Das Wichtigste in Kürze
- Bist du angestellt, Pensionärin oder Rentner, sind Deine Nebeneinkünfte meist bis 410 Euro steuerfrei.
- Zwischen 410 und 820 Euro werden Nebeneinkünfte nur zum Teil besteuert.
- Dieser Härteausgleich ist im Einkommensteuergesetz geregelt (§ 46 EStG).
So gehst Du vor
- Du musst auch Nebeneinkünfte in Deiner Steuererklärung angeben.
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Oft stellt sich für Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Pensionäre die Frage, was mit Einnahmen ist, die sie zusätzlich zu Lohn, Rente oder Pension machen. Musst Du solche Nebeneinkünfte immer in der Steuererklärung angeben? Ja, im Prinzip schon. Aber der Gesetzgeber gewährt bei geringen Nebeneinkünften eine Steuerfreiheit oder eine kleine „Steuervergünstigung“. Wie groß die ausfällt und was es zu beachten gilt, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Was bedeutet § 46 EStG für Nebeneinkünfte?
Der § 46 EStG ist wichtig für den sogenannten Härteausgleich bei Nebeneinkünften. In Verbindung mit der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (§ 70 EStDV) bedeutet das für Dich:
- Hast Du in einem Jahr Nebeneinkünfte von höchstens 410 Euro, bleiben diese steuerfrei.
- Betragen diese Nebeneinkünfte mehr als 410 Euro, aber höchstens 820 Euro, werden diese Einkünfte nur teilweise versteuert.
- Sind es mehr als 820 Euro, musst Du das Geld ganz normal versteuern.
Steuerrechtlich nennt sich das “Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen”.
Was zählt zu den Nebeneinkünften?
Nebeneinkünften sind Einkünfte, die Du quasi nebenbei erzielst. Dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung.
Ausdrücklich nicht darunter fallen Kapitaleinkünfte. Die unterliegen seit rund zehn Jahren der Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer. Früher wirkten auch dort die 410 Euro wie ein zusätzlicher Sparerpauschbetrag.
Was bedeuten Nebeneinkünfte?
Nebeneinkünfte sind generell die Einnahmen abzüglich der Ausgaben einer Nebenbeschäftigung - also der Gewinn daraus. Das bedeutet, Du kannst durchaus mehr einnehmen als 410 oder 820 Euro und trotzdem steuerfrei bleiben.
Beispiel: Hattest Du Nebeneinnahmen aus schriftstellerischer Tätigkeit von 600 Euro und damit verbundene Werbungskosten von 200 Euro, so betragen Deine Einkünfte 400 Euro. Diese sind dann steuerfrei.
Wie funktioniert der Härteausgleich?
Der Härteausgleich gemäß § 46 EStG greift im Bereich von 410 bis 820 Euro an Nebeneinkünften. Zum Tragen kommt ein sogenannter Abzugsbetrag, so dass Du in diesem Bereich nur einen Teil Deiner Einkünfte versteuern musst.
Nebeneinkünfte in einem Jahr | Abzugsbetrag (Härteausgleich) | zu versteuernde Nebeneinkünfte |
|---|---|---|
| 410 Euro | 410 Euro | 0 Euro |
| 500 Euro | 320 Euro | 180 Euro |
| 600 Euro | 220 Euro | 380 Euro |
| 700 Euro | 120 Euro | 580 Euro |
| 800 Euro | 20 Euro | 780 Euro |
| 820 Euro | 0 Euro | 820 Euro |
Quelle: Paragraf 70 EStDV (Stand: 2. Dezember 2025)
Du siehst, dass Du zum Beispiel bei 600 Euro Nebeneinkünften nur 380 Euro versteuern musst, 220 Euro bleiben steuerfrei. Ab 820 Euro ist aber endgültig Schluss, jeder Euro geht in Dein zu versteuerndes Einkommen ein.
Tipp: Wenn Du einen anderen Wert zwischen 410 und 820 Euro hast, rechnest Du wie folgt:
2 x Nebeneinkünfte - 820 Euro = zu versteuernde Nebeneinkünfte.
Beispiel: Peter liegt mit seinem Arbeitseinkommen im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Zudem hat er Nebeneinkünfte als Autor von 600 Euro. Versteuern muss er davon laut obiger Tabelle nur 380 Euro. Das sind bei einem Steuersatz von 42 Prozent 159,60 Euro. Der Steuersatz auf die kompletten 600 Euro beträgt damit am Ende nur noch 26,6 Prozent.
Was musst Du noch beim Härteausgleich beachten?
Ehepaare müssen bedenken, dass es diese Freigrenzen für den Härteausgleich nur einmal gibt. Auch wenn sie sich bei der Steuer zusammen veranlagen lassen - also das Ehegattensplitting zum Zug kommt.
Nur wenn Ihr die Einzelveranlagung wählt, also zwei getrennte Steuererklärungen macht, könnt ihr beide vom Härteausgleich profitieren. Das dürfte aber nur sehr selten steuerlich günstiger sein.
Bist Du 64 Jahre oder älter, hast Du mit dem Altersentlastungsbetrag einen zusätzlichen Freibetrag. In bestimmten Fällen mindert dieser die Freigrenze bei den Nebeneinkünften.
Kannst Du höhere Nebeneinkünfte steuerfrei haben?
Bist Du ehrenamtlich tätig, kannst Du deutlich mehr steuerfrei verdienen. Die Übungsleiterpauschale beträgt 3.000 Euro im Jahr, die Ehrenamtspauschale 840 Euro. Diese Werte sollen laut des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 2025 ab dem Jahr 2026 auf 3.300 und 960 Euro angehoben werden.
Warum solltest Du ein gutes Steuerprogramm nutzen?
Nutzt Du ein gutes Steuerprogramm, musst Du Dich um die genauen Werte für die Steuerfreiheit gar nicht kümmern. Gib einfach die Einkünfte in der Steuererklärung ein - Dein Steuerprogramm und das Finanzamt werden es richtig berechnen. Welche Steuerprogramme Finanztip empfiehlt, kannst Du im Ratgeber zu Steuersoftware und Steuer-Apps nachlesen.
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