparpreis gekauft, bekommst Du weniger Entschädigung als ein Bahnreisender, der das Ticket zum teuren Flexpreis gekauft hat, obwohl ihr beide in demselben verspäteten Zug gesessen habt. 

Was Dir genau zusteht, entnimmst Du der folgenden Tabelle:

Entschädigung bei Verspätung der Bahn

Verspätung BahnEntschädigung
60 Minuten bis 119 Minuten25 % des Ticketpreises
ab 120 Minuten50 % des Ticketpreises

Quelle: Art. 19 Bahngastrechte-VO (Stand: Juni 2025)

Keine Entschädigung bei höherer Gewalt

Die Bahn muss keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände wie Stürme, Starkregenfälle, Notarzteinsätze auf der Strecke oder Notfälle im Zug die Verspätung verursacht haben (Art. 19 Abs. 10 Bahngastrechte-VO).

Tipp: Du solltest bei jeder Verspätung eine Entschädigung verlangen, auch wenn die Deutsche Bahn für die Verspätung nichts konnte. Denn sie bietet im Einzelfall ihren Kundinnen und Kunden aus Kulanz Gutscheine an. Dann bekommst Du zwar nicht die 25 oder 50 Prozent Erstattung des Ticketpreises, aber stattdessen einen Gutschein, den Du beim nächsten Ticketkauf einlösen kannst. Besser als nichts.

Wichtig: Ein Streik der Bahnmitarbeiter zählt nicht als außergewöhnlicher Umstand. Dir stehen sämtliche DB Fahrgastrechte zu, wenn Lokführer oder Service-Personal streiken. Kommst Du verspätet an, steht Dir Entschädigung zu. Fällt Dein Zug wegen eines Bahnstreiks aus, kannst Du Dir die Ticketkosten erstatten lassen.

Verspätung, wenn Du den Anschlusszug verpasst hast 

Eine Entschädigung muss die Bahn auch zahlen, wenn Du mehrfach umgestiegen bist und einen Anschlusszug verpasst hast. Wichtig ist, dass Du die Fahrt als durchgehende Verbindung gekauft hast. Die Bahn spricht dabei von einer Reisekette.

Beispiel: Arndt fährt mit dem ICE von München nach Essen. Von dort weiter mit der Regionalbahn nach Münster. Das Ticket kostet 110 Euro, wenn Arndt die gesamte Strecke bucht. Der ICE bis Essen kommt mit 50 Minuten Verspätung in Essen an. Der Regionalzug ist weg. Er muss in Essen 40 Minuten auf den nächsten Regionalzug nach Münster warten. Wenn Arndt ein durchgängiges Ticket gekauft hat, bekommt er 25 Prozent des gesamten Ticketpreises erstattet, also 27,50 Euro. 

Hat Arndt nur ein Ticket von München nach Essen gekauft, weil er ab Essen sein Deutschlandticket nutzen wollte, ist das keine durchgehende Verbindung von München nach Münster. Die Reisekette ist durchbrochen. Die Entschädigungsregel gilt dann pro Ticket. Wenn beide Züge nur zusammen eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hatten, hilft Dir das nicht. 

Die Auswirkungen der beiden Buchungsvarianten fassen wir in der folgenden Tabelle zusammen:

Entschädigung bei Verspätung in der Reisekette

 Von - NachBuchungVerspätungTicket-PreisEntschädigung
Buchung 1München - Essen - Münster (ICE; RE)durchgängiges Ticket50 Minuten Verspätung ICE, Anschlusszug verpasst, der nächste RE kommt 40 Minuten später: Gesamtverspätung 90 Minuten110 €27,50 €
Buchung 2München - Essen - Münster (ICE; RE)ICE-Ticket bis Essen, danach Deutschlandticketwie oben: Gesamtverspätung 90 Minuten98 €keine Entschädigung
 

1 Ticket nur für die Reise von München nach Essen. Für die Reise von Essen nach Münster nutzt Arndt das Deutschlandticket.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Juni 2025)

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön

Du solltest bei jeder längeren Bahnfahrt mit mehreren Umstiegen, wenn möglich, ein Ticket für die gesamte Bahnreise buchen. Denn Verspätungen musst Du einkalkulieren. Auch wenn Du für die Nahverkehrsstrecke eigentlich Dein Deutschlandticket nutzen könntest.

Dr. Britta Beate Schön
Unsere Finanztip-Expertin für Recht

Reservierungskosten zurückfordern

Konntest Du durch den verpassten Anschlusszug Deine Reservierung nicht nutzen, kannst Du Dir die Kosten dafür ebenfalls über Deine Fahrgastrechte erstatten lassen. Das gilt auch, wenn der Zug weniger als 60 Minuten Verspätung hatte. Dazu wählst Du in der DB-App oder in Deinem DB-Kundenkonto das Ticket mit Reservierung aus und startest den Online-Antrag. Du klickst auf die Angabe „Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen“. Dann bekommst Du eine Erstattung.

Verspätung: Was gilt für Wochen- oder Monatskarten?

Du kannst bei der Bahn auch Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für bestimmte Strecken oder für einen regionalen Verkehrsverbund kaufen. Diese Tickets werden auch Zeitkarten genannt. Darunter fallen auch das Deutschlandticket und die Bahncard 100, mit der Du ein Jahr lang im Fern- und Regionalverkehr durch ganz Deutschland reisen kannst. 

Für solche Zeitkarten gelten andere Entschädigungsregeln als für einzeln gekaufte Tickets der Bahn. Du bekommst insgesamt nicht mehr als 25 Prozent des Fahrkartenwerts erstattet. 

Die genaue Höhe der Entschädigung bei Zeitkarten hängt davon ab, ob Du eine Zeitkarte im Nahverkehr oder Fernverkehr gekauft hast. Oder ob Du Inhaber einer Bahncard 100 bist. In der Tabelle findest Du die Entschädigungen für Zeitkarten.

 Entschädigung pro 60 Miuten Verspätung
 2. Klasse1. Klasse
Zeitkarten im Nahverkehr11,50 €2,25 €
Zeitkarten im Fernverkehr25 €7,50 €
Bahncard 10010 €15 €

1 Zum Nahverkehr zählen folgende Züge: RE, RB, IRE und S-Bahn.
2 Zum Fernverkehr zählen IC/EC, ICE.
Quelle: Deutsche Bahn (Stand: Juni 2025)

Die Bahn zahlt Entschädigungen bei Verspätung erst ab vier Euro aus. Deshalb musst Du bei Wochen- und Monatskarten die Verspätungen sammeln und auflisten. 

Tipp: Sobald Dein Zug im Nahverkehr mehr als 20 Minuten zu spät ankommt, kannst Du die Minuten ansammeln. Denn es kann sich lohnen, die kleinen Verspätungen zu notieren. Am Ende des Monats rechnest Du die Minuten zusammen und forderst Deine Erstattung.

Beispiel: Bettina hat ein Deutschlandticket für 58 Euro im Monat gekauft. Sie pendelt damit von ihrem Wohnort Straubing jeden Tag nach Regensburg. Die Bahn hatte eine Verspätung von 30 Minuten an acht Tagen im Monat.

Bettina hat Anspruch auf folgende Erstattung: 8 x 30 Minuten = 240 Minuten. Pro 60 Minuten Verspätung muss die Bahn 1,50 Euro Entschädigung zahlen (240 Minuten / 60 Minuten x 1,50 Euro = 6 Euro). Für die Verspätung der Bahn von 30 Minuten an acht Tagen bekommt Bettina sechs Euro Entschädigung.

Musst Du die Verspätung bestätigen lassen?

Du musst Dir die Verspätung nicht vom Zugpersonal oder am Bahnhof bestätigen lassen, wenn Du ein Online- oder Handy-Ticket gekauft hast.

Hast Du ein Ticket am Bahnhof gekauft, kannst Du die Entschädigung nur mit der Original-Fahrkarte anfordern. Willst Du dann sofort Deine Entschädigung, ohne extra noch einen Brief schicken zu müssen, solltest Du Dir die Verspätung bestätigen lassen. Das macht der Zugbegleiter. Im Reisezentrum bekommst Du dann sofort einen Teil des Fahrpreises zurück.

Entschädigung bei Zugreisen ins EU-Ausland

Bahngastrechte gelten für alle Bahnreisende mit einem Zugunternehmen in der Europäischen Union. Freiwillig können Zugunternehmen auch höhere Entschädigungen zahlen. Das macht zum Beispiel der Thalys, der Nordrhein-Westfalen mit Brüssel und Paris verbindet. Bei Verspätungen, die das Unternehmen selbst zu verantworten hat, gibt es schon ab 30 Minuten 20 Prozent des Fahrpreises zurück, ab einer Stunde den halben und ab zwei Stunden den vollen Fahrpreis – allerdings nur als Gutschein oder in Miles. Wer auf eine Auszahlung besteht, muss sich mit den Entschädigungen der europäischen Bahngastrechteverordnung zufriedengeben.

Auch für Bahnreisen ins Ausland gilt: Achte bei langen Fahrten besonders darauf, die Reisekette nicht zu unterbrechen. Daher ist es zum Beispiel sinnvoll, eine Reise von Köln nach London komplett bei der Deutschen Bahn zu kaufen, anstatt per Bahnticket nach Brüssel zu fahren und Dir dort ein Eurostar-Ticket nach London zu holen. Verspätungen und die Höhe der Erstattung gelten dann nur pro Ticket und zweimal 30 Minuten ergeben keinen Entschädigungsanspruch.

Verspätung: Wann darfst Du jeden anderen Zug nehmen?

Sind 20 Minuten Verspätung für Deinen Zug angekündigt oder fällt er ganz aus, darfst Du einen anderen Zug nehmen. Das kann auch ein ICE sein, obwohl Du zum Beispiel eine Fahrkarte für den Regionalexpress gebucht hast. Technisch heißt das: Die Zugbindung ist aufgehoben. 

Beispiel: Christopher hat ein Ticket für den Nahverkehrszug von Nürnberg nach Regensburg gebucht. Am Bahnhof erscheint die Anzeige, dass sich der Zug um 30 Minuten verspätet. Weil die Zugbindung aufgehoben ist, kann Christopher für die Strecke auch den ICE nach Wien nehmen. 

Jetzt wird es allerdings umständlich. Christopher muss erst den ICE-Zuschlag zahlen. Und nach der Fahrt kann er sich den Mehrpreis über das Fahrgastrechte-Formular wieder erstatten lassen.

Übrigens: Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, kannst Du das Ticket auch für einen ganz anderen Reisetag nutzen. Das Ticket hat bis zu ein Jahr nach ursprünglichem Reisedatum noch weiter seine Gültigkeit

Verspätung mit dem Deutschlandticket 

Bist Du mit dem Deutschlandticket unterwegs, kannst Du selbst bei einer angekündigten Verspätung von mehr als 20 Minuten nicht kostenlos in einen IC oder ICE wechseln. In einem solchen Fall musst Du den nächsten Nahverkehrszug nehmen.

Das liegt daran, dass das Deutschlandticket eine stark ermäßigte Fahrkarte ist, bei der die Zugbindung nicht aufgehoben wird (§ 3 Abs. 4 EVO i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO).

Besonders ärgerlich ist das, wenn Du das Deutschlandticket mit einem ICE-Ticket kombiniert hast. Die Reise kann zwar günstiger sein, doch die Fahrgastrechte sind eingeschränkt.

Beispiel: Doro hat ein Deutschlandticket. Sie will von Tübingen nach Münster reisen. Für die Fahrt von Tübingen nach Stuttgart fährt sie mit dem Regionalexpress und nutzt dazu ihr Deutschlandticket. Erst ab Stuttgart bucht sie den ICE zum Super-Sparpreis und kauft eine Reservierung.

Der Nahverkehrszug verspätet sich um 22 Minuten, sodass sie den ICE verpasst. Da die Zugbindung nicht aufgehoben ist, kann Doro nicht einfach einen späteren ICE nehmen. Doro muss ein neues Zugticket kaufen oder mit Nahverkehrszügen nach Münster fahren.

Verspätung: Wann darfst Du das Ticket stornieren?

Ab 60 Minuten angekündigter Verspätung zum Zielbahnhof kannst Du Dein Ticket kostenfrei stornieren, auch wenn es zum Beispiel ein Super-Sparpreis-Ticket ist, das regulär nicht umtauschbar ist. Allerdings hast Du bei Rückgabe des Tickets keinerlei Ansprüche mehr gegen die Bahn. Du bekommst also nicht noch zusätzlich eine Entschädigung.

Wenn Du erst unterwegs von der Verspätung erfährst, kannst Du Deine Reise abbrechen und mit dem nächsten Zug zu Deinem Startbahnhof zurückkehren. Die Kosten trägt auch in diesem Fall die Bahn.

Neben der Entschädigung steht Dir bei einer angekündigten Verspätung von mehr als 60 Minuten auch eine angemessene und kostenlose Verpflegung mit Getränken und Speisen zu, sofern diese im Bahnhof oder Zug verfügbar sind (Art. 20 Abs. 2a Bahngastrechte-VO).

DB Fahrgastrechte: Wann werden Taxi- und Hotelkosten erstattet?

In folgenden Fällen kannst Du auf ein Taxi oder ein anderes Verkehrsmittel umsteigen:

  1. Dein Zug sollte – laut Fahrplan – zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens an Deinem Zielbahnhof ankommen und hat über eine Stunde Verspätung.
  2. Dein Zug fällt aus und ist die letzte Verbindung des Tages. Du kannst Deinen Zielbahnhof nicht mehr bis Mitternacht erreichen.

Wenn Dir die Bahn keine alternative Beförderung, zum Beispiel einen Bus, bereitstellt, bekommst Du die Fahrtkosten für ein Taxi oder Uber erstattet – bis zu 120 Euro (§ 11 Abs. 2 EVO). Du kannst Dich auch abholen lassen und die Fahrtkosten der Bahn in Rechnung stellen.

Dir kann auch eine Hotelübernachtung zustehen, wenn Du ansonsten nicht mehr nach Hause kommst (Anhang I, Titel IV, Kapitel II, Art. 32 Bahngastrechte-VO). Bricht Deine Reise an einem größeren Bahnhof ab, wende Dich umgehend an den DB-Informationsschalter. Nur wenn Dir dort kein Hotel gebucht wird oder Du am Bahnhof keinen Ansprechpartner findest, solltest Du Deine Übernachtung selbst organisieren und dann eine Erstattung verlangen.

Deine Fahrgastrechte, wenn der Zug ausfällt

Bekommst Du die Nachricht, dass Dein Zug ganz ausfällt, hast Du rechtlich verschiedene Möglichkeiten. Im Finanztip-Forum wird über diese Frage ausführlich diskutiert. Besonders darüber, ob Du ein nicht stornierbares Super-Sparpreis-Ticket zurückgeben und Erstattung verlangen kannst, weil der Zug ausfällt. 

1. Du kannst einen alternativen Zug nehmen

Du kannst jeden anderen Zug nehmen, mit dem Du bei nächster Gelegenheit an Dein Ziel kommst, wenn der ursprüngliche Zug ausfällt. Statt einem Nahverkehrszug kannst Du auch einen ICE nehmen (Art. 18 Abs. 2 Bahngastrechte-VO). Du musst einen Ticketaufschlag zunächst zahlen, den Du Dir aber wieder erstatten lassen kannst.

Hattest Du für den ausgefallen Zug einen Platz reserviert, kannst Du Dir die Reservierungskosten von derzeit 5,20 Euro erstatten lassen.

Sollte der Zug, den Du statt des ursprünglichen Zugs genommen hast, mit einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Zielbahnhof ankommen, kannst Du eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises verlangen. Ab 120 Minuten Verspätung sogar 50 Prozent. 

2. Du kannst Dir den Fahrpreis erstatten lassen

Du kannst auch von der Reise zurücktreten, stattdessen das eigene Auto nehmen und Dir den vollen Fahrpreis des Bahntickets erstatten lassen, wenn Dein Zug ausgefallen ist (Art. 18 Abs. 1a Bahngastrechte-VO). Das gilt nach der Verordnung aber nur, wenn Du mit einer alternativen Verbindung mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielort angekommen wärst.

Die Erstattung des Ticketpreises beantragst Du in Deinem Kunden-Konto, indem Du das Ticket aufrufst. Unterhalb des Tickets kannst Du auf den Link „Entschädigung beantragen“ klicken, weil Du die Reise nicht angetreten hast. Der Zugausfall ist eine Variante. Du klickst auf die zweite Möglichkeit: „Reise nicht angetreten“, da Du gar nicht erst losgefahren bist, weil der Zug ausgefallen war.

Dann werden die ursprünglichen Verbindungsdaten angezeigt. Du musst nur noch Deine Kontodaten angeben und den Antrag abschicken. Du musst keine Angaben dazu machen, ob Du mit einer alternativen Verbindung ans Ziel gekommen wärst, dabei aber mehr als 60 Minuten Verspätung hattest.

Wie bekommst Du Deine Erstattung?

Der bequemste Weg zur Erstattung ist die Online-Entschädigung bei der Deutschen Bahn. Dafür musst Du Dein Ticket über die DB-Website oder die Bahn-App gekauft haben. So gehst Du vor:

  1. Melde Dich mit Deinem Kundenkonto an und klicke dann auf „Vergangene Reisen“.
  2. Anschließend wählst Du bei dem entsprechenden Ticket in Deinem DB-Konto „Entschädigung beantragen“ oder in der DB App bei dem entsprechenden Ticket ganz unten „Weitere Aktionen“ und dann „Entschädigung beantragen“.
  3. Dort wählst Du zwischen den Varianten „Verspätung am Ziel“, „Reise nicht angetreten“ oder „Reise abgebrochen und zurück“.
  4. Hattest Du Verspätung, gibst Du an, ob Du weniger als 60 Minuten zu spät angekommen bist oder mindestens 60 Minuten. Dann gibst Du Deine tatsächliche Ankunftszeit an und ob Dir zusätzliche Ausgaben entstanden sind.
  5. Etwaige Belege wie eine Taxiquittung oder einen Beleg für Hotelkosten kannst Du hochladen oder mit der Post später nachsenden.
  6. Dann erscheinen vorausgefüllt Deine persönlichen Angaben.
  7. Schließlich kannst Du wählen, ob Du einen Gutschein oder eine Überweisung möchtest. Da man einen Gutschein schnell vergessen oder übersehen kann, empfehlen wir Dir, die Erstattung überweisen zu lassen. Dafür musst Du die Iban für Dein Konto angeben. Schließlich sendest Du den Entschädigungsantrag ab. 

Du kannst innerhalb von zwei Wochen mit einer Rückmeldung rechnen.

Nach wie vor kannst Du Deine Erstattung auch schriftlich anfordern. Dafür nutzt Du das Formular Fahrgastrechte. Dieses kannst Du zusammen mit Deinem Original-Ticket und der Verspätungsbestätigung in einem DB-Reisezentrum abgeben. Oder Du schickst es mit der Post an das Servicecenter der Bahn.

Die richtige Adresse für Dein Fahrgastrechte-Formular:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main.

Über das Servicecenter Fahrgastrechte kannst Du ebenfalls Erstattungen von anderen Zugunternehmen beantragen. Hier findest Du die Liste der teilnehmenden Eisenbahnunternehmen. Einige Unternehmen musst Du direkt kontaktieren, zum Beispiel Abellio, das unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Züge fahren lässt.

Verspätung bei Deutschlandticket

Bist Du mit dem Deutschlandticket unterwegs, kannst Du selbst bei einer angekündigten Verspätung von mehr als 20 Minuten nicht kostenlos in einen IC oder ICE wechseln. Eine Kostenerstattung gibt es nicht. In einem solchen Fall musst Du den nächsten Nahverkehrszug nehmen.

Bei einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten oder einem Zugausfall im Nahverkehr hast Du pro Fall Anspruch auf eine Entschädigung von 1,50 Euro. Wenn Du mehrere Verspätungsfälle während des Monats sammelst und über vier Euro kommst, kannst Du die Entschädigung ausgezahlt bekommen, allerdings höchstens 14,50 Euro pro Monat.

Wann verjährt Dein Entschädigungsanspruch?

Falls Deine Bahn Verspätung hatte oder Dein Zug ausgefallen ist, hast Du nach der Verordnung drei Monate lang Zeit, Deine Ansprüche geltend zu machen (Art. 28 Abs. 2 Bahngastrechte-VO).

Wichtig: Selbst wenn Du zu spät dran bist mit Deiner Forderung, solltest Du sie nicht auf sich beruhen lassen. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Anträge auch nach Ablauf der Drei-Monats-Frist noch bis zu einem Jahr nach der betroffenen Fahrt zu bearbeiten. 

Was gilt für Rail and Fly Tickets?

Hast Du ein „Zug zum Flug“ oder Rail and Fly Ticket gebucht und ist Dein Zug verspätet, dann gelten für Dich andere Regelungen. Grund: Du hast das Ticket entweder über eine Fluggesellschaft oder einen Reiseveranstalter gekauft, die Fahrgastrechte im Bahnverkehr kommen daher nicht zum Tragen. Hat Deine Bahnverbindung mehr als 60 Minuten Verspätung, erstattet die Bahn zehn Euro für Rail and Fly Tickets der 2. Klasse und 15 Euro für „Zug zum Flug“ Tickets der 1. Klasse.

Wichtig: Die Bahn haftet nicht dafür, wenn Du aufgrund der Zugverspätung Deinen Flug verpasst. Hast Du Deine Reise individuell zusammengestellt, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Pauschalreisende haben dagegen unter Umständen Ansprüche gegenüber ihrem Reiseveranstalter. Dafür müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Reiseveranstalter hat die Zugfahrt als eigene Leistung angeboten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Anbieter in seinem Reiseprospekt den Bahntransfer als „Vorteil“ aufführt, ohne ein zusätzliches Entgelt zu nennen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden (29.06.2021, Az. X ZR 29/20).
  2. Du hast die Bahnverbindung so ausgewählt, dass Du rechtzeitig am Flughafen angekommen wärst. Maßgeblich dafür sind die Empfehlungen des Reiseveranstalters.

Wo kannst Du Dich über die Bahn beschweren?

Gibt es bei der Bearbeitung einer Entschädigung Probleme oder hast Du eine Beschwerde wegen Zugausfällen oder Verspätungen, kannst Du Dich an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden. Kommt keine Lösung zustande, ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr der nächste Ansprechpartner. Im Jahr 2024 haben sich laut Jahresbericht rund 6.500 Bahnreisende an die Schlichtungsstelle gewendet. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg von fast 20 Prozent. Auf der Website der Schlichtungsstelle findest Du einen entsprechenden Schlichtungsantrag.

Die höchste Behörde für Beschwerden über die Deutsche Bahn oder andere Bahnanbieter ist das Eisenbahn-Bundesamt

Wenn Du Schwierigkeiten mit einem Bahnunternehmen im europäischen Ausland hast, kannst Du Dich an das Europäische Verbraucherzentrum wenden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was steht mir zu, wenn mein Zug Verspätung hatte?

Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten -> Du bekommst 25 Prozent des Fahrpreises zurück.
Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minten -> Du bekommst 50 Prozent des Fahrpreises zurück.
 

Wann kann ich ein Taxi nehmen?

Wenn Du zwischen 0 und 5 Uhr ankommen solltest und eine Verspätung von mindestens einer Stunde absehbar ist, kannst Du mit einem Taxi zu Deinem Ziel fahren. 

Wolltest Du die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages nehmen und fällt diese aus, kannst Du auch ein Taxi nehmen, wenn Du anders nicht mehr bis 0 Uhr zu Deinem Zielbahnhof kommen kannst. Bis zu einer Obergrenze von 120 Euro erstattet die Bahn die Taxikosten.

Wann kann ich einen anderen Zug nehmen?

Ist absehbar, dass Dein Nahverkehrszug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, kannst Du mit einem IC oder ICE fahren. Du musst erst das Ticket kaufen, das Du dann aber wieder erstattet bekommst. Bei einem Deutschlandticket gilt das nicht.

Mehr dazu im Ratgeber Bahntickets

  • Buche Bahntickets möglichst früh, zum Beispiel mithilfe der Bestpreissuche.
  • Unsere Empfehlung: Nutze Sparpreisfinder(heute Bestpreissuche auf bahn.de) und Bahncard

Zum Ratgeber

Autoren
Max Mergenbaum

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