Gasanbieter wechseln Wechsel den Gasanbieter und spare Hunderte Euro

Benjamin Weigl
Benjamin Weigl
Experte Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Gasanbieterwechsel kannst Du innerhalb von zehn Minuten selbst beauftragen.
  • Wenn Du regelmäßig zu günstigen Gasanbietern wechselst, kannst Du Hunderte Euro an Heizkosten sparen.
  • Hast Du noch nie den Anbieter gewechselt, bist Du in der Grundversorgung. Dieser Basistarif ist oft besonders teuer.

So gehst Du vor

  • Finde mithilfe der letzten Abrechnung heraus, wie hoch Dein Verbrauch ist, bei welchem Gasanbieter Du bist und welchen Gaspreis Du aktuell bezahlst.
  • Prüfe mit dem Finanztip-Gasrechner, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt. Wir zeigen Dir die günstigen Tarife, die unsere verbraucherfreundlichen Kriterien erfüllen. Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, alle Empfehlungen erfolgen redaktionell und unabhängig.

Jetzt Gasanbieter wechseln

  • Der neue Gasanbieter übernimmt die Kündigung Deines alten Gasvertrags für Dich. Selbst kündigen musst Du nur, wenn Du ein Sonderkündigungsrecht nutzt, zum Beispiel wegen einer Preiserhöhung.

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

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Wie gehst Du Schritt für Schritt beim Gasanbieterwechsel vor?

Wenn Du Deinen Gasanbieter wechseln möchtest, musst Du einen neuen Anbieter finden und dann Deinen alten Vertrag kündigen. Wir zeigen Dir Schritt für Schritt, wie Du vorgehst. Prüfe zuerst, ob sich ein Anbieterwechsel überhaupt lohnt. 

Schritt 1: Vergleiche Tarife mit dem Finanztip-Gasrechner 

Vergleiche die aktuellen Tarifangebote mit unserem Gasrechner. Er zeigt Dir günstige Tarife für Deinen Wohnort. Wir bei Finanztip schließen problematische Anbieter gezielt aus unserem Rechner aus und filtern alle Tarife nach verbraucherfreundlichen Vertragskriterien. Wann Anbieter auf unserer Blocklist landen und welche weiteren Vorteile Dir unser Gasrechner bietet, liest Du im Ratgeber Gasvergleich.

Schritt 2: Kündige Deinen Gasvertrag 

Meistens musst Du Dich um die Kündigung Deines alten Gasvertrags gar nicht selbst kümmern, wenn Du wechseln möchtest. Es gibt drei Szenarien:

Fall 1: Du hast noch einen laufenden Gasvertrag

Sobald die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, kannst Du unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist den Vertrag beenden und den Anbieter wechseln. Gasverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit zwischen einem und 24 Monaten. Wenn Du Deinen aktuellen Gasvertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen hast, gilt eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). In älteren Gasverträgen darf die Kündigungsfrist länger sein, und der Vertrag kann sich immer wieder um ein weiteres Jahr verlängern. Sonderfall Grundversorgung: Hier kannst Du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Du kannst den Wechsel bis zu sechs Monate vor dem geplanten Wechseltermin beauftragen. So sicherst Du Dir günstige Konditionen, die Du heute beim Anbietervergleich entdeckst, schon im Voraus.

Hast Du einen neuen Gastarif gefunden, kann der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags für Dich übernehmen – automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Anbieterwechsel läuft dann von selbst ab. Optional kannst Du den Vertrag selbst kündigen, per E-Mail, Brief oder Fax. Nutz dafür gern unseren Musterbrief.

Musterbrief Kündigung Gasvertrag

Fall 2: Dein Gasanbieter will den Preis erhöhen

Will Dein aktueller Gasanbieter die Preise anpassen, hast Du fast immer ein Sonderkündigungsrecht. Damit kannst Du zu dem Datum aus dem laufenden Vertrag aussteigen, ab dem die Preisänderung gelten soll. Ein guter Zeitpunkt also für einen Tarifvergleich.

Du hast einen deutlich günstigeren Anbieter gefunden? Dann nutz Dein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall musst Du selbst kündigen, der neue Anbieter kann das nicht für Dich übernehmen. Nutz dafür gern unseren Musterbrief und schick ihn per E-Mail, Brief oder Fax an den alten Lieferanten. Anschließend wählst Du direkt Deinen neuen Gasanbieter – der neue Vertrag sollte nahtlos an das Ende des alten Vertrags anschließen.

Musterbrief Sonderkündigung

Fall 3: Dein Gasvertrag ist bereits gekündigt

In diesem Fall kannst Du einfach einen neuen Gasvertrag abschließen, der direkt am Tag nach dem Lieferende Deines bisherigen Vertrags beginnt. 

Das gilt auch, wenn Du in eine Wohnung einziehst, in der Du selbst für den Gasvertrag zuständig bist, zum Beispiel bei einer Gasetagenheizung. Bist Du bereits eingezogen und hast noch keinen Vertrag abgeschlossen, bist Du in der Grundversorgung. Du kannst dann jederzeit in einen anderen Gasvertrag wechseln und solltest das auch tun. Der neue Anbieter kündigt für Dich beim Grundversorger.

Schritt 3: Schließ einen neuen Gasvertrag ab 

Findest Du über unseren Rechner einen geeigneten Gastarif, hast Du zwei Möglichkeiten, den Vertrag abzuschließen. Entweder klickst Du auf die angezeigten Links eines unserer Partner, Verivox oder Check24, die den Gasanbieterwechsel für Dich einleiten. Dafür erhalten die Portale eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Und Du unterstützt die Arbeit von Finanztip, denn wir erhalten wiederum eine Provision vom jeweiligen Portal, über das der Anbieterwechsel eingeleitet wird.

Oder Du nimmst direkt Kontakt zum Anbieter auf und schließt dort einen Vertrag ab. Dann erhalten weder die Vergleichsportale noch wir eine Provision. Wir zeigen Dir in der Ergebnisliste auch Tarife, die nicht über die Portale abgeschlossen werden können. Entscheidest Du Dich für einen solchen Tarif, musst Du den Vertrag ohnehin direkt beim Anbieter abschließen.

Schritt 4: Achte darauf, dass der Vertrag zustande kommt

Ein neuer Vertrag kommt erst zustande, wenn auch der Gasanbieter zustimmt. Hast Du Deinen vorherigen Vertrag bereits selbst gekündigt, kann Dir der neue Anbieter sofort eine Vertragsbestätigung schicken. Andernfalls übernimmt er die Kündigung für Dich und sendet Dir anschließend die Vertragsbestätigung. Darin nennt der Anbieter den Wechseltermin. Das sollten Versorger innerhalb von zwei bis drei Wochen erledigen.

Was passiert, wenn der neue Gasanbieter den Wechsel ablehnt?

Wirst Du abgelehnt, aber Dein alter Vertrag ist schon gekündigt, bleibt Deine Gasversorgung trotzdem ununterbrochen sicher. Dann springt automatisch die Grundversorgung ein. Damit kannst Du weiter heizen, die Grundversorgung ist aber meist teuer. Wechsle also möglichst schnell in einen neuen, günstigen Gasvertrag.

Der gewünschte Anbieter kann Dich zum Beispiel ablehnen, wenn eine Kündigung beim bisherigen Gasanbieter zu Deinem Wunschtermin nicht möglich ist, weil der Vertrag noch länger läuft. Schlägt der neue Gasanbieter einen anderen Lieferstart vor, kannst Du innerhalb von 14 Tagen per Widerrufsrecht vom Vertrag zurücktreten.

Der neue Anbieter kann Dich auch ablehnen, wenn Du einen schlechten Schufa-Score hast. Oder er möchte Dich einfach nicht als Kundin oder Kunde aufnehmen, zum Beispiel weil er Dir nicht erneut einen Wechselbonus auszahlen will.

Willst Du so einer Ablehnung vorbeugen, fordere Deine alten Anbieter direkt nach dem Ende eines Liefervertrags dazu auf, Deine Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung zu löschen. Nutz dazu gern unser Musterschreiben zur Löschung personenbezogener Daten.

Schritt 5: Melde Deinen Zählerstand

Ist der Tag des Anbieterwechsels gekommen, lies Deinen Gaszähler ab und melde den Zählerstand. So stellst Du sicher, dass die richtige Gasmenge abgerechnet wird. Du kannst den Zählerstand entweder online bei Deinem örtlichen Gasnetzbetreiber melden oder direkt beim neuen – und am besten auch beim alten – Gasanbieter. Oft fordern sie Dich auch dazu auf.

Bist Du am Tag des Anbieterwechsels nicht zuhause, ist das kein Problem – melde Deinen Zählerstand dann einfach ein paar Tage vorher.

Schritt 6: Prüfe den monatlichen Abschlag

Dein Gasanbieter wird einen monatlichen Abschlag fordern. Das ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf die Jahresrechnung, denn Dein tatsächlicher Gasverbrauch wird erst nach einem Jahr abgerechnet. Oft gibt es zwölf gleich hohe Abschläge, einen für jeden Monat.

Manche Gasanbieter verlangen auch nur elf Abschläge. In jedem Fall werden Deine Vorauszahlungen in der Schlussabrechnung berücksichtigt. Liegen sie über dem Endrechnungsbetrag, bekommst Du eine Rückerstattung, andernfalls musst Du nachzahlen.

Die erste Abschlagszahlung darf der Gasanbieter frühestens am Tag des Lieferbeginns verlangen. Die Höhe des Abschlags muss sich dabei an Deinem bisherigen Gasverbrauch orientieren (§ 41b Abs. 3 EnWG). Beispiel: Hast Du im vergangenen Jahr 20.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, gibst Du diesen Verbrauch auch beim Anbieterwechsel an. Ist für diesen Verbrauch eine Jahresrechnung von 2.400 Euro zu erwarten, sollte der monatliche Abschlag ein Zwölftel davon betragen, also 200 Euro. Verlangt der Gasanbieter einen zu hohen Abschlag, kannst Du ihn oft selbst im Online-Kundenportal anpassen. Geht das bei Deinem Gasanbieter nicht, fordere ihn schriftlich auf, den Abschlag zu korrigieren. Nutz dafür gern unseren Musterbrief.

Musterbrief Abschlag korrigieren

Wie Du bezahlst, bestimmst Du. Der Gasanbieter muss Dir verschiedene Möglichkeiten zur Wahl stellen (§ 41 Abs. 2 EnWG). Wir empfehlen Dir das Sepa-Lastschriftmandat. Dann gerätst Du nicht in Zahlungsverzug, denn der Anbieter ist verpflichtet, die Abschläge pünktlich abzubuchen.

Wann solltest Du den Gasanbieter wechseln?

Wenn einer der folgenden Punkte auf Dich zutrifft, lohnt sich ein Gasanbieterwechsel für Dich besonders:

  • Du hast den Gasanbieter noch nie gewechselt – dann befindest Du Dich höchstwahrscheinlich in der Grundversorgung. Dieser Basistarif kommt vom örtlichen Stadtwerk oder einem anderen Unternehmen und ist oft besonders teuer.
  • Du stellst beim Vergleich fest, dass Dein aktueller Gasanbieter einen hohen Preis verlangt.
  • Du möchtest in einen Gastarif wechseln, der bessere Vertragsbedingungen bietet – etwa eine lange Preisgarantie, kurze Kündigungsfrist oder kurze Vertragsverlängerung.
  • Du möchtest in einen Tarif mit Biogas wechseln. 

Der Anbieterwechsel selbst ist einfach und schnell: Du kannst ihn innerhalb von zehn Minuten beauftragen. Mit dem Finanztip-Gasrechner (enthält Werbelinks) weiter oben auf der Seite findest Du die günstigsten Gasanbieter an Deinem Wohnort. 

Viel schiefgehen kann beim Wechsel nicht, Deine Gasversorgung wird in keinem Fall unterbrochen. Und Finanztip unterstützt Dich sogar bei der Auswahl des Gasanbieters: Wir empfehlen Dir nur Gastarife, die verbraucherfreundliche Kriterien erfüllen. Negativ auffällige Gasanbieter werden von unserem Gasrechner ausgeschlossen – sie stehen auf der Finanztip-Blocklist.

Wie entwickeln sich die Gaspreise?

Die Gaspreise sind deutlich höher als noch Anfang der 2020er-Jahre. Rechne mit weiter steigenden Gaspreisen, unter anderem weil der CO2-Preis und die Netzentgelte beide steigen dürften und so Gas verteuern. Hinzu kommen geopolitische Krisen wie Russlands Angriff auf die Ukraine und der Krieg der USA gegen den Iran – dadurch können Gaspreise kurzfristig nach oben schießen. 

Wie viel sparst Du aktuell beim Gasanbieterwechsel? 

In der Finanztip-Beispielrechnung sparst Du aktuell 435 Euro im Jahr. Der teure Gasvertrag entspricht dem Durchschnittspreis in der Grundversorgung, der günstige Vertrag dem Durchschnittspreis der drei günstigsten Finanztip-Empfehlungen mit zwölf Monaten Preisgarantie. Der Beispielhaushalt – eine Familie im Einfamilienhaus – verbraucht 15.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr.

 teurer Gasvertraggünstiger Gasvertrag
Gaspreis pro Kilowattstunde13,4 Cent/kWh10,5 Cent/kWh
Gesamtkosten Beispielhaushalt2.010 Euro/Jahr1.575 Euro/Jahr
Ersparnis durch Anbieterwechsel

435 Euro/Jahr

Quelle: Finanztip-Berechnung. Grundpreis eingerechnet, Zahlen gerundet (Stand: 7. Juli 2026)

Was brauchst Du für den Gasanbieterwechsel?

Für den Gasanbieterwechsel brauchst Du im ersten Schritt nur Deine Postleitzahl und Deinen jährlichen Gasverbrauch. Beides musst Du für den Tarifvergleich angeben.

Deinen Gasverbrauch findest Du in Deiner letzten Gasabrechnung. Achte auf den Gesamtverbrauch in Kilowattstunden (kWh) – das können zum Beispiel 12.000 Kilowattstunden sein. Manchmal steht dort auch einfach nur „Menge“. Falls Du Deinen Verbrauch nicht kennst, kann unser Gasrechner ihn notfalls schätzen.

Schau außerdem nach, wie viel Du bei Deinem aktuellen Gasanbieter bezahlst. In der Regel verlangt er als Vorauszahlung auf die Jahresrechnung einen monatlichen Abschlag. Dieser ergibt sich aus dem jährlichen Grundpreis, den Du immer pauschal zahlen musst. Hinzu kommt der eigentliche Gaspreis, der Arbeitspreis, der für jede verbrauchte Kilowattstunde fällig wird. 

Später brauchst Du außerdem die Zählernummer Deines Gaszählers. Du findest sie ebenfalls auf Deiner letzten Gasrechnung oder direkt am Gaszähler, der sich meist im Keller befindet.

Was können Mieter ohne eigenen Gasvertrag tun?

Wohnst Du zur Miete in einem Haus mit zentraler Gasheizung, bestimmt Deine Vermieterin oder Dein Vermieter den Gastarif. Überprüfe in der Heizkostenabrechnung wie hoch der Gaspreis pro Kilowattstunde (kWh) für das gesamte Haus war. Ruf anschließend mit unserem Gasrechner Gastarife für Deine Postleitzahl ab. 

Findest Du dort deutlich niedrigere Kilowattstunden-Preise, als Dein Vermieter abgerechnet hat, wende Dich an Deine Hausverwaltung oder Deinen Vermieter und schlag einen Wechsel des Gasanbieters vor. Argumentiere mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot: Danach müssen Vermieter im Sinne ihrer Mieter wirtschaftlich handeln und zum Beispiel einen günstigen Gasvertrag abschließen (§ 556 Abs. 3 BGB). Sie dürfen also keinen Gasanbieter mit überhöhten Preisen auswählen. 

Als Mieterin oder Mieter kannst Du den Gasanbieter nur selbst wählen und wechseln, wenn Deine Wohnung eine eigene Gasetagenheizung hat. Oder, wenn Du ein ganzes Haus mit eigener Gasheizung gemietet hast und selbst für den Gasvertrag zuständig bist.

Worauf musst Du bei der Wahl des Gastarifs achten?

Neben einem günstigen Preis sind auch bestimmte Vertragsbedingungen empfehlenswert. Finanztip macht Dir den Gasanbieterwechsel so einfach wie möglich: In unserem Gasrechner (enthält Werbelinks) sind die wichtigsten verbraucherfreundlichen Kriterien bereits voreingestellt, zum Beispiel

  • eine Preisgarantie, die mindestens so lange gilt wie die Vertragslaufzeit,
  • eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen,
  • der Ausschluss von Pakettarifen und Tarifen mit Vorkasse.

Zusätzlich versuchen wir, Dich bestmöglich vor problematischen Gasanbietern zu schützen. Fällt uns ein Unternehmen negativ auf, landet es auf der Finanztip Blacklist und fliegt damit aus unserem Gasanbietervergleich.

Die wichtigsten Vertragsdetails für konventionelles Gas und Biogas haben wir unten für Dich zusammengefasst.

Solltest Du in einen Gastarif mit Bonus wechseln?

Wenn Du einen Gastarif mit Bonus wählst, solltest Du bereit sein, regelmäßig den Anbieter zu wechseln. Denn viele Tarife mit Bonus sind nur im ersten Vertragsjahr besonders günstig – eben dank Bonus. Der Bonus kaschiert, dass Arbeitspreis und Grundpreis vergleichsweise hoch sind.

Spätestens nach zwölf Monaten wird der Bonus ausgezahlt. Bleibst Du anschließend weiter im Tarif, ist er oft teuer. Deshalb solltest Du dann erneut vergleichen, ob sich ein Wechsel lohnt. 

Tarife ohne Bonus können langfristig günstiger sein. Unser Gasrechner lässt Dir die Wahl, ob Boni in den Gesamtpreis eingerechnet werden sollen oder nicht. Schnäppchenjäger suchen eher Tarife mit Boni, die kurzfristig günstiger sind, und wechseln dafür häufiger den Anbieter. Möchtest Du das nicht, dann vergleiche lieber ohne Boni.

Boni sollen den Anbieterwechsel attraktiv machen und heißen oft „Neukundenbonus“, „Treuebonus“ oder „Sofortbonus“. Nur Neukundinnen, die kürzlich nicht bereits Kundin eines Anbieters waren, bekommen diese Boni. Alles dazu liest Du in unserem weiterführenden Ratgeber zu Bonustarifen.

Was bringt Dir eine Preisgarantie?

Eine Preisgarantie garantiert für einen bestimmten Zeitraum einen festen Preis und schützt Dich vor Preiserhöhungen. In unserem Rechner empfehlen wir bei Finanztip nur Gastarife mit eingeschränkter oder umfassender Preisgarantie. Sie muss mindestens so lange wie die Vertragslaufzeit gelten.

Die umfassende Preisgarantie deckt alle Bestandteile des Gaspreises ab, inklusive Steuern und Umlagen. Bei der eingeschränkten Preisgarantie sind die insbesondere die Beschaffungskosten und Netzentgelte abgesichert. Staatlich festgelegte Bestandteile wie Steuern, Umlagen und Abgaben, die der Anbieter nicht beeinflussen kann, sind ausgenommen. Erhöhungen dürfte der Anbieter trotz Preisgarantie an Dich weitergeben. Dann hast Du aber ein Sonderkündigungsrecht und könntest den Gasvertrag sofort kündigen.

Für nicht empfehlenswert halten wir eine reine Energiepreisgarantie. Sie sichert nicht einmal steigende Netzentgelte ab.

Was gilt bei der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist? 

Jeder Gasvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit, die höchstens zwei Jahre sein darf. Ist die erste Vertragslaufzeit abgelaufen, verlängert sich der Gasvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. Regulär kündigen kannst Du Deinen Gasvertrag erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Anschließend kannst Du jederzeit kündigen. Diese Grundregeln gelten für alle Gasverträge außerhalb der Grundversorgung, die ab März 2022 abgeschlossen wurden (§ 309 Nr. 9 BGB). 

In älteren Gasverträgen waren noch Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten und Vertragsverlängerungen um bis zu ein Jahr erlaubt. Das ist nicht verbraucherfreundlich – wechsle unbedingt, falls Du in so einem alten Vertrag bist.

Bei einem Umzug steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Dich Dein Gasanbieter an der neuen Adresse nicht zu denselben Preisen wie bisher beliefern kann.

Übrigens: Wir empfehlen eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen. Denn falls der Anbieter Deinen Gasvertrag kündigt, hast Du genug Zeit, um einen neuen Vertrag abzuschließen. 

Warum rät Finanztip von der Gas-Grundversorgung ab? 

In der Grundversorgung sind die Preise im Schnitt sehr hoch, das zeigen unsere Preisanalysen für die Vergangenheit ebenso wie aktuell. Wir raten Dir deshalb, aus der Grundversorgung in einen anderen Gastarif zu wechseln. Das geht jederzeit, denn die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt nur zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 GasGVV).

Du kannst mit dem Finanztip-Gasrechner (enthält Werbelinks) prüfen, ob es günstigere Tarife für Dich gibt. Zusätzlich kannst Du direkt beim Grundversorger nach einem günstigeren Sondertarif fragen. Der neue Gasanbieter erledigt die Kündigung der Grundversorgung für Dich.

Mehr dazu im Ratgeber Grundversorgung

  • Das Energieunternehmen mit den meisten Kunden vor Ort beliefert Dich durch die Grundversorgung oder die Ersatzversorgung ganz automatisch mit Strom oder Gas.
  • Die Grundversorgung gehört oft zu den teuersten Tarifen – Du solltest sie meiden.

Zum Ratgeber

An welche Regeln muss sich Dein Gasanbieter halten?

Abrechnung, Preiserhöhungen, Kündigung: Vieles ist vertraglich und gesetzlich geregelt. Hier sind die wichtigsten Regeln rund um Deinen Gasvertrag: 

Was gilt zum Vertragsabschluss?

Nach Vertragsschluss muss Dir Dein neuer Gasanbieter eine „knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen“ übermitteln (§ 41 EnWG). Dazu gehören unter anderem:

  • Gaspreise
  • voraussichtlicher Belieferungsbeginn
  • Kündigungsfrist
  • Bonusvereinbarungen (sofern vorhanden)
  • Vertragslaufzeit (sofern vorhanden)
  • Kontaktdaten des Gasanbieters
  • Verbrauchsstelle (Gaszählernummer)
  • Informationen zur Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden

Mit dem Widerrufsrecht kannst Du innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten (§ 355 BGB). In der Widerrufsbelehrung im Vertrag müssen dazu E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer des Anbieters genannt sein.

Was gilt bei untergeschobenen Verträgen?

Bevor Dich ein Anbieter zu Werbezwecken anrufen darf, muss er Deine vorherige Einwilligung dokumentieren (§ 7a UWG). Unerlaubte Werbeanrufe kannst Du per Internetformular bei der Bundesnetzagentur melden. 

Selbst wenn Du am Telefon auf ein Angebot eingehst, ist der Gasvertrag damit noch nicht geschlossen. Denn außerhalb der Grundversorgung ist die Textform für Verträge gesetzlich vorgeschrieben (§ 41b Abs. 1 EnWG). Ein mündlich unterbreitetes Angebot muss Dir der Gasanbieter also schriftlich vorlegen, etwa per Brief, Mail, Fax oder SMS, und Du musst es annehmen.

Willst Du den telefonisch angebotenen Vertrag nicht, widerrufe ihn innerhalb von 14 Tagen (§ 355 BGB). Wurdest Du nicht über Dein Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist sogar auf ein Jahr. Der Gasanbieter muss beweisen, dass Du informiert wurdest. 

Was gilt für die Höhe der Abschlagszahlung?

Die Höhe von Abschlagszahlungen muss Deinem bisherigen Gasverbrauch entsprechen (§ 41b Abs. 3 EnWG). Mit jeder Jahresabrechnung sollte der Gasanbieter den Abschlag deshalb anpassen: Hast Du mehr verbraucht als erwartet, darf er mehr verlangen. Ist der Verbrauch geringer, sollte der Anbieter den Abschlag senken – immer im Verhältnis zum geänderten Verbrauch. Macht Dein Gasanbieter das nicht, nutze unseren Musterbrief. Bei einigen Gasanbietern kannst Du die Abschlagshöhe im Online-Kundenportal auch selbst ändern.

Musterbrief Abschlag korrigieren

Will Dein Gasanbieter Deinen Abschlag erhöhen, musst Du das nicht einfach so hinnehmen – vor allem nicht, wenn sich am Arbeitspreis, also dem Preis pro Kilowattstunde, nichts verändert. Einseitige Abschlagserhöhungen durch den Anbieter sind nicht zulässig, sagen die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Bei gleichbleibendem Verbrauch würdest Du dem Anbieter sonst einen Mini-Kredit gewähren.

Wann sind Abschläge zu zahlen?

Eine Abschlagszahlung wird frühestens zwei Wochen fällig, nachdem Du eine Zahlungsaufforderung erhalten hast (§ 40c Abs. 1 EnWG). 

Hast Du einen neuen Gasvertrag abgeschlossen, darf der Gasanbieter die erste Abschlagszahlung nicht vor dem Lieferbeginn verlangen (§ 41b Abs. 3 EnWG).

Was gilt bei Preiserhöhungen und Deinem Sonderkündigungsrecht?

Will Dein Gasanbieter die Preise erhöhen, muss er Dich informieren und auf Dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ohne diesen Hinweis ist die Erhöhung unwirksam. Die Preisänderung muss er Dir spätestens einen Monat vor der geplanten Preisanpassung mitteilen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung gilt sogar eine Frist von sechs Wochen (§ 5 Abs. 2 GasGVV).Nur wenn der Gasanbieter eine steigende Mehrwertsteuer an Dich weitergibt, muss er Dich nicht über die höheren Preise informieren.

Auch bei anderen Änderungen des Vertrags, etwa wenn der Gasanbieter Kündigungsfristen oder Laufzeiten ändert, gilt das Sonderkündigungsrecht – und die Pflicht, darauf hinzuweisen. Das gilt übrigens auch bei Preissenkungen.

Über das Sonderkündigungsrecht kannst Du zum Zeitpunkt der Preiserhöhung oder Vertragsanpassung kündigen – ganz unabhängig von der regulären Kündigungsfrist. Eine Sonderkündigung musst Du selbst schreiben, nutze dafür gern unseren Musterbrief. Innerhalb von einer Woche muss der Gasanbieter Deine Kündigung bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Auch bei einem Umzug steht Dir unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Musterbrief Sonderkündigungsrecht

Wie wehrst Du Dich gegen unrechtmäßige Preiserhöhungen?

Erhältst Du von Deinem Anbieter während der Preisgarantie eine zweifelhafte Preiserhöhung, solltest Du schriftlich widersprechen. Ist eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart, muss Dein Versorger unternehmerische Risiken tragen, zum Beispiel steigende Beschaffungskosten.

Ausnahmen gibt es nur, wenn staatlich festgelegte Preisbestandteile wie Steuern und Abgaben steigen und dazu eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertrags festgehalten wurde.

Die Unternehmen ExtraEnergie und ExtraGrün, zu denen auch die Marken HitEnergie und prioenergie gehören, haben Kunden in der Vergangenheit Preiserhöhungen für Strom und Gas angekündigt, obwohl eine Preisgarantie vereinbart war. Das Landgericht Düsseldorf entschied 2022, dass solche Preiserhöhungen rechtswidrig seien. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte 2023 das vorherige Urteil. Betroffene können sich einer Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen ExtraEnergie kostenlos anschließen.

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der vzbv, ging wegen Verstoßes gegen die versprochene Preisgarantie gegen die Versorger primastrom und voxenergie vor. Im März 2024 einigten sich die Unternehmen mit dem vzbv darauf, die Preiserhöhung zurückzunehmen und Betroffenen ihr Geld zu erstatten. Wenn Du von den Preiserhöhungen betroffen warst, lies auf der Seite der Verbraucherzentrale nach, was Du jetzt tun kannst.

Was gilt bei Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung?

Gasverträge dürfen eine erste Vertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren beziehungsweise 24 Monaten haben. Für alle neuen Gasverträge, die seit März 2022 abgeschlossen wurden, gilt bezüglich der Vertragsverlängerung dieselbe Regel: Verträge dürfen sich nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit verlängern, Du darfst aber jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).

Hast Du Deinen Gasvertrag vor März 2022 abgeschlossen, gelten noch die im Vertrag vereinbarten Fristen. Gesetzlich erlaubt war früher eine automatische Vertragsverlängerung von bis zu einem Jahr und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten.

Was gilt bei Kündigung und Kündigungsfrist?

Willst Du Deinen Gasvertrag kündigen, musst Du die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beachten. In der Grundversorgung beträgt sie 14 Tage.

In allen anderen ab März 2022 abgeschlossenen Gasverträgen darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen. Hast Du Deinen Vertrag vor März 2022 abgeschlossen, darf Deine Kündigungsfrist noch bis zu drei Monate betragen.

Willst Du Deinen Gasvertrag selbst kündigen, muss das schriftlich geschehen. Du kannst eine E-Mail, einen Brief oder ein Fax schreiben (§ 309 Nr. 13 BGB). Nutze dafür gern unseren Musterbrief:

Musterbrief Kündigung Gasvertrag

Einen online geschlossenen Vertrag kannst Du seit Juli 2022 auch online wieder kündigen (§ 312k BGB). Der Gasanbieter muss auf seiner Website eine Schaltfläche bereitstellen, die eindeutig beschriftet ist, etwa mit den Worten „Verträge hier kündigen“. Aber auch der neu gewählte Gasanbieter kann die Kündigung des alten Vertrags für Dich übernehmen.

Jede Kündigung – egal ob digital, schriftlich oder vom neuen Anbieter mitgeteilt – muss Dein bisheriger Gasanbieter innerhalb von einer Woche bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Solange Du die Kündigungsfrist einhältst, ist ein Gasanbieterwechsel grundsätzlich jederzeit möglich, zum Monatsanfang oder auch mitten im Monat.

Wann bekommst Du die Jahres- oder Schlussabrechnung?

Mindestens einmal im Jahr muss Dir Dein Gasanbieter eine Jahresabrechnung schicken (§ 40b Abs. 1 EnWG). Nach Ablauf der Jahresfrist hat Dein Gasanbieter sechs Wochen Zeit, um Dir die Abrechnung zu schicken (§ 40c Abs. 2 EnWG). Hast Du Deinen Gasvertrag gekündigt, solltest Du ebenfalls innerhalb von sechs Wochen nach Lieferende die Abrechnung erhalten.

Du darfst entscheiden, ob Du die Abrechnung auf Papier oder digital erhalten willst. Außerdem darf der Gasanbieter auch eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Abrechnung anbieten. Für eine jährliche Abrechnung darf er keine Gebühren erheben.

Was muss in der Abrechnung stehen?

In der Abrechnung steht, wie viel Gas Du verbraucht hast und welche Kosten dabei entstanden sind. Laut Gesetz muss die Jahresabrechnung einfach und verständlich sein und alle Faktoren enthalten, die für die Berechnung notwendig sind (§ 40 Abs. 1 EnWG). Preisbestandteile wie Erdgassteuer und CO2-Kosten müssen separat auf der Rechnung stehen. Der Gasanbieter muss auch angeben, welche Gebühren er für die Nutzung des Gasnetzes (Netzentgelte), den Gaszähler (Messstellenbetrieb) und die Konzessionsabgabe bezahlt und Dir nun in Rechnung stellt.

Wenn Du über die monatlichen Abschläge insgesamt zu viel im Voraus bezahlt hast, steht auf Deiner Gasabrechnung ein Guthaben. Diese Rückerstattung muss Dir der Gasanbieter binnen zwei Wochen auszahlen oder mit der nächsten Abschlagszahlung vollständig verrechnen (§ 40c Abs. 3 EnWG). Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung für Dich, wird diese frühestens zwei Wochen, nachdem Du die Rechnung erhalten hast, fällig (§ 40c Abs. 1 EnWG). 

Vereinbarte Bonuszahlungen müssen in der Abrechnung erscheinen. Ob der Versorger diesen Bonus mit Deinen Kosten verrechnet oder die Summe extra aufführt, ist ihm überlassen. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im Vertrag sollte geregelt sein, wie er den Bonus berechnet und wann und wie er ihn zahlt. Fehlt der Bonus auf der Abrechnung oder hast Du nach Vertragsende Deinen Bonus nicht erhalten, dann beschwer Dich beim Gasanbieter.

Grundsätzlich gilt: Findest Du einen Fehler in der Abrechnung, fehlt etwas oder verstehst Du sie nicht, dann widersprich ihr. Fordere den Gasanbieter auf, die Abrechnung zu korrigieren oder verständlicher zu gestalten.

Tipp: Hebe Abrechnungen vier Jahre lang auf. Der Anbieter darf sie bis zu drei Kalenderjahre nach Erhalt der ersten Version korrigieren. Vorteilhaft ist es, wenn Du Deinen Zählerstand jedes Jahr notiert hast und nachweisen kannst.

Anhand welcher Daten wird die Abrechnung erstellt?

Grundlage für die Gasabrechnung ist der Zählerstand Deines Gaszählers. Mindestens einmal im Jahr sollte er abgelesen werden, die Ablesung muss aber nicht mit dem Ende des Abrechnungszeitraums zusammenfallen. Gibt es abgelesene Zählerstände, müssen diese verwendet werden. 

Geschätzt werden darf nur, wenn es keine aktuellen Ablesewerte gibt (§ 40a EnWG). Du kannst den Gaszähler selbst ablesen, jederzeit oder zum Ende des Vertragsjahres, und den Zählerstand dem Anbieter oder Deinem örtlichen Gasnetzbetreiber melden. Notiere ihn auch für Deine eigenen Unterlagen.

Wo bekommst Du Hilfe bei Problemen mit dem Gasanbieter?

Je nachdem, wie schwerwiegend Dein Problem mit dem Anbieter ist, gibt es verschiedene Anlaufstellen, an die Du Dich wenden kannst. Dazu gehören der Anbieter selbst, aber auch die Schlichtungsstelle Energie, die Verbraucherzentralen oder die Bundesnetzagentur.

Wann solltest Du Dich direkt an den Anbieter wenden? 

Hält sich ein Gasanbieter nicht an die gesetzlichen Regeln oder seinen eigenen Vertrag, weise ihn erst einmal darauf hin. Oft löst eine Mail oder ein Anruf beim Kundenservice das Problem. 

Die nächste Stufe ist die Verbraucherbeschwerde nach Paragraf 111a Energiewirtschaftsgesetz. Wir haben ein Musterschreiben vorbereitet. Normalerweise genügt es, das Schreiben per Mail oder Post an Deinen Gasanbieter zu schicken. Auf Nummer sicher gehst Du mit einem Einschreiben.

Musterschreiben Verbraucherbeschwerde

Der Gasanbieter hat dann vier Wochen Zeit, um das Problem zu lösen oder Dir eine ausreichende Erklärung zu schicken.

Hast Du den Gasliefervertrag über ein Vergleichsportal abgeschlossen, kannst Du Dich auch dorthin wenden. Verivox und Check24 vermitteln in solchen Fällen zwischen Gasanbietern und Kunden.

Wann hilft die Schlichtungsstelle Energie?

Reagiert Dein Anbieter nicht auf Deine Verbraucherbeschwerde, kannst Du Dich danach an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Auf sie müssen Gasversorger auf jeder Abrechnung, in Schreiben zu Preiserhöhungen und beim Abschluss eines Liefervertrags hinweisen.

Belegst Du gegenüber der Schlichtungsstelle, dass der Gasanbieter auf Deine Beschwerde nicht reagiert oder sie nicht gelöst hat, eröffnet sie in der Regel ein Schlichtungsverfahren. Für Dich ist das kostenlos. Gasanbieter mögen das nicht, denn die Schlichtungsstelle berechnet dem Unternehmen dafür eine Gebühr. Pro Fall stellt sie gewöhnlich einen niedrigen dreistelligen Betrag in Rechnung.

Bis die Schlichtungsstelle zu einem Ergebnis kommt, kann es einige Monate dauern.

Wann solltest Du die Verbraucherzentrale einschalten? 

Stufst Du das Verhalten Deines Gasanbieters als unseriöse Geschäftspraktik ein, sind die Verbraucherzentralen oder die Marktwächter Energie die richtige Anlaufstelle für Deine Kritik. Die Verbraucherschützer können Unternehmen abmahnen, ihnen Unterlassungserklärungen abringen oder sie verklagen.

Was kannst Du der Bundesnetzagentur melden?

Kommt Dein Gasanbieter seinen Pflichten nicht nach, schickt er keine fristgerechte Abrechnung, antwortet er nicht auf Schreiben oder liefert er nicht zuverlässig Energie, kannst Du überlegen, die Bundesnetzagentur darüber zu informieren. Die Behörde kann gegen einen Versorger ein Aufsichtsverfahren einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass das Unternehmen nicht mehr leistungsfähig ist. Zur Not kann die Behördesie dem Anbieter seine Tätigkeit ganz oder teilweise untersagen.

Gibt es dagegen Probleme mit dem Netzbetreiber, ist immer die Bundesnetzagentur die richtige Anlaufstelle bei Beschwerden. Ein Netzbetreiber muss alle Gasversorger gleich behandeln. Er darf kein Unternehmen bevorzugen oder benachteiligen.

Tausche Dich auch mit anderen Betroffenen aus 

Bist Du Dir unsicher, ob das Verhalten Deines Gasanbieters korrekt ist, kann der Austausch mit anderen helfen. In unserer Finanztip-Community kannst Du mit weiteren Betroffenen diskutieren oder ein neues Thema eröffnen.

Wie reagierst Du auf eine Kündigung oder Insolvenz des Gasanbieters?

Wenn Dein Gasanbieter Deinen Vertrag kündigt, schließ am besten zeitnah einen neuen Gasvertrag ab. Wir empfehlen dafür unseren Finanztip-Gasrechner (enthält Werbelinks). Andernfalls springt automatisch die Grundversorgung ein. Falls Dein Gasanbieter plötzlich nicht mehr liefert, greift die Ersatzversorgung – Deine Gasversorgung fällt nicht aus. 

In den AGB eines Gasvertrags steht im Normalfall, dass beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen dürfen. Also darf auch der Gasanbieter diese Kündigungsfrist nutzen, allerdings nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. 

Wegen der Gaspreiskrise gab es 2021 und 2022 jedoch Anbieter, die die Energielieferung von einem auf den anderen Tag eingestellt haben. Ihre Kundinnen und Kunden informierten sie darüber erst rückwirkend. Am spektakulärsten war damals der Fall des Gaslieferanten gas.de.

Damit sich solche Fälle nicht wiederholen, hat der Gesetzgeber im Sommer 2022 das Energiewirtschaftsgesetz geändert. Gaslieferanten müssen nun mindestens drei Monate im Voraus ankündigen, dass sie ihre Tätigkeit als Gasanbieter beenden möchten (§ 5 EnWG​​​​​​​). Sie müssen das ihren Kundinnen und Kunden sowie der Bundesnetzagentur mitteilen und außerdem auf ihrer Internetseite darüber informieren.

* Was der Stern bedeutet:

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